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KOMM 8/2023

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

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<strong>KOMM</strong><br />

08/<strong>2023</strong>WWW.TK-IT.VERDI.DE<br />

MEDIA BROADCAST SATELLITE GMBH<br />

60 solcher Parabolantennen<br />

wie auf dem Symbolbild<br />

befinden sich auf dem<br />

Gelände der Erdfunkstelle<br />

Usingen.<br />

Foto: ©fottoo – stock.adobe.com<br />

11 Prozent mehr Geld!<br />

ver.di hat mit der Media Broadcast<br />

Satellite GmbH eine Tarifeinigung<br />

erreicht. Danach steigen die Einkommen<br />

in zwei Stufen. Davon unabhängig<br />

zahlt die Arbeitgeberin die<br />

Inflationsausgleichsprämie in voller<br />

Höhe. Noch bis Ende 2024 können<br />

Beschäftigte insgesamt 3000 Euro<br />

steuer- und sozialabgabenfrei erhalten.<br />

Die Befreiung von den Abgaben<br />

ist Teil des dritten Entlastungspakets<br />

der Bundesregierung.<br />

„Wir bei der Media Broadcast Satellite<br />

haben genau wie alle anderen Menschen<br />

mit den immensen Preissteigerungen zu<br />

kämpfen. Und das wird sich wohl auch<br />

nicht ändern“, stellt Mattheo Kiesch,<br />

Mitglied der ver.di-Verhandlungskommission<br />

fest. „Ich erwarte von unserer<br />

Arbeit geberin, dass sie hier einen Ausgleich<br />

leistet und die Gehälter kräftig<br />

steigen.“ Mit der jetzt erreichten Einigung<br />

wird diese Forderung umgesetzt.<br />

Mehr Geld in mehreren Stufen<br />

Die Einkommen steigen in zwei Stufen:<br />

rückwirkend zum 1. Oktober <strong>2023</strong> um<br />

3,6 Prozent und ab 1. August 2024 um<br />

weitere 7,4 Prozent. Zusätzlich wird für<br />

die Monate Juli bis September eine Einmalzahlung<br />

in Höhe von 600 Euro geleistet,<br />

Teilzeitkräfte anteilig. Außerdem<br />

zahlt die Arbeitgeberin bereits die Inflationsausgleichsprämie<br />

in Höhe von insgesamt<br />

3000 Euro. Die Beschäftigten<br />

erhalten den Betrag in Raten bis April<br />

2024, Teilzeitkräfte an teilig.<br />

„Die Entgeltabelle und die individuellen<br />

Gehälter erhöhen sich somit um elf Prozent“,<br />

sagte ver.di-Verhandlungsführer<br />

Tim Feise. „Zusammen mit der freiwilligen<br />

Zahlung der Inflationsausgleichsprämie<br />

ist das ein ordentliches Ergebnis.“ Die<br />

ver.di-Mitglieder im Betrieb seien mit<br />

dem Verhandlungsergebnis zufrieden.<br />

Der alte Tarifvertrag hatte eine Laufzeit<br />

bis 30. Juni <strong>2023</strong>. Der neue Tarifvertrag<br />

soll nicht vor dem 30. September 2025<br />

kündbar sein.<br />

Die Media Broadcast Satellite GmbH<br />

betreibt in Usingen mit rund 80 Beschäftigten<br />

25 Kilometer nördlich von Frankfurt<br />

am Main eine sogenannte Erdfunkstelle.<br />

Mehr als 135 Antennen sind dort<br />

als Sende- und Empfangsstelle für Datenverkehr<br />

aller Art im Betrieb. SIL


2<br />

INHALT<br />

3 Editorial<br />

Diese Ausgabe ...<br />

Betreuungswerk<br />

Tanzen befreit<br />

4 DT IT GmbH<br />

Hinhalten statt verhandeln?<br />

So nicht!<br />

Paragon<br />

Verhandlungsergebnis<br />

erreicht<br />

5 Telekom<br />

Die mobilen Strolche werden<br />

heimatlos<br />

ISS Communication<br />

Services GmbH<br />

Forderung zur Tarifrunde<br />

2024 steht!<br />

6 / 7 Mitbestimmung<br />

Aufsichtsratswahlen Telekom<br />

erfolgreich<br />

