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KOMM 7/2023

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

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<strong>KOMM</strong><br />

07/<strong>2023</strong>WWW.TK-IT.VERDI.DE<br />

TARIFRUNDE TELEKOM<br />

STARK MIT DIR<br />

Foto: Jessica Sauerwald<br />

Im Frühjahr starten wir in die Tarifrunde Telekom 2024. Die Vorbereitungen<br />

laufen bereits auf Hochtouren. Ein wichtiger Schritt war eine erste Umfrage<br />

in den vergangenen Wochen unter den Beschäftigten. Wir haben gefragt,<br />

welche Themen euch in der Tarifrunde wichtig sind. Und wir suchen Tarifbotschafter:innen,<br />

die Lust haben, mitzumachen und im Betrieb die Kolleg:innen<br />

anzusprechen und aktuell informieren.<br />

Die Entgelttarifverträge von insgesamt<br />

13 Telekom-Gesellschaften sind zum<br />

31. März 2024 kündbar. Die Tarifverträge<br />

der Deutschen Telekom Privatkundenvertrieb<br />

GmbH (PVG) können erst zum<br />

31. Juli 2024, die der Deutschen Telekom<br />

Services Europe SE (DT SE) zum 30. September<br />

2024 und die der T-Systems-<br />

Gesellschaften zum 31. Dezember 2024<br />

gekündigt werden.<br />

Zwischenstand der Befragung<br />

Wir haben unter anderem gefragt, ob die<br />

Tarifrunde trotz der vielen eigenständigen<br />

Haustarifverträge nicht besser gemeinsam<br />

für den gesamten Konzern organisiert<br />

werden soll und ob der Fokus auf<br />

einer Entgelterhöhung liegen sollte. Die<br />

ver.di-Bundestarifkommission (Foto) wird<br />

Ende November (nach <strong>KOMM</strong>-Redaktionsschluss)<br />

die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung<br />

bewerten und daraus<br />

ihre Schlüsse ziehen.<br />

Doch bereits jetzt steht fest: Fast 80<br />

Prozent befürworten ein gemeinsames<br />

Vorgehen und weit über 90 Prozent haben<br />

in unserer Befragung ganz klar den<br />

Fokus auf eine Entgelterhöhung gelegt.<br />

Dass die nicht einfach vom Himmel fällt,<br />

ist klar. Und so haben fast genauso viele<br />

ihre Bereitschaft erklärt, sich an ver.di-<br />

Aktionen zu beteiligen.<br />

Weitere Themen<br />

Gefragt wurde auch, welche Themen<br />

euch weiterhin wichtig sind. Genannt<br />

wurden Arbeitsplatz- und Standortsicherheit,<br />

Wertschätzung der eigenen Arbeit,<br />

eine gute Unternehmenskultur. Thema<br />

war aber auch die hohe Arbeitsbelastung.<br />

Genannt wurde die Arbeitszeit und der<br />

Wunsch nach mobilem Arbeiten. Es wurden<br />

auch allgemein gute Arbeitsbedingungen<br />

gewünscht.<br />

Tarifbotschafter:innen<br />

Wir wollen Dich vor und während der<br />

Tarifrunde optimal über alle Schritte informieren.<br />

Deshalb suchen wir auch weiterhin<br />

Tarifbotschafter:innen. Während der<br />

Tarifrunde erhalten die Tarifbotschafter:innen<br />

exklusive Informationen, die sie<br />

mit ihren Kolleg:innen im Betrieb teilen.<br />

Du bist interessiert? Dann komm ins<br />

Team und werde Tarifbotschafter:in! SIL<br />

https://trt.verdi.de/


2<br />

INHALT<br />

2 Seminar<br />

New Normal<br />

3 Editorial<br />

Diese Ausgabe ...<br />

4 Telekom<br />

Stellenabbau in der DT IT<br />

Beamt:innen<br />

DT IT GmbH:<br />

Aus für Beurlaubungen<br />

5 STRABAG PFS<br />

Ein Dank vom Minister<br />

BG Verkehr<br />

Hanno Harms bleibt<br />

Vorsitzender<br />

6 / 7 Aufsichtsratswahlen<br />

Telekom<br />

Danke für eure Stimmen!<br />

8 DAX-40-Betriebsräte<br />

Im Dialog: Die Zeitenwende<br />

der Digitalisierung<br />

9 Tech-Industrie<br />

Zusammenarbeit<br />

ist ein Erfolgsmodell<br />

10 Jugend<br />

Herzlich willkommen<br />

bei ver.di<br />

11 DGB-Index Gute Arbeit<br />

Viel Stress und Zukunftsangst<br />

12/13 Videospiele<br />

Gaming für (fast) alle<br />

SEMINAR<br />

New Normal<br />

Interessenvertretung in einer veränderten Arbeitswelt<br />

Am 11. und 12. Dezember<br />

<strong>2023</strong> findet in der<br />

ver.di-Bundesverwaltung<br />

die Tagung „New Normal<br />

– Interessenvertretung in<br />

einer veränderten Arbeitswelt“<br />

statt. In verschiedenen<br />

Workshops werden<br />

die Themen vertiefend<br />

behandelt.<br />

Workshops der Tagung<br />

• Gefährdungsbeurteilungen, das scharfe<br />

Schwert der Interessenvertretung<br />

• Die neue (?) Pflicht zur Arbeitszeiterfassung<br />

– Segen und Fluch<br />

• Homeoffice im Sinne Guter Arbeit gestalten<br />

• Digital ist das neue Normal – aber bitte<br />

mit Datenschutzregeln!<br />

VER.DI BUNDESFACHGRUPPE IKT<br />

GOES SOCIAL MEDIA<br />

FOLLOW US!<br />

Landesbezirk Berlin-Brandenburg<br />

Finanzdienste<br />

Kommunikation und Technologie<br />

Kultur, Ver- und Entsorgung<br />

New Normal<br />

Interessenvertretung in einer<br />

veränderten Arbeitswelt<br />

11. und 12. Dezember <strong>2023</strong> in Berlin<br />

TAGUNGSABLAUF<br />

Montag, 11. Dezember <strong>2023</strong><br />

09:00 Uhr Check-In<br />

#verdiIKT<br />

https://www.facebook.com/verdiikt<br />

#wirsindverdiIKT<br />

https://www.instagram.com/verdiikt/<br />

@verdiikt<br />

https://twitter.com/verdiikt/<br />

• Rolle rückwärts bei der Geschlechterzuschreibung:<br />

Gleichstellung in der<br />

Postpandemiezeit<br />

Marcus Borck, Fachbereichsleiter ver.di-Landesfachbereich A<br />

• Whistleblowing – Schutz für betroffene<br />

gewerkschaftlicher Sicht<br />

Beschäftigte<br />

10:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung<br />

10:30 Uhr Input: Gute Arbeit im „New Normal“ – Gestaltungsfelder aus<br />

11:00 Uhr Kaffeepause<br />

11:15 Uhr Workshop-Phase<br />

Referentin: Astrid Schmidt, Referentin Innovation und Gute Arbeit,<br />

ver.di-Bundesverwaltung Fachbereich A<br />

Anmeldung und weitere<br />

Informationen:<br />

https://kurzelinks.de/ekjc<br />

Workshop 1: Gefährdungsbeurteilungen, das scharfe Schwert der<br />

Interessenvertretung<br />

Referent: Marek Wiesner, Geschäftsführer CAIDAO Institut für<br />

Betriebsratsberatung<br />

Dieser Workshop zeigt, wo in der neuen Arbeitswelt die potenziellen<br />

Gesundheitsgefährdungen lauern, wie man Gefährdungssituationen frühzeitig<br />

erkennt und wie man ihnen durch geeignete Schutzmaßnahmen begegnen<br />

kann.<br />

Workshop 2: Die neue (?) Pflicht zur Arbeitszeiterfassung –<br />

Segen und Fluch<br />

Referent: Stefan Kirst, Fachanwalt für Arbeitsrecht, RAe Kirst & Vandrey<br />

Die neueren Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts<br />

zur Arbeitszeiterfassungspflicht sorgen für viel Aufregung – und das<br />

nicht nur im Hinblick auf Themen wie Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice.<br />

In dem Workshop beleuchten wir die verschiedenen Aspekte der Thematik<br />

sowie die Möglichkeiten der Interessenvertretung, handhabbare Lösungen<br />

umzusetzen.<br />

Folge uns für Tweets und Posts über die Themen,<br />

die die IT- und TK-Branche bewegen.<br />

ver.di_IKT zur Netzpolitik<br />

https://twitter.com/verdi_Netzpol<br />

IMPRESSUM<br />

Foto: Wobb<br />

14 Beamt:innen<br />

Höchste Zeit für einheitliche<br />

Regeln<br />

15 Beamt:innen<br />

Engagierter Ruhestand<br />

in 2024<br />

16 ver.di-Mitgliederservice<br />

Unser Angebot für<br />

euch online vorgestellt<br />

<strong>KOMM</strong> Nr. 7/<strong>2023</strong><br />

23. Jahrgang<br />

Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundes vorstand: Frank Werneke<br />

