Magazin NEXT 12 2022 145
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( m/w/d)<br />
1.1.2023 gibt es für Plug-in-Hybride, auch wenn sie <strong>2022</strong> bestellt wurden, keine<br />
staatlichen Zuschüsse mehr.Es besteht darüber hinaus kein Rechtsanspruch auf<br />
den Umweltbonus beim Kauf oder Leasing von neuen oder gebrauchten E-Autos.<br />
Sind die bereitgestellten Fördergelder ausgeschöpft, ist eine Antragstellung<br />
nicht mehr möglich. Das gilt vor allem für die Jahre 2023 und 2024. Die BAFA<br />
bearbeitet Anträge in der Reihenfolge ihrer Einreichung. Den Antrag auf den Umweltbonus<br />
bzw. die Innovationsprämie müsst ihr per Onlineantrag (https://fms.<br />
bafa.de/BafaFrame/fems) spätestens ein Jahr nach Erstzulassung vornehmen.<br />
Das ändert sich 2023<br />
Ab Januar 2023 will der Bund für reine E-Autos bis zu einem Listenpreis von 40.000<br />
Euro netto nur noch 4.500 Euro aus der Staatskasse zuschießen. Für Autos zwischen<br />
40.000 und 65.000 Euro netto gibt's nur 3.000 Euro.<br />
Außerdem erhalten ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen<br />
die Prämie. Dienstwagen und andere gewerblich genutzte Fahrzeuge sind<br />
dann nicht mehr förderfähig. Noch unklar ist, wie die Hersteller reagieren.<br />
Bislang geben sie bei E-Autos ein Drittel des Bundesanteils dazu, also weitere<br />
2.500 bis 3.000 Euro. Nicht gestrichen werden jedoch offenbar die Steuervorteile<br />
bei Kfz- und Dienstwagenbesteuerung. Denn reine Elektroautos (und<br />
Wasserstoffautos), die bis zum 31.<strong>12</strong>.2025 zugelassen werden, sind zunächst<br />
von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die nach<br />
dem 17.05.2011 erstzugelassen wurden. Nicht befreit von der Kfz-Steuer sind<br />
jedoch Plug-in-Hybride. Da aber auch sie meist weniger als 95 g/km CO2<br />
emittieren, profitieren sie dennoch von einer deutlichen Vergünstigung gegenüber<br />
herkömmlichen Verbrennern.<br />
Foto: aanbetta – stock.adobe.com 37<br />
Dein Aufgabengebiet wird neben<br />
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FRANK & STEFFENS<br />
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