Rothenburger Anzeiger 03/23
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Amtsteil Stadt Rothenburg<br />
RA <strong>03</strong>-<strong>23</strong><br />
Sitzung des Stadtrates<br />
Die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse im Monat März<br />
finden an folgenden Terminen im Rathaus Rothenburg im Ratszimmer<br />
statt:<br />
Stadtrat:<br />
08.<strong>03</strong>.20<strong>23</strong>, 18.00 Uhr<br />
Verwaltungsausschuss: 14.<strong>03</strong>.20<strong>23</strong>, 18.00 Uhr<br />
Technischer Ausschuss: 16.<strong>03</strong>.20<strong>23</strong>, 18.00 Uhr<br />
Die genaue Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Informationskästen<br />
der Stadt Rothenburg.<br />
Änderungen vorbehalten!<br />
Beschlüsse<br />
aus der Stadtratssitzung vom 08.02.20<strong>23</strong> (Öffentlicher Teil)<br />
10/<strong>23</strong> Neubau Sport- und Mehrzweckhalle - Objektplanung -Nachtragsvereinbarung<br />
05 - Umbau Jahnsporthalle wegen Neuinstallation der Wärmeversorgungsanlagen<br />
11/<strong>23</strong> Neubau Oberschule - Objektplanung - Nachtragsvereinbarung 05 -<br />
Einsparmaßnahmen<br />
12/<strong>23</strong> Neubau Sport- und Mehrzweckhalle - Objektplanung - Nachtragsvereinbarung<br />
06 - Einsparmaßnahmen<br />
13/<strong>23</strong> Neubau Oberschule - Los 013 Rohbau - Nachtragsvereinbarung 01 -<br />
Entsorgungsleistungen<br />
14/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Spende in Höhe von 50,00 € von<br />
Herrn Philipp Eichler für das Historische Denkmal<br />
15/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Spende in Höhe von <strong>23</strong>0,00 € von<br />
Herrn Robert Eichler für das Historische Denkmal<br />
16/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Spende in Höhe von 200,00 € von<br />
Kosmetik & Fußpflege Inh. Stefanie Seidler, Rothenburg für die<br />
Stadtbibliothek<br />
17/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Spende in Höhe von 300,00 € von<br />
Herrn Philipp Eichler, Rothenburg für die Heimatpflege Bremenhain<br />
18/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Spende in Höhe von 400,00 € von<br />
Herrn Philipp Eichler, Rothenburg für den Lunapark Uhsmannsdorf<br />
19/<strong>23</strong> Entscheidung über die Annahme einer Sachwertspende in Höhe von 134,96 €<br />
von Caroline Kieslich für die Kindertagesstätte Gummistiefelchen<br />
Beschluss<br />
zum Bebauungsplan Nr. 37<br />
„Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“<br />
Beschluss-Nr.: 4/20<strong>23</strong> vom 11.01.20<strong>23</strong><br />
Sachverhalt:<br />
In der Stadtratssitzung am 09.10.2019 hat der Stadtrat der Stadt<br />
Rothenburg die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37<br />
„Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“ beschlossen. Zum Entwurf des<br />
Bebauungsplanes hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg am<br />
13.07.2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.<br />
In Folge dessen lag der Bebauungsplan in der Zeit vom 12.09.2022 bis<br />
einschließlich 11.10.2022 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher<br />
Belange wurden ebenfalls an dem Vorhaben beteiligt.<br />
Nach Beendigung der Auslage und Ablauf der Beteiligungsfrist für die<br />
Träger öffentlicher Belange erfolgt durch den Stadtrat der Stadt<br />
Rothenburg die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.<br />
Der Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“ kann als<br />
Satzung beschlossen werden.<br />
Anlagen:<br />
Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B), Begründung<br />
alle in der Fassung vom 24.05.2022 mit redaktionellen Änderungen<br />
vom 28.11.2022<br />
Beschluss:<br />
1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum<br />
Rothenburg/O.L.“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und<br />
den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 24.05.2022<br />
mit redaktionellen Änderungen vom 28.11.2022 als Satzung.<br />
4<br />
2. Die Begründung in der Fassung vom 24.05.2022 mit redaktionellen<br />
Änderungen vom 28.11.2022 wird gebilligt.<br />
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich<br />
bekanntzumachen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 16<br />
davon anwesend: 14 Ja-Stimmen: 12<br />
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“<br />
Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L hat in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 11.01.20<strong>23</strong> den Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum<br />
Rothenburg/O.L.“, mit Beschluss Nr. 4/20<strong>23</strong> als Satzung beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (siehe Kartenausschnitt)<br />
umfasst die Flurstücke 290/6, 290/10, 290/13, 290/14, 293/1 und T.v.<br />
283 der Gemarkung Rothenburg Flur 1.<br />
Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum<br />
Rothenburg/O.L.“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den<br />
textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung in der<br />
Fassung vom 24.05.2022 mit redaktionellen Änderungen vom<br />
28.11.2022 sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a<br />
Abs.1 BauGB in der Stadtverwaltung Rothenburg, Zimmer 211,<br />
Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L. zu den Dienstzeiten einsehen<br />
und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Hinweis:<br />
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der<br />
Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben,<br />
gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer<br />
Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-<br />
Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), folgende<br />
Regelung:<br />
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Satzungsunterlagen ist nach<br />
vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. <strong>03</strong>5891/ 77211<br />
oder per E-Mail an stadt@rothenburg-ol.de möglich.<br />
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan<br />
mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung<br />
ergänzend ins Internet eingestellt und über das Landesportal<br />
zugänglich gemacht werden.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung<br />
sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften<br />
2. Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />
und des Flächennutzungsplanes und