Christoph Schmitz, Fachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)<br />

Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Telefon: 030 6956-0 Internet: https://ikt.verdi.de<br />

Erscheinungsweise: 8 Ausgaben pro Jahr<br />

Redaktion: Jessica Sauerwald, Silke Leuckfeld (sil) E-Mail: redaktion.komm@verdi.de<br />

Layout: datagraphis GmbH, Wiesbaden-Nordenstadt Internet: https://datagraphis.de<br />

Gedruckt auf GraphoSilk FSC® 80g/m 2<br />

Druck: Schaffrath DruckMedien GmbH Auflage: 79 254<br />

Anzeigen und Beilagen: Jessica Sauerwald<br />

Telefon: 030 6956-2442<br />

E-Mail: redaktion.komm@verdi.de<br />

Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 27. Oktober <strong>2023</strong>


3<br />

<strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />

EDITORIAL<br />

Diese Ausgabe ...<br />

... beschäftigt sich auf dem Titel mit der Tarifrunde Telekom, die im Frühjahr<br />

ansteht. Dazu wurden die Beschäftigten gefragt, was ihnen neben<br />

mehr Geld noch wichtig ist. Ein Ergebnis war Wertschätzung ihrer Arbeit.<br />

Es sollte selbstverständlich sein, dass Arbeitgeber:innen die Leistungen<br />

ihrer Beschäftigten anerkennen. Dass dies nicht immer so ist, wird offensichtlich,<br />

wenn man auf die Situation bei der DT IT schaut. Die Personalkosten<br />

in Deutschland seien der größte und am wenigsten flexible Kostenbestandteil<br />

in der Telekom IT, schrieb Arbeitsdirektor Alfred Lohbeck<br />

der Belegschaft. Deshalb seien „drastische Schritte“ unumgänglich. Im<br />

Klartext: Sparen heißt dort die Lösung und zwar vor allem bei den Beschäftigten.<br />

Wertschätzung der gerade in Zeiten der Digitalisierung auch<br />

für die Telekom wichtigen IT-Kolleg:innen geht anders. Zeitgleich läuft der<br />

Kündigungsschutz für diesen Bereich Ende <strong>2023</strong> aus. ver.di hat den Arbeitgeber<br />

aufgefordert, über die Verlängerung zu verhandeln. Eine Antwort<br />

steht aus. Noch stehen die ver.di-Forderungen für die anstehende<br />

Tarifrunde im Telekom-Konzern nicht fest. Aber schon jetzt können wir<br />

uns vorstellen, wie die Telekom reagieren wird: Zu teuer, unbezahlbar,<br />

können wir uns nicht leisten. Gemeinsam, mit vielen ver.di-Mitgliedern<br />

werden wir für unsere Ziele streiten und notfalls auch streiken müssen.<br />

Denn die Arbeit, von der viele profitieren, wird von den Beschäftigten<br />

geleistet.<br />

<br />

Die <strong>KOMM</strong>-Redaktion<br />

www.mitgliedwerden.verdi.de<br />

Foto: geralt/pixabay<br />

TERMINE DER BETRIEBSGRUPPEN<br />

Sie sind online zu finden unter:<br />

https://tk-it.verdi.de/<br />

Service<br />

Treffpunkte<br />

Oder einfach den<br />

QR-Code scannen<br />

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4<br />

TELEKOM<br />

Stellenabbau in der DT IT<br />

Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender<br />

der Deutschen<br />

Telekom AG, will sparen. Und<br />

wie so oft bedeutet dies, dass Arbeitsplätze<br />

wegfallen sollen. Bei<br />

der DT IT GmbH sollen bis Ende<br />

2024 über 1300 der 5400 Arbeitsplätze<br />

gestrichen werden.<br />

Nach einem Handelsblatt-Bericht<br />

soll aber auch die Zentrale in<br />

Bonn betroffen sein.<br />

Bei der T-Mobile in den USA wurde<br />

der Rotstift bereits bei den Beschäftigten<br />

angesetzt. Im August wurde<br />

bekannt, dass dort 5000 Arbeitsplätze<br />

abgebaut werden sollen. Das Unternehmen<br />

solle „effizienter“ werden, habe laut<br />

Handelsblatt der Chef der T-Mobile US,<br />

Mike Sievert, in einem Schreiben an die<br />

Beschäftigten erklärt. Der Konkurrenzdruck<br />

in den USA sei härter geworden<br />

und auch dort verschlingt der 5G-Ausbau<br />

viel Geld. Bisher erwirtschaftet T-Mobile<br />

US rund zwei Drittel des Konzernumsatzes.<br />

Kosten auf dem Prüfstand<br />

In der Zentrale der Deutschen Telekom<br />

sollen sogenannte „Doppelstrukturen“<br />

abgeschafft werden. Laut Handelsblatt<br />

stehen das Controlling und andere sogenannte<br />

Shared Services, die für mehrere<br />

Konzernteile zentrale Dienstleistungen<br />

anbieten, im Fokus der Sparpläne. Wie<br />

viele Stellen wegfallen sollen, ist noch<br />

nicht abschließend bekannt, im Gespräch<br />

sind mehrere Hundert Arbeitsplätze. Allerdings<br />

wollte die Telekom-Pressestelle<br />

die Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze<br />

dem Handelsblatt nicht bestätigen.<br />

Unverständnis bei ver.di<br />

Für ver.di ist besonders unverständlich,<br />

warum beim internen IT-Dienstleister<br />

DT IT GmbH gekürzt wird. Die IT ist das<br />

Herzstück eines modernen Telekommunikationsunternehmens,<br />

welches sich die<br />

Digitalisierung in die Strategie geschrieben<br />

hat. Bei der DT IT GmbH sollen 1300<br />

der 5400 Arbeitsplätze und weitere 350<br />

Stellen durch Vorruhestand und Altersteilzeit<br />

wegfallen. Die Verhandlungen zu<br />

den genauen Abbaukonditionen und<br />

eine sogenannte Überhangeinheit wurden<br />

bereits aufgenommen. Dass der Kündigungsschutz<br />

Ende <strong>2023</strong> ausläuft, belastet<br />

diese Verhandlungen. ver.di hat<br />

deshalb den Arbeitgeber offiziell angeschrieben<br />

und Verhandlungen zur<br />

Verlängerung des Kündigungsschutzes<br />

eingefordert. Ohne diesen verbind<br />

lichen Schutz vor betriebsbedingten<br />

Beendigungskündigungen<br />

sollten Beschäftigte jede arbeitgeberseitige<br />

Maßnahme genau prüfen.<br />

Kostenfresser<br />

Verursacht haben die Beschäftigten<br />

den von der Telekom-Spitze als notwendig<br />

bezeichneten Stellenabbau<br />

nicht. Der Glasfaserausbau – den<br />

auch ver.di für richtig hält – ist teurer geworden,<br />

was durch die allgemein gestiegenen<br />

Baukosten befeuert wird. Zusätzlich<br />

will der Konzern die Investoren bei<br />

Laune halten. Die Telekom drückt eine<br />

hohe Schuldenlast. Im Geschäftsbericht<br />

2022 heißt es: „Der Buchwert der kurz<br />

und langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten<br />

erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende<br />

2021 im Wesentlichen aufgrund<br />

der nachfolgend beschriebenen Sachverhalte<br />

um 1,6 Milliarden Euro auf insgesamt<br />

113,0 Milliarden Euro.“ Zum Abbau<br />

der Schulden und Erhalt der Investorenlaune<br />

mal wieder bei den Beschäftigten<br />

zu sparen, ist rückwärtsgewandt. Zumal<br />

auch die Telekom mit Fachkräftemangel<br />

zu kämpfen hat. SIL<br />

Foto: ver.di<br />

Link zum Handelsblatt-Artikel:<br />

https://kurzelinks.de/opi0<br />

BEAMT:INNEN<br />

DT IT GmbH: Aus für Beurlaubungen<br />

Der geplante drastische Personalabbau des internen IT-Dienstleisters, der<br />

DT IT GmbH, ist für die dort beschäftigten beurlaubten Beamt:innen folgenreich.<br />

Deren Beurlaubungen sollen zunächst zum 30. Juni 2024 enden. Das<br />

betrifft derzeit rund 600 beurlaubte Beamt:innen, rechnerisch in etwa die<br />

Hälfte der in Deutschland bis Ende 2024 vom geplanten Personalabbau betroffenen<br />

