Detaillierung der Bodenbedeckung - Kanton Zürich
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<strong>Detaillierung</strong>sgrad AV KKVA Version 1.2, ZH Version 1.0 <strong>Bodenbedeckung</strong> (BB)<br />
3.1.6.1 Auskragungen, Erker und Vorbauten<br />
Auskragungen und Erker werden aufgenommen, wenn sie mindestens die Hälfte <strong>der</strong> Fassadenhöhe ausmachen,<br />
egal ab welchem Stockwerk diese Auskragungen beginnen.<br />
Kleine Erker werden nicht aufgenommen.<br />
Beispiel 1<br />
Beispiel 2<br />
Beispiel 3<br />
Die Auskragung ist zu erheben,<br />
wenn sie die Hälfte o<strong>der</strong> mehr als<br />
die Hälfte <strong>der</strong> Fassadenhöhe umfasst.<br />
Die Erhebungskriterien für Fassadendetails<br />
sind anzuwenden:<br />
TS2 > 50 cm, TS3 bis TS5<br />
> 100 cm.<br />
Die hinterliegende Linie wird als<br />
EO 'uebriger_Gebaeudeteil' gezeichnet.<br />
Amt für Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 5.1 Seite 20/65<br />
8090 <strong>Zürich</strong> 01.12.2007