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Detaillierung der Bodenbedeckung - Kanton Zürich

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<strong>Detaillierung</strong>sgrad AV KKVA Version 1.2, ZH Version 1.0 <strong>Bodenbedeckung</strong> (BB)<br />

3.1.6.1 Auskragungen, Erker und Vorbauten<br />

Auskragungen und Erker werden aufgenommen, wenn sie mindestens die Hälfte <strong>der</strong> Fassadenhöhe ausmachen,<br />

egal ab welchem Stockwerk diese Auskragungen beginnen.<br />

Kleine Erker werden nicht aufgenommen.<br />

Beispiel 1<br />

Beispiel 2<br />

Beispiel 3<br />

Die Auskragung ist zu erheben,<br />

wenn sie die Hälfte o<strong>der</strong> mehr als<br />

die Hälfte <strong>der</strong> Fassadenhöhe umfasst.<br />

Die Erhebungskriterien für Fassadendetails<br />

sind anzuwenden:<br />

TS2 > 50 cm, TS3 bis TS5<br />

> 100 cm.<br />

Die hinterliegende Linie wird als<br />

EO 'uebriger_Gebaeudeteil' gezeichnet.<br />

Amt für Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 5.1 Seite 20/65<br />

8090 <strong>Zürich</strong> 01.12.2007

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