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UMWELT JOURNAL 2022-5

UMWELT JOURNAL Nr. 5/2022 mit den Themen: Management, Energie, Italian Exhibition Group, Energiewende, Geothermie, Strompreisbremse, CEO-Ranking, ECOMONDO 2022, SwitchMed Connect 2022, Verpackungstag, Recycling von E-Fahrzeugen, Buch: Klimagefühle, Ausbildungen, Seminare, Sonderausgaben

UMWELT JOURNAL Nr. 5/2022 mit den Themen:
Management, Energie, Italian Exhibition Group, Energiewende, Geothermie, Strompreisbremse, CEO-Ranking, ECOMONDO 2022, SwitchMed Connect 2022, Verpackungstag, Recycling von E-Fahrzeugen, Buch: Klimagefühle, Ausbildungen, Seminare, Sonderausgaben

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<strong>UMWELT</strong>journal 5/<strong>2022</strong> | S18<br />

Grünes Licht<br />

für die<br />

Strompreisbremse<br />

Die sogenannte Strompreisbremse hat den<br />

Nationalrat in Österreich passiert. Damit<br />

kommt es zu einer befristeten Stützung der<br />

Stromkosten für Haushalte von bis zu 2.900<br />

kWh pro Jahr. Zudem sollen einkommensschwache<br />

Haushalte einen Netzkostenzuschuss<br />

in der Höhe von 75 % erhalten.<br />

Für Energieministerin Leonore Gewessler ist der Stromkostenzuschuss<br />

eine rasche, unbürokratische und treffsichere<br />

Lösung, um die Haushalte automatisiert und<br />

ohne Antrag vor hohen Stromkosten zu schützen. Die Strompreisbremse<br />

bringe Planungssicherheit und eine Senkung der<br />

Stromkosten für das nächste Jahr, betonten die Vertreter:innen<br />

von ÖVP und Grünen. Durch eine einstimmig angenommene<br />

Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) kommt es<br />

zudem bei den Photovoltaik-Förderungen zu Erleichterungen.<br />

Zudem diskutierten die Abgeordneten den Umweltkontrollbericht<br />

zur Umwelt- und Klimasituation in Österreich.<br />

Strompreisbremse soll Haushalte nachhaltig entlasten<br />

Mit dem mehrheitlich angenommenen Antrag der Regierungsparteien<br />

zur Einführung einer „Strompreisbremse“ wird eine<br />

befristete Stromkostenförderung für Haushalte eingeführt.<br />

Zum einen werden durch einen Stromkostenzuschuss bis zu<br />

2.900 kWh Strom pro Jahr vom Bund gestützt. Die Förderung<br />

kommt von 1. Dezember <strong>2022</strong> bis 30. Juni 2024 automatisiert<br />

über den Stromlieferanten zur Anwendung, wenn der Strompreis<br />

den unteren Schwellenwert von 10 Cent/kWh übersteigt.<br />

Jener Preisanteil, der darüber liegt, wird bis zu einem oberen<br />

Schwellenwert von 40 Cent/kWh bezuschusst. Mit einem von<br />

ÖVP und Grünen im Plenum eingebrachten Abänderungsantrag<br />

wird zudem festgelegt, dass alle Preisbestandteile, die von<br />

den Lieferanten selbst ausgestaltet werden können, von der<br />

Stromkostenförderung umfasst sind.<br />

Zum anderen erhalten einkommensschwache Haushalte zusätzlich<br />

zum Stromkostenzuschuss zwischen 1. Jänner 2023 und 30.<br />

Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75%. Die<br />

jährliche Höhe ist mit 200 € begrenzt und wird ebenso wie der<br />

Stromkostenzuschuss bei kürzeren Zeiträumen aliquotiert gede-<br />

ckelt. Anspruchsberechtigt sind jene Haushalte, die auch von der<br />

GIS-Gebühr befreit sind. Für den Stromkostenzuschuss und den<br />

Netzkostenzuschuss sind für das Jahr 2023 rund 2,73 Mrd. € und<br />

für das Jahr 2024 rund 1,09 Mrd. € budgetiert.<br />

Fristverlängerung für Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen<br />

Durch eine Verlängerungsmöglichkeit der gesetzlichen Inbetriebnahmefrist<br />

von bis zu zwei Jahren soll es zu Erleichterungen<br />

bei den Photovoltaik-Förderungen kommen. Die Anpassungen<br />

im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz begründen die<br />

Koalitionsparteien mit einer - nicht zuletzt aufgrund der stark<br />

steigenden Strom- und Gaspreise - äußerst hohen und stark<br />

zunehmenden Nachfrage an dem Ausbau von Photovoltaikanlagen.<br />

Dem würden massive Lieferverzögerungen durch die<br />

Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise sowie Verzögerungen<br />

durch Fachkräftemangel bei der Errichtung gegenüberstehen.<br />

Ein Abänderungsantrag von ÖVP, Grünen und SPÖ<br />

sieht darüber hinaus weitere Erleichterungen bei den Antragsmodalitäten<br />

vor.<br />

Erleichterungen für Klein-PV-Anlagen<br />

Zudem werden für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWpeak)<br />

ab Anfang 2023 Erleichterungen geschaffen, da diese<br />

Kategorie hauptsächlich Anträge von Privatpersonen betrifft.<br />

Wie bisher bereits für die Anlagen der Kategorie A (bis<br />

10 kWpeak) werden auch für Anlagen der Kategorie B (10 bis<br />

20 kWpeak) die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem<br />

Einlangen gereiht sowie mit Verordnung fixe Fördersätze pro<br />

kWpeak für diese Kategorie festgelegt. Ein SPÖ-Antrag mit<br />

einer ähnlichen Stoßrichtung wurde durch die Annahme des<br />

Koalitionsantrags miterledigt. Die Anpassungen im EAG wurden<br />

einstimmig angenommen, womit die verfassungsmäßig<br />

notwendige Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

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