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Vermessung Brandenburg 2/98 - Landesvermessung und ...

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kehrswerte berücksichtigen die Belange<br />

der Stadtentwicklung <strong>und</strong> insbesondere<br />

der Wirtschaftspolitik nur unzureichend.<br />

Das Niveau der Verkehrswerte ist oft weder<br />

marktgängig noch ermöglicht es eine<br />

Vergabe der Gr<strong>und</strong>stücke durch die öffentliche<br />

Hand. Deshalb soll durch die<br />

Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen <strong>und</strong><br />

Verkehr geprüft werden, ob durch alternative<br />

Wertermittlungsverfahren die Belange<br />

der Stadtentwicklung <strong>und</strong> Wirtschaftspolitik<br />

stärker einbezogen werden können.“<br />

Das Land Berlin wird bei seinen Gr<strong>und</strong>stücksgeschäften<br />

durch das Haushaltsrecht<br />

auf den Verkehrswert festgelegt. Das macht<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich Sinn, denn der Fiskus hat<br />

nichts zu verschenken. Beim BIG 2000<br />

stehen die Dinge aber anders. Berlin will<br />

zugunsten der Wirtschaftsförderung auf<br />

unmittelbare <strong>und</strong> kurzfristige Gewinne aus<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgeschäften verzichten <strong>und</strong><br />

dafür als Zukunftsinvestition so günstig<br />

wie vertretbar Bauland anbieten. Günstig<br />

für den Investor <strong>und</strong> vertretbar für das<br />

Land Berlin wären Gr<strong>und</strong>stückswerte, die<br />

als Bestandteil der Produktionskosten die<br />

Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens<br />

verbessern. Jeder Arbeitsplatz, der so gehalten<br />

oder neu geschaffen wird, entlastet<br />

nachhaltig die öffentlichen Kassen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückswertermittlung müßte<br />

sich vom Preisvergleich ab- <strong>und</strong> der betrieblichen<br />

Kosten- <strong>und</strong> Nutzenrechnung<br />

zuwenden. Diesem Denken käme ein noch<br />

zu definierender Nutzwert entgegen. Der<br />

Verkehrswert fragt per gesetzlicher Definition<br />

aber nicht danach, welchen Bodenwert<br />

eine gewollte Investition verträgt,<br />

sondern welcher Kaufpreis unter Berücksichtigung<br />

der objektiven Wertmerkmale<br />

des Bodens erzielbar wäre. Drei kritische<br />

Bemerkungen seien erlaubt:<br />

üermessung<br />

<strong>Brandenburg</strong><br />

$ Mit Verkehrs- oder Marktwert haben<br />

solche Betriebs- oder Nutzwerte nichts<br />

zu tun.<br />

$ Wirtschaftspolitiker streben ein besonderes<br />

Preisniveau für die Gewerbe- <strong>und</strong><br />

Industrieansiedlung an, möchten dies<br />

aber nicht politisch vertreten. Vielmehr<br />

erwartet man von den Gr<strong>und</strong>stücksbewertern,<br />

die Wunschwerte als Verkehrswerte<br />

schönzureden. Wertermittler, die<br />

sich der Begrifflichkeit des BauGB <strong>und</strong><br />

den normierten Verfahren der Wertermittlungsverordnung<br />

verpflichtet fühlen,<br />

müßten sich in bedenklicher Weise<br />

verbiegen.<br />

$ Führen niedrigere Bodenwerte überhaupt<br />

zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen? Ist<br />

der Gr<strong>und</strong>stückspreis wohlmöglich unwichtig<br />

im Vergleich zu den Lohnstückkosten<br />

oder anderen Produktions- <strong>und</strong><br />

Kostenfaktoren? Folgende provozierende<br />

These sei erlaubt: Der Wirtschaft<br />

sind nicht die Bodenpreise in Berlin zu<br />

hoch, sondern die Standortbedingungen<br />

zu schlecht. Ein begünstigter Gr<strong>und</strong>stückspreis<br />

allein wird keinen Unternehmer<br />

nach Berlin bringen. Ein niedriger<br />

Bodenpreis wird eher als Zugabe<br />

denn als ein betriebswirtschaftliches<br />

Muß gesehen.<br />

An die Stelle der Kritik über vermeintlich<br />

zu hohe Verkehrswerte sollte eine Liberalisierung<br />

<strong>und</strong> Vereinfachung der Vergabekonditionen<br />

im Berliner Haushaltsrecht<br />

treten. Der Verhandlungsspielraum des<br />

Landes Berlin wird bei Gr<strong>und</strong>stücksgeschäften<br />

in der Landeshaushaltsordnung<br />

durch den Verkehrswert betragsgenau abgegrenzt.<br />

Schon die Abweichung um eine<br />

D-Mark bedarf der Genehmigung übergeordneter<br />

Stellen. Diese juristische Den-<br />

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