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Steuer-Checkliste für Betriebe, Praxen und GmbH, Steuerberater Stefan Mücke

Der steuerliche Selbst-Check für Betriebe, Praxen und GmbHs. Problembereiche, Gefahren, Risiken und Steuersparpotentiale erkennen.

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Nr. Prüfung/Hinweis Art

JA/

OK/

entfällt

Nein/

offen/

unsicher

14. Keine Privatnutzung nach der 1%-Methode ist bei

Fahrzeugen zu berücksichtigen, die der Güterbeförderung

dienen, z. B. Lastkraftwagen. Bei „Zwitter-Fahrzeugen“ ist

eine Einzelfallentscheidung zu treffen (z. B. VW-Bus oder

MB-Bus, Pickups); auf die kfz-steuerrechtliche Einordnung

kommt es dabei nicht an. Bei der Privatnutzung von

Lastkraftwagen sind die anteiligen Kosten zu

berücksichtigen; ggf. im Wege der Schätzung. Ist die

Anwendung der „bösen“ 1%-Regelung ausgeschlossen, da es

sich um einen Lastkraftwagen handelt?

15. Fahrzeug-50 %-Trick. Wird ein Fahrzeug nicht

überwiegend betrieblich genutzt, dann muss dieses auch

nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Vorteil ist,

dass ein Verkauf nicht steuerpflichtig ist und trotzdem die

laufenden Aufwendungen als Betriebsausgaben

berücksichtigt werden können (über die sog.

Aufwandseinlage). Auch muss eine Privatnutzung nicht über

die 1%-Regelung versteuert werden. Wenn ein Fahrzeug

nicht überwiegend betrieblich genutzt wird, dann ordnen Sie

es auch nicht freiwillig dem Betriebsvermögen zu und

vermeiden so eine Verkaufsbesteuerung. Bitte prüfen Sie,

dass überwiegend privat genutzte Fahrzeug nicht im

Betriebsvermögen geführt werden.

16. Erschütterung Anscheinsbeweis wegen Privatauto?

Die Anscheinsvermutung geht davon aus, dass Sie ein zum

Betrieb gehörende Fahrzeug auf privat nutzen. Ohne

Fahrtenbuch kommt dann die 1%-Regelung zur Anwendung.

Haben Sie im Privatvermögen ein gleichwertiges und

gleichartiges Fahrzeug, das Ihnen jederzeit zur Verfügung

steht (Ehegatte und Kinder verfügen jeweils über eigene

Fahrzeuge), dann können Sie den Anscheinsbeweis dadurch

erschüttern. Das Finanzamt ist dann in der Beweisführung.

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