KOMM 7/2023
KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
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<strong>KOMM</strong><br />
07/<strong>2023</strong>WWW.TK-IT.VERDI.DE<br />
TARIFRUNDE TELEKOM<br />
STARK MIT DIR<br />
Foto: Jessica Sauerwald<br />
Im Frühjahr starten wir in die Tarifrunde Telekom 2024. Die Vorbereitungen<br />
laufen bereits auf Hochtouren. Ein wichtiger Schritt war eine erste Umfrage<br />
in den vergangenen Wochen unter den Beschäftigten. Wir haben gefragt,<br />
welche Themen euch in der Tarifrunde wichtig sind. Und wir suchen Tarifbotschafter:innen,<br />
die Lust haben, mitzumachen und im Betrieb die Kolleg:innen<br />
anzusprechen und aktuell informieren.<br />
Die Entgelttarifverträge von insgesamt<br />
13 Telekom-Gesellschaften sind zum<br />
31. März 2024 kündbar. Die Tarifverträge<br />
der Deutschen Telekom Privatkundenvertrieb<br />
GmbH (PVG) können erst zum<br />
31. Juli 2024, die der Deutschen Telekom<br />
Services Europe SE (DT SE) zum 30. September<br />
2024 und die der T-Systems-<br />
Gesellschaften zum 31. Dezember 2024<br />
gekündigt werden.<br />
Zwischenstand der Befragung<br />
Wir haben unter anderem gefragt, ob die<br />
Tarifrunde trotz der vielen eigenständigen<br />
Haustarifverträge nicht besser gemeinsam<br />
für den gesamten Konzern organisiert<br />
werden soll und ob der Fokus auf<br />
einer Entgelterhöhung liegen sollte. Die<br />
ver.di-Bundestarifkommission (Foto) wird<br />
Ende November (nach <strong>KOMM</strong>-Redaktionsschluss)<br />
die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung<br />
bewerten und daraus<br />
ihre Schlüsse ziehen.<br />
Doch bereits jetzt steht fest: Fast 80<br />
Prozent befürworten ein gemeinsames<br />
Vorgehen und weit über 90 Prozent haben<br />
in unserer Befragung ganz klar den<br />
Fokus auf eine Entgelterhöhung gelegt.<br />
Dass die nicht einfach vom Himmel fällt,<br />
ist klar. Und so haben fast genauso viele<br />
ihre Bereitschaft erklärt, sich an ver.di-<br />
Aktionen zu beteiligen.<br />
Weitere Themen<br />
Gefragt wurde auch, welche Themen<br />
euch weiterhin wichtig sind. Genannt<br />
wurden Arbeitsplatz- und Standortsicherheit,<br />
Wertschätzung der eigenen Arbeit,<br />
eine gute Unternehmenskultur. Thema<br />
war aber auch die hohe Arbeitsbelastung.<br />
Genannt wurde die Arbeitszeit und der<br />
Wunsch nach mobilem Arbeiten. Es wurden<br />
auch allgemein gute Arbeitsbedingungen<br />
gewünscht.<br />
Tarifbotschafter:innen<br />
Wir wollen Dich vor und während der<br />
Tarifrunde optimal über alle Schritte informieren.<br />
Deshalb suchen wir auch weiterhin<br />
Tarifbotschafter:innen. Während der<br />
Tarifrunde erhalten die Tarifbotschafter:innen<br />
exklusive Informationen, die sie<br />
mit ihren Kolleg:innen im Betrieb teilen.<br />
Du bist interessiert? Dann komm ins<br />
Team und werde Tarifbotschafter:in! SIL<br />
https://trt.verdi.de/
2<br />
INHALT<br />
2 Seminar<br />
New Normal<br />
3 Editorial<br />
Diese Ausgabe ...<br />
4 Telekom<br />
Stellenabbau in der DT IT<br />
Beamt:innen<br />
DT IT GmbH:<br />
Aus für Beurlaubungen<br />
5 STRABAG PFS<br />
Ein Dank vom Minister<br />
BG Verkehr<br />
Hanno Harms bleibt<br />
Vorsitzender<br />
6 / 7 Aufsichtsratswahlen<br />
Telekom<br />
Danke für eure Stimmen!<br />
8 DAX-40-Betriebsräte<br />
Im Dialog: Die Zeitenwende<br />
der Digitalisierung<br />
9 Tech-Industrie<br />
Zusammenarbeit<br />
ist ein Erfolgsmodell<br />
10 Jugend<br />
Herzlich willkommen<br />
bei ver.di<br />
11 DGB-Index Gute Arbeit<br />
Viel Stress und Zukunftsangst<br />
12/13 Videospiele<br />
Gaming für (fast) alle<br />
SEMINAR<br />
New Normal<br />
Interessenvertretung in einer veränderten Arbeitswelt<br />
Am 11. und 12. Dezember<br />
<strong>2023</strong> findet in der<br />
ver.di-Bundesverwaltung<br />
die Tagung „New Normal<br />
– Interessenvertretung in<br />
einer veränderten Arbeitswelt“<br />
statt. In verschiedenen<br />
Workshops werden<br />
die Themen vertiefend<br />
behandelt.<br />
Workshops der Tagung<br />
• Gefährdungsbeurteilungen, das scharfe<br />
Schwert der Interessenvertretung<br />
• Die neue (?) Pflicht zur Arbeitszeiterfassung<br />
– Segen und Fluch<br />
• Homeoffice im Sinne Guter Arbeit gestalten<br />
• Digital ist das neue Normal – aber bitte<br />
mit Datenschutzregeln!<br />
VER.DI BUNDESFACHGRUPPE IKT<br />
GOES SOCIAL MEDIA<br />
FOLLOW US!<br />
Landesbezirk Berlin-Brandenburg<br />
Finanzdienste<br />
Kommunikation und Technologie<br />
Kultur, Ver- und Entsorgung<br />
New Normal<br />
Interessenvertretung in einer<br />
veränderten Arbeitswelt<br />
11. und 12. Dezember <strong>2023</strong> in Berlin<br />
TAGUNGSABLAUF<br />
Montag, 11. Dezember <strong>2023</strong><br />
09:00 Uhr Check-In<br />
#verdiIKT<br />
https://www.facebook.com/verdiikt<br />
#wirsindverdiIKT<br />
https://www.instagram.com/verdiikt/<br />
@verdiikt<br />
https://twitter.com/verdiikt/<br />
• Rolle rückwärts bei der Geschlechterzuschreibung:<br />
Gleichstellung in der<br />
Postpandemiezeit<br />
Marcus Borck, Fachbereichsleiter ver.di-Landesfachbereich A<br />
• Whistleblowing – Schutz für betroffene<br />
gewerkschaftlicher Sicht<br />
Beschäftigte<br />
10:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung<br />
10:30 Uhr Input: Gute Arbeit im „New Normal“ – Gestaltungsfelder aus<br />
11:00 Uhr Kaffeepause<br />
11:15 Uhr Workshop-Phase<br />
Referentin: Astrid Schmidt, Referentin Innovation und Gute Arbeit,<br />
ver.di-Bundesverwaltung Fachbereich A<br />
Anmeldung und weitere<br />
Informationen:<br />
https://kurzelinks.de/ekjc<br />
Workshop 1: Gefährdungsbeurteilungen, das scharfe Schwert der<br />
Interessenvertretung<br />
Referent: Marek Wiesner, Geschäftsführer CAIDAO Institut für<br />
Betriebsratsberatung<br />
Dieser Workshop zeigt, wo in der neuen Arbeitswelt die potenziellen<br />
Gesundheitsgefährdungen lauern, wie man Gefährdungssituationen frühzeitig<br />
erkennt und wie man ihnen durch geeignete Schutzmaßnahmen begegnen<br />
kann.<br />
Workshop 2: Die neue (?) Pflicht zur Arbeitszeiterfassung –<br />
Segen und Fluch<br />
Referent: Stefan Kirst, Fachanwalt für Arbeitsrecht, RAe Kirst & Vandrey<br />
Die neueren Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts<br />
zur Arbeitszeiterfassungspflicht sorgen für viel Aufregung – und das<br />
nicht nur im Hinblick auf Themen wie Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice.<br />
In dem Workshop beleuchten wir die verschiedenen Aspekte der Thematik<br />
sowie die Möglichkeiten der Interessenvertretung, handhabbare Lösungen<br />
umzusetzen.<br />
Folge uns für Tweets und Posts über die Themen,<br />
die die IT- und TK-Branche bewegen.<br />
ver.di_IKT zur Netzpolitik<br />
https://twitter.com/verdi_Netzpol<br />
IMPRESSUM<br />
Foto: Wobb<br />
14 Beamt:innen<br />
Höchste Zeit für einheitliche<br />
Regeln<br />
15 Beamt:innen<br />
Engagierter Ruhestand<br />
in 2024<br />
16 ver.di-Mitgliederservice<br />
Unser Angebot für<br />
euch online vorgestellt<br />
<strong>KOMM</strong> Nr. 7/<strong>2023</strong><br />
23. Jahrgang<br />
Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundes vorstand: Frank Werneke<br />
Christoph Schmitz, Fachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)<br />
