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Burgblatt_2023_02_01-44_Druck

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RATGEBER RECHT<br />

Das Vererben von Immobilien wird teuer - vor allem in Bayern<br />

Die Rechtslage beim Vererben von Immobilien<br />

wie auch beim Verschenken von<br />

Immobilien zu Lebzeiten hat sich mit dem<br />

1.1.<strong>2<strong>02</strong>3</strong> erheblich geändert. Mit dem<br />

Jahressteuergesetz <strong>2<strong>02</strong>3</strong> haben sich die<br />

steuerlichen Bewertungsmaßstäbe massiv<br />

geändert. Dies betrifft die Bewertungsmaßstäbe<br />

von Privatgrundstücken gleichermaßen<br />

wie von Immobilien jeder Art.<br />

Für die Eigentümer bedeutet dies, dass<br />

erheblich höhere Steuern anfallen, die Sie<br />

möglicherweise gar nicht kannten. Die Bewertungsmethoden,<br />

die das Finanzamt bis<br />

dato angewendet hat, ergaben meist einen<br />

Wert unter dem Verkehrswert der jeweiligen<br />

Immobilie. Auch der Verband der<br />

privaten Immobilienbesitzer geht bis dato<br />

davon aus, dass durch die gesetzlichen<br />

Änderungen bis zu 2/3 der Immobilien<br />

in Deutschland erheblich höher bewertet<br />

werden. Dies bedeutet, dass mindestens<br />

die Hälfte der Betroffenen stärker von<br />

Fixkosten zu den ohnehin schon stark<br />

gestiegenen Bodenpreisen leiden wird,<br />

was letztendlich auch auf die Steuerbewertung<br />

durchschlagen wird. Im Ergebnis<br />

sind vom Gesetzgeber einerseits die<br />

Erbschaftssteuerfreibeträge nicht erhöht<br />

worden, andererseits aber ändern sich die<br />

für die Berechnung des Nachlasses geltenden<br />

gesetzlichen Bewertungskriterien.<br />

Diese führen dann dazu, dass erhebliche<br />

Steuerlasten anfallen können, die, weil<br />

der Wert der jeweiligen Freibeträge nicht<br />

gestiegen ist, dazu führen, dass zum einen<br />

mehrere 100.000 € oder gar Millionenbeträge<br />

an Steuer zu bezahlen sind, zum anderen<br />

sogar das Elternhaus ob der Steuerlast<br />

verkauft werden muss. Es gibt hierzu<br />

zwar 1. Klagen, doch ist bekannt, dass, bis<br />

diese vom Verfassungsgericht oder dem<br />

europäischen Gerichtshof entschieden<br />

werden, der Gesetzgeber weiter untätig<br />

bleibt, diejenigen, die in der Zwischenzeit<br />

Erben, gegebenenfalls die volle Steuerlast<br />

bereits entrichtet haben. Wenn dies nicht<br />

möglich war oder ist, dann ist der Verkauf<br />

der ererbten Immobilie die letzte Konsequenz.<br />

Und genau hier setzt die Tätigkeit unserer<br />

Kanzlei ein. Die Tätigkeit unserer Kanzlei<br />

unterscheidet sich erheblich von der Tätigkeit<br />

eines Notars oder eines Steuerberaters.<br />

Während sie im Notar urkundenließen,<br />

dies meistens auf der vorletzten<br />

letzten Seite, dass der Notar keine steuerberatende<br />

Tätigkeit übernommen hat,<br />

berät Sie ein Steuerberater nur wegen der<br />

steuerrechtlichen Seite, die zivilrechtliche<br />

Gestaltung kann und darf er nicht leisten.<br />

Unsere Kanzlei hingegen berät Sie auf dem<br />

Gebiet des Erbrechtes und des Erbschaftsteuerrechts,<br />

sowie des Bewertungs-gesetzes<br />

selbstverständlich gesamtheitlich.<br />

Was nützt den Rechtsuchenden eine Gestaltung,<br />

die zivilrechtlich wunderbar ist,<br />

aber im Ergebnis bedeutet, dass ob der<br />

anfallenden Steuern das Erbe verkauft<br />

werden muss?<br />

Es nützt den Rechtsuchenden auch nicht<br />

eine optimale Steuerlösung, die dann allerdings<br />

bei der Nutzung der Erbschaft<br />

oder deren Verwertung massive Probleme<br />

macht.<br />

Unsere Kanzlei ist nicht nur rechtlich befugt,<br />

sondern auch schon seit über 20<br />

Jahren damit beschäftigt, unseren Mandanten<br />

beide Rechtsgebiete aufzuzeigen,<br />

gemeinsam mit den Mandanten Lösungen<br />

zu entwickeln, die dann zu einem optimalen<br />

Ergebnis führen. Und dieses wiederum<br />

setzen wir für unsere Mandanten so um,<br />

dass sie selbst im von uns empfohlenen<br />

Turnus von 5 Jahren die Sachlage jeweils<br />

wieder selbst überprüfen können um abzugleichen,<br />

ob das, was sie ursprünglich<br />

entschieden haben, noch immer Ihrem<br />

Willen entspricht.<br />

Wir haben mittlerweile in einer Vielzahl<br />

von Fachbeiträgen erörtert, welche erheblichen<br />

erbrechtlichen und steuerrechtlichen<br />

Probleme zu lösen sind, wenn man<br />

verheiratet ist, wenn man ein einer Patchworkfamilie<br />

lebt oder wenn man Single ist<br />

und vermeintlich alles klar ist.<br />

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat<br />

zur Seite.<br />

RA Stephan Baumann<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Erbrecht<br />

PR-Text<br />

ANWALTSKANZLEI BAUMANN<br />

RECHTSANWÄLTE • FACHANWÄLTE<br />

Kupferschmiedstraße 1a (Kostenlose Parkplätze vor der Kanzlei)<br />

91154 Roth • Telefon (09171) 8 51 85-0 • Telefax (09171) 8 51 85-9<br />

E-Mail: info@ab-anwaelte.de • www.ab-anwaelte.de<br />

Stephan Baumann, Rechtsanwalt und Mediator<br />

Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht, Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />

Dozent a. D. an der GEORG-SIMON-OHM Hochschule Nürnberg<br />

Peter Spies, Rechtsanwalt und Dozent der Verwaltungsgenossenschaft<br />

Wir sind für Sie auch auf<br />

folgenden Rechtsgebieten tätig:<br />

• Arbeitsrecht<br />

• Familienrecht<br />

• Erbrecht und Betreuungen<br />

• Seniorenrecht<br />

• Internetrecht<br />

• Verkehrsrecht<br />

und Unfallregulierung<br />

• Miet- und Immobilienrecht<br />

• Straf- und Steuerrecht<br />

• Versicherungsrecht<br />

• Steuerstrafrecht<br />

• Forderungsbeitreibung<br />

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