Vorwort - Unternehmensverbände Berlin Brandenburg
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Letzte Änderung der<br />
Kurzarbeiterregelung:<br />
Zum 1. Juli 2009 wurde die maximale Bezugsdauer<br />
für Kurzarbeitergeld (KUG) von 18 Monaten auf<br />
24 Monate verlängert. Nach einem weiteren Beschluss<br />
der Bundesregierung vom 25. November<br />
kann auch für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt,<br />
KUG gezahlt werden (maximal 18 Monate).<br />
Zudem erstattet die Bundesagentur für Arbeit<br />
dem Arbeitgeber ab dem siebten Monat des Bezugs<br />
von KUG für alle seine Betriebe auf Antrag<br />
100 % der von ihm allein zu tragenden Beiträge<br />
zur Sozialversicherung, die auf das KUG entfallen.<br />
Zudem muss bei einer Unterbrechung von drei<br />
Monaten und länger innerhalb der Bezugsfrist<br />
keine neue Anzeige des Arbeitsausfalls bei der<br />
Agentur für Arbeit erfolgen.<br />
entstehen unter anderem aufgrund von Lohnnebenkosten<br />
und Zuschüssen sowie tarifvertraglichen<br />
Regelungen bei Kurzarbeit.<br />
Daher sinken die Personalkosten bei Kurzarbeit<br />
weniger als der Arbeitszeitausfall. Die Remanenzkosten<br />
pro Ausfallstunde durch Kurzarbeit<br />
betragen in den ersten sechs Monaten ungefähr<br />
35 % der gesamten Lohnkosten je Arbeitsstunde.<br />
Mit der pauschalierten vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
ab dem siebten Monat<br />
Kurzarbeit reduzieren sich die Remanenzkosten<br />
auf 24 %. Bei tarifvertraglichen Regelungen<br />
müssen die Unternehmen einen deutlich größeren<br />
Anteil der Personalkosten weiter tragen. Beispielsweise<br />
ist in einer Reihe von Branchen eine<br />
tarifvertragliche Aufstockung des gesetzlichen<br />
Kurzarbeitergelds auf 75 % bis 100 % des Nettoarbeitsentgelts<br />
vereinbart, wie etwa bei der<br />
Chemischen Industrie auf 90 %.<br />
Der Anteil von Kurzarbeitern an allen sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten hat in <strong>Berlin</strong> den<br />
zweitniedrigsten Wert nach Mecklenburg-Vorpommern<br />
von allen Bundesländern, auch <strong>Brandenburg</strong><br />
liegt noch unter dem deutschen Durchschnitt.<br />
48<br />
Jahresbericht 2009<br />
Die Bundesregierung wird die geltende Kurzarbeitergeldregelung<br />
im Jahr 2010 weiter anwenden<br />
und Mitte des Jahres prüfen, ob die Wirtschaftslage<br />
eine fortdauernde Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
erfordert. Nach der<br />
derzeitigen Rechtslage wird die Erstattung der<br />
<strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong><br />
45.000<br />
40.000<br />
35.000<br />
30.000<br />
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
Anzahl Kurzarbeiter (wirtschaftlich bedingt § 170, SGB III)<br />
Jan. 08<br />
März<br />
Mai<br />
Deutschland: 1.056.354<br />
Juli<br />
Sept. 08<br />
Nov.<br />
Jan. 09<br />
März<br />
<strong>Brandenburg</strong>:<br />
17.208<br />
<strong>Berlin</strong>:<br />
14.684<br />
Mai<br />
Juli<br />
<strong>Berlin</strong> <strong>Brandenburg</strong> Deutschland<br />
Entwicklung der konjunkturellen Kurzarbeit<br />
in <strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong><br />
Sept. 09<br />
1.600.000<br />
1.400.000<br />
1.200.000<br />
1.000.000<br />
800.000<br />
600.000<br />
400.000<br />
200.000<br />
0<br />
Deutschland