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Telefon: 030 6956-0 Internet: https://ikt.verdi.de<br />
Erscheinungsweise: 8 Ausgaben pro Jahr<br />
Redaktion: Jessica Sauerwald, Silke Leuckfeld (sil) E-Mail: redaktion.komm@verdi.de<br />
Layout: datagraphis GmbH, Wiesbaden-Nordenstadt Internet: https://datagraphis.de<br />
Gedruckt auf GraphoSilk FSC® 80g/m 2<br />
Druck: Schaffrath DruckMedien GmbH Auflage: 79 254<br />
Anzeigen und Beilagen: Jessica Sauerwald<br />
Telefon: 030 6956-2442<br />
E-Mail: redaktion.komm@verdi.de<br />
Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 27. Oktober <strong>2023</strong>
3<br />
<strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />
EDITORIAL<br />
Diese Ausgabe ...<br />
... beschäftigt sich auf dem Titel mit der Tarifrunde Telekom, die im Frühjahr<br />
ansteht. Dazu wurden die Beschäftigten gefragt, was ihnen neben<br />
mehr Geld noch wichtig ist. Ein Ergebnis war Wertschätzung ihrer Arbeit.<br />
Es sollte selbstverständlich sein, dass Arbeitgeber:innen die Leistungen<br />
ihrer Beschäftigten anerkennen. Dass dies nicht immer so ist, wird offensichtlich,<br />
wenn man auf die Situation bei der DT IT schaut. Die Personalkosten<br />
in Deutschland seien der größte und am wenigsten flexible Kostenbestandteil<br />
in der Telekom IT, schrieb Arbeitsdirektor Alfred Lohbeck<br />
der Belegschaft. Deshalb seien „drastische Schritte“ unumgänglich. Im<br />
Klartext: Sparen heißt dort die Lösung und zwar vor allem bei den Beschäftigten.<br />
Wertschätzung der gerade in Zeiten der Digitalisierung auch<br />
für die Telekom wichtigen IT-Kolleg:innen geht anders. Zeitgleich läuft der<br />
Kündigungsschutz für diesen Bereich Ende <strong>2023</strong> aus. ver.di hat den Arbeitgeber<br />
aufgefordert, über die Verlängerung zu verhandeln. Eine Antwort<br />
steht aus. Noch stehen die ver.di-Forderungen für die anstehende<br />
Tarifrunde im Telekom-Konzern nicht fest. Aber schon jetzt können wir<br />
uns vorstellen, wie die Telekom reagieren wird: Zu teuer, unbezahlbar,<br />
können wir uns nicht leisten. Gemeinsam, mit vielen ver.di-Mitgliedern<br />
werden wir für unsere Ziele streiten und notfalls auch streiken müssen.<br />
Denn die Arbeit, von der viele profitieren, wird von den Beschäftigten<br />
geleistet.<br />
<br />
Die <strong>KOMM</strong>-Redaktion<br />
www.mitgliedwerden.verdi.de<br />
Foto: geralt/pixabay<br />
TERMINE DER BETRIEBSGRUPPEN<br />
Sie sind online zu finden unter:<br />
https://tk-it.verdi.de/<br />
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Treffpunkte<br />
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Der Partner für die Mitarbeiter/-innen der Telekom.
4<br />
TELEKOM<br />
Stellenabbau in der DT IT<br />
Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender<br />
der Deutschen<br />
Telekom AG, will sparen. Und<br />
wie so oft bedeutet dies, dass Arbeitsplätze<br />
wegfallen sollen. Bei<br />
der DT IT GmbH sollen bis Ende<br />
2024 über 1300 der 5400 Arbeitsplätze<br />
gestrichen werden.<br />
Nach einem Handelsblatt-Bericht<br />
soll aber auch die Zentrale in<br />
Bonn betroffen sein.<br />
Bei der T-Mobile in den USA wurde<br />
der Rotstift bereits bei den Beschäftigten<br />
angesetzt. Im August wurde<br />
bekannt, dass dort 5000 Arbeitsplätze<br />
abgebaut werden sollen. Das Unternehmen<br />
solle „effizienter“ werden, habe laut<br />
Handelsblatt der Chef der T-Mobile US,<br />
Mike Sievert, in einem Schreiben an die<br />
Beschäftigten erklärt. Der Konkurrenzdruck<br />
in den USA sei härter geworden<br />
und auch dort verschlingt der 5G-Ausbau<br />
viel Geld. Bisher erwirtschaftet T-Mobile<br />
US rund zwei Drittel des Konzernumsatzes.<br />
Kosten auf dem Prüfstand<br />
In der Zentrale der Deutschen Telekom<br />
sollen sogenannte „Doppelstrukturen“<br />
abgeschafft werden. Laut Handelsblatt<br />
stehen das Controlling und andere sogenannte<br />
Shared Services, die für mehrere<br />
Konzernteile zentrale Dienstleistungen<br />
anbieten, im Fokus der Sparpläne. Wie<br />
viele Stellen wegfallen sollen, ist noch<br />
nicht abschließend bekannt, im Gespräch<br />
sind mehrere Hundert Arbeitsplätze. Allerdings<br />
wollte die Telekom-Pressestelle<br />
die Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze<br />
dem Handelsblatt nicht bestätigen.<br />
Unverständnis bei ver.di<br />
Für ver.di ist besonders unverständlich,<br />
warum beim internen IT-Dienstleister<br />
DT IT GmbH gekürzt wird. Die IT ist das<br />
Herzstück eines modernen Telekommunikationsunternehmens,<br />
welches sich die<br />
Digitalisierung in die Strategie geschrieben<br />
hat. Bei der DT IT GmbH sollen 1300<br />
der 5400 Arbeitsplätze und weitere 350<br />
Stellen durch Vorruhestand und Altersteilzeit<br />
wegfallen. Die Verhandlungen zu<br />
den genauen Abbaukonditionen und<br />
eine sogenannte Überhangeinheit wurden<br />
bereits aufgenommen. Dass der Kündigungsschutz<br />
Ende <strong>2023</strong> ausläuft, belastet<br />
diese Verhandlungen. ver.di hat<br />
deshalb den Arbeitgeber offiziell angeschrieben<br />
und Verhandlungen zur<br />
Verlängerung des Kündigungsschutzes<br />
eingefordert. Ohne diesen verbind<br />
lichen Schutz vor betriebsbedingten<br />
Beendigungskündigungen<br />
sollten Beschäftigte jede arbeitgeberseitige<br />
Maßnahme genau prüfen.<br />
Kostenfresser<br />
Verursacht haben die Beschäftigten<br />
den von der Telekom-Spitze als notwendig<br />
bezeichneten Stellenabbau<br />
nicht. Der Glasfaserausbau – den<br />
auch ver.di für richtig hält – ist teurer geworden,<br />
was durch die allgemein gestiegenen<br />
Baukosten befeuert wird. Zusätzlich<br />
will der Konzern die Investoren bei<br />
Laune halten. Die Telekom drückt eine<br />
hohe Schuldenlast. Im Geschäftsbericht<br />
2022 heißt es: „Der Buchwert der kurz<br />
und langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten<br />
erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende<br />
2021 im Wesentlichen aufgrund<br />
der nachfolgend beschriebenen Sachverhalte<br />
um 1,6 Milliarden Euro auf insgesamt<br />
113,0 Milliarden Euro.“ Zum Abbau<br />
der Schulden und Erhalt der Investorenlaune<br />
mal wieder bei den Beschäftigten<br />
zu sparen, ist rückwärtsgewandt. Zumal<br />
auch die Telekom mit Fachkräftemangel<br />
zu kämpfen hat. SIL<br />
Foto: ver.di<br />
Link zum Handelsblatt-Artikel:<br />
https://kurzelinks.de/opi0<br />
BEAMT:INNEN<br />
DT IT GmbH: Aus für Beurlaubungen<br />
Der geplante drastische Personalabbau des internen IT-Dienstleisters, der<br />
DT IT GmbH, ist für die dort beschäftigten beurlaubten Beamt:innen folgenreich.<br />
Deren Beurlaubungen sollen zunächst zum 30. Juni 2024 enden. Das<br />
betrifft derzeit rund 600 beurlaubte Beamt:innen, rechnerisch in etwa die<br />
Hälfte der in Deutschland bis Ende 2024 vom geplanten Personalabbau betroffenen<br />
1300 Beschäftigten.<br />
Sie sind verärgert und besorgt, weil nicht<br />
nur ihre Arbeitsplätze wegfallen, sondern<br />
infolgedessen auch ihre Beurlaubungen<br />
nicht mehr verlängert werden sollen. Verstärkt<br />
werden ihnen Fluktuationsanreize<br />
zur Altersteilzeit (ATZ) oder zum engagierten<br />
Ruhestand (ER) angeboten. Gleichzeitig<br />
wird ihnen angeraten, sich frühzeitig<br />
um einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb<br />
