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Mitteilungsblatt Nürnberg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg - November 2022

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LESERBRIEF

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf –

Die rücksichtslose Vernachlässigung der

Katzwanger Wohnbevölkerung

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Warum gibt es keine Auflagen zum Gesundheitsschutz der Katzwanger

Anwohner bei der geplanten Wechselstrom-Höchstspannungsleitung

„Juraleitung“?

Erwartungsgemäß hat die Bezirksregierung Ansbach im Rahmen

ihrer landesplanerischen Beurteilung des Raumordnungsverfahrens

den Vorschlag von TenneT akzeptiert, die Wechselstrom-

Höchstspannungsleitung „Juraleitung“ durch den dichtbesiedelten

Korridor in Katzwang mittels Erdverkabelung zu führen.

Es ist nicht zu verstehen, dass die Bezirksregierung entgegen

der expliziten Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz

handelt, aus Vorsorgegründen Höchstspannungsleitungen nicht

durch Wohngebiete zu führen. In dem Antrag von TenneT sind in

Katzwang keinerlei magnetfeldabschirmende Maßnahmen zum

Gesundheitsschutz der Anwohner vorgesehen, obwohl starke und

konsistente Hinweise für ein gesundheitliches Risiko durch Studien

des ECOLOG-Instituts beschrieben werden.

• Psychische Erkrankungen

• Neurodegenerative Erkrankungen

• Schädigung des Erbguts

• Krebserkrankungen

• Herzkreislauferkrankungen

• Störungen des Hormonsystems

Der gesundheitliche Schutz der Anwohner wird mit keinem Wort in

der landesplanerischen Beurteilung des Raumordnugsverfahrens

erwähnt.

Es gibt von der Bezirksregierung auch diesbezüglich keine Auflagen

(d.h. keine „Maßgaben“, sondern lediglich „Hinweise“) an TenneT,

das Magnetfeld abzuschirmen, obwohl bereits Technologien im

Einsatz sind, wie beispielsweise das Mantelrohrprinzip (siehe

Brakelmann/Jarass in: Erdkabel für den Netzausbau), die das auf

das Umfeld einwirkende Magnetfeld deutlich reduzieren. Das

Schutzgut Mensch spielt in dem Antrag von TenneT im Katzwanger

Erdverkabelungsabschnitt überhaupt keine Rolle. Es wird im

gesamten Abschnitt Katzwang nicht einmal erwähnt. Für TenneT

spielt das Magnetfeld keine Rolle, weil es in der Erde liegt und

nicht sichtbar ist. Das Magnetfeld eines nicht abgeschirmten 380

kV Erdkabels breitet sich nach allen Seiten 100 Meter aus (siehe in

dem 26. BImSchVVwV definierten „Einwirkungsbereich“). Deshalb

unsere Forderung eines Abstands von 100 Metern zu unseren Wohnhäusern

oder eine Abschirmung des Magnetfeldes beim Einsatz

konventioneller Erdkabel.

Wenn es beim Katzwang-Verlauf also bleiben sollte, dann NUR

mit zusätzlichen magnetfeldreduzierenden Maßnahmen, wie sie

entweder bereits in den Niederlanden von TenneT umgesetzt

wurden (Mantelrohrprinzip) oder wie sie derzeit in Deutschland

wirkungsvoll weiterentwickelt werden.

Für Oktober hat TenneT weitere Kernbohrungen an 30 verschiedenen

Stellen angekündigt.

Die ersten Bohrungen wurden auf der Südseite der Bestandsleitung

durchgeführt. Das bedeutet, dass die 380 kV Erdleitung noch

näher an die Häuser des Agnes-Gerlach-Rings und der Erlbachstraße

heranrücken würde. In der Erlbachstraße sind das sogar

nur 8-10 Meter. Das kann wegen des noch stärkeren Magnetfeldes

als bei der Bestandsleitung nicht akzeptiert werden. Wie will man

darüber hinaus Schäden an den Häusern durch die tiefbaulichen

Maßnahmen in unmittelbarer Wohnhausnähe ausschließen? Es

scheint der Fa.TenneT wichtiger zu sein, Vorkehrungen zum Schutz

der Fernwasserleitung Guggenmühle-Fürth zu treffen, als für den

November 2022

Gesundheitsschutz der betroffenen Anwohner zu sorgen. Die Angst,

dass durch die tiefbaulichen Maßnahmen die Fernwasserleitung

beeinträchtigt wird, scheint um ein Vielfaches größer zu sein, als

die der fahrlässigen potentiellen Schädigung der Gesundheit der

Anwohner und ihrer Häuser.