1300 Beschäftigten.<br />

Sie sind verärgert und besorgt, weil nicht<br />

nur ihre Arbeitsplätze wegfallen, sondern<br />

infolgedessen auch ihre Beurlaubungen<br />

nicht mehr verlängert werden sollen. Verstärkt<br />

werden ihnen Fluktuationsanreize<br />

zur Altersteilzeit (ATZ) oder zum engagierten<br />

Ruhestand (ER) angeboten. Gleichzeitig<br />

wird ihnen angeraten, sich frühzeitig<br />

um einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb<br />

oder auch außerhalb des Telekom-Konzerns<br />

zu kümmern.<br />

Die geplanten Maßnahmen sind erst<br />

der Auftakt. Wie viel Tausende Arbeitsplätze<br />

in den nächsten Jahren in Deutschland<br />

wegrationalisiert werden, ist unklar.<br />

Nebulös sind somit die beruflichen Aussichten<br />

der in der DT IT GmbH noch beschäftigten<br />

Beamt:innen.<br />

Für viele privatwirtschaftliche Unternehmen<br />

im Telekom-Konzern ist die Beurlaubung<br />

ein hilfreiches Instrument für<br />

flexiblen Personaleinsatz. Die rechtliche<br />

Grundlage dafür ist im Postpersonalrechtsgesetz<br />

(PostPersRG) § 4 Abs. 2 geregelt.<br />

Einen Rechtsanspruch für die Beamt:innen<br />

auf Beurlaubung gibt es nicht.<br />

ver.di-Mitgliedern stehen die ver.di-<br />

Betriebsgruppen, Vertrauensleute und<br />

ver.di-Betriebsräte unterstützend zur<br />

Seite.<br />

ANITA SCHÄTZLE


5 <strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />

STRABAG PFS<br />

v.l.: Gerhard Lade, Tobias Hertel, Steffen Marquard, Uwe Schurtzmann, Hubertus Heil, Michael Ramm,<br />