oder auch außerhalb des Telekom-Konzerns<br />
zu kümmern.<br />
Die geplanten Maßnahmen sind erst<br />
der Auftakt. Wie viel Tausende Arbeitsplätze<br />
in den nächsten Jahren in Deutschland<br />
wegrationalisiert werden, ist unklar.<br />
Nebulös sind somit die beruflichen Aussichten<br />
der in der DT IT GmbH noch beschäftigten<br />
Beamt:innen.<br />
Für viele privatwirtschaftliche Unternehmen<br />
im Telekom-Konzern ist die Beurlaubung<br />
ein hilfreiches Instrument für<br />
flexiblen Personaleinsatz. Die rechtliche<br />
Grundlage dafür ist im Postpersonalrechtsgesetz<br />
(PostPersRG) § 4 Abs. 2 geregelt.<br />
Einen Rechtsanspruch für die Beamt:innen<br />
auf Beurlaubung gibt es nicht.<br />
ver.di-Mitgliedern stehen die ver.di-<br />
Betriebsgruppen, Vertrauensleute und<br />
ver.di-Betriebsräte unterstützend zur<br />
Seite.<br />
ANITA SCHÄTZLE
5 <strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />
STRABAG PFS<br />
v.l.: Gerhard Lade, Tobias Hertel, Steffen Marquard, Uwe Schurtzmann, Hubertus Heil, Michael Ramm,<br />
Dennis Großmann<br />
Ein Dank vom Minister<br />
Foto: BR STRABAG PFS<br />
Seit fast 25 Jahren werden die Gebäude<br />
der obersten Bundesbehörden in Berlin<br />
von den Beschäftigten der STRABAG<br />
Property and Facility Services GmbH betreut.<br />
Am 4. Oktober nahm Hubertus<br />
Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales,<br />
sich eine Stunde Zeit, um ihnen<br />
persönlich dafür zu danken, dass sie täglich<br />
für den reibungslosen technischen<br />
Betrieb des Ministeriums sorgen. In lockerer<br />
Atmosphäre wurden die technischen<br />
Herausforderungen des Gebäudebetriebs<br />
erörtert.<br />
Es wurde aber auch über die wachsenden<br />
Herausforderungen des Arbeitsmarkts<br />
diskutiert. Der Fachkräftemangel<br />
wird sich in den kommenden Jahren weiter<br />
verschärfen und es braucht neue<br />
Lösungen, um alle Schüler:innen auf dem<br />
Weg ins Berufsleben zu unterstützen.<br />
Der Termin kam auf Veranlassung<br />
von Betriebsrat Michael Ramm zustande,<br />
der im Heimatwahlkreis des Ministers<br />
wohnt.<br />
BG VERKEHR<br />
Hanno Harms bleibt Vorsitzender<br />
Foto: Mario Dirks<br />
Zum ersten Mal nach der Sozialwahl<br />
<strong>2023</strong> ist die Vertreterversammlung der<br />
Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr)<br />
am 12. Oktober zusammengekommen<br />
und hat den Vorstand neu gewählt.<br />
Hanno Harms, Bereichsleiter Telekommunikation<br />
im ver.di-Bezirk Weser-Ems, wurde<br />
zum Vorstandsvorsitzenden der Berufsgenossenschaft<br />
(BG) Verkehr auf Versichertenseite<br />
wiedergewählt. Er übernimmt<br />
den Vorstandsvorsitz gemeinsam<br />
mit Stefan Wurzel, der Klaus Peter Röskes<br />
als Vorstandsvorsitzender auf Arbeitgeberseite<br />
ablöst. Dem Vorstand der BG<br />
Verkehr gehört Hanno Harms bereits seit<br />
2017 an. In der Selbstverwaltung der BG<br />
Verkehr ist er seit dem 1. Januar 2016 aktiv,<br />
nachdem die damalige Unfallkasse<br />
Post und Telekom (UK PT) mit der BG Verkehr<br />
fusionierte.<br />
Seit 2017 ist Stefan Wurzel Mitglied<br />
des Vorstandes und alternierender Vorsitzender<br />
des Finanzausschusses der BG<br />
Verkehr. Als Speditions- und Transportunternehmer<br />
repräsentiert er den größten<br />
Wirtschaftszweig der in der BG Verkehr<br />
vertretenen Mitgliedsunternehmen. PM<br />
Ausführlich dazu bei der BG Verkehr:<br />
https://kurzelinks.de/zala
6<br />
OXOXOXOXOOX<br />
AUFSICHTSRATSWAHLEN TELEKOM<br />
DANKE für eure Stimmen!<br />
Foto: Sven Guski<br />
Am 12. Oktober fanden die ersten<br />
sieben von insgesamt elf in diesem<br />
Jahr laufenden Aufsichtsratswahlen<br />
statt.<br />
VON CHRISTOPH HEIL<br />
Bei der Telekom Deutschland GmbH, der<br />
Deutschen Telekom Außendienst GmbH,<br />
der Deutschen Telekom Individual Solutions<br />
& Products GmbH (DT ISP GmbH),<br />
der DT IT GmbH, der Deutschen Telekom<br />
MMS GmbH, der Deutschen Telekom Geschäftskunden<br />
GmbH (DT GK GmbH) und<br />
der T-Systems International GmbH hatten<br />
alle Wahlberechtigten die Möglichkeit,<br />
ihre Arbeitnehmervertreter:innen in die<br />
Aufsichtsräte ihrer Gesellschaften zu schicken.<br />
Es wurde direkt, das heißt an der<br />
Urne oder per Briefwahl, gewählt. In den<br />
Aufsichtsräten setzen sich die Arbeitnehmerfraktionen<br />
mit je drei betrieblichen,<br />
nicht leitenden, einer bzw. einem leitenden<br />
Angestellten und Gewerkschaftsvertreter:innen<br />
zusammen.<br />
Es gab im Vergleich zu den Wahlen vor<br />
fünf Jahren viel Wettbewerb um die Mandate.<br />
Neben ver.di reichten auch die DPV-<br />
Kom und andere ihre Wahlvorschläge ein.<br />
ver.di bekennt sich mit ihren Wahlvorschlägen<br />
zu der betrieblichen, tarifpolitischen<br />
und sozialen Verantwortung in den<br />
Christoph Heil<br />
ver.di-Bereich<br />
Mitbestimmung<br />
und<br />
Branchenpolitik<br />
Unternehmen und verweist auf die Expertisen<br />
und Kompetenzen in den eigenen<br />
Reihen. Wichtig ist es, eine gute Vernetzung<br />
zwischen betrieblichen Belangen<br />
durch die Kandidaturen von Betriebsräten<br />
und hauptamtlichen ver.di-Unternehmensbetreuer:innen<br />
abzubilden. Auch<br />
der Schulterschluss zu den leitenden Angestellten,<br />
die seit vielen Jahren in ver.di<br />
organisiert und aktiv sind, ist dabei ein<br />
wichtiger Baustein für Solidität und Vernetzung.<br />
Eine ver.di-Kandidatur für ein<br />
Aufsichtsratsmandat geht mit der Verpflichtung<br />
einher, etwaige Vergütungen<br />
abzüglich eines kleinen Selbstbehalts an<br />
die Hans-Böckler-Stiftung und die ver.di-<br />
GewerkschaftsPolitische Bildung gGmbH<br />
abzuführen. Das ist das Signal, dass eine<br />
Kandidatur auf ver.di-Listen nicht materiell<br />
getrieben ist.<br />
100 Prozent ver.di<br />
Trotz zum Teil vitaler Konkurrenz gab es<br />
hocherfreuliche Wahlergebnisse für ver.di<br />
bei der Telekom Deutschland GmbH und<br />
der Deutschen Telekom Außendienst<br />
GmbH. Hier wurden in allen drei Segmenten<br />
(leitende Angestellte, betriebliche Arbeitnehmervertreter:innen<br />
und Gewerkschaftsvertreter:innen)<br />
alle Mandate an<br />
ver.di vergeben. Bei der Telekom Deutschland<br />
GmbH zeigt sich Peter Blach als Listenführer<br />
überzeugt: „Ich glaube, unsere<br />
Wählerinnen und Wähler honorierten<br />
unsere Betonung auf einen gemeinschaftlichen<br />
Ansatz, der auf Vernetzung und<br />
kompetenter Interessenvertretung beruht.“<br />
Auch Olaf Weppelmann von der<br />
Deutschen Telekom Außendienst GmbH<br />
freut sich über das Gesamtergebnis und<br />
seine Wiederwahl: „Wir haben unsere<br />
Kompetenzen und Ambitionen glaubwürdig<br />
vertreten und die richtigen Themen<br />
angesprochen. Nicht nur die Verteidigung<br />
des Erreichten, sondern der Blick nach<br />
vorn war unseren Wählerinnen und Wählern<br />
wichtig.“<br />
Die DT ISP GmbH war in eine Persönlichkeitswahl<br />
gestartet. Hier war keine<br />
Konkurrenz am Start. Trotzdem wurde zu<br />
den Aufsichtsratswahlen kräftig die Werbetrommel<br />
gerührt und versucht, alle<br />
Wahlberechtigten von den Kompetenzen<br />
und Qualitäten der ver.di-Kandidat:innen<br />
zu überzeugen. Für Listenführer Florian<br />
Fischer war die Standortthematik dabei<br />
besonders wichtig. Das Thema scheint<br />
