UMWELT JOURNAL 2022-5
UMWELT JOURNAL Nr. 5/2022 mit den Themen: Management, Energie, Italian Exhibition Group, Energiewende, Geothermie, Strompreisbremse, CEO-Ranking, ECOMONDO 2022, SwitchMed Connect 2022, Verpackungstag, Recycling von E-Fahrzeugen, Buch: Klimagefühle, Ausbildungen, Seminare, Sonderausgaben
UMWELT JOURNAL Nr. 5/2022 mit den Themen:
Management, Energie, Italian Exhibition Group, Energiewende, Geothermie, Strompreisbremse, CEO-Ranking, ECOMONDO 2022, SwitchMed Connect 2022, Verpackungstag, Recycling von E-Fahrzeugen, Buch: Klimagefühle, Ausbildungen, Seminare, Sonderausgaben
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<strong>UMWELT</strong>journal 5/<strong>2022</strong> | S18<br />
Grünes Licht<br />
für die<br />
Strompreisbremse<br />
Die sogenannte Strompreisbremse hat den<br />
Nationalrat in Österreich passiert. Damit<br />
kommt es zu einer befristeten Stützung der<br />
Stromkosten für Haushalte von bis zu 2.900<br />
kWh pro Jahr. Zudem sollen einkommensschwache<br />
Haushalte einen Netzkostenzuschuss<br />
in der Höhe von 75 % erhalten.<br />
Für Energieministerin Leonore Gewessler ist der Stromkostenzuschuss<br />
eine rasche, unbürokratische und treffsichere<br />
Lösung, um die Haushalte automatisiert und<br />
ohne Antrag vor hohen Stromkosten zu schützen. Die Strompreisbremse<br />
bringe Planungssicherheit und eine Senkung der<br />
Stromkosten für das nächste Jahr, betonten die Vertreter:innen<br />
von ÖVP und Grünen. Durch eine einstimmig angenommene<br />
Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) kommt es<br />
zudem bei den Photovoltaik-Förderungen zu Erleichterungen.<br />
Zudem diskutierten die Abgeordneten den Umweltkontrollbericht<br />
zur Umwelt- und Klimasituation in Österreich.<br />
Strompreisbremse soll Haushalte nachhaltig entlasten<br />
Mit dem mehrheitlich angenommenen Antrag der Regierungsparteien<br />
zur Einführung einer „Strompreisbremse“ wird eine<br />
befristete Stromkostenförderung für Haushalte eingeführt.<br />
Zum einen werden durch einen Stromkostenzuschuss bis zu<br />
2.900 kWh Strom pro Jahr vom Bund gestützt. Die Förderung<br />
kommt von 1. Dezember <strong>2022</strong> bis 30. Juni 2024 automatisiert<br />
über den Stromlieferanten zur Anwendung, wenn der Strompreis<br />
den unteren Schwellenwert von 10 Cent/kWh übersteigt.<br />
Jener Preisanteil, der darüber liegt, wird bis zu einem oberen<br />
Schwellenwert von 40 Cent/kWh bezuschusst. Mit einem von<br />
ÖVP und Grünen im Plenum eingebrachten Abänderungsantrag<br />
wird zudem festgelegt, dass alle Preisbestandteile, die von<br />
den Lieferanten selbst ausgestaltet werden können, von der<br />
Stromkostenförderung umfasst sind.<br />
Zum anderen erhalten einkommensschwache Haushalte zusätzlich<br />
zum Stromkostenzuschuss zwischen 1. Jänner 2023 und 30.<br />
Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75%. Die<br />
jährliche Höhe ist mit 200 € begrenzt und wird ebenso wie der<br />
Stromkostenzuschuss bei kürzeren Zeiträumen aliquotiert gede-<br />
ckelt. Anspruchsberechtigt sind jene Haushalte, die auch von der<br />
GIS-Gebühr befreit sind. Für den Stromkostenzuschuss und den<br />
Netzkostenzuschuss sind für das Jahr 2023 rund 2,73 Mrd. € und<br />
für das Jahr 2024 rund 1,09 Mrd. € budgetiert.<br />
Fristverlängerung für Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen<br />
Durch eine Verlängerungsmöglichkeit der gesetzlichen Inbetriebnahmefrist<br />
von bis zu zwei Jahren soll es zu Erleichterungen<br />
bei den Photovoltaik-Förderungen kommen. Die Anpassungen<br />
im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz begründen die<br />
Koalitionsparteien mit einer - nicht zuletzt aufgrund der stark<br />
steigenden Strom- und Gaspreise - äußerst hohen und stark<br />
zunehmenden Nachfrage an dem Ausbau von Photovoltaikanlagen.<br />
Dem würden massive Lieferverzögerungen durch die<br />
Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise sowie Verzögerungen<br />
durch Fachkräftemangel bei der Errichtung gegenüberstehen.<br />
Ein Abänderungsantrag von ÖVP, Grünen und SPÖ<br />
sieht darüber hinaus weitere Erleichterungen bei den Antragsmodalitäten<br />
vor.<br />
Erleichterungen für Klein-PV-Anlagen<br />
Zudem werden für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWpeak)<br />
ab Anfang 2023 Erleichterungen geschaffen, da diese<br />
Kategorie hauptsächlich Anträge von Privatpersonen betrifft.<br />
Wie bisher bereits für die Anlagen der Kategorie A (bis<br />
10 kWpeak) werden auch für Anlagen der Kategorie B (10 bis<br />
20 kWpeak) die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem<br />
Einlangen gereiht sowie mit Verordnung fixe Fördersätze pro<br />
kWpeak für diese Kategorie festgelegt. Ein SPÖ-Antrag mit<br />
einer ähnlichen Stoßrichtung wurde durch die Annahme des<br />
Koalitionsantrags miterledigt. Die Anpassungen im EAG wurden<br />
einstimmig angenommen, womit die verfassungsmäßig<br />
notwendige Zweidrittelmehrheit gegeben ist.