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EVdB-Newsletter 16-2022

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CESNI-SITZUNG VOM<br />

13. OKTOBER <strong>2022</strong><br />

Am 13. Oktober <strong>2022</strong> fand in Straßburg (Frankreich) unter dem Vorsitz von Frau Marleen Coenen, Vertreterin<br />

Belgiens, eine Sitzung des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der<br />

Binnenschifffahrt („CESNI“) statt. Der CESNI nahm bei dieser Sitzung insbesondere die neuen Ausgaben des<br />

Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ESTRIN) und des Standards für Binnenschifffahrtsinformationsdienste<br />

(ES-RIS) sowie des Einbauleitfadens für das Inland AIS-Gerät an.<br />

An der Sitzung des Ausschusses nahmen teil: die Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich,Kroatien, Luxemburg, die Niederlande,<br />

Österreich, Polen, die Schweiz und die Tschechische Republik; die Europäische Kommission (EK) und die Zentralkommission<br />

für die Rheinschifffahrt (ZKR); fünf anerkannte Verbände: ETF, GERC, IVR, ESO und EBU.<br />

Annahme eines Standards im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe<br />

Der Ausschuss nahm den Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe, ES-TRIN 2023/1, an. Diese<br />

neue Ausgabe des Standards, die die Ausgabe 2021 ersetzen soll, sieht die Einführung wichtiger Änderungen vor, die folgende<br />

Bereiche betreffen:<br />

– Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt und Brennstoffzellen, – Rettungswesten,<br />

– Nachbehandlungssysteme, – Abwassersammlung,<br />

– fest installierte Feuerlöschanlagen für den Objektschutz, – Fahrgastschiffe,<br />

– Sportfahrzeuge, – elektrische Antriebsmotoren hinter Achterpiekschott,<br />

– Reparaturen an in Betrieb befindlichen Motoren, – einziehbare Steuerhäuser,<br />

– Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger, – Spezialanker mit verminderter Ankermasse,<br />

– Aktualisierung der Verweise auf den ES-RIS 2023/1 sowie redaktionelle Korrekturen.<br />

Der ES-TRIN 2023/1 wird am 1. Januar 2024 im jeweiligen Rechtsrahmen der ZKR (Zentralkommission für die<br />

Rheinschifffahrt) und der Europäischen Union (EU) in Kraft treten.<br />

Annahme eines Standards und eines Leitfadens im Bereich der Informationstechnologien<br />

Auf der Sitzung wurde auch die zweite Ausgabe des Europäischen Standards für Binnenschifffahrtsinformationsdienste, ES-RIS<br />

2023/1, angenommen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Aufnahme eines neuen Teils zur Bündelung und Klarstellung<br />

der Betriebs- und Leistungsanforderungen für elektronische Kartendarstellungs- und Informationssysteme (Inland ECDIS); die Ergänzung<br />

zweier neuer Nachrichtentypen, die von Inland AIS-Geräten übertragen werden. AtoN-Meldungen (Aids toNavigation)<br />

werden zur Anzeige der Position physischer oder virtueller Objekte wie Bojen, Arbeits- oder Gefahrenzonen inEchtzeit auf dem<br />

Bildschirm des Inland ECDIS verwendet.<br />

• ASM-Nachrichten (Application Specific Messages) sind ein Feature zur dynamischen Anzeige zusätzlicher Informationen<br />

auf dem Inland ECDIS (z. B. Wasserstände oder Status von Schleusenampeln). ASM-Nachrichten ermöglichen Schiffen<br />

auch die Übermittlung von Informationen an Land, wie z. B. die geschätzte Ankunftszeit (ETA – Estimated Time of Arrival);<br />

• die Einführung des XML-Formats (Extensible Markup Language) für die meisten Nachrichten im Rahmen des Elektronischen<br />

Meldens in der Binnenschifffahrt (ERI);<br />

• die Einführung einer neuen Nachricht „ERIVOY“ zur Erleichterung der Meldung und Planung von Reisen;<br />

• die Update-Verwaltung von NtS-Nachrichten (Nachrichten für die Binnenschifffahrt) sowie redaktionelle Verbesserungen und<br />

Korrekturen.<br />

Der Einbauleitfaden für das Inland Automatic Identification System (Inland AIS-Gerät), Ausgabe <strong>2022</strong>/1, wurde ebenfalls im Rahmen<br />

des CESNI angenommen. Die vorherige Ausgabe des Leitfadens wurde 2014 von der ZKR veröffentlicht und galt nur für den<br />

Rhein. Seither wurde in vielen Ländern Europas die Verpflichtung zur Ausrüstung mit Inland AIS eingeführt, weshalb eine Überarbeitung<br />

des Dokuments und eine Harmonisierung auf europäischer Ebene erforderlich war. Die Vorschriften für den Einbau von<br />

Inland AIS-Geräten sind im ES-TRIN festgelegt, während die Vorschriften für den Betrieb der Geräte im ES-RIS enthalten sind. Der<br />

Leitfaden ist als Erinnerung an die im ES-TRIN festgelegten Vorschriften gedacht, ergänzt diese Vorschriften aber auch durch bewährte<br />

Verfahrensweisen für die Einbaufirmen.<br />

Sobald der Leitfaden auf der Website des CESNI veröffentlicht wurde, kann er von den Behörden und Einbaufirmen angewendet<br />

werden. Der Leitfaden hat keinen Vorschriftencharakter und ist im eigentlichen Sinne nicht rechtsverbindlich. Er sollte dementsprechend<br />

als Kompendium bewährter Verfahrensweisen für den Einbau eines Inland AIS-Geräts auf Binnenschiffen verstanden<br />

werden, das als Anleitung bei Einbau, Konfiguration und Test des Inland AIS-Geräts dienen soll, um dessen korrektes Einrichten<br />

sicherzustellen.<br />

Anerkennung neuer nichtstaatlicher Verbände<br />

CESNI freute sich, auf seiner Sitzung CEN (EuropäischesKomitee für Normung), CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische<br />

Normung) und EBI (European Boating Industry) den Status eines anerkannten nichtstaatlichen Verbandes zu verleihen.

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