Rothenburger Anzeiger 03/23
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RA <strong>03</strong>-<strong>23</strong><br />
Amtsteil Stadt Rothenburg<br />
3. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />
Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden<br />
sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />
begründen soll, ist darzulegen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB<br />
wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für<br />
nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn<br />
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in<br />
dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des<br />
Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen<br />
sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang<br />
an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />
sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO<br />
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;<br />
Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />
so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Philipp Eichler - Bürgermeister<br />
Es werden zu den angegebenen Zeiten auch Äußerungen zu der<br />
Planungsabsicht entgegengenommen.<br />
Philipp Eichler - Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 36 „Gewerbegebiet Flugplatz Rothenburg / O.L.“<br />
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB<br />
Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat in seiner Sitzung am<br />
11.09.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 36<br />
„Gewerbegebiet Flugplatz Rothenburg / O.L." für das im Lageplan<br />
dargestellte Plangebiet gefasst.<br />
Die Stadt Rothenburg/O.L. verfolgt mit der Aufstellung des vorliegenden<br />
Bebauungsplans das Ziel, diese innovativen Entwicklungen<br />
am Standort Rothenburg zu unterstützen und vor allem luftfahrtaffine<br />
Unternehmen sowie Unternehmen zur Gewinnung erneuerbarer<br />
Energien anzusiedeln. Für die bereits ansässigen Unternehmen soll<br />
gleichzeitig Planungssicherheit geschaffen werden.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Flugplatz<br />
Rothenburg“ hat eine Größe von ca. 222 ha und umfasst folgende<br />
Flurstücke: 7/10, 7/11, 7/12, 7/13, 7/15, 7/16, 7/18, 7/19, 7/20,<br />
7/22, 7/<strong>23</strong>, 7/24, 7/26, 7/28, 7/29, 7/32, 7/35, 7/36, 7/37, 7/46, 7/47,<br />
7/48, 7/49, 7/50, 7/51, 7/59, 7/61, 7/66, 7/67, 7/68, 7/69, 7/70, 7/71,<br />
7/72, 7/73, 7/74, 7/75, 7/76, 7/76, 7/77, 7/77, 7/77, 7/77, 7/78, 7/78,<br />
10, 11/8, 11/9, T.v. 11/10, 29/5, 29/6, 29/14 Rothenburg Flur 3 sowie<br />
29/5, 29/6, 29/14 Rothenburg Flur 13.<br />
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />
auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan im Zeitraum<br />
vom 13. März 20<strong>23</strong> bis einschließlich 12. April 20<strong>23</strong><br />
zu den Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung<br />
Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg/O.L. frühzeitig<br />
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen,<br />
die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die<br />
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.<br />
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen<br />
Landesportals des Freistaates Sachsen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de<br />
sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg<br />
unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb<br />
des genannten Zeitraumes einsehbar.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Gewerbegebiet Flugplatz<br />
Rothenburg/O.L.“<br />
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