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10. HolzBauSpezial Bauphysik & Gebäudetechnik (BGT 2019) Holzbau | Trockenbau | Innenausbau 12./13. März 2019 Bad-Wörishofen, Deutschland

10. HolzBauSpezial Bauphysik & Gebäudetechnik (BGT 2019)
Holzbau | Trockenbau | Innenausbau
12./13. März 2019
Bad-Wörishofen, Deutschland

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8<br />

BIM Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen | P. M. Astner<br />

10. HolzBauSpezial Bauphysik & Gebäudetechnik 2019<br />

eine FM-gerechte Planungsablieferung zu sichern 25 . Die für alle Projektbeteiligten vorgegebenen<br />

Standards und Prozesse werden regelmäßig in einem einheitlichen Dokument<br />

verankert, welches allen Planungs- und Bauverträgen (einschließlich den Nachunternehmerverträgen)<br />

zu Grunde gelegt wird. Derartige zentrale Dokumente werden in der internationalen<br />

Vertragspraxis zum Teil als BIM-Execution-Plan oder zumeist als BIM-Protocol<br />

bezeichnet. Das jeweilige BIM-Addendum (also die jeweilige Vertragsergänzung) in den<br />

Standardverträgen schreibt dabei vor, dass ein BIM-Execution-Plan oder ein BIM-Protocol<br />

für alle Planungs- und Baubeteiligten zu Grunde zu legen sind. Die Auftragnehmer werden<br />

verpflichtet, die Einhaltung dieser zentralen Vertragsdokumente auch für ihre Nachunternehmer<br />

vorzuschreiben. Entsprechende zentrale Vertragsdokumente für alle Projektbeteiligten<br />

könnten im deutschen BIM-Kontext mit «BIM-Abwicklungsplan» oder «BIM-<br />

Leitfaden» bezeichnet werden 26 .<br />

Die durch BIM erzwungene intensive Kooperation aller Projektbeteiligten führt zu einem<br />

System des Netzvertrags. Alle Projektbeteiligten werden über einen BIM-Execution-Plan<br />

oder ein BIM-Protocol miteinander verbunden. Die notwendige Kooperation hat deshalb<br />

Auswirkung auf die gesamte Vertragsstruktur zwischen den Beteiligten. Die ergänzenden<br />

Vertragsbestimmungen werden in zweckmäßiger Form auf Hauptverträge, Vertragsergänzungen<br />

und das BIM-Protocol verteilt. Am weitesten entwickelt ist die Protocol-Verwendung<br />

bei den Vertragsmustern des American Institute of Architects (AIA) oder des<br />

englischen Construction Industry Council (CIC). Die jüngsten Muster für den Einsatz von<br />

BIM-Protocols beinhalten eine beachtliche Regelungstiefe, aufgegliedert in mehreren<br />

Dokumenten. Während in den Anfängen die Protokolle mehr als Projektmanagement-Tool<br />

(ähnlich einem Bausprechungsprotokoll) verstanden wurden, haben sie inzwischen einen<br />

beachtlichen rechtlichen Regelungsgehalt. Insbesondere führt das Fortschreiben der Protocol-Dokumente<br />

gem. der Fortentwicklung des Modells auch zu einem Vertragsänderungsbedarf.<br />

Entsprechende Fortschreibungen können eine Anpassung aller Verträge,<br />

einschließlich der Subunternehmerverträge, mit sich bringen 27 .<br />

4.2.3 Notwendiger Vertragsinhalt vernetzter Einzelverträge<br />

Nach den vorstehenden Ausführungen unter 4.2.1. und 4.2.2. dieses Beitrags bieten zweiseitige<br />

Austauschverträge zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und den einzelnen Projektbeteiligen<br />

eine geeignete Grundlage für die Arbeit mit der BIM-Methode. Die<br />

notwendige engere und partnerschaftliche Zusammenarbeit erfordert jedoch eine stärkere<br />

Verzahnung der Projektbeteiligten. Eine feste vertragliche Vernetzung aller im Planungsprozess<br />

Beteiligten ist unumgänglich. Dies ist einerseits organisatorisch mit einer einheitlichen<br />

Datenplattform für alle Beteiligten sicherzustellen, andererseits vertragsrechtlich<br />

durch die verpflichtende Vorgabe eines einheitlichen Planungsprozesses (Planung-Workflows)<br />

28 . Alle Projektbeteiligten müssen sich verpflichten, Informationen über eine zentrale<br />

Datenplattform auszutauschen, diese gegebenenfalls dort abzuholen und weiter zu bearbeiten.<br />

Sinnvoll ist die Aufstellung einheitlicher Richtlinien zur Informationsverarbeitung<br />

für alle Beteiligten.<br />

Auch der Stufenplan digitales Planen und Bauen hält die Notwendigkeit einer entsprechenden<br />

zentralen Datenplattform fest:<br />

«Es ist eine gemeinsame Datenumgebung zur organisierten Aufbewahrung und zum verlustfreien<br />

Austausch der im Planungs- und Bauprozess erzeugten Daten zu schaffen, auf<br />

die alle Beteiligten zugreifen können. Sie ist Grundlage der im BAP aufgeführten Prozess»<br />

29 .<br />

Dann erfordert die Planungsmethode BIM bei Einzelverträgen die bindende Verpflichtung<br />

aller Beteiligten auf einheitliche Planungsstandards. Erforderlich sind dabei sowohl technische<br />

wie auch rechtliche Vorgaben.<br />

25<br />

Vgl. Eschenbruch, FS Kalusche (o. Fn. 1), S. 308 (310).<br />

26<br />

Eschenbruch/Grüner: BIM – Building Information Modeling, NZBau 2014, 402 m.w.N..<br />

27<br />

Eschenbruch/Grüner: BIM – Building Information Modeling, a.a.O..<br />

28<br />

Eschenbruch/Leupertz, BIM und Recht, Kapitel 2, Rn. 12.<br />

29<br />

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Stufenplan digitales Planen und Bauen,<br />

2015 S. 10.<br />

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