Dennis Großmann<br />

Ein Dank vom Minister<br />

Foto: BR STRABAG PFS<br />

Seit fast 25 Jahren werden die Gebäude<br />

der obersten Bundesbehörden in Berlin<br />

von den Beschäftigten der STRABAG<br />

Property and Facility Services GmbH betreut.<br />

Am 4. Oktober nahm Hubertus<br />

Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales,<br />

sich eine Stunde Zeit, um ihnen<br />

persönlich dafür zu danken, dass sie täglich<br />

für den reibungslosen technischen<br />

Betrieb des Ministeriums sorgen. In lockerer<br />

Atmosphäre wurden die technischen<br />

Herausforderungen des Gebäudebetriebs<br />

erörtert.<br />

Es wurde aber auch über die wachsenden<br />

Herausforderungen des Arbeitsmarkts<br />

diskutiert. Der Fachkräftemangel<br />

wird sich in den kommenden Jahren weiter<br />

verschärfen und es braucht neue<br />

Lösungen, um alle Schüler:innen auf dem<br />

Weg ins Berufsleben zu unterstützen.<br />

Der Termin kam auf Veranlassung<br />

von Betriebsrat Michael Ramm zustande,<br />

der im Heimatwahlkreis des Ministers<br />

wohnt.<br />

BG VERKEHR<br />

Hanno Harms bleibt Vorsitzender<br />

Foto: Mario Dirks<br />

Zum ersten Mal nach der Sozialwahl<br />

<strong>2023</strong> ist die Vertreterversammlung der<br />

Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr)<br />

am 12. Oktober zusammengekommen<br />

und hat den Vorstand neu gewählt.<br />

Hanno Harms, Bereichsleiter Telekommunikation<br />

im ver.di-Bezirk Weser-Ems, wurde<br />

zum Vorstandsvorsitzenden der Berufsgenossenschaft<br />

(BG) Verkehr auf Versichertenseite<br />

wiedergewählt. Er übernimmt<br />

den Vorstandsvorsitz gemeinsam<br />

mit Stefan Wurzel, der Klaus Peter Röskes<br />

als Vorstandsvorsitzender auf Arbeitgeberseite<br />

ablöst. Dem Vorstand der BG<br />

Verkehr gehört Hanno Harms bereits seit<br />

2017 an. In der Selbstverwaltung der BG<br />

Verkehr ist er seit dem 1. Januar 2016 aktiv,<br />

nachdem die damalige Unfallkasse<br />

Post und Telekom (UK PT) mit der BG Verkehr<br />

fusionierte.<br />

Seit 2017 ist Stefan Wurzel Mitglied<br />

des Vorstandes und alternierender Vorsitzender<br />

des Finanzausschusses der BG<br />

Verkehr. Als Speditions- und Transportunternehmer<br />

repräsentiert er den größten<br />

Wirtschaftszweig der in der BG Verkehr<br />

vertretenen Mitgliedsunternehmen. PM<br />

Ausführlich dazu bei der BG Verkehr:<br />

https://kurzelinks.de/zala


6<br />

OXOXOXOXOOX<br />

AUFSICHTSRATSWAHLEN TELEKOM<br />

DANKE für eure Stimmen!<br />

Foto: Sven Guski<br />

Am 12. Oktober fanden die ersten<br />

sieben von insgesamt elf in diesem<br />

Jahr laufenden Aufsichtsratswahlen<br />

statt.<br />

VON CHRISTOPH HEIL<br />

Bei der Telekom Deutschland GmbH, der<br />

Deutschen Telekom Außendienst GmbH,<br />

der Deutschen Telekom Individual Solutions<br />

& Products GmbH (DT ISP GmbH),<br />

der DT IT GmbH, der Deutschen Telekom<br />

MMS GmbH, der Deutschen Telekom Geschäftskunden<br />

GmbH (DT GK GmbH) und<br />

der T-Systems International GmbH hatten<br />

alle Wahlberechtigten die Möglichkeit,<br />

ihre Arbeitnehmervertreter:innen in die<br />

Aufsichtsräte ihrer Gesellschaften zu schicken.<br />

Es wurde direkt, das heißt an der<br />

Urne oder per Briefwahl, gewählt. In den<br />

Aufsichtsräten setzen sich die Arbeitnehmerfraktionen<br />

mit je drei betrieblichen,<br />

nicht leitenden, einer bzw. einem leitenden<br />

Angestellten und Gewerkschaftsvertreter:innen<br />

zusammen.<br />

Es gab im Vergleich zu den Wahlen vor<br />

fünf Jahren viel Wettbewerb um die Mandate.<br />

Neben ver.di reichten auch die DPV-<br />

Kom und andere ihre Wahlvorschläge ein.<br />

ver.di bekennt sich mit ihren Wahlvorschlägen<br />

zu der betrieblichen, tarifpolitischen<br />

und sozialen Verantwortung in den<br />

Christoph Heil<br />

ver.di-Bereich<br />

Mitbestimmung<br />

und<br />

Branchenpolitik<br />

Unternehmen und verweist auf die Expertisen<br />

und Kompetenzen in den eigenen<br />

Reihen. Wichtig ist es, eine gute Vernetzung<br />

zwischen betrieblichen Belangen<br />

durch die Kandidaturen von Betriebsräten<br />

und hauptamtlichen ver.di-Unternehmensbetreuer:innen<br />

abzubilden. Auch<br />

der Schulterschluss zu den leitenden Angestellten,<br />

die seit vielen Jahren in ver.di<br />

organisiert und aktiv sind, ist dabei ein<br />

wichtiger Baustein für Solidität und Vernetzung.<br />

Eine ver.di-Kandidatur für ein<br />

Aufsichtsratsmandat geht mit der Verpflichtung<br />

einher, etwaige Vergütungen<br />

abzüglich eines kleinen Selbstbehalts an<br />

die Hans-Böckler-Stiftung und die ver.di-<br />

GewerkschaftsPolitische Bildung gGmbH<br />

abzuführen. Das ist das Signal, dass eine<br />

Kandidatur auf ver.di-Listen nicht materiell<br />

getrieben ist.<br />

100 Prozent ver.di<br />

Trotz zum Teil vitaler Konkurrenz gab es<br />

hocherfreuliche Wahlergebnisse für ver.di<br />

bei der Telekom Deutschland GmbH und<br />

der Deutschen Telekom Außendienst<br />

GmbH. Hier wurden in allen drei Segmenten<br />

(leitende Angestellte, betriebliche Arbeitnehmervertreter:innen<br />

und Gewerkschaftsvertreter:innen)<br />

alle Mandate an<br />

ver.di vergeben. Bei der Telekom Deutschland<br />

GmbH zeigt sich Peter Blach als Listenführer<br />

überzeugt: „Ich glaube, unsere<br />

Wählerinnen und Wähler honorierten<br />

unsere Betonung auf einen gemeinschaftlichen<br />

Ansatz, der auf Vernetzung und<br />

kompetenter Interessenvertretung beruht.“<br />

Auch Olaf Weppelmann von der<br />

Deutschen Telekom Außendienst GmbH<br />

freut sich über das Gesamtergebnis und<br />

seine Wiederwahl: „Wir haben unsere<br />

Kompetenzen und Ambitionen glaubwürdig<br />

vertreten und die richtigen Themen<br />

angesprochen. Nicht nur die Verteidigung<br />

des Erreichten, sondern der Blick nach<br />

vorn war unseren Wählerinnen und Wählern<br />

wichtig.“<br />

Die DT ISP GmbH war in eine Persönlichkeitswahl<br />

gestartet. Hier war keine<br />

Konkurrenz am Start. Trotzdem wurde zu<br />

den Aufsichtsratswahlen kräftig die Werbetrommel<br />

gerührt und versucht, alle<br />

Wahlberechtigten von den Kompetenzen<br />

und Qualitäten der ver.di-Kandidat:innen<br />

zu überzeugen. Für Listenführer Florian<br />

Fischer war die Standortthematik dabei<br />

besonders wichtig. Das Thema scheint<br />

richtig gewesen zu sein – so zumindest<br />

legen es die Wahlergebnisse nahe.<br />

Konkurrenz belebt das Geschäft<br />

nicht<br />

Während die Gewerkschaftsvertreter:innen<br />

in den sieben Aufsichtsräten zu 100<br />

Prozent auch in den kommenden fünf<br />

Jahren von ver.di sein werden, verloren<br />

die ver.di-Wahlvorschläge bei den nicht<br />

leitenden betrieblichen Vertreter:innen<br />

zum Teil deutlich an Stimmenanteilen. Bei<br />

der DT IT GmbH kam es sogar zu einem<br />

Kopf-an-Kopf-Rennen. ver.di hatte mit<br />

1077 Stimmen die Nase gegenüber 1015<br />

Stimmen für die Liste „Mind over matter“<br />

vorn. Damit gingen zwei von drei Mandaten<br />

an ver.di. Gewählt wurden Thomas<br />

Kilian und Kornelia Dahlhof. In der<br />

schwierigen Situation, in der sich die DT<br />

IT GmbH durch den geplanten Personalabbau<br />

befindet, wird es sicherlich auch im<br />

Aufsichtsrat strittige Diskussionen geben.<br />

Absolute Mehrheit reicht nicht<br />

Auch bei der DT Geschäftskunden GmbH<br />

hat die ver.di-Liste zwei von drei Manda-


7 <strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />

ten im Segment der nicht leitenden betrieblichen<br />

Beschäftigten bekommen. Es<br />

waren gleich drei konkurrierende Listen<br />

angetreten. ver.di gewann mit 53 Prozent<br />

der Stimmen die absolute Mehrheit, aber<br />

die Verteilung der Mandate nach d’Hondt<br />

führte dazu, dass eine konkurrierende Liste<br />

mit knapp 31 Prozent ein Mandat gewonnen<br />

hat. Jetzt wird es darum gehen,<br />

die Fraktion der Arbeitnehmervertreter:innen<br />

im Aufsichtsrat geschlossen aufzustellen.<br />

MMS und T-Systems<br />

Bei der Deutschen Telekom MMS GmbH<br />

wurde erstmals ein paritätischer Aufsichtsrat<br />

gewählt. Dort traten keine Kandidat:innen<br />

der leitenden Angestellten zur<br />

Wahl an. Hier wird nun eine gerichtliche<br />

Bestellung über die zukünftige Besetzung<br />

entscheiden. Bei den betrieblichen Kandidat:innen<br />

gab es mehrere konkurrierende<br />

Listen. Die Wahlbeteiligung war mit<br />

knapp 23 Prozent leider extrem niedrig.<br />

Zwei der drei betrieblichen Mandate gingen<br />

an ver.di. Bei den Gewerkschaftsvertreter:innen<br />

gewann ver.di mit Tim<br />

Feise und Enrico Zemke beide Plätze.<br />

WAHLTERMIN 7. DEZEMBER <strong>2023</strong><br />

Am 7. Dezember treffen sich die Delegierten aus allen Gesellschaften im Konzern,<br />

um die Arbeitnehmervertreter:innen für den Aufsichtsrat der Deutschen<br />

Telekom AG zu wählen. Gleichzeitig werden dann auch die Aufsichtsräte für die<br />

Deutsche Telekom Technik GmbH, Deutsche Telekom Service GmbH und die<br />

Deutsche Telekom Privatkunden GmbH von Delegierten gewählt. Damit finden<br />

dann die Aufsichtsratswahlen <strong>2023</strong> den finalen Abschluss. Die <strong>KOMM</strong> wird<br />

natürlich berichten.<br />

Bei der T-Systems International GmbH<br />

verbuchte der ver.di-Wahlvorschlag am<br />

Ende ebenfalls die meisten Stimmen; mit<br />

45 Prozent gingen zwei von drei Mandaten<br />

an ver.di. Mit Herbert Comanns und<br />

Susanne Kruse geht ein starkes Gespann<br />

in die kommenden fünf Jahre. Bei den<br />

leitenden Angestellten hat sich der<br />

ver.di-Kandidat für die T-Systems International<br />

GmbH nicht durchgesetzt. Herbert<br />

Comanns ist sich trotzdem sicher: „Wir<br />

sind mit sehr guten Leuten und den richtigen<br />

Themen in die Wahlen gegangen.<br />

Aber neben den Sachthemen spielen<br />

Stimmungen und der Zeitgeist eine Rolle<br />

bei den Entscheidungen der Wählerinnen<br />

und Wähler. Wir wollen in den kommenden<br />

fünf Jahren die Interessen der Beschäftigten<br />

optimal vertreten.“<br />

Fazit<br />

Die sieben Aufsichtsratswahlen sind überwiegend<br />

positiv für ver.di verlaufen. Aber<br />

es gab diesmal auch viel und lautstarken<br />

Wettbewerb. Wir müssen nun die Wahlergebnisse<br />

genau analysieren und unsere<br />

Schlüsse daraus ziehen. Vor allem aber<br />

verpflichten sich ver.di-Aufsichtsräte,<br />

trotz der schwierigeren Rahmenbedingungen<br />

die Aufgaben, Pflichten und Ziele<br />

im Blick zu behalten, um die Interessen<br />

aller Beschäftigten optimal zu vertreten.<br />

Die Gewählten stehen hier online:<br />

https://mitbestimmen-telekom.de<br />

Anzeige<br />

www.bund-verlag.de<br />

Was neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder<br />

wissen sollten<br />

Neu gewählten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat stellen sich zu Beginn ihrer Tätigkeit<br />

viele Fragen. Diese betreffen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen<br />

die Aufsichtsratsmitglieder arbeiten, und die Rolle, die sie auszufüllen haben. Antworten<br />

liefert dieser Ratgeber, der das rechtliche und organisatorische Grundlagen wissen vermittelt<br />

und Empfehlungen für die praktische Arbeit gibt. Im Vordergrund stehen ausführliche<br />

Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder.<br />

Die wichtigsten Gesetzestexte, ein Fragebogen zur Effizienzprüfung des Aufsichtsrats und<br />

eine Mustergeschäftsordnung runden das Buch ab. Neu in der 3. Auflage sind Hinweise zur<br />

Vergütung und zum Aufwendungsersatz von Aufsichtsratsmitgliedern.<br />

Bachner / Culik / Weinbrenner<br />

Neu im Aufsichtsrat<br />

Tipps und Hinweise für Arbeitnehmervertreter<br />

und Betriebsräte<br />

3., aktualisierte und überarbeitete Auflage<br />

<strong>2023</strong>. 170 Seiten, kartoniert<br />

€ 32,–<br />

ISBN 978-3-7663-7360-1<br />

bund-shop.de/7360<br />

Aus dem Inhalt:<br />

› Die Wahlen zum Aufsichtsrat und die Geschlechterquote in börsenorientierten Unternehmen<br />

› Die Stellung des Aufsichtsratsvorsitzenden<br />

› Die Einberufung zu den Sitzungen des Aufsichtsrats<br />

› Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat<br />

› Die Überwachung der Geschäftsführung<br />

› Die Kommunikation innerhalb des Aufsichtsrats<br />

› Der deutsche Corporate Governance Kodex<br />

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8<br />

DAX-40-BETRIEBSRÄTE<br />

IM DIALOG:<br />

Die Zeitenwende der Digitalisierung<br />

Das diesjährige Treffen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)<br />

stand ganz im Zeichen der Digitalisierung und deren Auswirkungen auf die<br />

Betriebslandschaft Deutschlands. Vertreter der DAX-40-Betriebsräte kamen<br />

zusammen, um mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ihre Erfahrungen<br />