richtig gewesen zu sein – so zumindest<br />
legen es die Wahlergebnisse nahe.<br />
Konkurrenz belebt das Geschäft<br />
nicht<br />
Während die Gewerkschaftsvertreter:innen<br />
in den sieben Aufsichtsräten zu 100<br />
Prozent auch in den kommenden fünf<br />
Jahren von ver.di sein werden, verloren<br />
die ver.di-Wahlvorschläge bei den nicht<br />
leitenden betrieblichen Vertreter:innen<br />
zum Teil deutlich an Stimmenanteilen. Bei<br />
der DT IT GmbH kam es sogar zu einem<br />
Kopf-an-Kopf-Rennen. ver.di hatte mit<br />
1077 Stimmen die Nase gegenüber 1015<br />
Stimmen für die Liste „Mind over matter“<br />
vorn. Damit gingen zwei von drei Mandaten<br />
an ver.di. Gewählt wurden Thomas<br />
Kilian und Kornelia Dahlhof. In der<br />
schwierigen Situation, in der sich die DT<br />
IT GmbH durch den geplanten Personalabbau<br />
befindet, wird es sicherlich auch im<br />
Aufsichtsrat strittige Diskussionen geben.<br />
Absolute Mehrheit reicht nicht<br />
Auch bei der DT Geschäftskunden GmbH<br />
hat die ver.di-Liste zwei von drei Manda-
7 <strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />
ten im Segment der nicht leitenden betrieblichen<br />
Beschäftigten bekommen. Es<br />
waren gleich drei konkurrierende Listen<br />
angetreten. ver.di gewann mit 53 Prozent<br />
der Stimmen die absolute Mehrheit, aber<br />
die Verteilung der Mandate nach d’Hondt<br />
führte dazu, dass eine konkurrierende Liste<br />
mit knapp 31 Prozent ein Mandat gewonnen<br />
hat. Jetzt wird es darum gehen,<br />
die Fraktion der Arbeitnehmervertreter:innen<br />
im Aufsichtsrat geschlossen aufzustellen.<br />
MMS und T-Systems<br />
Bei der Deutschen Telekom MMS GmbH<br />
wurde erstmals ein paritätischer Aufsichtsrat<br />
gewählt. Dort traten keine Kandidat:innen<br />
der leitenden Angestellten zur<br />
Wahl an. Hier wird nun eine gerichtliche<br />
Bestellung über die zukünftige Besetzung<br />
entscheiden. Bei den betrieblichen Kandidat:innen<br />
gab es mehrere konkurrierende<br />
Listen. Die Wahlbeteiligung war mit<br />
knapp 23 Prozent leider extrem niedrig.<br />
Zwei der drei betrieblichen Mandate gingen<br />
an ver.di. Bei den Gewerkschaftsvertreter:innen<br />
gewann ver.di mit Tim<br />
Feise und Enrico Zemke beide Plätze.<br />
WAHLTERMIN 7. DEZEMBER <strong>2023</strong><br />
Am 7. Dezember treffen sich die Delegierten aus allen Gesellschaften im Konzern,<br />
um die Arbeitnehmervertreter:innen für den Aufsichtsrat der Deutschen<br />
Telekom AG zu wählen. Gleichzeitig werden dann auch die Aufsichtsräte für die<br />
Deutsche Telekom Technik GmbH, Deutsche Telekom Service GmbH und die<br />
Deutsche Telekom Privatkunden GmbH von Delegierten gewählt. Damit finden<br />
dann die Aufsichtsratswahlen <strong>2023</strong> den finalen Abschluss. Die <strong>KOMM</strong> wird<br />
natürlich berichten.<br />
Bei der T-Systems International GmbH<br />
verbuchte der ver.di-Wahlvorschlag am<br />
Ende ebenfalls die meisten Stimmen; mit<br />
45 Prozent gingen zwei von drei Mandaten<br />
an ver.di. Mit Herbert Comanns und<br />
Susanne Kruse geht ein starkes Gespann<br />
in die kommenden fünf Jahre. Bei den<br />
leitenden Angestellten hat sich der<br />
ver.di-Kandidat für die T-Systems International<br />
GmbH nicht durchgesetzt. Herbert<br />
Comanns ist sich trotzdem sicher: „Wir<br />
sind mit sehr guten Leuten und den richtigen<br />
Themen in die Wahlen gegangen.<br />
Aber neben den Sachthemen spielen<br />
Stimmungen und der Zeitgeist eine Rolle<br />
bei den Entscheidungen der Wählerinnen<br />
und Wähler. Wir wollen in den kommenden<br />
fünf Jahren die Interessen der Beschäftigten<br />
optimal vertreten.“<br />
Fazit<br />
Die sieben Aufsichtsratswahlen sind überwiegend<br />
positiv für ver.di verlaufen. Aber<br />
es gab diesmal auch viel und lautstarken<br />
Wettbewerb. Wir müssen nun die Wahlergebnisse<br />
genau analysieren und unsere<br />
Schlüsse daraus ziehen. Vor allem aber<br />
verpflichten sich ver.di-Aufsichtsräte,<br />
trotz der schwierigeren Rahmenbedingungen<br />
die Aufgaben, Pflichten und Ziele<br />
im Blick zu behalten, um die Interessen<br />
aller Beschäftigten optimal zu vertreten.<br />
Die Gewählten stehen hier online:<br />
https://mitbestimmen-telekom.de<br />
Anzeige<br />
www.bund-verlag.de<br />
Was neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder<br />
wissen sollten<br />
Neu gewählten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat stellen sich zu Beginn ihrer Tätigkeit<br />
viele Fragen. Diese betreffen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen<br />
die Aufsichtsratsmitglieder arbeiten, und die Rolle, die sie auszufüllen haben. Antworten<br />
liefert dieser Ratgeber, der das rechtliche und organisatorische Grundlagen wissen vermittelt<br />
und Empfehlungen für die praktische Arbeit gibt. Im Vordergrund stehen ausführliche<br />
Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder.<br />
Die wichtigsten Gesetzestexte, ein Fragebogen zur Effizienzprüfung des Aufsichtsrats und<br />
eine Mustergeschäftsordnung runden das Buch ab. Neu in der 3. Auflage sind Hinweise zur<br />
Vergütung und zum Aufwendungsersatz von Aufsichtsratsmitgliedern.<br />
Bachner / Culik / Weinbrenner<br />
Neu im Aufsichtsrat<br />
Tipps und Hinweise für Arbeitnehmervertreter<br />
und Betriebsräte<br />
3., aktualisierte und überarbeitete Auflage<br />
<strong>2023</strong>. 170 Seiten, kartoniert<br />
€ 32,–<br />
ISBN 978-3-7663-7360-1<br />
bund-shop.de/7360<br />
Aus dem Inhalt:<br />
› Die Wahlen zum Aufsichtsrat und die Geschlechterquote in börsenorientierten Unternehmen<br />
› Die Stellung des Aufsichtsratsvorsitzenden<br />
› Die Einberufung zu den Sitzungen des Aufsichtsrats<br />
› Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat<br />
› Die Überwachung der Geschäftsführung<br />
› Die Kommunikation innerhalb des Aufsichtsrats<br />
› Der deutsche Corporate Governance Kodex<br />
230144_AZ_7360_1-2-quer_187x136_4c.indd 1 27.10.23 08:59
8<br />
DAX-40-BETRIEBSRÄTE<br />
IM DIALOG:<br />
Die Zeitenwende der Digitalisierung<br />
Das diesjährige Treffen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)<br />
stand ganz im Zeichen der Digitalisierung und deren Auswirkungen auf die<br />
Betriebslandschaft Deutschlands. Vertreter der DAX-40-Betriebsräte kamen<br />
zusammen, um mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ihre Erfahrungen<br />
und Perspektiven zu teilen.<br />
„Ihr Blick auf die aktuelle Lage sowie auf<br />
die Maßnahmen und Instrumente des<br />
BMAS sind für mich ein wertvoller Praxischeck“,<br />
betonte Hubertus Heil zu Beginn<br />
des Treffens. Er nutzte auch die Gelegenheit<br />
des Austauschs mit den Spitzen der<br />
betrieblichen Mitbestimmung, um sich für<br />
„das kontinuierliche Engagement im Sinne<br />
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
in den jeweiligen Unternehmen“<br />
zu bedanken.<br />
Ein besonderer Fokus lag auf dem Vortrag<br />
von Kerstin Marx, Telekom-Konzernbetriebsratsvorsitzende.<br />
Sie legte in ihrem<br />
Impulsvortrag dar, wie wichtig der Umgang<br />
mit personenbezogenen Daten von<br />
Beschäftigten in Zeiten der Digitalisierung<br />
ist. Kerstin Marx betonte die Verantwortung<br />
von Unternehmen, Datenschutzbestimmungen<br />
nicht nur aus formalem Anlass,<br />
sondern aus einem tief verankerten<br />
