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Detaillierung der Bodenbedeckung - Kanton Zürich

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<strong>Detaillierung</strong>sgrad AV KKVA Version 1.2, ZH Version 1.0 <strong>Bodenbedeckung</strong> (BB)<br />

3.1.1.3 Definition von Details an <strong>der</strong> Hauptfassade<br />

Beispiel 1<br />

Aussenkamin<br />

Aussenkamine werden in <strong>der</strong><br />

- TS2 ab einer Tiefe von > 50 cm<br />

- TS3 bis TS5 ab einer Tiefe von<br />

> 100 cm dargestellt<br />

3.1.1.4 Fassadensockel<br />

Niedrige Sockel sind in <strong>der</strong> Regel wegzulassen und die Hauptfassade ist zu erheben.<br />

Hohe Sockel (ganze Stockwerke) sind als Teil <strong>der</strong> Hauptfassade zu erheben und bilden einen Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Gebäudefläche.<br />

Beispiel 1<br />

Beispiel 2<br />

Fassadensockel<br />

Niedriger Fassadensockel ist nicht<br />

zu erheben, auch nicht als Einzelobjekt.<br />

Es gilt <strong>der</strong> Gebäudegrundriss ohne<br />

Sockel.<br />

Grundsätzlich wird ein Gebäude<br />

an den äusseren sichtbaren<br />

Abgrenzungen <strong>der</strong> Hauptfassade<br />

erhoben.<br />

Zurückversetzte Sockelgeschosse werden als EO 'uebriger_Gebaeudeteil' erhoben, wenn die Fassadenversetzung<br />

> 50 cm in <strong>der</strong> TS2 und > 100 cm in <strong>der</strong> TS3 bis TS5 ist.<br />

Amt für Raumordnung und Vermessung Reg. Nr. 5.1 Seite 14/65<br />

8090 <strong>Zürich</strong> 01.12.2007

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