Steuer-Checkliste für Betriebe, Praxen und GmbH, Steuerberater Stefan Mücke
Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.
Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nr. Prüfung/Hinweis Art
JA/
OK/
entfällt
Nein/
offen/
unsicher
25. Die Künstlersozialabgabe betrifft wirklich jeden.
Künstlerische Leistungen, dazu zählen auch
Gestaltungsleistungen von Werbeagenturen, Erstellung und
Design von Homepages lösen bei Ihnen als Auftraggeber die
zusätzliche Künstlersozialabgabe aus. Der Beitragssatz
beträgt aktuell 4,2 %. Ist Auftragnehmer eine GmbH, so
entsteht diese Abgabe nicht! Wurden mit
Gestaltungsleistungen nur GmbHs beauftragt oder wurde
bereits die Künstlersozialabgabe angemeldet?
26. Gewerbliche Infizierung. Sie haben sich als Freiberufler mit
einem anderen Berufsträger zusammengeschlossen und
betreiben eine gemeinschaftliche Praxis, eine GbR oder eine
PartG. Vermeiden Sie jegliche gewerbliche Betätigungen, da
ansonsten die Tätigkeit der gesamten Tätigkeit gewerblich
wird. Der Verkauf von Hilfsmitteln oder die Untervermietung
von Büroräumen im Rahmen einer Bürogemeinschaft löst
bereits die Folgen der Infizierung aus.
27. Als Betriebsinhaber erhalten Sie im Krankheitsfall nicht wie
ein Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung für 6 Wochen.
Haben Sie bereits mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrem
Versicherungsberater geprüft, wie ein Einkommensausfall
durch Erkrankung abgesichert werden kann?
28. Sie sind privat krankenversichert und erwarten im
Rentenalter keine hohen Einkünfte aus Vermietungen oder
Beteiligungen? Ein Rückgang zur gesetzlichen
Krankenversicherung ist mit Vollendung des 55.
Lebensjahres ausgeschlossen. Wenn Sie 52+ sind, haben Sie
die Frage der Krankenversicherung für sich geklärt?
• ◦
• ◦
• ◦
• ◦
Alle Rechte vorbehalten. Nutzung ausschließlich im und für denn eigenen Betrieb gestattet.
Eine Nutzung in Steuer- und Beratungskanzleien/-gesellschaften ist untersagt, ebenso der Nachdruck und eine Weitergabe.