ethischen Verständnis heraus zu beachten.<br />
Sie sprach insbesondere von den<br />
Herausforderungen, die sich durch die<br />
immer stärkere Integration von Künstlicher<br />
Intelligenz und IT-Systemen im<br />
Arbeitsalltag ergeben.<br />
Mensch oder Maschine?<br />
„Es muss für uns immer klar erkennbar<br />
sein, wer welche Entscheidung trifft.<br />
Mensch oder Maschine?“, erklärte Marx<br />
und forderte: „Das ‚Recht auf Vergessen‘<br />
muss auch im Betrieb gewahrt bleiben.“<br />
Daten dürfen nicht wahllos oder ohne<br />
klaren Zweck gesammelt werden. „Eine<br />
nachträgliche, nicht mit dem ursprünglichen<br />
Zweck vereinbare Verwendung<br />
dieser Daten muss absolut tabu sein.“<br />
Ein weiterer Impuls kam von Hasan<br />
Allak von Continental AG, der die Auswirkungen<br />
der digitalen und sozial-ökologischen<br />
Transformation auf die Betriebe<br />
hervorhob. Er beleuchtete insbesondere<br />
die im Koalitionsvertrag festgelegte Absicht,<br />
Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht<br />
zu den Betrieben zu gewähren,<br />
welches den analogen Rechten entspricht.<br />
Dies, so Allak, könne nicht nur die<br />
Betriebsratsarbeit stärken, sondern auch<br />
zu einer gerechteren und inklusiveren<br />
Arbeitswelt beitragen.<br />
Bettina Haller, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats<br />
Siemens Mobility GmbH,<br />
rundete die Diskussionsrunde ab. Sie ging<br />
auf die Rolle von Tarifverträgen ein und<br />
wie diese durch das geplante Tariftreuegesetz<br />
gestärkt werden könnten. Ebenfalls<br />
thematisierte sie die jüngste Entscheidung<br />
des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung<br />
von Arbeitszeiten und ihre Auswirkungen<br />
auf die Unternehmenspraxis.<br />
Fazit<br />
Einig waren sich am Ende alle: Dieses<br />
Treffen unterstrich die Notwendigkeit,<br />
dass alle Beteiligten – vom Betriebsrat bis<br />
zum Bundesministerium – sich den aktuellen<br />
und zukünftigen Herausforderungen<br />
stellen müssen, um eine transparente,<br />
gerechte und zukunftssichere Arbeitswelt<br />
in Deutschland zu gewährleisten.<br />
Hasan Allak, Hubertus<br />
Heil, Kerstin Marx und<br />
Bettina Haller (v. l.).<br />
Foto: KBR DTAG
9<br />
<strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />
TECH-INDUSTRIE<br />
Foto: ver.di<br />
ZUSAMMENARBEIT<br />
ist ein Erfolgsmodell<br />
Das zweite Jahr in Folge hat<br />
am 13. Oktober <strong>2023</strong> die Tech<br />
Workers-Conference stattgefunden.<br />
Organisiert wurde die Konferenz<br />
von den Gewerkschaften ver.di und<br />
IG Metall zusammen mit dem Netzwerk<br />
Tech-Workers-Coalition. Eingeladen<br />
waren Betriebsräte aus<br />
Berliner Betrieben der Internet- und<br />
Platt formindustrie. Da die Belegschaften<br />
dieser Betriebe international<br />
zusammengesetzt sind, hat<br />
die Kon ferenz auf Englisch stattgefunden.<br />
Der inhaltliche Schwerpunkt der Konferenz<br />
lag auf den Herausforderungen für<br />
neu gebildete Betriebsräte in der Tech-<br />
Industrie. Mit 150 Teilnehmer:innen war<br />
die Konferenz sehr gut besucht. Neben<br />
der Vernetzung zu aktuellen Herausforderungen<br />
der Branche haben die Teilnehmenden<br />
rechtliche Rahmenbedingungen<br />
und Handlungsmöglichkeiten zu<br />
Themen der mobilen Arbeit, Entlassungen,<br />
Datenschutz und weiteren aktuellen<br />
Themen kennengelernt.<br />
Unwissenheit wird ausgenutzt<br />
„Es ist gut, dass die Gewerkschaften zunehmend<br />
erkennen, welches Potenzial in<br />
der internationalen Arbeiter:innenklasse<br />
dieser Stadt steckt. Wir wollen uns vernetzen<br />
und wir wollen uns organisieren.<br />
Denn obwohl wir zum Teil in gut bezahlten<br />
Jobs arbeiten, erleben wir auch, dass<br />
Unternehmen versuchen, das Unwissen<br />
über das deutsche Arbeitsrecht auszunutzen,<br />
um Migrant:innen auszubeuten“,<br />
erklärt Jonathan Miller, Betriebsrat<br />
in einem Tech-Unternehmen und aktiv in<br />
der Tech-Workers-Coalition.<br />
„Der Erfolg der Konferenz zeigt zwei<br />
Dinge sehr deutlich. Die Zusammenarbeit<br />
von Aktivist:innen und Gewerkschaften<br />
ist für alle Beteiligten ein Erfolgsmodell<br />
und besonders in Großstädten<br />
ist die Nachfrage nach Angeboten<br />
für Kolleg:innen auf Englisch enorm.<br />
Diesen Auftrag nehmen wir an“, erklärt<br />
Oliver Hauser, ver.di-Gewerkschaftssekretär<br />
und zuständig für die Tech-Branche<br />
in Berlin und Brandenburg.<br />
Weitergehende englischsprachige Informationen<br />
zu Arbeitsrechten und Betriebsräten:<br />
https://tech.verdi.de
10<br />
JUGEND<br />
Foto: Jasmin Gerschewski<br />
Grafik: ©Gstudio – stock.adobe.com<br />
Herzlich willkommen<br />
bei ver.di<br />
Hey du,<br />
wir sind stolz und freuen uns riesig zum aktuellen Stand fast 700 neue Mitglieder in<br />
der Jugend begrüßen zu dürfen – und du bist eine:r davon! Du als Nachwuchskraft<br />
bist die Zukunft der Telekom und deine Entscheidung, ver.di beizutreten, zeigt dein<br />
Engagement, für eine gerechtere Arbeitswelt einzustehen und aktiv an der Gestaltung<br />
deiner beruflichen Zukunft mitzuwirken.<br />
Du bist nun Teil einer großen Gemeinschaft von Menschen, die sich für Solidarität,<br />
Gerechtigkeit und gute Arbeitsbedingungen einsetzen. Als neues Mitglied stärkst du<br />
nicht nur unsere Gemeinschaft, sondern gibst uns auch die notwendige Kraft, um<br />
gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung und die Wahrung<br />
deiner Rechte einzustehen. Denn wie du schon gelernt hast: Gemeinsam sind wir<br />
stark.<br />
Wenn also Mitazubis oder Kommiliton:innen von dir noch nicht mit an Bord sind, überzeuge<br />
sie von einer Mitgliedschaft und setzt euch gemeinsam für eure Interessen ein.<br />
Je mehr wir sind, desto mehr können wir erreichen.<br />
Und es kommt noch besser: Als Mitglied hast du die Möglichkeit, dich mit anderen<br />
zu vernetzen, Freundschaften zu schließen und gemeinsam für eine bessere Zukunft<br />
zu kämpfen. Unsere Jugendgremien bei dir vor Ort bieten den Raum, um Ideen<br />
auszu tauschen, sich für Anliegen starkzumachen und gemeinsame Aktionen zu planen<br />
(das ist besonders für die bevorstehende Tarifrunde interessant ).<br />
Ich lade dich deshalb herzlich ein, aktiv in unserer Gewerkschaft zu werden und<br />
unsere Arbeit mitzugestalten – ob in Aktionen an deinem Standort, in Streiks oder den<br />
Gremien bei dir vor Ort. Ich freue mich auf dich! <br />
MARTA MÜLLER
11 <strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />
DGB-INDEX GUTE ARBEIT<br />
Foto: ©Lomb – stock.adobe.com<br />
Diesen Artikel haben wir von der „Soli aktuell“ der<br />
DGB-Jugend übernommen.<br />
Tipp: Die „Soli aktuell“ ist das Monatsmagazin der DGB-<br />
Jugend. Die Redaktion berichtet über alles, was in der gewerkschaftlichen<br />
Jugendarbeit passiert. Du findest darin<br />
News und Hintergründe zu Themen, die junge Menschen<br />
betreffen. Ob globalisierungskritische Bewegungen, Kampagnen<br />
gegen Studiengebühren oder Ausländerfeindlichkeit,<br />
zu Jugendcamps, Workshops oder Musikfestivals: Die „Soli<br />
aktuell“ hält dich auf dem Laufenden in Sachen Jugendpolitik.<br />
Abo und Versand sind kostenfrei.<br />
https://jugend.dgb.de<br />
Viel Stress und Zukunftsangst<br />
Die DGB-Jugend veröffentlicht die Daten der Sonderauswertung<br />
