Detaillierung der Bodenbedeckung - Kanton Zürich
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<strong>Detaillierung</strong>sgrad AV KKVA Version 1.2, ZH Version 1.0 <strong>Bodenbedeckung</strong> (BB)<br />
Erhoben werden nur Elemente, welche baulich eine klare Abgrenzung aufweisen. Provisorische<br />
Verkehrsteiler die nur hingestellt o<strong>der</strong> einfach verschiebbar sind, werden nicht erhoben.<br />
Die Darstellung ist soweit möglich zu generalisieren.<br />
Beispiel 1<br />
Beispiel 2<br />
Beispiel 3<br />
Beispiel 4<br />
übrige humusierte<br />
Verkehrsinsel<br />
Verkehrsinsel<br />
Die Darstellung ist zu generalisieren.<br />
Kreiselfläche als Verkehrsinsel,<br />
obwohl "humusiert".<br />
Es werden nur Verkehrsinseln<br />
erhoben, welche eine klare bauliche<br />
Abgrenzung aufweisen.<br />
Fussgängerbereiche können als<br />
Trottoir ausgeschieden werden.<br />
Generalisiert aufnehmen, ohne<br />
Trottoir Zwischenfläche.<br />
Die Strasse beinhaltet auch die<br />
Fläche des "Pavé" (Fläche, welche<br />
durch Gelenkbusse o<strong>der</strong><br />
Sattelschlepper teilweise befahren<br />
werden).<br />
Verkehrsinsel (nur innerer Teil. Teil<br />
mit Pavé ist befahrbar und wird zur<br />
Strasse geschlagen).<br />
Die vorgelagerte, innerhalb <strong>der</strong><br />
Fahrbahn liegende Fläche, ist als<br />
Verkehrsinsel zu erfassen.<br />
Übrige humusierte Fläche<br />
Verkehrsinsel bei Fussgängerstreifen<br />
Amt für Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 5.1 Seite 42/65<br />
8090 <strong>Zürich</strong> 01.12.2007