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Der steirischen Sportlerin des Jahres, Lisa Zaff (Skibob)

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KRK<br />

Rechtsservice > von RA Mag. Kuno Krommer<br />

Veräußerungsgewinn<br />

Service<br />

teil 1<br />

Besteuerung bei immobilien<br />

Mit 01.04.2012 ist<br />

eine Effektivbesteu-<br />

das Stabilitätsgesetz<br />

erung von 3,5% <strong>des</strong><br />

2012 in Kraft getre-<br />

Verkaufspreises. <strong>Der</strong><br />

ten, mit welchem<br />

Verkäufer eines so-<br />

unter anderem eine<br />

genanntenAltvermö- sogenannte Immogens<br />

kann jedoch in<br />

bilienertragssteuer Mag. Kuno Krommer beiden Fällen die Be-<br />

(ImmoESt) eingemessung<br />

der Steuer<br />

führt wurde. <strong>Der</strong> Verkäufer nach dem tatsächlichen Ge-<br />

einer Liegenschaft (Datum <strong>des</strong> winn beantragen, etwa wenn<br />

Kaufvertrages ab 01.04.2012) dieser nachweislich geringer<br />

ist nunmehr verpflichtet zu- ist, als die oben gerechnete<br />

künftig betreffend <strong>des</strong> Ge- Pauschale. Für Grundstücke,<br />

winns, den er aus der Veräuße- die sich länger als 10 Jahre im<br />

rung der Liegenschaft erzielt Besitz <strong>des</strong> Verkäufers befun-<br />

hat, eine „Ertragssteuer“ zu den haben, ist in diesen Fäl-<br />

entrichten. Die Einführung len zusätzlich ab dem 11. Jahr<br />

der Immobilienertragssteuer ein Inflationsabschlag von 2%<br />

bedeutet den Wegfall der bis- jährlich vorgesehen, höchstens<br />

herigen Spekulationsfrist und aber 50%. Dieser Abschlag ver-<br />

die Gleichstellung zwischen ringert die Bemessungsgrund-<br />

Privatbereich und betrieblilage, nicht den Steuersatz. Für<br />

chem Bereich. Bei Verkäufen Neuvermögen – sohin Liegen-<br />

von Liegenschaften ab dem schaften, die man nicht länger<br />

01.04.2012 ist nunmehr zwi- als 10 Jahre besaß – gilt seit<br />

schen „Altvermögen“ (erwor- 01.04.2012 folgen<strong>des</strong>: <strong>Der</strong> Verben<br />

vor dem 01.04.2002) und äußerungsgewinn, das heißt,<br />

„Neuvermögen“ (erworben ab der Differenzbetrag zwischen<br />

01.04.2002) zu unterscheiden. dem Veräußerungserlös und<br />

Für Altvermögen gilt folgen- den Anschaffungskosten, wird<br />

<strong>des</strong>: Wurde ein Grundstück grundsätzlich mit 25% besteu-<br />

erst nach dem 13.12.1987 so ert. Als Anschaffungskosten<br />

umgewidmet, dass man es da- gelten nicht nur die tatsächdurch<br />

erstmals bebauen durflichenHerstellungsaufwente, wird der Verkaufsgewinn dungen, sondern auch In-<br />

pauschal mit 60% <strong>des</strong> Veräustandsetzungsaufwendungenßerungserlöses angenommen. bei Altbestand. Unter die De-<br />