und Perspektiven zu teilen.<br />

„Ihr Blick auf die aktuelle Lage sowie auf<br />

die Maßnahmen und Instrumente des<br />

BMAS sind für mich ein wertvoller Praxischeck“,<br />

betonte Hubertus Heil zu Beginn<br />

des Treffens. Er nutzte auch die Gelegenheit<br />

des Austauschs mit den Spitzen der<br />

betrieblichen Mitbestimmung, um sich für<br />

„das kontinuierliche Engagement im Sinne<br />

der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

in den jeweiligen Unternehmen“<br />

zu bedanken.<br />

Ein besonderer Fokus lag auf dem Vortrag<br />

von Kerstin Marx, Telekom-Konzernbetriebsratsvorsitzende.<br />

Sie legte in ihrem<br />

Impulsvortrag dar, wie wichtig der Umgang<br />

mit personenbezogenen Daten von<br />

Beschäftigten in Zeiten der Digitalisierung<br />

ist. Kerstin Marx betonte die Verantwortung<br />

von Unternehmen, Datenschutzbestimmungen<br />

nicht nur aus formalem Anlass,<br />

sondern aus einem tief verankerten<br />

ethischen Verständnis heraus zu beachten.<br />

Sie sprach insbesondere von den<br />

Herausforderungen, die sich durch die<br />

immer stärkere Integration von Künstlicher<br />

Intelligenz und IT-Systemen im<br />

Arbeitsalltag ergeben.<br />

Mensch oder Maschine?<br />

„Es muss für uns immer klar erkennbar<br />

sein, wer welche Entscheidung trifft.<br />

Mensch oder Maschine?“, erklärte Marx<br />

und forderte: „Das ‚Recht auf Vergessen‘<br />

muss auch im Betrieb gewahrt bleiben.“<br />

Daten dürfen nicht wahllos oder ohne<br />

klaren Zweck gesammelt werden. „Eine<br />

nachträgliche, nicht mit dem ursprünglichen<br />

Zweck vereinbare Verwendung<br />

dieser Daten muss absolut tabu sein.“<br />

Ein weiterer Impuls kam von Hasan<br />

Allak von Continental AG, der die Auswirkungen<br />

der digitalen und sozial-ökologischen<br />

Transformation auf die Betriebe<br />

hervorhob. Er beleuchtete insbesondere<br />

die im Koalitionsvertrag festgelegte Absicht,<br />

Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht<br />

zu den Betrieben zu gewähren,<br />

welches den analogen Rechten entspricht.<br />

Dies, so Allak, könne nicht nur die<br />

Betriebsratsarbeit stärken, sondern auch<br />

zu einer gerechteren und inklusiveren<br />

Arbeitswelt beitragen.<br />

Bettina Haller, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats<br />

Siemens Mobility GmbH,<br />

rundete die Diskussionsrunde ab. Sie ging<br />

auf die Rolle von Tarifverträgen ein und<br />

wie diese durch das geplante Tariftreuegesetz<br />

gestärkt werden könnten. Ebenfalls<br />

thematisierte sie die jüngste Entscheidung<br />

des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung<br />

von Arbeitszeiten und ihre Auswirkungen<br />

auf die Unternehmenspraxis.<br />

Fazit<br />

Einig waren sich am Ende alle: Dieses<br />

Treffen unterstrich die Notwendigkeit,<br />

dass alle Beteiligten – vom Betriebsrat bis<br />

zum Bundesministerium – sich den aktuellen<br />

und zukünftigen Herausforderungen<br />

stellen müssen, um eine transparente,<br />

gerechte und zukunftssichere Arbeitswelt<br />

in Deutschland zu gewährleisten.<br />

Hasan Allak, Hubertus<br />

Heil, Kerstin Marx und<br />

Bettina Haller (v. l.).<br />

Foto: KBR DTAG


9<br />

<strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />

TECH-INDUSTRIE<br />

Foto: ver.di<br />

ZUSAMMENARBEIT<br />

ist ein Erfolgsmodell<br />

Das zweite Jahr in Folge hat<br />

am 13. Oktober <strong>2023</strong> die Tech­<br />

Workers-Conference stattgefunden.<br />

Organisiert wurde die Konferenz<br />

von den Gewerkschaften ver.di und<br />

IG Metall zusammen mit dem Netzwerk<br />

Tech-Workers-Coalition. Eingeladen<br />

waren Betriebsräte aus<br />

Berliner Betrieben der Internet- und<br />

Platt formindustrie. Da die Belegschaften<br />

dieser Betriebe international<br />

zusammengesetzt sind, hat<br />

die Kon ferenz auf Englisch stattgefunden.<br />

Der inhaltliche Schwerpunkt der Konferenz<br />

lag auf den Herausforderungen für<br />

neu gebildete Betriebsräte in der Tech-<br />

Industrie. Mit 150 Teilnehmer:innen war<br />

die Konferenz sehr gut besucht. Neben<br />

der Vernetzung zu aktuellen Herausforderungen<br />

der Branche haben die Teilnehmenden<br />

rechtliche Rahmenbedingungen<br />

und Handlungsmöglichkeiten zu<br />

Themen der mobilen Arbeit, Entlassungen,<br />

Datenschutz und weiteren aktuellen<br />

Themen kennengelernt.<br />

Unwissenheit wird ausgenutzt<br />

„Es ist gut, dass die Gewerkschaften zunehmend<br />

erkennen, welches Potenzial in<br />

der internationalen Arbeiter:innenklasse<br />

dieser Stadt steckt. Wir wollen uns vernetzen<br />

und wir wollen uns organisieren.<br />

Denn obwohl wir zum Teil in gut bezahlten<br />

Jobs arbeiten, erleben wir auch, dass<br />

Unternehmen versuchen, das Unwissen<br />

über das deutsche Arbeitsrecht auszunutzen,<br />

um Migrant:innen auszubeuten“,<br />

erklärt Jonathan Miller, Betriebsrat<br />

in einem Tech-Unternehmen und aktiv in<br />

der Tech-Workers-Coalition.<br />

„Der Erfolg der Konferenz zeigt zwei<br />

Dinge sehr deutlich. Die Zusammenarbeit<br />

von Aktivist:innen und Gewerkschaften<br />

ist für alle Beteiligten ein Erfolgsmodell<br />

und besonders in Großstädten<br />

ist die Nachfrage nach Angeboten<br />

für Kolleg:innen auf Englisch enorm.<br />

Diesen Auftrag nehmen wir an“, erklärt<br />

Oliver Hauser, ver.di-Gewerkschaftssekretär<br />

und zuständig für die Tech-Branche<br />

in Berlin und Brandenburg.<br />

Weitergehende englischsprachige Informationen<br />

zu Arbeitsrechten und Betriebsräten:<br />

https://tech.verdi.de


10<br />

JUGEND<br />

Foto: Jasmin Gerschewski<br />

Grafik: ©Gstudio – stock.adobe.com<br />

Herzlich willkommen<br />

bei ver.di<br />

Hey du,<br />

wir sind stolz und freuen uns riesig zum aktuellen Stand fast 700 neue Mitglieder in<br />

der Jugend begrüßen zu dürfen – und du bist eine:r davon! Du als Nachwuchskraft<br />

bist die Zukunft der Telekom und deine Entscheidung, ver.di beizutreten, zeigt dein<br />

Engagement, für eine gerechtere Arbeitswelt einzustehen und aktiv an der Gestaltung<br />

deiner beruflichen Zukunft mitzuwirken.<br />

Du bist nun Teil einer großen Gemeinschaft von Menschen, die sich für Solidarität,<br />

Gerechtigkeit und gute Arbeitsbedingungen einsetzen. Als neues Mitglied stärkst du<br />

nicht nur unsere Gemeinschaft, sondern gibst uns auch die notwendige Kraft, um<br />

gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung und die Wahrung<br />

deiner Rechte einzustehen. Denn wie du schon gelernt hast: Gemeinsam sind wir<br />

stark.<br />

Wenn also Mitazubis oder Kommiliton:innen von dir noch nicht mit an Bord sind, überzeuge<br />

sie von einer Mitgliedschaft und setzt euch gemeinsam für eure Interessen ein.<br />

Je mehr wir sind, desto mehr können wir erreichen.<br />

Und es kommt noch besser: Als Mitglied hast du die Möglichkeit, dich mit anderen<br />

zu vernetzen, Freundschaften zu schließen und gemeinsam für eine bessere Zukunft<br />

zu kämpfen. Unsere Jugendgremien bei dir vor Ort bieten den Raum, um Ideen<br />

auszu tauschen, sich für Anliegen starkzumachen und gemeinsame Aktionen zu planen<br />

(das ist besonders für die bevorstehende Tarifrunde interessant ).<br />

Ich lade dich deshalb herzlich ein, aktiv in unserer Gewerkschaft zu werden und<br />

unsere Arbeit mitzugestalten – ob in Aktionen an deinem Standort, in Streiks oder den<br />