Junge Beschäftigte des DGB-Index Gute Arbeit.<br />
Wie nehmen junge Menschen die Veränderungen<br />
in der Arbeitswelt wahr? Sind<br />
junge Menschen zufrieden mit den Arbeitsbedingungen<br />
in Deutschland? Diese<br />
und weitere Fragen beantwortet die<br />
achte Sonderauswertung des DGB-Index<br />
Gute Arbeit im Auftrag der DGB-Jugend.<br />
Die Daten dafür stammen aus dem<br />
DGB-Index Gute Arbeit von 2020 bis<br />
2022. 23,6 Prozent der dort befragten<br />
Beschäftigten sind unter 35 Jahre alt. Der<br />
DGB-Index Gute Arbeit berichtet seit<br />
2007 in einer bundesweiten Repräsentativumfrage<br />
über die Entwicklung der Arbeitsqualität<br />
aus Sicht der Beschäftigten.<br />
Stressfaktoren<br />
JETZT ONLINE BEITRETEN<br />
mitgliedwerden.verdi.de<br />
Wenn Arbeitgeber von der Modernisierung<br />
der Arbeitswelt sprechen, meinen<br />
sie meist Flexibilisierung. Für die Beschäftigten<br />
bedeutet dies aber Stress: Psychische<br />
Belastungen, fehlende Erholungszeiträume<br />
und eine Erhöhung des Anforderungsprofils<br />
vieler Berufe sind das Resultat<br />
von einer solchen Flexibilisierung.<br />
39 Prozent der jungen Beschäftigten leiden<br />
unter Mehrfachbelastungen bezüglich<br />
der Arbeitszeit: Schichtarbeit, Wochenend-<br />
und Nachtarbeit kommen bei<br />
jungen Beschäftigten besonders oft vor.<br />
Gleichzeitig nehmen auch sie die Entgrenzung<br />
der Arbeitszeit wahr: 28 Prozent<br />
geben an, sehr häufig oder oft außerhalb<br />
der Arbeitszeit erreichbar sein zu müssen.<br />
Erfolge der Gewerkschaften<br />
Erfreulich ist, dass sich die Bewertung der<br />
Arbeitsqualität in den vergangenen Jahren<br />
insgesamt etwas verbessert hat. Dies<br />
ist auch auf die erfolgreiche Tarifpolitik<br />
der Gewerkschaften und Maßnahmen<br />
wie die Einführung des Mindestlohns zurückzuführen.<br />
Generell führt eine bessere<br />
Mitbestimmung in den Unternehmen<br />
auch zu einer besseren Bewertung der<br />
Arbeitsqualität. Das zeigt auch diese Sonderauswertung<br />
deutlich.<br />
Lohnentwicklung<br />
Dennoch bereitet vielen jungen Beschäftigten<br />
die Einkommenshöhe große Sorgen.<br />
Fast ein Drittel (32 Prozent) geben<br />
an, dass ihr Lohn nicht oder gerade so<br />
ausreicht. Die Folge: Viele junge Beschäftigte<br />
machen sich über ihre spätere<br />
Rentenhöhe Sorgen. Die DGB-Jugend fordert<br />
einen solidarischen Umbau der<br />
gesetz lichen Rentenversicherung hin zu<br />
einer Erwerbstätigenrente, die allen Versicherten<br />
eine auskömmliche Rente im<br />
Alter sichert.<br />
Blick in die Zukunft<br />
Zukunftsängste von jungen Beschäftigten<br />
lassen sich auch auf ihre Beschäftigungsverhältnisse<br />
zurückführen. Weiterhin sind<br />
sie, im Vergleich zu älteren, besonders<br />
häufig von atypischer Beschäftigung betroffen<br />
– bei den unter 25-Jährigen sind<br />
sogar 29 Prozent in nicht-regulären<br />
Arbeitsverhältnissen. Leider besteht auch<br />
hier weiterhin dringender Handlungsbedarf.<br />
Fazit<br />
„Es ist eine elementare Erfolgsbedingung<br />
für funktionierende Volkswirtschaften,<br />
junge Menschen qualitativ hochwertig<br />
aus- und weiterzubilden und möglichst<br />
lückenlos in den Arbeitsmarkt zu integrieren“,<br />
sagt DGB-Jugend-Referent Philipp<br />
Siewert.<br />
Download unter:<br />
https://kurzelinks.de/yahl
12<br />
VIDEOSPIELE<br />
Projektleiterin Saskia Moes, Moderatorin Melek Balgün<br />
und Inklusionsaktivistin Melanie Eilert (v. l.) bei der<br />
Preisverleihung des Gaming ohne Grenzen Awards.<br />
Gaming für (fast) alle<br />
Sie alle wollen höher, schneller, weiter. Eine endlose Open World, atemberaubende<br />
Details und ein immersiveres Gameplay. An Innovationen fehlt<br />
es der Branche selten, doch profitieren davon längst nicht alle Gamer:innen.<br />
Menschen mit Behinderungen finden in der Videospielindustrie nach<br />
wie vor kaum Beachtung, obwohl sie laut einer YouGov-Studie im Auftrag<br />
des Branchenverbands game etwa 8,2 Millionen Menschen ausmachen. Auf<br />
der gamescom <strong>2023</strong> stand dieses Thema nun aber im Fokus der Aufmerksamkeit.<br />
VON VANESSA WOBB<br />
„Es ist frustrierend, wenn ich ein Spiel<br />
nicht spielen kann oder abbrechen muss,<br />
insbesondere, wenn es einfache Möglichkeiten<br />
für eine barrierefreie oder zumindest<br />
barrierearme Steuerung gegeben<br />
hätte“, echauffierte sich Bloggerin und<br />
Gamerin Marlene Beilharz. Aufgrund eines<br />
Sauerstoffmangels während der Geburt<br />
ist die 26-Jährige schwer körperbehindert,<br />
lässt sich ihre Leidenschaft für<br />
das Gaming aber nicht nehmen. Sie steuert<br />
die Spiele eigenhändig mithilfe eines<br />
speziellen Mini-Joysticks, den sie mit dem<br />
Kinn bedient.<br />
Auf dem Podium des Jugendforums<br />
NRW im Rahmen der diesjährigen gamescom<br />
berichtete sie neben vier weiteren<br />
Gamer:innen mit Behinderung von ihren<br />
Erfahrungen. Fehlende Untertitel, Quick<br />
Time Events oder geforderte Treffsicherheit<br />
– je nach Einschränkung seien Spiele<br />
unspielbar. Inzwischen rücke die Barrierefreiheit<br />
zwar immer mehr ins Bewusstsein<br />
der Publisher – die Hardware und Software<br />
würden besser; trotzdem gäbe es<br />
noch viel zu tun, so Beilharz.<br />
Erstmals Award für Barrierefreiheit<br />
im Gaming<br />
Ein Meilenstein wurde am 23. August,<br />
dem Fachbesucher- und Medientag, in<br />
den Hallen der Koelnmesse gesetzt: In<br />
Zusammenarbeit mit dem Kölner Mobilfunkanbieter<br />
Congstar zeichnete die Initiative<br />
Gaming ohne Grenzen herausragende<br />
Projekte und Persönlichkeiten<br />
mit dem Gaming ohne Grenzen Award<br />
aus – einer 3D-gedruckten, mit Blinden -<br />
schrift versehenen und dadurch selbst<br />
barrierefreien Trophäe. Eine interdiszipli-
13 <strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />
näre Jury würdigte in fünf Kategorien das<br />
außergewöhnliche Engagement im Bereich<br />
Gaming & Inklusion.<br />
Den ersten Preis in der Kategorie<br />
„National“ nahm Manuel Baisch von<br />
Unconditional Gaming entgegen. Seine<br />
Plattform testet auf der Grundlage verschiedener<br />
Parameter Games auf ihre<br />
Barrierefreiheit. „Für Gamer:innen mit<br />
Behinderung ist diese Seite eine besondere<br />
Anlaufstelle, denn wie sollen sie<br />
sonst vor dem Kauf eines Spiels wissen,<br />
ob sie es überhaupt spielen können. Die<br />
Datenbank ist nicht nur kostenlos, sondern<br />
auch für alle zugänglich. Jeder aus<br />
der Community kann Bewertungen verfassen“,<br />
würdigte Laudator Thomas Feibel,<br />
der seit 2002 den Deutschen Kindersoftwarepreis<br />
Tommi verleiht, die Datenbank.<br />
Der Award „International“ ging an<br />
Brian Fairbanks, Entwickler des Games<br />
Lost & Hound. In seiner Videobotschaft<br />
sprach er von seiner selbstauferlegten<br />
Mission, ein Spiel zu entwickeln, das sich<br />
explizit an blinde oder taube Menschen<br />
Fotos (2): Wobb<br />
richtet. Neben den Preisen für Repräsentation<br />
(Sibel’s Journey) und Personality<br />
(Inklusionsaktivistin Melanie Eilert) zeichnete<br />
die siebenköpfige Jury auch besondere<br />
assistive Technologien aus. Der<br />
Sieger dieser Kategorie ist das Start-up<br />
Semanux. Die von den Stuttgartern entwickelte<br />