Von diesem ist der Steuersatz finition der steuerpflichtigen<br />

von 25% zu berechnen, sodass „Liegenschaften“ fallen neben<br />

sich eine Effektivbesteuerung Grund und Boden, Gebäuden<br />

von 15% <strong>des</strong> Verkaufsprei- sowie Wohnungen auch Rechses<br />

ergibt. Ist ein Grundstück te wie zB das Baurecht. Nicht<br />

seit 1988 nicht umgewidmet jedoch Dienstbarkeiten oder<br />

worden, wird der Veräuße- Fruchtgenuss.<br />

rungsgewinn pauschal mit<br />

Fortsetzung folgt!<br />

14% <strong>des</strong> Veräußerungserlöses RA Mag. Kuno Krommer<br />

angenommen und davon der Liegenschaftsspezialist der<br />

Steuersatz in Höhe von 25% Rechtsanwaltssozietät<br />

berechnet. Dies ergibt somit<br />

Schiffner & Diebald<br />

Steuerboard > von StB Mag. Ronald Angeringer<br />

ferien-spaß auch für eltern<br />

- Kinderbetreuungskosten<br />

Hilfe, Ferien! Kinderbetreuung<br />

in den<br />

Ferien wird für viele<br />

berufstätige Eltern<br />

zum Problem.<br />

Laut einer aktuellen<br />

Studie der Arbeiterkammer<br />

(AK) benötigen<br />

immer mehr berufstätige<br />

Eltern Unterstützung<br />

bei der Kinderbetreuung.<br />

Doch mit zusätzlicher Betreuung<br />

sind zusätzliche<br />

Kosten verbunden. Im Budget<br />

sind fast 170 Mio. Euro<br />

dafür reserviert, dass Eltern<br />

die Kosten für Kinderbetreuung<br />

von der Steuer<br />

absetzen können.<br />

Welche Kosten sind<br />

absetzbar?<br />

Seit 2009 können Kosten<br />

für Kinderbetreuung als<br />

außergewöhnliche Belastung<br />

steuerlich berücksichtigt<br />

werden.<br />

2.300 Euro sind abzugsfähig<br />

– pro Jahr und pro<br />

Kind, bis zum Ende <strong>des</strong> Kalenderjahres,<br />

in dem das<br />

Kind das 10. Lebensjahr<br />

(bei behinderten Kindern<br />

das 16. Lebensjahr) vollendet.<br />

Absetzbar sind die<br />

unmittelbaren Kosten für<br />

die Kinderbetreuung und<br />

Verpflegung, das Bastelgeld<br />

sowie neuerdings die<br />

Kosten für die Betreuung<br />

während der schulfreien<br />

Mag. Ronald Angeringer<br />

Köflacher Rathauskurier September 2012<br />

5<br />

Zeit (zB Nachmittags-<br />

oder Ferienbetreuung,<br />

Sport- und<br />

Musikkurse). Für<br />

die Ferienbetreuung<br />

können sämtliche<br />

Kosten, auch jene<br />

für Verpflegung,<br />

Unterkunft, Sportveranstaltungen,<br />

Fahrtkosten<br />

für den Bus zum und vom<br />

Ferienlager, berücksichtigt<br />

werden. Vorausgesetzt, die<br />

Betreuung erfolgt durch<br />

eine Kinderbetreuungseinrichtung<br />

oder pädagogisch<br />

qualifizierte Person.<br />

Worauf Eltern<br />

achten sollten:<br />

Zum Nachweis der Kinderbetreuungskosten<br />

hat die<br />

Kinderbetreuungseinrichtung<br />

oder die pädagogisch<br />

qualifizierte Person eine<br />

Rechnung bzw einen Zahlungsbeleg<br />

auszustellen.<br />

Das Finanzamt legt darauf<br />

wert, dass die Rechnung<br />

der Betreuungseinrichtung<br />

den Namen und die Sozialversicherungsnummer<br />

<strong>des</strong><br />

Kin<strong>des</strong> sowie bei Betreuung<br />

durch eine pädagogisch<br />

qualifizierte Person auch<br />

deren Sozialversicherungsnummer<br />

und einen Nachweis<br />

über das Vorliegen der<br />

entsprechenden Qualifikation<br />

aufweist.<br />

Die familienfreundliche<br />

Neuerung gilt übrigens<br />

rückwirkend:<br />

Das Geld gibt es also auch<br />

für den Sommer 2011. Die<br />

Kosten können Sie in Ihrer<br />

Arbeitnehmerveranlagung<br />

berücksichtigen. Bei Fragen<br />

zum Thema Kinderbetreuungskosten<br />

stehen<br />

wir Ihnen gerne auch im<br />

Zuge unserer kostenlosen<br />

Steuersprechtage zur Verfügung.<br />

Nähere Informationen unter<br />

WWW.GAEDKE.AT

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