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KVWL kompakt + praxis intern März 2023

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gefahren können selbstständig und<br />

eigenverantwortlich durchgeführt<br />

werden.<br />

Im Gegensatz zu anderen Betreuungsmodellen<br />

ist eine Praxisinhaberin<br />

bzw. ein Praxisinhaber<br />

nicht verpflichtet, Dritte mit in den<br />

Arbeitsschutz einzubinden. Ausnahmen<br />

gelten nur für die Durchführung<br />

notwendiger arbeitsmedizinischer<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

und für besondere Anlässe. Hier ist<br />

auch bei der alternativen Betreuungsform<br />

die Hinzuziehung einer<br />

Betriebsärztin oder eines Betriebsarztes<br />

bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

erforderlich.<br />

Schulungen<br />

Voraussetzung für den Einstieg in<br />

die alternative Betreuungsform<br />

ist die Teilnahme an einer Informations-<br />

und Motivationsschulung<br />

einer sog. Grundschulung. Die von<br />

der Akademie für medizinische<br />

Fortbildung angebotene, sechs<br />

Unterrichtseinheiten umfassende<br />

Schulung vermittelt Grundlagenwissen<br />

zum Arbeitsschutz und<br />

zur Arbeitssicherheit für Praxisinhaber<br />

und -inhaberinnen, die sich<br />

in der Rolle des Arbeitgebers befinden.<br />

Als verantwortlicher Kooperationspartner<br />

meldet die Akademie für<br />

medizinische Fortbildung Praxisinhaber,<br />

die die geforderte Teilnahmeerklärung<br />

abgegeben und eine<br />

Grundschulung erfolgreich absolviert<br />

haben, an die BGW. Mit der<br />

Meldung tritt für die jeweilige Arzt<strong>praxis</strong><br />

die alternative Betreuungsform<br />

für die Dauer von fünf Jahren<br />

in Kraft. Vor Ablauf der Fünfjahresfrist<br />

ist zur Fortsetzung der<br />

alternativen Betreuungsform die<br />

Teilnahme an einer Aufbauschulung<br />

(Fortbildung) erforderlich. Bei Nichtteilnahme<br />

an einer Aufbauschulung<br />

unterliegt der Unternehmer bzw. die<br />

Unternehmerin automatisch wieder<br />

der Regelbetreuung.<br />

Inhalte der Grundund<br />

Aufbauschulungen<br />

Im Rahmen der Grundschulung<br />

werden sowohl relevante Aspekte<br />

der Arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />

als auch Grundlagen des Infektionsschutzes<br />

sowie der Schutz von besonderen<br />

Personengruppen behandelt.<br />

Sicherheitstechnisch relevante<br />

Themen wie Gefahrstoffe und technische<br />

Ausstattungen, aber auch<br />

1<br />

§ 3 Arbeitsschutzgesetz; § 1 Arbeitssicherheitsgesetz<br />

2<br />

berufsgenossenschaftliche Vorschrift<br />

DGUV V 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte<br />

für Arbeitssicherheit“<br />

3<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach<br />

anderen Rechtsvorschriften ist unabhängig<br />

von der DGUV V 2 zu veranlassen<br />

(z. B. ist für Beschäftigte, die Tätigkeiten<br />

mit Infektionsgefährdung wie<br />

Blutentnahmen durchführen, arbeitsmedizinische<br />

Vorsorge durch einen<br />

Arbeits- oder Betriebsmediziner nach<br />

arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung<br />

verpflichtend zu veranlassen,<br />

diese darf nicht vom Arbeitgeber<br />

durchgeführt werden).<br />

3/<strong>2023</strong><br />

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