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Magazin für Kaufinteressierte, Bauherren und Immobilienbesitzer im Rhein-Main-Gebiet
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Wann haftet der WEG-Verwalter gegenüber<br />
der Wohnungseigentümergemeinschaft?<br />
Foto: Haus & Grund Frankfurt am Main e. V.<br />
Der WEG-Verwalter haftet gegenüber der Gemeinschaft<br />
der Wohnungseigentümer besonders dann,<br />
wenn er seine Pflichten als Amtsträger oder seine<br />
vertraglichen Pflichten aus dem Verwaltervertrag<br />
schuldhaft verletzt und dadurch ein Schaden am<br />
Gemeinschaftseigentum eintritt. Denkbar sind<br />
aber auch Fälle, in denen der Verwalter vorsätzlich<br />
oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,<br />
die Freiheit, das Eigentum oder ein<br />
sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.<br />
Typische Fälle der Verwalterhaftung<br />
n Der Verwalter hat Instandsetzungsarbeiten<br />
verzögert oder einen erforderlichen<br />
Beschluss über eine notwendige<br />
Instandsetzungsmaßnahme nicht herbeigeführt.<br />
n Der Verwalter vernachlässigt in erheblichem<br />
Maße Kontrollpflichten am Zustand des<br />
Gemeinschaftseigentums und übersieht<br />
notwendige Instandhaltungsmaßnahmen.<br />
n Der Verwalter hat Handwerkerrechnungen<br />
beglichen, obwohl erhebliche Mängel an<br />
der Leistung des Handwerkers bestehen.<br />
Verena Till<br />
Rechtsanwältin<br />
n Der Verwalter erstellt eine Jahresabrechnung<br />
mit erheblichen Fehlern, sodass ein anderer<br />
Hausverwalter mit der erneuten Erstellung<br />
der Abrechnung beauftragt werden muss.<br />
n Der Verwalter verletzt Verkehrssicherungspflichten,<br />
wie beispielsweise die Streupflicht,<br />
indem er diese Tätigkeiten nicht vergibt<br />
oder ihre ordnungsgemäße Ausführung<br />
nicht ausreichend überwacht.<br />
Da WEG-Verwalter über vergleichsweise große Vermögen<br />
verfügen und damit enorme Schäden verursachen<br />
können, trat 2018 die Erlaubnispflicht nach<br />
§ 34 c der Gewerbeordnung in Kraft. Gewerbliche<br />
Verwalter von Wohnimmobilien müssen danach bei<br />
Beantragung der Gewerbeerlaubnis den Abschluss<br />
einer Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen.<br />
Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000<br />
Euro pro Schadensfall und 1.000.000 Euro pro Schadensjahr.<br />
Der Versicherungsschutz muss während<br />
der gesamten Tätigkeit aufrechterhalten bleiben.<br />
Schadensersatzforderungen gegen den Verwalter<br />
wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum können<br />
von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer<br />
nur mit Beschluss geltend gemacht werden.<br />
Eine Entlastung des Verwalters steht dem Schadensersatzanspruch<br />
wiederum dann entgegen, wenn<br />
dieser im Zeitpunkt der Entlastung positiv bekannt<br />
oder grob fährlässig unbekannt war.<br />
Zu allen Fragen rund um den Erwerb, die Nutzung<br />
und die Vermietung des privaten Eigentums berät<br />
Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. seine Mitglieder.