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Detaillierung der Bodenbedeckung - Kanton Zürich

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<strong>Detaillierung</strong>sgrad AV KKVA Version 1.2, ZH Version 1.0 <strong>Bodenbedeckung</strong> (BB)<br />

Bei niedrigen, dem rollenden Verkehr dienenden Brücken gilt i. d. R. die Vogelperspektive, d. h. die<br />

Brückenfläche wird als Teil <strong>der</strong> natürlichen Bodenform betrachtet. Dies gilt auch bei <strong>der</strong> Querung von<br />

Gewässern, welche dann als eingedolt gelten.<br />

Wenn wesentliche Objekte, <strong>der</strong>en Erfassung normalerweise in <strong>der</strong> <strong>Bodenbedeckung</strong> erfolgt, durch die<br />

Brücke überspannt werden (grosse lichte Höhe verglichen mit <strong>der</strong> überdeckten Fläche), soll die untenliegende<br />

Situation in <strong>der</strong> <strong>Bodenbedeckung</strong> erfasst werden (Bauten, Verkehrsflächen, bestockte Fläche<br />

etc.).<br />

Die Erfassung <strong>der</strong> Brücke als Einzelobjekt erfolgt davon unabhängig.<br />

2.6 Verwendung von Linienattributen<br />

Mit den im Datenmodell vorgesehenen Linienattributen können spezifische Eigenschaften von <strong>Bodenbedeckung</strong>sabgrenzungen<br />

bezeichnet werden. Durch grafische Umsetzung können diese dargestellt und<br />

die Interpretierbarkeit von Planauszügen verbessert werden.<br />

Der Umfang <strong>der</strong> Erfassung ist kommunal festzulegen und gilt als kommunale Anfor<strong>der</strong>ung.<br />

Amt für Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 5.1 Seite 8/65<br />

8090 <strong>Zürich</strong> 01.12.2007

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