KVWL kompakt + praxis intern März 2023
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gefahren können selbstständig und<br />
eigenverantwortlich durchgeführt<br />
werden.<br />
Im Gegensatz zu anderen Betreuungsmodellen<br />
ist eine Praxisinhaberin<br />
bzw. ein Praxisinhaber<br />
nicht verpflichtet, Dritte mit in den<br />
Arbeitsschutz einzubinden. Ausnahmen<br />
gelten nur für die Durchführung<br />
notwendiger arbeitsmedizinischer<br />
Vorsorgeuntersuchungen<br />
und für besondere Anlässe. Hier ist<br />
auch bei der alternativen Betreuungsform<br />
die Hinzuziehung einer<br />
Betriebsärztin oder eines Betriebsarztes<br />
bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
erforderlich.<br />
Schulungen<br />
Voraussetzung für den Einstieg in<br />
die alternative Betreuungsform<br />
ist die Teilnahme an einer Informations-<br />
und Motivationsschulung<br />
einer sog. Grundschulung. Die von<br />
der Akademie für medizinische<br />
Fortbildung angebotene, sechs<br />
Unterrichtseinheiten umfassende<br />
Schulung vermittelt Grundlagenwissen<br />
zum Arbeitsschutz und<br />
zur Arbeitssicherheit für Praxisinhaber<br />
und -inhaberinnen, die sich<br />
in der Rolle des Arbeitgebers befinden.<br />
Als verantwortlicher Kooperationspartner<br />
meldet die Akademie für<br />
medizinische Fortbildung Praxisinhaber,<br />
die die geforderte Teilnahmeerklärung<br />
abgegeben und eine<br />
Grundschulung erfolgreich absolviert<br />
haben, an die BGW. Mit der<br />
Meldung tritt für die jeweilige Arzt<strong>praxis</strong><br />
die alternative Betreuungsform<br />
für die Dauer von fünf Jahren<br />
in Kraft. Vor Ablauf der Fünfjahresfrist<br />
ist zur Fortsetzung der<br />
alternativen Betreuungsform die<br />
Teilnahme an einer Aufbauschulung<br />
(Fortbildung) erforderlich. Bei Nichtteilnahme<br />
an einer Aufbauschulung<br />
unterliegt der Unternehmer bzw. die<br />
Unternehmerin automatisch wieder<br />
der Regelbetreuung.<br />
Inhalte der Grundund<br />
Aufbauschulungen<br />
Im Rahmen der Grundschulung<br />
werden sowohl relevante Aspekte<br />
der Arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />
als auch Grundlagen des Infektionsschutzes<br />
sowie der Schutz von besonderen<br />
Personengruppen behandelt.<br />
Sicherheitstechnisch relevante<br />
Themen wie Gefahrstoffe und technische<br />
Ausstattungen, aber auch<br />
1<br />
§ 3 Arbeitsschutzgesetz; § 1 Arbeitssicherheitsgesetz<br />
2<br />
berufsgenossenschaftliche Vorschrift<br />
DGUV V 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit“<br />
3<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach<br />
anderen Rechtsvorschriften ist unabhängig<br />
von der DGUV V 2 zu veranlassen<br />
(z. B. ist für Beschäftigte, die Tätigkeiten<br />
mit Infektionsgefährdung wie<br />
Blutentnahmen durchführen, arbeitsmedizinische<br />
Vorsorge durch einen<br />
Arbeits- oder Betriebsmediziner nach<br />
arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung<br />
verpflichtend zu veranlassen,<br />
diese darf nicht vom Arbeitgeber<br />
durchgeführt werden).<br />
3/<strong>2023</strong><br />
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