Detaillierung der Bodenbedeckung - Kanton Zürich
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<strong>Detaillierung</strong>sgrad AV KKVA Version 1.2, ZH Version 1.0 <strong>Bodenbedeckung</strong> (BB)<br />
Bei niedrigen, dem rollenden Verkehr dienenden Brücken gilt i. d. R. die Vogelperspektive, d. h. die<br />
Brückenfläche wird als Teil <strong>der</strong> natürlichen Bodenform betrachtet. Dies gilt auch bei <strong>der</strong> Querung von<br />
Gewässern, welche dann als eingedolt gelten.<br />
Wenn wesentliche Objekte, <strong>der</strong>en Erfassung normalerweise in <strong>der</strong> <strong>Bodenbedeckung</strong> erfolgt, durch die<br />
Brücke überspannt werden (grosse lichte Höhe verglichen mit <strong>der</strong> überdeckten Fläche), soll die untenliegende<br />
Situation in <strong>der</strong> <strong>Bodenbedeckung</strong> erfasst werden (Bauten, Verkehrsflächen, bestockte Fläche<br />
etc.).<br />
Die Erfassung <strong>der</strong> Brücke als Einzelobjekt erfolgt davon unabhängig.<br />
2.6 Verwendung von Linienattributen<br />
Mit den im Datenmodell vorgesehenen Linienattributen können spezifische Eigenschaften von <strong>Bodenbedeckung</strong>sabgrenzungen<br />
bezeichnet werden. Durch grafische Umsetzung können diese dargestellt und<br />
die Interpretierbarkeit von Planauszügen verbessert werden.<br />
Der Umfang <strong>der</strong> Erfassung ist kommunal festzulegen und gilt als kommunale Anfor<strong>der</strong>ung.<br />
Amt für Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 5.1 Seite 8/65<br />
8090 <strong>Zürich</strong> 01.12.2007