Gremien bei dir vor Ort. Ich freue mich auf dich! <br />

MARTA MÜLLER


11 <strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />

DGB-INDEX GUTE ARBEIT<br />

Foto: ©Lomb – stock.adobe.com<br />

Diesen Artikel haben wir von der „Soli aktuell“ der<br />

DGB-Jugend übernommen.<br />

Tipp: Die „Soli aktuell“ ist das Monatsmagazin der DGB-<br />

Jugend. Die Redaktion berichtet über alles, was in der gewerkschaftlichen<br />

Jugendarbeit passiert. Du findest darin<br />

News und Hintergründe zu Themen, die junge Menschen<br />

betreffen. Ob globalisierungskritische Bewegungen, Kampagnen<br />

gegen Studiengebühren oder Ausländerfeindlichkeit,<br />

zu Jugendcamps, Workshops oder Musikfestivals: Die „Soli<br />

aktuell“ hält dich auf dem Laufenden in Sachen Jugendpolitik.<br />

Abo und Versand sind kostenfrei.<br />

https://jugend.dgb.de<br />

Viel Stress und Zukunftsangst<br />

Die DGB-Jugend veröffentlicht die Daten der Sonderauswertung<br />

Junge Beschäftigte des DGB-Index Gute Arbeit.<br />

Wie nehmen junge Menschen die Veränderungen<br />

in der Arbeitswelt wahr? Sind<br />

junge Menschen zufrieden mit den Arbeitsbedingungen<br />

in Deutschland? Diese<br />

und weitere Fragen beantwortet die<br />

achte Sonderauswertung des DGB-Index<br />

Gute Arbeit im Auftrag der DGB-Jugend.<br />

Die Daten dafür stammen aus dem<br />

DGB-Index Gute Arbeit von 2020 bis<br />

2022. 23,6 Prozent der dort befragten<br />

Beschäftigten sind unter 35 Jahre alt. Der<br />

DGB-Index Gute Arbeit berichtet seit<br />

2007 in einer bundesweiten Repräsentativumfrage<br />

über die Entwicklung der Arbeitsqualität<br />

aus Sicht der Beschäftigten.<br />

Stressfaktoren<br />

JETZT ONLINE BEITRETEN<br />

mitgliedwerden.verdi.de<br />

Wenn Arbeitgeber von der Modernisierung<br />

der Arbeitswelt sprechen, meinen<br />

sie meist Flexibilisierung. Für die Beschäftigten<br />

bedeutet dies aber Stress: Psychische<br />

Belastungen, fehlende Erholungszeiträume<br />

und eine Erhöhung des Anforderungsprofils<br />

vieler Berufe sind das Resultat<br />

von einer solchen Flexibilisierung.<br />

39 Prozent der jungen Beschäftigten leiden<br />

unter Mehrfachbelastungen bezüglich<br />

der Arbeitszeit: Schichtarbeit, Wochenend-<br />

und Nachtarbeit kommen bei<br />

jungen Beschäftigten besonders oft vor.<br />

Gleichzeitig nehmen auch sie die Entgrenzung<br />

der Arbeitszeit wahr: 28 Prozent<br />

geben an, sehr häufig oder oft außerhalb<br />

der Arbeitszeit erreichbar sein zu müssen.<br />

Erfolge der Gewerkschaften<br />

Erfreulich ist, dass sich die Bewertung der<br />

Arbeitsqualität in den vergangenen Jahren<br />

insgesamt etwas verbessert hat. Dies<br />

ist auch auf die erfolgreiche Tarifpolitik<br />

der Gewerkschaften und Maßnahmen<br />

wie die Einführung des Mindestlohns zurückzuführen.<br />

Generell führt eine bessere<br />

Mitbestimmung in den Unternehmen<br />

auch zu einer besseren Bewertung der<br />

Arbeitsqualität. Das zeigt auch diese Sonderauswertung<br />

deutlich.<br />

Lohnentwicklung<br />

Dennoch bereitet vielen jungen Beschäftigten<br />

die Einkommenshöhe große Sorgen.<br />

Fast ein Drittel (32 Prozent) geben<br />

an, dass ihr Lohn nicht oder gerade so<br />

ausreicht. Die Folge: Viele junge Beschäftigte<br />

machen sich über ihre spätere<br />

Rentenhöhe Sorgen. Die DGB-Jugend fordert<br />

einen solidarischen Umbau der<br />

gesetz lichen Rentenversicherung hin zu<br />

einer Erwerbstätigenrente, die allen Versicherten<br />

eine auskömmliche Rente im<br />

Alter sichert.<br />

Blick in die Zukunft<br />

Zukunftsängste von jungen Beschäftigten<br />

lassen sich auch auf ihre Beschäftigungsverhältnisse<br />

zurückführen. Weiterhin sind<br />

sie, im Vergleich zu älteren, besonders<br />

häufig von atypischer Beschäftigung betroffen<br />

– bei den unter 25-Jährigen sind<br />

sogar 29 Prozent in nicht-regulären<br />

Arbeitsverhältnissen. Leider besteht auch<br />

hier weiterhin dringender Handlungsbedarf.<br />

Fazit<br />

„Es ist eine elementare Erfolgsbedingung<br />

für funktionierende Volkswirtschaften,<br />

junge Menschen qualitativ hochwertig<br />

aus- und weiterzubilden und möglichst<br />

lückenlos in den Arbeitsmarkt zu integrieren“,<br />

sagt DGB-Jugend-Referent Philipp<br />

Siewert.<br />

Download unter:<br />

https://kurzelinks.de/yahl


12<br />

VIDEOSPIELE<br />

Projektleiterin Saskia Moes, Moderatorin Melek Balgün<br />

und Inklusionsaktivistin Melanie Eilert (v. l.) bei der<br />

Preisverleihung des Gaming ohne Grenzen Awards.<br />

Gaming für (fast) alle<br />

Sie alle wollen höher, schneller, weiter. Eine endlose Open World, atemberaubende<br />

Details und ein immersiveres Gameplay. An Innovationen fehlt<br />

es der Branche selten, doch profitieren davon längst nicht alle Gamer:innen.<br />

Menschen mit Behinderungen finden in der Videospielindustrie nach<br />

wie vor kaum Beachtung, obwohl sie laut einer YouGov-Studie im Auftrag<br />

des Branchenverbands game etwa 8,2 Millionen Menschen ausmachen. Auf<br />

der gamescom <strong>2023</strong> stand dieses Thema nun aber im Fokus der Aufmerksamkeit.<br />

