Steuer-Checkliste für Betriebe, Praxen und GmbH, Steuerberater Stefan Mücke
Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.
Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.
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Nr. Prüfung/Hinweis Art
JA/
OK/
entfällt
102. Nur Umsätze sind im Inland ausgeführt werden unterliegen
der deutschen Umsatzsteuer (Steuerbarkeit der Leistung). • ◦
Nein/
offen/
unsicher
103. Warenverkäufe im Ausland. Kaufen Sie von Ihrem
Lieferanten in der USA Waren ein, der diese direkt an Ihren
Kunden – auch in den USA – liefert (ohne dass die Ware
überhaupt nach Deutschland gelangte), dann erfolgt keine
Besteuerung in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass
ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Der Vorgang
muss daher von einem Steuerberater im Ausland beurteilt
werden. Ihrem Steuerberater ist es nicht möglich den
Sachverhalt steuerrechtlich oder rechtlich zu prüfen.
Auslandsaktivitäten erfordern einen Anwalt und
Steuerberater im Ausland.
104. Errichten Sie eine Anlage im Ausland dann liegt eine
sog. ruhende Lieferung im Ausland vor. Bitte beachten Sie,
dass ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Der
Vorgang muss daher von einem Steuerberater im Ausland
beurteilt werden. Ihrem Steuerberater hier ist es nicht
möglich den Sachverhalt steuerrechtlich oder rechtlich zu
prüfen. Auslandsaktivitäten erfordern einen Anwalt und
Steuerberater im Ausland.
105. Verkaufen und liefern Sie Waren an andere Unternehmer in
das EG-Ausland, dann liegt eine sog. innergemeinschaftliche
Lieferung vor. Diese soll steuerfrei sein. Mit dem
Besteuerungssystem soll verhindert werden, dass Sie sich im
Ausland steuerlich registrieren lassen und ausländisches
Umsatzsteuerrecht anwenden müssen. Voraussetzung ist,
dass die USt-ID-Nummer des Kunden vorliegt, diese geprüft
ist und der Warentransport in das EG-Ausland durch eine
Gelangensbestätigung nachgewiesen werden kann. Auf der
Rechnung ist auf die Steuerbefreiung hinzuweisen. Fehlt
eine Komponente muss vom erhaltenen Betrag
Umsatzsteuer abgeführt werden, obwohl der Kunde diese
gar nicht gezahlt hat. Stellen Sie sicher, dass Rechnungen
ohne Umsatzsteuer nur ausgestellt werden, wenn die
Voraussetzungen der Steuerbefreiungen sichergestellt sind.
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Eine Nutzung in Steuer- und Beratungskanzleien/-gesellschaften ist untersagt, ebenso der Nachdruck und eine Weitergabe.