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Steuer-Checkliste für Betriebe, Praxen und GmbH, Steuerberater Stefan Mücke

Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.

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Nr. Prüfung/Hinweis Art

JA/

OK/

entfällt

Nein/

offen/

unsicher

37. Vorteil Unternehmenssteuer 30 %. Die GmbH bietet

Steuervorteile, solange die Gewinne in der Gesellschaft

verbleiben. In der GmbH werden Gewinn mit 30 % 3

besteuert – beim Einzelunternehmer und in der

Personengesellschaft mit 42/45 % zzgl. Annexsteuern.

38. Kapitalbildung in oder außerhalb der GmbH?

Thesaurierte Gewinne unterliegen also nur der 30 %igen

Unternehmensbesteuerung. Soll Vermögen und Substanz in

der Gesellschaft aufgebaut werden oder die Gewinne

werden für Investitionen in der Gesellschaft benötigt, dann

ist die Unternehmensbesteuerung vorteilhaft. Das

Gesellschaftsvermögen unterliegt allerdings dem

Gläubigerzugriff im Ernstfall. Es ist abzuwägen und zu

entscheiden, welche Finanzierungs- und Steuerstrategie

verfolgt werden sollte. Ihre Finanzierungs- und

Steuerstrategie hierzu steht?

39. Haftmasse durch Gewinnthesaurierungen.

Gewinnausschüttungen lösen die sog. 2. Stufe der

Besteuerung aus und die Gesellschaft muss 25%

Kapitalertragsteuer einbehalten (Steuerabzug). Wird das

Geld nicht für den privaten Konsum benötigt bleibt es zur

Vermeidung des Steuerabzuges häufig in der Gesellschaft.

Bei einer wirtschaftlichen Schieflage stehen dann die

erwirtschafteten Gewinne dem Drittgläubiger zur

Verfügung. Im Insolvenzfall ist das Vermögen weg. Eine

langfristige Gewinnthesaurierung sollte nur für

Gesellschafften ohne Betriebsrisiko in Betracht kommt. Ist

Ihre GmbH zwischenzeitlich „fett wie ein Sparschwein“

prüfen, ob das Gesellschaftsvermögen und die „Haftmasse“

durch Gewinnausschüttungen gemindert werden

kann/sollte.

40. Holding-Modell. Um die Besteuerung der 2. Stufe zu

vermeiden und gleichzeitig die Gewinne einem

Drittgläubigerzugriff zu entziehen, sollte das Holdingsmodell

geprüft werden. Bei diesem Modell wird eine „kleine“ GmbH

zwischengeschaltet. Die Holding GmbH muss die Gewinne

nur mit 5 % besteuern. Steuerbelastung 1,5 %. Ist das

Holdingmodell bekannt und bereits geklärt, ob dies sinnvoll

ist?

• ◦

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3

15 % Körperschafsteuer, 0,8 % Solidaritätszuschlag und 14 % Gewerbesteuer (bei einem Hebesatz von 400 %).

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