VON VANESSA WOBB<br />

„Es ist frustrierend, wenn ich ein Spiel<br />

nicht spielen kann oder abbrechen muss,<br />

insbesondere, wenn es einfache Möglichkeiten<br />

für eine barrierefreie oder zumindest<br />

barrierearme Steuerung gegeben<br />

hätte“, echauffierte sich Bloggerin und<br />

Gamerin Marlene Beilharz. Aufgrund eines<br />

Sauerstoffmangels während der Geburt<br />

ist die 26-Jährige schwer körperbehindert,<br />

lässt sich ihre Leidenschaft für<br />

das Gaming aber nicht nehmen. Sie steuert<br />

die Spiele eigenhändig mithilfe eines<br />

speziellen Mini-Joysticks, den sie mit dem<br />

Kinn bedient.<br />

Auf dem Podium des Jugendforums<br />

NRW im Rahmen der diesjährigen gamescom<br />

berichtete sie neben vier weiteren<br />

Gamer:innen mit Behinderung von ihren<br />

Erfahrungen. Fehlende Untertitel, Quick<br />

Time Events oder geforderte Treffsicherheit<br />

– je nach Einschränkung seien Spiele<br />

unspielbar. Inzwischen rücke die Barrierefreiheit<br />

zwar immer mehr ins Bewusstsein<br />

der Publisher – die Hardware und Software<br />

würden besser; trotzdem gäbe es<br />

noch viel zu tun, so Beilharz.<br />

Erstmals Award für Barrierefreiheit<br />

im Gaming<br />

Ein Meilenstein wurde am 23. August,<br />

dem Fachbesucher- und Medientag, in<br />

den Hallen der Koelnmesse gesetzt: In<br />

Zusammenarbeit mit dem Kölner Mobilfunkanbieter<br />

Congstar zeichnete die Initiative<br />

Gaming ohne Grenzen herausragende<br />

Projekte und Persönlichkeiten<br />

mit dem Gaming ohne Grenzen Award<br />

aus – einer 3D-gedruckten, mit Blinden -<br />

schrift versehenen und dadurch selbst<br />

barrierefreien Trophäe. Eine interdiszipli-


13 <strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />

näre Jury würdigte in fünf Kategorien das<br />

außergewöhnliche Engagement im Bereich<br />

Gaming & Inklusion.<br />

Den ersten Preis in der Kategorie<br />

„National“ nahm Manuel Baisch von<br />

Unconditional Gaming entgegen. Seine<br />

Plattform testet auf der Grundlage verschiedener<br />

Parameter Games auf ihre<br />

Barrierefreiheit. „Für Gamer:innen mit<br />

Behinderung ist diese Seite eine besondere<br />

Anlaufstelle, denn wie sollen sie<br />

sonst vor dem Kauf eines Spiels wissen,<br />

ob sie es überhaupt spielen können. Die<br />

Datenbank ist nicht nur kostenlos, sondern<br />

auch für alle zugänglich. Jeder aus<br />

der Community kann Bewertungen verfassen“,<br />

würdigte Laudator Thomas Feibel,<br />

der seit 2002 den Deutschen Kindersoftwarepreis<br />

Tommi verleiht, die Datenbank.<br />

Der Award „International“ ging an<br />

Brian Fairbanks, Entwickler des Games<br />

Lost & Hound. In seiner Videobotschaft<br />

sprach er von seiner selbstauferlegten<br />

Mission, ein Spiel zu entwickeln, das sich<br />

explizit an blinde oder taube Menschen<br />

Fotos (2): Wobb<br />

richtet. Neben den Preisen für Repräsentation<br />

(Sibel’s Journey) und Personality<br />

(Inklusionsaktivistin Melanie Eilert) zeichnete<br />

die siebenköpfige Jury auch besondere<br />

assistive Technologien aus. Der<br />

Sieger dieser Kategorie ist das Start-up<br />

Semanux. Die von den Stuttgartern entwickelte<br />

Software erlaubt die Steuerung<br />

des PCs allein über die Mimik. Durch die<br />

Kompatibilität mit weiteren adaptiven<br />

Controllern ermöglicht sie barrierefreiere<br />

Gaming-Sessions.<br />

Trotz der längst überfälligen Sichtbarkeit,<br />

die diese Preisverleihung lieferte,<br />

blieb Beilharz kritisch: „Inklusion ist ein<br />

Grundrecht. Deshalb sollten barrierefreie<br />

Spiele nicht ausgezeichnet werden. Stattdessen<br />

sollten Studios, die nicht auf<br />

Accessibility achten, begründen müssen,<br />

warum sie es nicht tun.“ Solange inklusive<br />

Spiele aber keine Selbstverständlichkeit<br />

seien, sei jede Entwicklung in diese Richtung<br />

dennoch gutzuheißen.<br />

Viel Raum für Verbesserungen<br />

Diese Ansicht teilte auch Saskia Moes,<br />

Fachreferentin bei der Fachstelle für<br />

Jugendmedienkultur NRW (fjmk) und Projektleiterin<br />

von Gaming ohne Grenzen, im<br />

Anschluss an die Preisverleihung: „Es gibt<br />

noch viel Raum für Verbesserungen, aber<br />

immerhin erhält das Thema in den letzten<br />

Jahren vermehrt Aufmerksamkeit.“ Neben<br />

den prämierten Projekten gäbe es immer<br />

wieder Publisher und Elektronikkonzerne,<br />

die mit gutem Beispiel vorangingen. Der<br />

Xbox Adaptive Controller habe das Fundament<br />

gelegt und Spielenden mit motorischen<br />

Beeinträchtigungen neue Möglichkeiten<br />

eröffnet. „Microsoft hat die<br />

Vorreiterrolle übernommen, demnächst<br />

bringt Playstation einen Access-Controller<br />

heraus. Nintendo hat zwar noch keine<br />

eigene Technologie, aber hier helfen<br />

Dritt anbieter nach“, so Moes.<br />

Vanessa Wobb<br />

Freie Journalistin<br />

Allerdings sollten sich Unternehmen nicht<br />

auf ihren assistiven und adaptiven Technologien<br />

ausruhen. Es sei wichtig, schon<br />

bei der Entwicklung von Spieleinhalten<br />

sämtliche Barrieren mitzudenken. „Ein<br />

Spiel, das vollumfänglich barrierefrei ist,<br />

mag zwar kaum zu realisieren sein, aber<br />

man sollte versuchen, so viele Anpassungsoptionen<br />

wie möglich anzubieten.“<br />

Im Bereich der Triple-A-Titel (die Blockbuster<br />

unter den Spielen) hob Moes besonders<br />

das Rennspiel Forza Horizon 5<br />

hervor: „Das Game hat eine Innovation<br />

mitgebracht: Es ist das erste Spiel mit Gebärdendolmetscher:innen<br />

in den Cut-<br />

Szenen – wenn auch bislang nur auf englischer<br />

und amerikanischer Gebärdensprache.“<br />

Zudem sei es laut Moes essenziell,<br />

etwaige Optionen nicht tief im<br />

Menü zu verstecken, sondern bereits<br />

beim Spielstart anzubieten.<br />

Trotz einiger Lichtblicke in puncto barrierefreies<br />

Gaming zeigt sich auch auf der<br />

weltweit größten Videospielmesse: Die<br />

Branche hat noch einen weiten Weg vor<br />

sich. Dabei läge laut Moes der größte<br />

Handlungsbedarf bei der Repräsentation:<br />

„Menschen mit Behinderung werden leider<br />

viel zu selten in neutralen Kontexten<br />

abgebildet. Ein Rollstuhl sollte kein<br />

Horrorgame-Element sein. Er sollte wie<br />

selbstverständlich dazugehören. Denn<br />

das ist es doch, was Gaming letztlich auszeichnet:<br />

Dass es für alle da ist und alle<br />

verbindet.“<br />

Adaptive Controller<br />

und assistive Technologien,<br />

vorgestellt<br />

auf dem Messestand<br />

der Initiative Gaming<br />

ohne Grenzen<br />

Foto: von der Linden / Tetzlaff


14<br />

BEAMT:INNEN<br />

HÖCHSTE ZEIT<br />

FÜR EINHEITLICHE<br />

REGELN<br />

Foto: ©EUDPic – stock.adobe.com<br />

Die Arbeitszeitrichtlinie der Euro päischen Union RL 2003/88/EG ist von den<br />

Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umzusetzen. Für die Arbeitszeit-<br />

