Steuer-Checkliste für Betriebe, Praxen und GmbH, Steuerberater Stefan Mücke
Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.
Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.
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Nr. Prüfung/Hinweis Art
JA/
OK/
entfällt
Nein/
offen/
unsicher
10. Die Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken
lässt sich bei Ehegatten dadurch vermeiden, dass
Eigentümer des Grundstücks der Nichtunternehmer-
Ehegatte ist oder wird und das Grundstück miet-
/pachtweise dem Unternehmer-Ehegatten überlassen wird.
Beiläufig wird dann gleichzeitig wertvolles Vermögen (das
Grundstück) vom dem Drittgläubiger-Zugriff geschützt.
11. Gehört dem Nichtunternehmer-Ehegatten das
Grundstück und soll darauf jetzt ein Betriebsgebäude
errichtet werden, so bietet sich das Gestaltungsmodell „Bau
auf fremden Grund und Boden“ an. Das Gebäude wird dann
als Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz geführt und
wirkt sich steuerlich aus, so wie wenn der Unternehmer-
Ehegatte Eigentümer wäre 1 . Bei Aufgabe wird der Restwert
erfolgsneutral ausgebucht. Es erfolgt keine Besteuerung von
stillen Reserven.
12. Arbeitszimmer. Auch das dem Unternehmer-
Ehegatten gehörende Arbeitszimmer gehört zum
notwendigen Betriebsvermögen und führt zur späteren
(anteiligen) Steuerpflicht. Das gilt selbst dann, wenn die
Aufwendungen wg. Abzugsbeschränkungen gar nicht
abgesetzt werden können. Durch Privatnutzung des
Arbeitszimmers lässt sich die Verstrickung vermeiden. Es ist
im Einzelfall zu prüfen, ob das Arbeitszimmer steuerlich
überhaupt gewollt ist; durch eine (Mit)Privatnutzung lässt
sich Betriebsvermögen vermeiden.
13. Fahrzeuge im Betriebsvermögen (EU/PersG). Für die private
Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen
Fahrzeuges muss eine Nutzungsentnahme versteuert
werden. Die Bewertung der Privatnutzung erfolgt
regelmäßig nach der 1%-Regelung; Ausnahme ist die
Fahrtenbuchmethode. Nachteil eines Fahrzeugs im
Betriebsvermögen ist, dass ein Verkauf steuerpflichtig ist.
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BMF-Schreiben vom 16.12.2016, BStBl. 2016 I S. 1431, NWB CAAAF-89189
Alle Rechte vorbehalten. Nutzung ausschließlich im und für denn eigenen Betrieb gestattet.
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