Detaillierung der Bodenbedeckung - Kanton Zürich
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<strong>Detaillierung</strong>sgrad AV KKVA Version 1.2, ZH Version 1.0 <strong>Bodenbedeckung</strong> (BB)<br />
3.2.6 Wasserbecken<br />
'Wasserbecken' sind künstliche Anlagen samt Umrandung, insbeson<strong>der</strong>e Schwimm- und Sprungbecken<br />
öffentlicher Badeanstalten, Bassins, Klärbecken von Abwasserreinigungsanlagen, Feuerweiher.<br />
Die Umrandung wird zusätzlich als 'EO.Mauer' erfasst, wenn sie gegenüber <strong>der</strong> Umgebung die Kriterien<br />
einer Mauer erfüllt. Sonst wird <strong>der</strong> innere Beckenrand nicht erfasst.<br />
Stauseen gelten nicht als Wasserbecken, son<strong>der</strong>n sind als BB-Art 'stehendes_Gewaesser' zu erfassen.<br />
Bewilligungspflichtige private und öffentliche Bassins sind unabhängig von <strong>der</strong> Flächengrösse aufzunehmen,<br />
wenn sie als feste Bauwerke (Beton, usw.) gebaut o<strong>der</strong> im Boden eingelassen sind. Zu Bassins<br />
gehören auch Kombinationsbauten Bassin / Biotope.<br />
Öffentliche Wasserbecken und Feuerweiher sind zu erheben; wenn sie als feste Bauwerke (Beton, usw.)<br />
gebaut sind.<br />
Oberirdische Bassins aus Kunststoff, Holz usw. sind nicht zu erheben.<br />
Grössere Biotope und nicht befestigte Feuerweiher sind unter Gewässer zu führen (vgl. hinten, Kapitel<br />
Gewässer). Private Biotope in Hausgärten (Gartenanlagen) sind nur als Gewässer zu erheben, wenn sie<br />
die Flächenkriterien erfüllen.<br />
Beispiel 1<br />
Nebst den klassischen<br />
Wasserbecken wie Schwimmbecken<br />
werden auch Wasserbecken<br />
bei Kläranlagen als<br />
'Wasserbecken' definiert.<br />
(Betreffend Jauchegruben und Jauchebehälter siehe Einzelobjekte, Artikel 4.42 Weitere).<br />
Amt für Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 5.1 Seite 46/65<br />
8090 <strong>Zürich</strong> 01.12.2007