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Steuer-Checkliste für Betriebe, Praxen und GmbH, Steuerberater Stefan Mücke

Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.

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Nr. Prüfung/Hinweis Art

JA/

OK/

entfällt

Nein/

offen/

unsicher

33. Die Privatnutzung wird regelmäßig nach der

pauschale 1%-Regelung bewertet. Der Arbeitslohn beträgt 1

% vom Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des

Fahrzeuges. Insbesondere bei Gebrauchtwagen kann der

Kauf durch die Gesellschaft und Überlassung zur

Privatnutzung steuerlich nachteilig sein. Häufig ist es

steuerlich günstiger, das Fahrzeug als Geschäftsführer privat

zu kaufen. Die anteiligen Fahrzeugaufwendungen können

dann als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Ein

Vorsteuerabzug ist allerdings ausgeschlossen. Haben Sie das

Fahrzeugkonzept mit Ihrem Steuerberater vor Anschaffung

des Fahrzeuges besprochen?

34. Insbesondere bei Gebrauchtwagen kann der Kauf

durch die Gesellschaft und Überlassung zur Privatnutzung

steuerlich nachteilig sein. Häufig ist es steuerlich günstiger,

das Fahrzeug als Geschäftsführer privat zu kaufen (Vorteil

aus Privatfahrzeug). Die anteiligen Fahrzeugaufwendungen

können bei Nutzung für die Gesellschaft von dieser erstattet

werden oder als Werbungskosten steuerlich abgesetzt

werden. Ein Vorsteuerabzug ist allerdings ausgeschlossen.

35. Wird das Fahrzeug nur geringfügig privat genutzt,

dann sollte die Möglichkeit geprüft werden, ein

Fahrtenbuch zu führen. Ein Fahrtenbuch kann

handschriftlich, aber auch elektronisch (GPS) geführt

werden. Das Fahrtenbuch muss ordnungsgemäß sein, alle

Fahrten und die notwendigen Angaben enthalten. Häufig

scheitert die Anerkennung des Fahrtenbuches, weil es nicht

ordnungsgemäß ist. Wurde die Möglichkeit des

Fahrtenbuches schon geprüft?

36. Auto-Vermietungsmodell. Ist das Fahrzeug der

Gesellschaft, dann ist der Verkauf steuerpflichtig. Alternativ

kann das Fahrzeug durch den Gesellschafter-Ehegatten

erworben und an die Gesellschaft vermietet werden. Der

Verkauf des Fahrzeuges ist dann zu 100 % steuerfrei. Dies

gilt auch bei Vermietung durch den Gesellschafter; eine

Betriebsaufspaltung kann hierdurch allerdings nicht gänzlich

ausgeschlossen werden. Haben Sie die Möglichkeit einer

Fahrzeug- oder ganz allgemein die Vermietung von

Anlagevermögen schon einmal geprüft?

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