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2. Standbein in der Landwirtschaft - Die Landwirtschaftliche ...

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Der Familienentscheidung für e<strong>in</strong>en neuen Betriebszweig<br />

liegt die betriebswirtschaftliche Prüfung des neuen Konzeptes<br />

zu Grunde. Sie sollte neben <strong>der</strong> steuerlichen Betrachtung<br />

auch die sozialrechtlichen Konsequenzen be<strong>in</strong>halten.<br />

Unfallversicherung aus e<strong>in</strong>er Hand – Vorteile<br />

� Sie sollte seitens <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>lichen Berufsgenossenschaft<br />

(LBG) frühzeitig geprüft werden. Nur<br />

dort s<strong>in</strong>d Unternehmer und Unternehmer-Ehegatte<br />

kraft Gesetzes unfallversichert.<br />

� E<strong>in</strong> Versicherungsträger erspart lästige Zu-<br />

ständigkeitsprobleme.<br />

� E<strong>in</strong>e Mitversicherung des neuen Betriebszweiges<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />

ist regelmäßig kostengünstig.<br />

Haupt- o<strong>der</strong> Nebenbetrieb?<br />

Falls die <strong>Landwirtschaft</strong> den wirtschaftlichen<br />

Schwerpunkt (= Hauptbetrieb, beurteilt nach<br />

Arbeitsaufwand und wirtschaftlichem Nutzen)<br />

darstellt, können z. B. Hofcafés und Lohnfuhren als<br />

Nebenunternehmen problemlos mitversichert werden.<br />

Ansonsten wäre e<strong>in</strong>e gewerbliche Berufsgenossenschaft<br />

zuständig.<br />

Unternehmeridentität<br />

Das mit <strong>der</strong> (Unfall-) Versicherung aus e<strong>in</strong>er Hand klappt<br />

aber immer nur dann, wenn sowohl <strong>der</strong> Haupt- als auch<br />

<strong>der</strong> Nebenbetrieb auf Rechnung <strong>der</strong> selben Person(en) geführt<br />

wird. <strong>Die</strong> LBG geht regelmäßig davon aus, dass das<br />

Betriebsleiter-Ehepaar beide Betriebszweige geme<strong>in</strong>sam verantwortet.<br />

Sollte allerd<strong>in</strong>gs die Gewerbeanmeldung z. B. für<br />

das Hofcafé auf den Namen des Ehegatten lauten, dann<br />

müssen E<strong>in</strong>zelheiten geklärt werden. <strong>Die</strong> LBG berät auch<br />

hier gern, damit die Unfallversicherung nicht unversehens<br />

„richtig teuer“ wird.<br />

Selbstvermarktung<br />

Sie stellt regelmäßig ke<strong>in</strong> Problem dar, denn die Urproduktion<br />

f<strong>in</strong>det grundsätzlich ihren Abschluss <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lagerung<br />

und im Verkauf <strong>der</strong> im Betrieb erzeugten Produkte<br />

an Großabnehmer und Wie<strong>der</strong>verkäufer. Alle darüber<br />

h<strong>in</strong> aus gehenden Um- und Verarbeitungstätigkeiten<br />

s<strong>in</strong>d meist nicht <strong>in</strong> die landwirtschaftliche Unfallversicherung<br />

e<strong>in</strong>geschlossen, aber gegebenenfalls als Nebenunternehmen<br />

zu erfassen und zum günstigen Zusatzbeitrag<br />

zu versichern.<br />

Beitragsfreie Krankenversicherung gefährdet<br />

Wenn <strong>der</strong> häufig beitragsfrei familienversicherte Ehegatte<br />

z. B. durch das neue eigene Unternehmen Gesamte<strong>in</strong>künfte<br />

von zurzeit mehr als 345 EUR monatlich o<strong>der</strong> aus<br />

ger<strong>in</strong>gfügiger Beschäftigung (M<strong>in</strong>ijob) mehr als 400 EUR<br />

Nachgefragt<br />

Neuer Betriebszweig?<br />

Rechnen mit dem spitzen Bleistift – Sozialversicherung wird meist vergessen<br />

monatlich erzielt, so ist regelmäßig e<strong>in</strong> zweiter Kranken-<br />

und Pflegeversicherungsbeitrag fällig. <strong>Die</strong>s ist auch dann<br />

<strong>der</strong> Fall, wenn <strong>der</strong> familienversicherte Ehegatte hauptberuflich<br />

selbstständig erwerbstätig ist. Kriterien s<strong>in</strong>d hier<br />

Arbeitszeit, E<strong>in</strong>kommenshöhe und die Beschäftigung von<br />

Mitarbeitern.<br />

Hauptberuflich landwirtschaftlicher Unternehmer?<br />

Wird mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Arbeitszeit o<strong>der</strong> mehr als<br />

50 Prozent des Erwerbse<strong>in</strong>kommens außerlandwirtschaftlich<br />

erbracht, so entfällt (seit<br />

zehn Jahren) die Versicherung<br />

als landwirtschaftlicher Unternehmer<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>lichen<br />

Krankenkasse<br />

(LKK). Oft ist e<strong>in</strong>e freiwillige<br />

Krankenversicherung z. B.<br />

bei <strong>der</strong> LKK zu empfehlen.<br />

E<strong>in</strong> Vergleich lohnt sich. Den<br />

Beiträgen <strong>in</strong> <strong>der</strong> freiwilligen<br />

Krankenversicherung s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs<br />

unabhängig von <strong>der</strong><br />

Kassenart sämtliche E<strong>in</strong>nahmen zum Lebensunterhalt e<strong>in</strong>schließlich<br />

Miet-, Pacht- o<strong>der</strong> Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte zu Grunde zu<br />

legen.<br />

Bei rechtzeitiger vorheriger Beratung<br />

durch die zuständige LSV bestehen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten,<br />

geplante Vorhaben unserer kreativen<br />

Bäuer<strong>in</strong>nen und Bauern kostengünstig<br />

unter Beachtung regionaler<br />

Beson<strong>der</strong>heiten aus e<strong>in</strong>er Hand<br />

zu versichern.<br />

Private Versicherungen<br />

Auch sie gehören bei e<strong>in</strong>em neuen Betriebszweig auf den<br />

Prüfstand. <strong>Die</strong>s gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für alle Sachversicherungen<br />

und die Betriebshaftpflicht. Insoweit wäre die private<br />

Versicherungswirtschaft anzusprechen.<br />

Hans-Georg Seibert<br />

Sicher Leben 6/2005 5

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