Software erlaubt die Steuerung<br />
des PCs allein über die Mimik. Durch die<br />
Kompatibilität mit weiteren adaptiven<br />
Controllern ermöglicht sie barrierefreiere<br />
Gaming-Sessions.<br />
Trotz der längst überfälligen Sichtbarkeit,<br />
die diese Preisverleihung lieferte,<br />
blieb Beilharz kritisch: „Inklusion ist ein<br />
Grundrecht. Deshalb sollten barrierefreie<br />
Spiele nicht ausgezeichnet werden. Stattdessen<br />
sollten Studios, die nicht auf<br />
Accessibility achten, begründen müssen,<br />
warum sie es nicht tun.“ Solange inklusive<br />
Spiele aber keine Selbstverständlichkeit<br />
seien, sei jede Entwicklung in diese Richtung<br />
dennoch gutzuheißen.<br />
Viel Raum für Verbesserungen<br />
Diese Ansicht teilte auch Saskia Moes,<br />
Fachreferentin bei der Fachstelle für<br />
Jugendmedienkultur NRW (fjmk) und Projektleiterin<br />
von Gaming ohne Grenzen, im<br />
Anschluss an die Preisverleihung: „Es gibt<br />
noch viel Raum für Verbesserungen, aber<br />
immerhin erhält das Thema in den letzten<br />
Jahren vermehrt Aufmerksamkeit.“ Neben<br />
den prämierten Projekten gäbe es immer<br />
wieder Publisher und Elektronikkonzerne,<br />
die mit gutem Beispiel vorangingen. Der<br />
Xbox Adaptive Controller habe das Fundament<br />
gelegt und Spielenden mit motorischen<br />
Beeinträchtigungen neue Möglichkeiten<br />
eröffnet. „Microsoft hat die<br />
Vorreiterrolle übernommen, demnächst<br />
bringt Playstation einen Access-Controller<br />
heraus. Nintendo hat zwar noch keine<br />
eigene Technologie, aber hier helfen<br />
Dritt anbieter nach“, so Moes.<br />
Vanessa Wobb<br />
Freie Journalistin<br />
Allerdings sollten sich Unternehmen nicht<br />
auf ihren assistiven und adaptiven Technologien<br />
ausruhen. Es sei wichtig, schon<br />
bei der Entwicklung von Spieleinhalten<br />
sämtliche Barrieren mitzudenken. „Ein<br />
Spiel, das vollumfänglich barrierefrei ist,<br />
mag zwar kaum zu realisieren sein, aber<br />
man sollte versuchen, so viele Anpassungsoptionen<br />
wie möglich anzubieten.“<br />
Im Bereich der Triple-A-Titel (die Blockbuster<br />
unter den Spielen) hob Moes besonders<br />
das Rennspiel Forza Horizon 5<br />
hervor: „Das Game hat eine Innovation<br />
mitgebracht: Es ist das erste Spiel mit Gebärdendolmetscher:innen<br />
in den Cut-<br />
Szenen – wenn auch bislang nur auf englischer<br />
und amerikanischer Gebärdensprache.“<br />
Zudem sei es laut Moes essenziell,<br />
etwaige Optionen nicht tief im<br />
Menü zu verstecken, sondern bereits<br />
beim Spielstart anzubieten.<br />
Trotz einiger Lichtblicke in puncto barrierefreies<br />
Gaming zeigt sich auch auf der<br />
weltweit größten Videospielmesse: Die<br />
Branche hat noch einen weiten Weg vor<br />
sich. Dabei läge laut Moes der größte<br />
Handlungsbedarf bei der Repräsentation:<br />
„Menschen mit Behinderung werden leider<br />
viel zu selten in neutralen Kontexten<br />
abgebildet. Ein Rollstuhl sollte kein<br />
Horrorgame-Element sein. Er sollte wie<br />
selbstverständlich dazugehören. Denn<br />
das ist es doch, was Gaming letztlich auszeichnet:<br />
Dass es für alle da ist und alle<br />
verbindet.“<br />
Adaptive Controller<br />
und assistive Technologien,<br />
vorgestellt<br />
auf dem Messestand<br />
der Initiative Gaming<br />
ohne Grenzen<br />
Foto: von der Linden / Tetzlaff
14<br />
BEAMT:INNEN<br />
HÖCHSTE ZEIT<br />
FÜR EINHEITLICHE<br />
REGELN<br />
Foto: ©EUDPic – stock.adobe.com<br />
Die Arbeitszeitrichtlinie der Euro päischen Union RL 2003/88/EG ist von den<br />
Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umzusetzen. Für die Arbeitszeit-<br />
Regelungen der Beamt:innen ist zunächst der Bund verantwortlich. Er hat<br />
jedoch nur für seine Beamt:innen Regelungen getroffen.<br />
VON WOLFGANG BRÄUER<br />
Die Länder sind als nationale Gesetzgeber<br />
aufgerufen, die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
jeweils für ihre Beamt:innen umzusetzen.<br />
Daher gelten für die deutschen Beamt:innen<br />
nahezu unübersichtlich viele und<br />
voneinander zum Teil erheblich abweichende<br />
Regelungen. So finden sich allein<br />
über die grundlegenden Arbeitszeitregelungen<br />
schon 25 Verordnungen auf Bundes-<br />
und Landesebene. Dazu kommt eine<br />
Vielzahl spezieller Verordnungen und allgemeiner<br />
Anweisungen.<br />
EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
Werden die beamtenrechtlichen Regelungen<br />
vor dem Hintergrund der EU-<br />
Arbeitszeitrichtlinie näher betrachtet,<br />
fällt auf, dass nicht alle europarechtlichen<br />
Vorgaben von den nationalen Rechtsvorschriften<br />
hinreichend korrekt umgesetzt<br />
wurden. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
kennt keine Unterscheidung der von ihr<br />
geschützten abhängig Beschäftigten, sie<br />
gilt auch für Beamtinnen und Beamte.<br />
Allerdings erlaubt sie den Nationalstaaten,<br />
für bestimmte Beschäftigtengruppen,<br />
vor allem des öffentlichen Dienstes,<br />
spezifische Ausnahmeregelungen zu treffen.<br />
In vielen beamtenrechtlichen Arbeitszeitverordnungen<br />
finden sich pauschale<br />
Ausnahmeklauseln, die lediglich<br />
auf die Möglichkeiten für spezifische<br />
Ausnahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
(rück-)verweisen, ohne die notwendigen<br />
Konkretisierungen festzulegen. Das betrifft<br />
insbesondere die zwingenden Anforderungen<br />
der Richtlinie an alternativen<br />
Ausgleichs- und Schutzvorschriften,<br />
wenn nationale Gesetzgeber von den<br />
Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen<br />
Gebrauch machen.<br />
Grauzone Pausen<br />
So definieren die meisten Arbeitszeitverordnungen<br />
Pausen als arbeitsfreie<br />
Zeiten, ohne die häufig auftretenden<br />
Arbeitsanfälle während der Pausen zu<br />
berücksichtigen und dafür hinreichende<br />
Ausgleichsregelungen zu schaffen. Pausen<br />
können – wenn auch unter strengen<br />
Bedingungen – zur Arbeitszeit rechnen,<br />
hat zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht<br />
in seinem Urteil 2 C 7.21<br />
vom 13. Oktober 2022 festgestellt. Das<br />
Bundesverwaltungsgericht fordert allein<br />
eine objektive Betrachtung, ob Pausen<br />
doch zur Arbeitszeit zu rechnen sind,<br />
und sieht Regelungen in Arbeitszeitverordnungen,<br />
die das von Genehmigungen<br />
der Dienstbehörden abhängig machen,<br />
als nicht vereinbar mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
an.<br />
Foto: privat<br />
Arbeitszeitverordnungen treffen auch<br />
zahlreiche Regelungen über Bereitschafts-<br />
und Rufbereitschaftszeiten. Diese<br />
sollen regelmäßig gar nicht oder nur<br />
sehr eingeschränkt zur Arbeitszeit rechnen.<br />
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie kennt<br />
nur Arbeitszeiten oder selbstbestimmte<br />
Freizeiten für die Arbeitnehmer:innen.<br />
Obwohl der Europäische Gerichtshof<br />
längst festgestellt hat, dass Bereitschaftsdienst<br />
Arbeitszeit ist, ignorieren die meisten<br />
Verordnungen das weitgehend mittels<br />
Verweis auf die oben genannten<br />
Ausnahmemöglichkeiten.<br />
Auch neuere Entscheidungen des<br />
Bundesverwaltungsgerichts wie die<br />
zur Höchstarbeitszeit der Beamt:innen in<br />
Nordrhein-Westfalen 2 C 5.21 vom<br />
17. Februar 2022 zeigen, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
