Vermessung Brandenburg 2/98 - Landesvermessung und ...
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knüpft werden kann, sind die dafür entstehenden<br />
Kosten mit denen für die Bauwerkseinmessung<br />
nahezu abgegolten.<br />
Zusammenfassung<br />
Eine Bilanz zeigt, der eingangs genannten<br />
Zielsetzung der Landesregierung, Erleichterungen<br />
im Zusammenhang mit <strong>Vermessung</strong>sleistungen<br />
zugunsten aller Beteiligten<br />
an Bauvorhaben den Weg zu ebnen,<br />
konnte Rechnung getragen werden. Verb<strong>und</strong>en<br />
ist dies jedoch mit neuen Qualitätsansprüchen<br />
an die Betreuungs- <strong>und</strong> Beratungstätigkeit<br />
der <strong>Vermessung</strong>sstellen,<br />
denen damit die Möglichkeit eröffnet wird,<br />
ihr breites Wissen einer zweckentsprechenden<br />
Anwendung zuzuführen.<br />
Rechtssicherheit wird trotz einer Minimierung<br />
des Prüfaufwandes bei den Bauaufsichtsbehörden<br />
durch die nachweislich<br />
qualifizierte Betreuung sowie das frühzeitige<br />
Erkennen von Rechtsverstößen aufgr<strong>und</strong><br />
präventiver Maßnahmen gewährleistet.<br />
Beschleunigung bewirkt neben dem Abbau<br />
<strong>und</strong> der Zusammenfassung von Leistungen<br />
die bei einem zusammenhängenden<br />
Verfahren nur einmal notwendige<br />
Unterlagenvorbereitung in der Katasterbehörde<br />
sowie die Möglichkeit der Nutzung<br />
vorangegangener <strong>Vermessung</strong>sergebnisse<br />
bei nur einem Auftragnehmer.<br />
Deregulierung schlägt sich nieder in der<br />
Zusammenfassung von Leistungen (max.<br />
vier statt bis zu acht) sowie dem Abbau von<br />
Genehmigungsvorbehalten (Teilung) <strong>und</strong><br />
Vorlagepflichten (Lageplan zur Teilung).<br />
Kostenminimierung ermöglicht nicht<br />
zuletzt das Angebot der Gebührenordnung,<br />
bei im Zusammenhang erbrachte Leistungen<br />
eines Auftragnehmers von Gebührennachlässen<br />
profitieren zu können.<br />
üermessung<br />
<strong>Brandenburg</strong><br />
þ<br />
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