Steuer-Checkliste für Betriebe, Praxen und GmbH, Steuerberater Stefan Mücke
Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.
Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nr. Prüfung/Hinweis Art
JA/
OK/
entfällt
Nein/
offen/
unsicher
37. Vorteil Unternehmenssteuer 30 %. Die GmbH bietet
Steuervorteile, solange die Gewinne in der Gesellschaft
verbleiben. In der GmbH werden Gewinn mit 30 % 3
besteuert – beim Einzelunternehmer und in der
Personengesellschaft mit 42/45 % zzgl. Annexsteuern.
38. Kapitalbildung in oder außerhalb der GmbH?
Thesaurierte Gewinne unterliegen also nur der 30 %igen
Unternehmensbesteuerung. Soll Vermögen und Substanz in
der Gesellschaft aufgebaut werden oder die Gewinne
werden für Investitionen in der Gesellschaft benötigt, dann
ist die Unternehmensbesteuerung vorteilhaft. Das
Gesellschaftsvermögen unterliegt allerdings dem
Gläubigerzugriff im Ernstfall. Es ist abzuwägen und zu
entscheiden, welche Finanzierungs- und Steuerstrategie
verfolgt werden sollte. Ihre Finanzierungs- und
Steuerstrategie hierzu steht?
39. Haftmasse durch Gewinnthesaurierungen.
Gewinnausschüttungen lösen die sog. 2. Stufe der
Besteuerung aus und die Gesellschaft muss 25%
Kapitalertragsteuer einbehalten (Steuerabzug). Wird das
Geld nicht für den privaten Konsum benötigt bleibt es zur
Vermeidung des Steuerabzuges häufig in der Gesellschaft.
Bei einer wirtschaftlichen Schieflage stehen dann die
erwirtschafteten Gewinne dem Drittgläubiger zur
Verfügung. Im Insolvenzfall ist das Vermögen weg. Eine
langfristige Gewinnthesaurierung sollte nur für
Gesellschafften ohne Betriebsrisiko in Betracht kommt. Ist
Ihre GmbH zwischenzeitlich „fett wie ein Sparschwein“
prüfen, ob das Gesellschaftsvermögen und die „Haftmasse“
durch Gewinnausschüttungen gemindert werden
kann/sollte.
40. Holding-Modell. Um die Besteuerung der 2. Stufe zu
vermeiden und gleichzeitig die Gewinne einem
Drittgläubigerzugriff zu entziehen, sollte das Holdingsmodell
geprüft werden. Bei diesem Modell wird eine „kleine“ GmbH
zwischengeschaltet. Die Holding GmbH muss die Gewinne
nur mit 5 % besteuern. Steuerbelastung 1,5 %. Ist das
Holdingmodell bekannt und bereits geklärt, ob dies sinnvoll
ist?
•
• ◦
• ◦
• ◦
3
15 % Körperschafsteuer, 0,8 % Solidaritätszuschlag und 14 % Gewerbesteuer (bei einem Hebesatz von 400 %).
Alle Rechte vorbehalten. Nutzung ausschließlich im und für denn eigenen Betrieb gestattet.
Eine Nutzung in Steuer- und Beratungskanzleien/-gesellschaften ist untersagt, ebenso der Nachdruck und eine Weitergabe.