2. Standbein in der Landwirtschaft - Die Landwirtschaftliche ...
2. Standbein in der Landwirtschaft - Die Landwirtschaftliche ...
2. Standbein in der Landwirtschaft - Die Landwirtschaftliche ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Der Familienentscheidung für e<strong>in</strong>en neuen Betriebszweig<br />
liegt die betriebswirtschaftliche Prüfung des neuen Konzeptes<br />
zu Grunde. Sie sollte neben <strong>der</strong> steuerlichen Betrachtung<br />
auch die sozialrechtlichen Konsequenzen be<strong>in</strong>halten.<br />
Unfallversicherung aus e<strong>in</strong>er Hand – Vorteile<br />
� Sie sollte seitens <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>lichen Berufsgenossenschaft<br />
(LBG) frühzeitig geprüft werden. Nur<br />
dort s<strong>in</strong>d Unternehmer und Unternehmer-Ehegatte<br />
kraft Gesetzes unfallversichert.<br />
� E<strong>in</strong> Versicherungsträger erspart lästige Zu-<br />
ständigkeitsprobleme.<br />
� E<strong>in</strong>e Mitversicherung des neuen Betriebszweiges<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />
ist regelmäßig kostengünstig.<br />
Haupt- o<strong>der</strong> Nebenbetrieb?<br />
Falls die <strong>Landwirtschaft</strong> den wirtschaftlichen<br />
Schwerpunkt (= Hauptbetrieb, beurteilt nach<br />
Arbeitsaufwand und wirtschaftlichem Nutzen)<br />
darstellt, können z. B. Hofcafés und Lohnfuhren als<br />
Nebenunternehmen problemlos mitversichert werden.<br />
Ansonsten wäre e<strong>in</strong>e gewerbliche Berufsgenossenschaft<br />
zuständig.<br />
Unternehmeridentität<br />
Das mit <strong>der</strong> (Unfall-) Versicherung aus e<strong>in</strong>er Hand klappt<br />
aber immer nur dann, wenn sowohl <strong>der</strong> Haupt- als auch<br />
<strong>der</strong> Nebenbetrieb auf Rechnung <strong>der</strong> selben Person(en) geführt<br />
wird. <strong>Die</strong> LBG geht regelmäßig davon aus, dass das<br />
Betriebsleiter-Ehepaar beide Betriebszweige geme<strong>in</strong>sam verantwortet.<br />
Sollte allerd<strong>in</strong>gs die Gewerbeanmeldung z. B. für<br />
das Hofcafé auf den Namen des Ehegatten lauten, dann<br />
müssen E<strong>in</strong>zelheiten geklärt werden. <strong>Die</strong> LBG berät auch<br />
hier gern, damit die Unfallversicherung nicht unversehens<br />
„richtig teuer“ wird.<br />
Selbstvermarktung<br />
Sie stellt regelmäßig ke<strong>in</strong> Problem dar, denn die Urproduktion<br />
f<strong>in</strong>det grundsätzlich ihren Abschluss <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lagerung<br />
und im Verkauf <strong>der</strong> im Betrieb erzeugten Produkte<br />
an Großabnehmer und Wie<strong>der</strong>verkäufer. Alle darüber<br />
h<strong>in</strong> aus gehenden Um- und Verarbeitungstätigkeiten<br />
s<strong>in</strong>d meist nicht <strong>in</strong> die landwirtschaftliche Unfallversicherung<br />
e<strong>in</strong>geschlossen, aber gegebenenfalls als Nebenunternehmen<br />
zu erfassen und zum günstigen Zusatzbeitrag<br />
zu versichern.<br />
Beitragsfreie Krankenversicherung gefährdet<br />
Wenn <strong>der</strong> häufig beitragsfrei familienversicherte Ehegatte<br />
z. B. durch das neue eigene Unternehmen Gesamte<strong>in</strong>künfte<br />
von zurzeit mehr als 345 EUR monatlich o<strong>der</strong> aus<br />
ger<strong>in</strong>gfügiger Beschäftigung (M<strong>in</strong>ijob) mehr als 400 EUR<br />
Nachgefragt<br />
Neuer Betriebszweig?<br />
Rechnen mit dem spitzen Bleistift – Sozialversicherung wird meist vergessen<br />
monatlich erzielt, so ist regelmäßig e<strong>in</strong> zweiter Kranken-<br />
und Pflegeversicherungsbeitrag fällig. <strong>Die</strong>s ist auch dann<br />
<strong>der</strong> Fall, wenn <strong>der</strong> familienversicherte Ehegatte hauptberuflich<br />
selbstständig erwerbstätig ist. Kriterien s<strong>in</strong>d hier<br />
Arbeitszeit, E<strong>in</strong>kommenshöhe und die Beschäftigung von<br />
Mitarbeitern.<br />
Hauptberuflich landwirtschaftlicher Unternehmer?<br />
Wird mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Arbeitszeit o<strong>der</strong> mehr als<br />
50 Prozent des Erwerbse<strong>in</strong>kommens außerlandwirtschaftlich<br />
erbracht, so entfällt (seit<br />
zehn Jahren) die Versicherung<br />
als landwirtschaftlicher Unternehmer<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>lichen<br />
Krankenkasse<br />
(LKK). Oft ist e<strong>in</strong>e freiwillige<br />
Krankenversicherung z. B.<br />
bei <strong>der</strong> LKK zu empfehlen.<br />
E<strong>in</strong> Vergleich lohnt sich. Den<br />
Beiträgen <strong>in</strong> <strong>der</strong> freiwilligen<br />
Krankenversicherung s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs<br />
unabhängig von <strong>der</strong><br />
Kassenart sämtliche E<strong>in</strong>nahmen zum Lebensunterhalt e<strong>in</strong>schließlich<br />
Miet-, Pacht- o<strong>der</strong> Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte zu Grunde zu<br />
legen.<br />
Bei rechtzeitiger vorheriger Beratung<br />
durch die zuständige LSV bestehen<br />
Gestaltungsmöglichkeiten,<br />
geplante Vorhaben unserer kreativen<br />
Bäuer<strong>in</strong>nen und Bauern kostengünstig<br />
unter Beachtung regionaler<br />
Beson<strong>der</strong>heiten aus e<strong>in</strong>er Hand<br />
zu versichern.<br />
Private Versicherungen<br />
Auch sie gehören bei e<strong>in</strong>em neuen Betriebszweig auf den<br />
Prüfstand. <strong>Die</strong>s gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für alle Sachversicherungen<br />
und die Betriebshaftpflicht. Insoweit wäre die private<br />
Versicherungswirtschaft anzusprechen.<br />
Hans-Georg Seibert<br />
Sicher Leben 6/2005 5