Regelungen der Beamt:innen ist zunächst der Bund verantwortlich. Er hat<br />

jedoch nur für seine Beamt:innen Regelungen getroffen.<br />

VON WOLFGANG BRÄUER<br />

Die Länder sind als nationale Gesetzgeber<br />

aufgerufen, die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

jeweils für ihre Beamt:innen umzusetzen.<br />

Daher gelten für die deutschen Beamt:innen<br />

nahezu unübersichtlich viele und<br />

voneinander zum Teil erheblich abweichende<br />

Regelungen. So finden sich allein<br />

über die grundlegenden Arbeitszeitregelungen<br />

schon 25 Verordnungen auf Bundes-<br />

und Landesebene. Dazu kommt eine<br />

Vielzahl spezieller Verordnungen und allgemeiner<br />

Anweisungen.<br />

EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

Werden die beamtenrechtlichen Regelungen<br />

vor dem Hintergrund der EU-<br />

Arbeitszeitrichtlinie näher betrachtet,<br />

fällt auf, dass nicht alle europarechtlichen<br />

Vorgaben von den nationalen Rechtsvorschriften<br />

hinreichend korrekt umgesetzt<br />

wurden. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

kennt keine Unterscheidung der von ihr<br />

geschützten abhängig Beschäftigten, sie<br />

gilt auch für Beamtinnen und Beamte.<br />

Allerdings erlaubt sie den Nationalstaaten,<br />

für bestimmte Beschäftigtengruppen,<br />

vor allem des öffentlichen Dienstes,<br />

spezifische Ausnahmeregelungen zu treffen.<br />

In vielen beamtenrechtlichen Arbeitszeitverordnungen<br />

finden sich pauschale<br />

Ausnahmeklauseln, die lediglich<br />

auf die Möglichkeiten für spezifische<br />

Ausnahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

(rück-)verweisen, ohne die notwendigen<br />

Konkretisierungen festzulegen. Das betrifft<br />

insbesondere die zwingenden Anforderungen<br />

der Richtlinie an alternativen<br />

Ausgleichs- und Schutzvorschriften,<br />

wenn nationale Gesetzgeber von den<br />

Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen<br />

Gebrauch machen.<br />

Grauzone Pausen<br />

So definieren die meisten Arbeitszeitverordnungen<br />

Pausen als arbeitsfreie<br />

Zeiten, ohne die häufig auftretenden<br />

Arbeitsanfälle während der Pausen zu<br />

berücksichtigen und dafür hinreichende<br />

Ausgleichsregelungen zu schaffen. Pausen<br />

können – wenn auch unter strengen<br />

Bedingungen – zur Arbeitszeit rechnen,<br />

hat zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht<br />

in seinem Urteil 2 C 7.21<br />

vom 13. Oktober 2022 festgestellt. Das<br />

Bundesverwaltungsgericht fordert allein<br />

eine objektive Betrachtung, ob Pausen<br />

doch zur Arbeitszeit zu rechnen sind,<br />

und sieht Regelungen in Arbeitszeitverordnungen,<br />

die das von Genehmigungen<br />

der Dienstbehörden abhängig machen,<br />

als nicht vereinbar mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

an.<br />

Foto: privat<br />

Arbeitszeitverordnungen treffen auch<br />

zahlreiche Regelungen über Bereitschafts-<br />

und Rufbereitschaftszeiten. Diese<br />

sollen regelmäßig gar nicht oder nur<br />

sehr eingeschränkt zur Arbeitszeit rechnen.<br />

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie kennt<br />

nur Arbeitszeiten oder selbstbestimmte<br />

Freizeiten für die Arbeitnehmer:innen.<br />

Obwohl der Europäische Gerichtshof<br />

längst festgestellt hat, dass Bereitschaftsdienst<br />

Arbeitszeit ist, ignorieren die meisten<br />

Verordnungen das weitgehend mittels<br />

Verweis auf die oben genannten<br />

Ausnahmemöglichkeiten.<br />

Auch neuere Entscheidungen des<br />

Bundesverwaltungsgerichts wie die<br />

zur Höchstarbeitszeit der Beamt:innen in<br />

Nordrhein-Westfalen 2 C 5.21 vom<br />

17. Februar 2022 zeigen, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

nicht immer korrekt umgesetzt<br />

wurde. Die Richtlinie entfaltet<br />

dann direkte Rechtswirkung.<br />

Es lohnt sich daher aus gewerkschaftlicher<br />

Sicht, die beamtenrechtlichen<br />

Arbeitszeitregelungen im Licht der EU-<br />

Arbeitszeitrichtlinie kritisch zu durchleuchten.<br />

Wolfgang Bräuer<br />

Beamter i. R.,<br />

Dozent für Personalvertretungs-,<br />

Arbeits- und<br />

Beamtenrecht


15 <strong>KOMM</strong> 07/<strong>2023</strong><br />

BEAMT:INNEN<br />

Engagierter Ruhestand in 2024<br />

Der Konzernvorstand hat das Programm<br />

zum engagierten Ruhestand<br />

für das kommende Jahr beschlossen.<br />

Die Budgetfreigabe bietet rund 1300<br />

Beamt:innen im Telekom-Konzern<br />

die Möglichkeit, ab vollendetem<br />

55. Lebensjahr unter sozialen Auflagen<br />

abschlagsfrei vorzeitig aus dem<br />

aktiven Dienst auszuscheiden. Doch<br />

in die Freude mischt sich Sorge über<br />

den Fortgang des engagierten Ruhestands.<br />

Die gesetzliche Regelung gilt<br />

bislang nur bis zum 31. Dezember<br />

2024.<br />

VON ANITA SCHÄTZLE<br />

Die Telekom ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben<br />

gehalten, Anträge zum engagierten<br />

Ruhestand nur dann zu genehmigen,<br />

wenn dieser für die Deutsche Telekom AG<br />

betrieblich und betriebswirtschaftlich gerechtfertigt<br />

ist und für die Beamt:innen<br />

keine weitere Einsatzmöglichkeit besteht.<br />

Bei der Deutschen Telekom Technik<br />

GmbH besteht nach Aussage der Telekom<br />

in einigen Bereichen kein Personalüberhang,<br />

sodass in den Bereichen PTI, APL,<br />

zFsKKA, zFsoil und Psup der engagierte<br />

Ruhestand gesperrt ist. Daneben können<br />

Beamt:innen in Altersteilzeit oder bei denen<br />

ein Verfahren wegen dauernder<br />

Dienst unfähigkeit eingeleitet ist oder die<br />

sich in einem Einsatz außerhalb des Konzerns<br />

befinden oder aus einem solchen<br />

Einsatz zur Telekom zurückgekehrt sind<br />

keinen Antrag stellen.<br />

Antragsfristen<br />

Die Antragsfristen für den Eintritt in den<br />

engagierten Ruhestand sind für 2024<br />

sämtlich gesetzt. Der Jahrgang und der<br />

Geburtsmonat oder auch der Monat der<br />

Einweisung in eine Beförderungsplanstelle<br />

sind grundsätzlich entscheidend,<br />

welches Monatsende für den Eintritt in<br />

den engagierten Ruhestand in 2024 gilt.<br />

Alle, die vor dem 1. Juli 1969 geboren<br />

sind, konnten den Eintritt in den engagierten<br />

Ruhestand zum Ablauf des 31. Januar<br />

2024 in der Zeit vom 25. September<br />

bis 6. Oktober <strong>2023</strong> beantragen. Und in<br />

der Zeit vom 25. September bis 23. Oktober<br />

<strong>2023</strong> war der Antrag für den Eintritt<br />

in den engagierten Ruhestand zum Ablauf<br />

des 29. Februar, 31. März, 30. April,<br />

31. Mai oder 30. Juni 2024 möglich. Alle<br />

in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember<br />

1969 Geborenen können ihren Antrag für<br />

den engagierten Ruhestand in der Zeit<br />

vom 20. November bis 15. Dezember<br />

<strong>2023</strong> stellen, soweit die bis dahin erfolgte<br />

Budgetauslastung durch vorliegende Anträge<br />

für das 1. Halbjahr 2024 dies dann<br />

noch zulässt. Wurden vom 1. Juli bis<br />

31. Dezember 1969 Geborene in der Zeit<br />

vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 in eine<br />

Beförderungsplanstelle eingewiesen,<br />

dann ist der Antrag auch zum Ablauf des<br />

Einweisungsmonats im zweiten Halbjahr<br />

2024 möglich, nämlich bei Einweisungsmonat<br />

Dezember 2022 zum Ablauf des<br />

30. Dezember 2024. Ausnahmsweise ist<br />

die Antragstellung zum Ablauf des<br />

31. Dezember 2024 für am 1. Juli 1970<br />

Geborene oder für am 1. Januar <strong>2023</strong> in<br />

eine Beförderungsplanstelle eingewiesene<br />

Beamt:innen möglich. Damit kann die Beförderung<br />

auch versorgungswirksam in<br />

die Pension mitgenommen werden.<br />

Der engagierte Ruhestand ist weiterhin<br />

ein wichtiges Instrument für sozialverträglichen<br />

Personalabbau. Der engagierte<br />

Ruhestand muss auch nach 2024 möglich<br />

sein. Für eine Verlängerung setzt sich<br />

ver.di nachdrücklich gemeinsam mit der<br />

Telekom ein.<br />

Altersteilzeit<br />

Beamt:innen bei der Deutschen Telekom<br />

haben bis Ende 2024 die Möglichkeit, Altersteilzeit<br />

zu beantragen. Die Telekom-Altersteilzeitverordnung<br />

(Telekom-<br />

BAZTV) gilt bis zum 31. Dezember 2024.<br />

Von 449 Anträgen sind nach momentanem<br />

Stand 414 Anträge auf Altersteilzeit<br />

für das Jahr <strong>2023</strong> genehmigt. In welchen<br />

Bereichen innerhalb der Telekom die<br />

Altersteilzeit angeboten wird, richtet sich<br />

nach dem aktuellen Personalbedarf in<br />

den einzelnen Unternehmensbereichen.<br />

Der Antragsschluss ist jeweils drei Monate<br />

– für beurlaubte Beamt:innen jeweils<br />

vier Monate – vorab. In <strong>2023</strong> war der<br />

Antragsschluss somit final am 31. August<br />

<strong>2023</strong> und für beurlaubte Beamt:innen<br />

bereits am 31. Juli <strong>2023</strong> erforderlich.<br />

Die Altersteilzeit ist neben dem engagierten<br />

Ruhestand nach wie vor ein wichtiges<br />

Instrument, um insbesondere Personalabbaumaßnahmen<br />

sozialverträglich zu<br />

gestalten. ver.di setzt sich intensiv und<br />

gemeinsam mit der Telekom für eine Verlängerung<br />

über 2024 hinaus ein.<br />

Anita Schätzle<br />

Gewerkschaftssekretärin<br />

i. R.<br />

ARBEITSZEITRECHT<br />

Unionsrechtlicher Einfluss auf<br />

Beamtenrecht<br />

Vorgaben unter anderem aus dem europäischen<br />

Arbeitszeitrecht und aus<br />

Urteilen des Europäischen Gerichtshofes<br />

(EUGH) führen zunehmend zu<br />

Anpassungen im nationalen Beamtenrecht,<br />

nicht immer mit positiver Wirkung.<br />

Zentrale arbeitszeitrechtliche<br />

Vorgaben finden sich in der EU-<br />

Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Diese<br />

erfasst auch alle Beamt:innen, sie<br />

gelten als Arbeitnehmer:innen.<br />

Für die Beamt:innen bei der Deutschen<br />

Telekom und für die Beamt:innen<br />

des Bundes ist das Arbeitszeitrecht<br />

in der Arbeitszeitverordnung des<br />

Bundes (AZV) auf Grundlage der<br />

§§ 87 und 88 Bundesbeamtengesetz<br />

(BBG) geregelt, soweit in der AZV<br />

nichts anderes bestimmt ist. Daneben<br />

gilt für sie die Telekom-Arbeitszeitverordnung<br />

(T-AZV).<br />

Problematisch ist es, wenn die nationale<br />

Gesetzgebung es versäumt, zeitnah<br />

europäische Rechtsprechung in<br />

nationale beamtenrechtliche Gesetze<br />

umzusetzen. Werden EU-Ansprüche<br />

rechtlich eingefordert, urteilen nationale<br />

Gerichte und setzen teils neues<br />

Recht, so z. B. das Bundesverwaltungsgericht<br />

(BVerwG) mit Urteil vom<br />

13. Oktober 2022 (2 C 7.21 und 2 C<br />

24.21). Dieser Umstand ist kritisch<br />

zu bewerten. Anlass ist das Urteil<br />

des EUGH vom 9. September 2021<br />

(C-107/19) zum Thema Pausen (Bereitschaftszeit<br />

oder Ruhezeit).<br />

Erst fast zwei Jahre später hat der<br />

Bundesinnenminister mit Rundschreiben<br />

vom 23. Juni <strong>2023</strong> Hinweise zum<br />

praktischen Umgang mit den Urteilen<br />

gegeben. Die AZV wartet noch auf<br />

ihre Anpassung.<br />

AS<br />

Foto: privat


16<br />

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