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Detaillierung der Bodenbedeckung - Kanton Zürich

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<strong>Detaillierung</strong>sgrad AV KKVA Version 1.2, ZH Version 1.0 <strong>Bodenbedeckung</strong> (BB)<br />

3.2.6 Wasserbecken<br />

'Wasserbecken' sind künstliche Anlagen samt Umrandung, insbeson<strong>der</strong>e Schwimm- und Sprungbecken<br />

öffentlicher Badeanstalten, Bassins, Klärbecken von Abwasserreinigungsanlagen, Feuerweiher.<br />

Die Umrandung wird zusätzlich als 'EO.Mauer' erfasst, wenn sie gegenüber <strong>der</strong> Umgebung die Kriterien<br />

einer Mauer erfüllt. Sonst wird <strong>der</strong> innere Beckenrand nicht erfasst.<br />

Stauseen gelten nicht als Wasserbecken, son<strong>der</strong>n sind als BB-Art 'stehendes_Gewaesser' zu erfassen.<br />

Bewilligungspflichtige private und öffentliche Bassins sind unabhängig von <strong>der</strong> Flächengrösse aufzunehmen,<br />

wenn sie als feste Bauwerke (Beton, usw.) gebaut o<strong>der</strong> im Boden eingelassen sind. Zu Bassins<br />

gehören auch Kombinationsbauten Bassin / Biotope.<br />

Öffentliche Wasserbecken und Feuerweiher sind zu erheben; wenn sie als feste Bauwerke (Beton, usw.)<br />

gebaut sind.<br />

Oberirdische Bassins aus Kunststoff, Holz usw. sind nicht zu erheben.<br />

Grössere Biotope und nicht befestigte Feuerweiher sind unter Gewässer zu führen (vgl. hinten, Kapitel<br />

Gewässer). Private Biotope in Hausgärten (Gartenanlagen) sind nur als Gewässer zu erheben, wenn sie<br />

die Flächenkriterien erfüllen.<br />

Beispiel 1<br />

Nebst den klassischen<br />

Wasserbecken wie Schwimmbecken<br />

werden auch Wasserbecken<br />

bei Kläranlagen als<br />

'Wasserbecken' definiert.<br />

(Betreffend Jauchegruben und Jauchebehälter siehe Einzelobjekte, Artikel 4.42 Weitere).<br />

Amt für Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 5.1 Seite 46/65<br />

8090 <strong>Zürich</strong> 01.12.2007

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