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Rothenburger Anzeiger 03/23

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Amtsteil Stadt Rothenburg<br />

RA <strong>03</strong>-<strong>23</strong><br />

Sitzung des Stadtrates<br />

Die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse im Monat März<br />

finden an folgenden Terminen im Rathaus Rothenburg im Ratszimmer<br />

statt:<br />

Stadtrat:<br />

08.<strong>03</strong>.20<strong>23</strong>, 18.00 Uhr<br />

Verwaltungsausschuss: 14.<strong>03</strong>.20<strong>23</strong>, 18.00 Uhr<br />

Technischer Ausschuss: 16.<strong>03</strong>.20<strong>23</strong>, 18.00 Uhr<br />

Die genaue Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Informationskästen<br />

der Stadt Rothenburg.<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

Beschlüsse<br />

aus der Stadtratssitzung vom 08.02.20<strong>23</strong> (Öffentlicher Teil)<br />

10/<strong>23</strong> Neubau Sport- und Mehrzweckhalle - Objektplanung -Nachtragsvereinbarung<br />

05 - Umbau Jahnsporthalle wegen Neuinstallation der Wärmeversorgungsanlagen<br />

11/<strong>23</strong> Neubau Oberschule - Objektplanung - Nachtragsvereinbarung 05 -<br />

Einsparmaßnahmen<br />

12/<strong>23</strong> Neubau Sport- und Mehrzweckhalle - Objektplanung - Nachtragsvereinbarung<br />

06 - Einsparmaßnahmen<br />

13/<strong>23</strong> Neubau Oberschule - Los 013 Rohbau - Nachtragsvereinbarung 01 -<br />

Entsorgungsleistungen<br />

14/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Spende in Höhe von 50,00 € von<br />

Herrn Philipp Eichler für das Historische Denkmal<br />

15/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Spende in Höhe von <strong>23</strong>0,00 € von<br />

Herrn Robert Eichler für das Historische Denkmal<br />

16/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Spende in Höhe von 200,00 € von<br />

Kosmetik & Fußpflege Inh. Stefanie Seidler, Rothenburg für die<br />

Stadtbibliothek<br />

17/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Spende in Höhe von 300,00 € von<br />

Herrn Philipp Eichler, Rothenburg für die Heimatpflege Bremenhain<br />

18/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Spende in Höhe von 400,00 € von<br />

Herrn Philipp Eichler, Rothenburg für den Lunapark Uhsmannsdorf<br />

19/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Sachwertspende in Höhe von 134,96 €<br />

von Caroline Kieslich für die Kindertagesstätte Gummistiefelchen<br />

Beschluss<br />

zum Bebauungsplan Nr. 37<br />

„Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“<br />

Beschluss-Nr.: 4/20<strong>23</strong> vom 11.01.20<strong>23</strong><br />

Sachverhalt:<br />

In der Stadtratssitzung am 09.10.2019 hat der Stadtrat der Stadt<br />

Rothenburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37<br />

„Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“ beschlossen. Zum Entwurf des<br />

Bebauungsplanes hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg am<br />

13.07.2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.<br />

In Folge dessen lag der Bebauungsplan in der Zeit vom 12.09.2022 bis<br />

einschließlich 11.10.2022 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher<br />

Belange wurden ebenfalls an dem Vorhaben beteiligt.<br />

Nach Beendigung der Auslage und Ablauf der Beteiligungsfrist für die<br />

Träger öffentlicher Belange erfolgt durch den Stadtrat der Stadt<br />

Rothenburg die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“ kann als<br />

Satzung beschlossen werden.<br />

Anlagen:<br />

Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B), Begründung<br />

alle in der Fassung vom 24.05.2022 mit redaktionellen Änderungen<br />

vom 28.11.2022<br />

Beschluss:<br />

1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum<br />

Rothenburg/O.L.“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und<br />

den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 24.05.2022<br />

mit redaktionellen Änderungen vom 28.11.2022 als Satzung.<br />

4<br />

2. Die Begründung in der Fassung vom 24.05.2022 mit redaktionellen<br />

Änderungen vom 28.11.2022 wird gebilligt.<br />

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich<br />

bekanntzumachen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 16<br />

davon anwesend: 14 Ja-Stimmen: 12<br />

Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“<br />

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L hat in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 11.01.20<strong>23</strong> den Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum<br />

Rothenburg/O.L.“, mit Beschluss Nr. 4/20<strong>23</strong> als Satzung beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (siehe Kartenausschnitt)<br />

umfasst die Flurstücke 290/6, 290/10, 290/13, 290/14, 293/1 und T.v.<br />

283 der Gemarkung Rothenburg Flur 1.<br />

Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum<br />

Rothenburg/O.L.“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den<br />

textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung in der<br />

Fassung vom 24.05.2022 mit redaktionellen Änderungen vom<br />

28.11.2022 sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a<br />

Abs.1 BauGB in der Stadtverwaltung Rothenburg, Zimmer 211,<br />

Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L. zu den Dienstzeiten einsehen<br />

und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Hinweis:<br />

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der<br />

Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben,<br />

gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer<br />

Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-<br />

Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), folgende<br />

Regelung:<br />

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Satzungsunterlagen ist nach<br />

vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. <strong>03</strong>5891/ 77211<br />

oder per E-Mail an stadt@rothenburg-ol.de möglich.<br />

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan<br />

mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung<br />

ergänzend ins Internet eingestellt und über das Landesportal<br />

zugänglich gemacht werden.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung<br />

sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften<br />

2. Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

und des Flächennutzungsplanes und

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