Steuer-Checkliste für Betriebe, Praxen und GmbH, Steuerberater Stefan Mücke
Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.
Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nr. Prüfung/Hinweis Art
F. Einnahmen-Überschussrechnung
JA/
OK/
entfällt
Nein/
offen/
unsicher
91. Gewerbliche Unternehmer können Ihren Gewinn durch die
Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, wenn der
Gewinn nicht die Grenze von 60.000 EUR übersteigt. Für
Freiberuflicher gilt keine Gewinngrenze.
Vorteil: Sie sparen sich die Zeit und den Aufwand für eine
Inventur und Sie können durch das Zu- und Abflussprinzip
den Gewinn manipulieren/steuern.
92. Die Buchführungspflicht für Gewerbetreibende tritt
ein, wenn der Gewinn überschritten wird und das Finanzamt
auf die Bilanzierungspflicht hinweist. Durch
Sonderabschreibungen kann die Bilanzierungspflicht nicht
verhindert werden. Allerdings kann das Zu- und
Abflussprinzip genutzt werden, um bewusst ein Ergebnis
unterhalb von 60.000 EUR darzustellen. Dies setzt eine
proaktive Überwachung voraus. „Nachträglich“ wird es
schwer bis unmöglich.
•
• ◦
93. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden im
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt (Zu- und
Abflussprinzip).
• ◦
94. Das Zu- und Abflussprinzip gilt nicht für Zahlungen
vom 22.12. bis zum 10.1. für wiederkehrende Einnahmen
oder Ausgaben. Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen,
vermeiden Sie Zahlungen in diesem Zeitraum, wenn die
Zahlung das andere Jahr betrifft. Für eine
Ergebnismanipulation müssen wiederkehrende Zahlungen
also bereits vor dem 22.12. erfolgen, wenn es um Ausgaben
geht bzw. ab dem 11.1. zufließen, wenn es um Einnahmen
geht.
95. Wegen dem Abflussprinzip können Sie den Gewinn durch
Vorauszahlungen bis zum 31.12. „manipulieren“
(Gewinnmanipulation durch Vorauszahlung von
Betriebsausgaben); (Ausnahme: Investitionen und
wiederkehrende Ausgaben bei Zahlung zwischen 22.12. und
31.12. Idealerweise haben Sie sich Anfang Dezember mit
Ihrem Steuerberater dazu besprochen.
• ◦
• ◦
Alle Rechte vorbehalten. Nutzung ausschließlich im und für denn eigenen Betrieb gestattet.
Eine Nutzung in Steuer- und Beratungskanzleien/-gesellschaften ist untersagt, ebenso der Nachdruck und eine Weitergabe.