Magazin NEXT 12 2022 145
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<strong>12</strong>‘22 Finanzen<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
VOM UMWELTBONUS PROFITIEREN –<br />
NOCH <strong>2022</strong> INNOVATIONSPRÄMIE KASSIEREN!<br />
Bis zum 31. Dezember <strong>2022</strong> schießen Staat und Autohersteller<br />
beim Kauf eines Elektroautos bis zu 9.000 Euro netto<br />
beziehungsweise 6.750 Euro bei der Anschaffung eines<br />
neuen Plug-in-Hybriden zu. Nicht verwunderlich: Denn<br />
auch wenn sich elektrisch angetriebene Fahrzeuge immer<br />
größerer Beliebtheit erfreuen: sie bleiben teuer. Um den<br />
finanziellen Aufwand der Mobilitätswende für den Einzelnen<br />
abzumildern, gibt es den sogenannten „Umweltbonus“<br />
– subventioniert von Staat und der Autoindustrie. Seit<br />
der Corona-Pandemie wurde der Bundesanteil am Umweltbonus<br />
verdoppelt und bekam den Arbeitstitel „Innovationsprämie“.<br />
Die aktuellen Fördermaßnahmen gelten<br />
noch bis zum 31. Dezember <strong>2022</strong>. Ab dem 1. Januar 2023<br />
werden die Prämien deutlich gekürzt, Plug-in-Hybride erhalten<br />
dann gar keine Kaufzuschüsse mehr.<br />
Bereits heute wird der Kauf eines Plug-in Hybrid nur noch<br />
dann staatlich unterstützt, wenn dieser bestimmte Voraussetzungen<br />
erfüllt. Bevor man die Anschaffung eines Hybriden<br />
plant, sollte man sich also vorher beim zuständigen Bundesamt<br />
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informieren,<br />
ob das gewünschte Modell überhaupt noch förderfähig ist.<br />
Förder-Voraussetzungen<br />
Voraussetzung für den Maximalrabatt ist ein Nettolistenpreis<br />
unterhalb von 40.000 Euro netto. Die Kosten für den<br />
Erwerb eines Stromers sinken dadurch im besten Fall auf<br />
vierstelliges Niveau.<br />
Auch die umstrittenen Plug-in-Hybride werden noch bis<br />
Jahresende gefördert. Immer vorausgesetzt, sie schaffen<br />
die Mindestanforderung: Für <strong>2022</strong> wurde die Mindestreichweite<br />
auf 60 Kilometer und der Co2 Ausstoß auf<br />
max. 50 g pro Kilometer festgelegt. Nur wenn mindestens<br />
eine von beiden Bedingungen erfüllt ist, gibt es die<br />
Förderung von bis zu 6.750 Euro.<br />
Diese Autos erhalten<br />
die Innovationsprämie<br />
Die Innovationsprämie mit verdoppeltem Bundesanteil auf<br />
den Umweltbonus erhalten folgende Fahrzeuge:<br />
• Neue Autos mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 3.<br />
Juni 2020.<br />
• Gebrauchtwagen, die erstmals nach dem 4. November<br />
2019 erstzuglassen wurden, aber deren Zweitzulassung<br />
nach dem 3. Juni 2020 erfolgte.<br />
• E-Autos und Plug-in-Hybride die mindestens 6 Monate auf<br />
den Antragsteller in Deutschland zugelassen sind.<br />
• Bei Leasingfahrzeugen gilt ebenfalls eine Mindesthaltedauer<br />
von 6 Monaten, wobei die maximale Förderung erst ab<br />
einer Haltedauer von 24 Monaten ausgezahlt wird.<br />
• Der Antrag für die Innovationsprämie muss spätestens 1<br />
Jahr nach der Erstzulassung erfolgen.<br />
• Das Fahrzeug muss auf der BAFA-Liste (https://www.bafa.<br />
de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html)<br />
geführt werden.<br />
Förderung beantragen<br />
Die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und<br />
Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist erst nach der Zulassung möglich.<br />
Um euren Plug-in Hybrid gefördert zu bekommen,<br />
muss dieser noch bis zum 31.<strong>12</strong>.<strong>2022</strong> geliefert sowie mit<br />
Kennzeichen zugelassen werden, um die Innovationsprämie<br />
beantragen zu können. Bei einer Neuzulassung ab dem<br />
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