Ein weiteres Problem stellt die Untertunnelung des Rhein-Main-

Donau-Kanals dar.

Die Bezirksregierung fordert, dass ein tiefbauliches Risiko für die

Dammkonstruktion ausgeschlossen wird. Kann man ein solches

Risiko überhaupt ausschließen? Eigentlich nur wenn man die

Untertunnelung unterlässt. Auch dafür gibt es Optionen.

Das Risiko eines Dammbruchs ist durch die tiefbauliche Maßnahme

nicht auszuschließen. Die Erinnerung an den Dammbruch im Jahr

1979 ist in Katzwang noch wach. Die Ausgangssituation ist nahezu

die gleiche wie beim Dammbruch 1979, nur 1000 Meter weiter

nördlich. Aber es handelt sich nicht „nur “ um 250 000 m³ Wasser,

sondern um 2 Mio. m³ . Dann steht nicht nur Neu-Katzwang unter

Wasser, sondern auch Reichelsdorf und Eibach. TenneT bildet sich

ein, das verantworten zu können?

Unabhängig von den nach wie vor für TenneT nicht abzuschätzenden

Baurisiken und der ungelösten Magnetfelddisposition

für die Anwohner sind da noch die Kosten des Bauvorhabens

anzusprechen.

Zwei Verfahren stehen derzeit für die Juraleitung am Katzwang-

Engpass zur Diskussion. Der „einfachere“ Rohrvortrieb oder eine

Untertunnelung nach dem Schildvortriebverfahren (vergleichbar

einem U-Bahn-Schacht). Fachkundige Quellen aus der Baubranche

kalkulieren mit dem Kostenfaktor 12 beim Rohrvortrieb und 25 beim

Schildvortrieb im Vergleich zur konventionellen Kabelverlegung

im Graben. Im Vergleich zu einer Freileitung verschlechtert sich lt.

Brakelmann/Jarass bei Erdverkabelung das Kostenverhältnis trotz

Berücksichtigung von Übertragungsverlusten bei Freileitungen

zusätzlich um den Faktor 2,86. Der reine Investitionskostenfaktor

beträgt sogar 6,15. D.h. beim Katzwang-Engpass muss bei einem

erwarteten Schildvortrieb mit 25 x 2,86, also gut 70-mal höheren

Kosten als bei einem vergleichbaren Freileitungsabschnitt kalkuliert

werden. Ist das noch angemessen und verhältnismäßig bzw.

„energiewirtschaftlich“?

Wer wird das bezahlen? Der Stromkunde mit dem Netzentgelt,

bestimmt aber nicht Tennet! Können wir uns so kostspielige

Experimente mit ungewissem Ausgang in Zukunft überhaupt noch

leisten? Wer übernimmt die Verantwortung für diese Kosten? Wer

übernimmt die Verantwortung für die Risiken?

Welche Partei ist am ehesten in der Lage strategisch zu denken

und zu handeln, um wohnbevölkerungs- und umweltkompatible

als auch wirtschaftliche Lösungen zur Energieversorgung zu finden?

Wir hoffen, dass es Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker gibt,

die sich nicht länger scheuen, sich in diese schwierige Materie

einzuarbeiten und nicht einfach wegschauen, weil nicht sein kann,

was nicht sein darf. Katzwang braucht eine würdige politische

Vertretung und konkrete Unterstützung in der Problemlösung für

dessen Anwohner.

Berlin, München, Nürnberg – Quo vadis?

Bürgerinitiative Katzwang, Mitglied der BI-Allianz P53

Kurt Oberholz

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