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IMMOBILIENMARKT E-Magazine-05-06-2023

Der IMMOBILIENMARKT ist eine der renommiertesten Online- und Print-Magazine für Immobilien in Norddeutschland. Seit 1978 bietet der IMMOBILIENMARKT ein breit gefächertes Spektrum an interessanten Immobilien sowie informativen redaktionellen Beiträgen, Tipps und innovativen Trends.

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Einer heizte für alle<br />

Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich<br />

anfechtbar<br />

Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur<br />

auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt.<br />

Das führte nach Auskunft des Infodienstes Recht<br />

und Steuern der LBS dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung<br />

rechtswidrig wurde. (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,<br />

Aktenzeichen 73 C 54/21)<br />

Der Fall<br />

Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft<br />

war überrascht,<br />

als es feststellte, dass die<br />

Heizkosten für einen als Flur<br />

(Gemeinschaftseigentum) genutzten<br />

Raum ausschließlich<br />

ihm berechnet worden waren.<br />

Er focht deswegen die Jahresabrechnung<br />

an und konnte<br />

sich damit letztlich auch durchsetzen.<br />

Das Urteil<br />

Das Charlottenburger Amtsgericht<br />

ließ sich gar nicht erst auf<br />

die Frage ein, wie groß das Ausmaß<br />

des Abrechnungsfehlers<br />

nun eigentlich gewesen sei.<br />

Die Jahresrechnung sei wegen<br />

des irregulären Zustandekommens<br />

insgesamt für ungültig<br />

zu erklären – unabhängig von<br />

der rein rechnerischen Bedeutung<br />

des vorausgegangenen<br />

fehlerhaften Vorgehens.<br />

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