22.02.2023 Aufrufe

Rothenburger Anzeiger 03/23

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RA <strong>03</strong>-<strong>23</strong><br />

Amtsteil Stadt Rothenburg<br />

3. Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der<br />

Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden<br />

sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, ist darzulegen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB<br />

wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für<br />

nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn<br />

nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in<br />

dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des<br />

Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen<br />

sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang<br />

an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />

sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO<br />

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />

der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;<br />

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />

so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />

genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Philipp Eichler - Bürgermeister<br />

Es werden zu den angegebenen Zeiten auch Äußerungen zu der<br />

Planungsabsicht entgegengenommen.<br />

Philipp Eichler - Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 36 „Gewerbegebiet Flugplatz Rothenburg / O.L.“<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB<br />

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat in seiner Sitzung am<br />

11.09.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 36<br />

„Gewerbegebiet Flugplatz Rothenburg / O.L." für das im Lageplan<br />

dargestellte Plangebiet gefasst.<br />

Die Stadt Rothenburg/O.L. verfolgt mit der Aufstellung des vorliegenden<br />

Bebauungsplans das Ziel, diese innovativen Entwicklungen<br />

am Standort Rothenburg zu unterstützen und vor allem luftfahrtaffine<br />

Unternehmen sowie Unternehmen zur Gewinnung erneuerbarer<br />

Energien anzusiedeln. Für die bereits ansässigen Unternehmen soll<br />

gleichzeitig Planungssicherheit geschaffen werden.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Flugplatz<br />

Rothenburg“ hat eine Größe von ca. 222 ha und umfasst folgende<br />

Flurstücke: 7/10, 7/11, 7/12, 7/13, 7/15, 7/16, 7/18, 7/19, 7/20,<br />

7/22, 7/<strong>23</strong>, 7/24, 7/26, 7/28, 7/29, 7/32, 7/35, 7/36, 7/37, 7/46, 7/47,<br />

7/48, 7/49, 7/50, 7/51, 7/59, 7/61, 7/66, 7/67, 7/68, 7/69, 7/70, 7/71,<br />

7/72, 7/73, 7/74, 7/75, 7/76, 7/76, 7/77, 7/77, 7/77, 7/77, 7/78, 7/78,<br />

10, 11/8, 11/9, T.v. 11/10, 29/5, 29/6, 29/14 Rothenburg Flur 3 sowie<br />

29/5, 29/6, 29/14 Rothenburg Flur 13.<br />

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan im Zeitraum<br />

vom 13. März 20<strong>23</strong> bis einschließlich 12. April 20<strong>23</strong><br />

zu den Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung<br />

Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg/O.L. frühzeitig<br />

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen,<br />

die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die<br />

voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.<br />

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen<br />

Landesportals des Freistaates Sachsen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de<br />

sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg<br />

unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb<br />

des genannten Zeitraumes einsehbar.<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Gewerbegebiet Flugplatz<br />

Rothenburg/O.L.“<br />

Anzeige<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!