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Magazin NEXT 12 2022 145

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<strong>12</strong>‘22 Finanzen<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

VOM UMWELTBONUS PROFITIEREN –<br />

NOCH <strong>2022</strong> INNOVATIONSPRÄMIE KASSIEREN!<br />

Bis zum 31. Dezember <strong>2022</strong> schießen Staat und Autohersteller<br />

beim Kauf eines Elektroautos bis zu 9.000 Euro netto<br />

beziehungsweise 6.750 Euro bei der Anschaffung eines<br />

neuen Plug-in-Hybriden zu. Nicht verwunderlich: Denn<br />

auch wenn sich elektrisch angetriebene Fahrzeuge immer<br />

größerer Beliebtheit erfreuen: sie bleiben teuer. Um den<br />

finanziellen Aufwand der Mobilitätswende für den Einzelnen<br />

abzumildern, gibt es den sogenannten „Umweltbonus“<br />

– subventioniert von Staat und der Autoindustrie. Seit<br />

der Corona-Pandemie wurde der Bundesanteil am Umweltbonus<br />

verdoppelt und bekam den Arbeitstitel „Innovationsprämie“.<br />

Die aktuellen Fördermaßnahmen gelten<br />

noch bis zum 31. Dezember <strong>2022</strong>. Ab dem 1. Januar 2023<br />

werden die Prämien deutlich gekürzt, Plug-in-Hybride erhalten<br />

dann gar keine Kaufzuschüsse mehr.<br />

Bereits heute wird der Kauf eines Plug-in Hybrid nur noch<br />

dann staatlich unterstützt, wenn dieser bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllt. Bevor man die Anschaffung eines Hybriden<br />

plant, sollte man sich also vorher beim zuständigen Bundesamt<br />

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informieren,<br />

ob das gewünschte Modell überhaupt noch förderfähig ist.<br />

Förder-Voraussetzungen<br />

Voraussetzung für den Maximalrabatt ist ein Nettolistenpreis<br />

unterhalb von 40.000 Euro netto. Die Kosten für den<br />

Erwerb eines Stromers sinken dadurch im besten Fall auf<br />

vierstelliges Niveau.<br />

Auch die umstrittenen Plug-in-Hybride werden noch bis<br />

Jahresende gefördert. Immer vorausgesetzt, sie schaffen<br />

die Mindestanforderung: Für <strong>2022</strong> wurde die Mindestreichweite<br />

auf 60 Kilometer und der Co2 Ausstoß auf<br />

max. 50 g pro Kilometer festgelegt. Nur wenn mindestens<br />

eine von beiden Bedingungen erfüllt ist, gibt es die<br />

Förderung von bis zu 6.750 Euro.<br />

Diese Autos erhalten<br />

die Innovationsprämie<br />

Die Innovationsprämie mit verdoppeltem Bundesanteil auf<br />

den Umweltbonus erhalten folgende Fahrzeuge:<br />

• Neue Autos mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 3.<br />

Juni 2020.<br />

• Gebrauchtwagen, die erstmals nach dem 4. November<br />

2019 erstzuglassen wurden, aber deren Zweitzulassung<br />

nach dem 3. Juni 2020 erfolgte.<br />

• E-Autos und Plug-in-Hybride die mindestens 6 Monate auf<br />

den Antragsteller in Deutschland zugelassen sind.<br />

• Bei Leasingfahrzeugen gilt ebenfalls eine Mindesthaltedauer<br />

von 6 Monaten, wobei die maximale Förderung erst ab<br />

einer Haltedauer von 24 Monaten ausgezahlt wird.<br />

• Der Antrag für die Innovationsprämie muss spätestens 1<br />

Jahr nach der Erstzulassung erfolgen.<br />

• Das Fahrzeug muss auf der BAFA-Liste (https://www.bafa.<br />

de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html)<br />

geführt werden.<br />

Förderung beantragen<br />

Die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und<br />

Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist erst nach der Zulassung möglich.<br />

Um euren Plug-in Hybrid gefördert zu bekommen,<br />

muss dieser noch bis zum 31.<strong>12</strong>.<strong>2022</strong> geliefert sowie mit<br />

Kennzeichen zugelassen werden, um die Innovationsprämie<br />

beantragen zu können. Bei einer Neuzulassung ab dem<br />

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