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Vermessung Brandenburg 2/98 - Landesvermessung und ...

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knüpft werden kann, sind die dafür entstehenden<br />

Kosten mit denen für die Bauwerkseinmessung<br />

nahezu abgegolten.<br />

Zusammenfassung<br />

Eine Bilanz zeigt, der eingangs genannten<br />

Zielsetzung der Landesregierung, Erleichterungen<br />

im Zusammenhang mit <strong>Vermessung</strong>sleistungen<br />

zugunsten aller Beteiligten<br />

an Bauvorhaben den Weg zu ebnen,<br />

konnte Rechnung getragen werden. Verb<strong>und</strong>en<br />

ist dies jedoch mit neuen Qualitätsansprüchen<br />

an die Betreuungs- <strong>und</strong> Beratungstätigkeit<br />

der <strong>Vermessung</strong>sstellen,<br />

denen damit die Möglichkeit eröffnet wird,<br />

ihr breites Wissen einer zweckentsprechenden<br />

Anwendung zuzuführen.<br />

Rechtssicherheit wird trotz einer Minimierung<br />

des Prüfaufwandes bei den Bauaufsichtsbehörden<br />

durch die nachweislich<br />

qualifizierte Betreuung sowie das frühzeitige<br />

Erkennen von Rechtsverstößen aufgr<strong>und</strong><br />

präventiver Maßnahmen gewährleistet.<br />

Beschleunigung bewirkt neben dem Abbau<br />

<strong>und</strong> der Zusammenfassung von Leistungen<br />

die bei einem zusammenhängenden<br />

Verfahren nur einmal notwendige<br />

Unterlagenvorbereitung in der Katasterbehörde<br />

sowie die Möglichkeit der Nutzung<br />

vorangegangener <strong>Vermessung</strong>sergebnisse<br />

bei nur einem Auftragnehmer.<br />

Deregulierung schlägt sich nieder in der<br />

Zusammenfassung von Leistungen (max.<br />

vier statt bis zu acht) sowie dem Abbau von<br />

Genehmigungsvorbehalten (Teilung) <strong>und</strong><br />

Vorlagepflichten (Lageplan zur Teilung).<br />

Kostenminimierung ermöglicht nicht<br />

zuletzt das Angebot der Gebührenordnung,<br />

bei im Zusammenhang erbrachte Leistungen<br />

eines Auftragnehmers von Gebührennachlässen<br />

profitieren zu können.<br />

üermessung<br />

<strong>Brandenburg</strong><br />

þ<br />

- 19 -

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