nicht immer korrekt umgesetzt<br />
wurde. Die Richtlinie entfaltet<br />
dann direkte Rechtswirkung.<br />
Es lohnt sich daher aus gewerkschaftlicher<br />
Sicht, die beamtenrechtlichen<br />
Arbeitszeitregelungen im Licht der EU-<br />
Arbeitszeitrichtlinie kritisch zu durchleuchten.<br />
Wolfgang Bräuer<br />
Beamter i. R.,<br />
Dozent für Personalvertretungs-,<br />
Arbeits- und<br />
Beamtenrecht
15 <strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />
BEAMT:INNEN<br />
Engagierter Ruhestand in 2024<br />
Der Konzernvorstand hat das Programm<br />
zum engagierten Ruhestand<br />
für das kommende Jahr beschlossen.<br />
Die Budgetfreigabe bietet rund 1300<br />
Beamt:innen im Telekom-Konzern<br />
die Möglichkeit, ab vollendetem<br />
55. Lebensjahr unter sozialen Auflagen<br />
abschlagsfrei vorzeitig aus dem<br />
aktiven Dienst auszuscheiden. Doch<br />
in die Freude mischt sich Sorge über<br />
den Fortgang des engagierten Ruhestands.<br />
Die gesetzliche Regelung gilt<br />
bislang nur bis zum 31. Dezember<br />
2024.<br />
VON ANITA SCHÄTZLE<br />
Die Telekom ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben<br />
gehalten, Anträge zum engagierten<br />
Ruhestand nur dann zu genehmigen,<br />
wenn dieser für die Deutsche Telekom AG<br />
betrieblich und betriebswirtschaftlich gerechtfertigt<br />
ist und für die Beamt:innen<br />
keine weitere Einsatzmöglichkeit besteht.<br />
Bei der Deutschen Telekom Technik<br />
GmbH besteht nach Aussage der Telekom<br />
in einigen Bereichen kein Personalüberhang,<br />
sodass in den Bereichen PTI, APL,<br />
zFsKKA, zFsoil und Psup der engagierte<br />
Ruhestand gesperrt ist. Daneben können<br />
Beamt:innen in Altersteilzeit oder bei denen<br />
ein Verfahren wegen dauernder<br />
Dienst unfähigkeit eingeleitet ist oder die<br />
sich in einem Einsatz außerhalb des Konzerns<br />
befinden oder aus einem solchen<br />
Einsatz zur Telekom zurückgekehrt sind<br />
keinen Antrag stellen.<br />
Antragsfristen<br />
Die Antragsfristen für den Eintritt in den<br />
engagierten Ruhestand sind für 2024<br />
sämtlich gesetzt. Der Jahrgang und der<br />
Geburtsmonat oder auch der Monat der<br />
Einweisung in eine Beförderungsplanstelle<br />
sind grundsätzlich entscheidend,<br />
welches Monatsende für den Eintritt in<br />
den engagierten Ruhestand in 2024 gilt.<br />
Alle, die vor dem 1. Juli 1969 geboren<br />
sind, konnten den Eintritt in den engagierten<br />
Ruhestand zum Ablauf des 31. Januar<br />
2024 in der Zeit vom 25. September<br />
bis 6. Oktober <strong>2023</strong> beantragen. Und in<br />
der Zeit vom 25. September bis 23. Oktober<br />
<strong>2023</strong> war der Antrag für den Eintritt<br />
in den engagierten Ruhestand zum Ablauf<br />
des 29. Februar, 31. März, 30. April,<br />
31. Mai oder 30. Juni 2024 möglich. Alle<br />
in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember<br />
1969 Geborenen können ihren Antrag für<br />
den engagierten Ruhestand in der Zeit<br />
vom 20. November bis 15. Dezember<br />
<strong>2023</strong> stellen, soweit die bis dahin erfolgte<br />
Budgetauslastung durch vorliegende Anträge<br />
für das 1. Halbjahr 2024 dies dann<br />
noch zulässt. Wurden vom 1. Juli bis<br />
31. Dezember 1969 Geborene in der Zeit<br />
vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 in eine<br />
Beförderungsplanstelle eingewiesen,<br />
dann ist der Antrag auch zum Ablauf des<br />
Einweisungsmonats im zweiten Halbjahr<br />
2024 möglich, nämlich bei Einweisungsmonat<br />
Dezember 2022 zum Ablauf des<br />
30. Dezember 2024. Ausnahmsweise ist<br />
die Antragstellung zum Ablauf des<br />
31. Dezember 2024 für am 1. Juli 1970<br />
Geborene oder für am 1. Januar <strong>2023</strong> in<br />
eine Beförderungsplanstelle eingewiesene<br />
Beamt:innen möglich. Damit kann die Beförderung<br />
auch versorgungswirksam in<br />
die Pension mitgenommen werden.<br />
Der engagierte Ruhestand ist weiterhin<br />
ein wichtiges Instrument für sozialverträglichen<br />
Personalabbau. Der engagierte<br />
Ruhestand muss auch nach 2024 möglich<br />
sein. Für eine Verlängerung setzt sich<br />
ver.di nachdrücklich gemeinsam mit der<br />
Telekom ein.<br />
Altersteilzeit<br />
Beamt:innen bei der Deutschen Telekom<br />
haben bis Ende 2024 die Möglichkeit, Altersteilzeit<br />
zu beantragen. Die Telekom-Altersteilzeitverordnung<br />
(Telekom-<br />
BAZTV) gilt bis zum 31. Dezember 2024.<br />
Von 449 Anträgen sind nach momentanem<br />
Stand 414 Anträge auf Altersteilzeit<br />
für das Jahr <strong>2023</strong> genehmigt. In welchen<br />
Bereichen innerhalb der Telekom die<br />
Altersteilzeit angeboten wird, richtet sich<br />
nach dem aktuellen Personalbedarf in<br />
den einzelnen Unternehmensbereichen.<br />
Der Antragsschluss ist jeweils drei Monate<br />
– für beurlaubte Beamt:innen jeweils<br />
vier Monate – vorab. In <strong>2023</strong> war der<br />
Antragsschluss somit final am 31. August<br />
<strong>2023</strong> und für beurlaubte Beamt:innen<br />
bereits am 31. Juli <strong>2023</strong> erforderlich.<br />
Die Altersteilzeit ist neben dem engagierten<br />
Ruhestand nach wie vor ein wichtiges<br />
Instrument, um insbesondere Personalabbaumaßnahmen<br />
sozialverträglich zu<br />
gestalten. ver.di setzt sich intensiv und<br />
gemeinsam mit der Telekom für eine Verlängerung<br />
über 2024 hinaus ein.<br />
Anita Schätzle<br />
Gewerkschaftssekretärin<br />
i. R.<br />
ARBEITSZEITRECHT<br />
Unionsrechtlicher Einfluss auf<br />
Beamtenrecht<br />
Vorgaben unter anderem aus dem europäischen<br />
Arbeitszeitrecht und aus<br />
Urteilen des Europäischen Gerichtshofes<br />
(EUGH) führen zunehmend zu<br />
Anpassungen im nationalen Beamtenrecht,<br />
nicht immer mit positiver Wirkung.<br />
Zentrale arbeitszeitrechtliche<br />
Vorgaben finden sich in der EU-<br />
Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Diese<br />
erfasst auch alle Beamt:innen, sie<br />
gelten als Arbeitnehmer:innen.<br />
Für die Beamt:innen bei der Deutschen<br />
Telekom und für die Beamt:innen<br />
des Bundes ist das Arbeitszeitrecht<br />
in der Arbeitszeitverordnung des<br />
Bundes (AZV) auf Grundlage der<br />
§§ 87 und 88 Bundesbeamtengesetz<br />
(BBG) geregelt, soweit in der AZV<br />
nichts anderes bestimmt ist. Daneben<br />
gilt für sie die Telekom-Arbeitszeitverordnung<br />
(T-AZV).<br />
Problematisch ist es, wenn die nationale<br />
Gesetzgebung es versäumt, zeitnah<br />
europäische Rechtsprechung in<br />
nationale beamtenrechtliche Gesetze<br />
umzusetzen. Werden EU-Ansprüche<br />
rechtlich eingefordert, urteilen nationale<br />
Gerichte und setzen teils neues<br />
Recht, so z. B. das Bundesverwaltungsgericht<br />
(BVerwG) mit Urteil vom<br />
13. Oktober 2022 (2 C 7.21 und 2 C<br />
24.21). Dieser Umstand ist kritisch<br />
zu bewerten. Anlass ist das Urteil<br />
des EUGH vom 9. September 2021<br />
(C-107/19) zum Thema Pausen (Bereitschaftszeit<br />
oder Ruhezeit).<br />
Erst fast zwei Jahre später hat der<br />
Bundesinnenminister mit Rundschreiben<br />
vom 23. Juni <strong>2023</strong> Hinweise zum<br />
praktischen Umgang mit den Urteilen<br />
gegeben. Die AZV wartet noch auf<br />
ihre Anpassung.<br />
AS<br />
Foto: privat
16<br />
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