FROHE WEIHNACHTEN<br />

Wir wünschen allen<br />

Leserinnen und Lesern<br />

ein friedliches Weihnachtsfest und<br />

alles Gute für das Jahr 2024!<br />

Foto: ©Aksana – stock.adobe.com<br />

VER.DI BUNDESFACHGRUPPE IKT<br />

GOES SOCIAL MEDIA<br />

Foto: Charles Yunck<br />

8 One Telekom Union<br />

OTU-Tagung in Zagreb<br />

9 Betreuungswerk<br />

Studienhilfe wird ab<br />

Oktober <strong>2023</strong> erweitert<br />

Jugend<br />

Herzlich willkommen<br />

10/11 Jahresrückblick<br />

Kein einfaches Jahr<br />

12 Internationales<br />

Wege ebnen und Ziele<br />

angehen<br />

13 Behindertenpolitik<br />

Arbeitsmarkt endlich<br />

inklusiv gestalten<br />

14 Beamt:innen<br />

200 Euro und 5,3 Prozent<br />

mehr Geld<br />

15 Versorgung<br />

Zeiten vor dem<br />

17. Lebensjahr sind<br />

ruhegehaltfähig<br />

16 ver.di<br />

Unterstützung bei Erholung<br />

IMPRESSUM<br />

FOLLOW US!<br />

<strong>KOMM</strong> Nr. 8/<strong>2023</strong><br />

23. Jahrgang<br />

#verdiIKT<br />

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ver.di_IKT zur Netzpolitik<br />

https://twitter.com/verdi_Netzpol<br />

Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundes vorstand: Frank Werneke<br />

Christoph Schmitz, Fachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)<br />

Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Telefon: 030 6956-0 Internet: https://ikt.verdi.de<br />

Erscheinungsweise: 8 Ausgaben pro Jahr<br />

Redaktion: Jessica Sauerwald, Silke Leuckfeld (sil) E-Mail: redaktion.komm@verdi.de<br />

Layout: datagraphis GmbH, Wiesbaden-Nordenstadt Internet: https://datagraphis.de<br />

Gedruckt auf GraphoSilk FSC® 80g/m 2<br />

Folge uns für Tweets und Posts über die Themen,<br />

die die IT- und TK-Branche bewegen.<br />

Druck: Schaffrath DruckMedien GmbH Auflage: 78 961<br />

Anzeigen und Beilagen: Jessica Sauerwald<br />

Telefon: 030 6956-2442<br />

E-Mail: redaktion.komm@verdi.de<br />

Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 19. Januar 2024


3<br />

<strong>KOMM</strong> 08/<strong>2023</strong><br />

EDITORIAL<br />

Diese Ausgabe ...<br />

... wirft einen Blick auf das fast abgelaufene Jahr. Ein großes Thema waren und<br />

sind die stark gestiegenen Preise. Während wir dieses Editorial schreiben, hat Bundeskanzler<br />

Olaf Scholz im Bundestag verkündet, dass ab Jahresbeginn die Stromund<br />

Gaspreisbremsen wegfallen werden. Die Preise seien zwar höher als vor dem<br />

russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, wären aber jetzt auf einem Niveau, das<br />

unter dem Bereich liegt, wo die staatlichen Hilfen greifen würden.<br />

Also alles wieder gut? Leider nein. Bereits in den Vorjahren hatten wir eine hohe<br />

Inflation. Im Jahr 2021 lag die Inflationsrate bei 3,1 Prozent, 2022 bei 6,9 Prozent<br />

und für dieses Jahr werden 6,1 Prozent prognostiziert. Berechnet wird sie im Vergleich<br />

zum Vorjahr auf Grundlage eines statistischen Warenkorbs. Also wird die<br />

prozentuale Erhöhung anhand der zuvor schon stark gestiegenen Preise berechnet.<br />

Für jede und jeden von uns bedeutet dies, wir können – wenn die Einkommen nicht<br />

in gleichem Maß steigen – weniger für unser Geld kaufen.<br />

Umso wichtiger werden mit Blick auf das kommende Jahr die anstehenden<br />

Tarifrunden. Gemeinsam können wir dafür kämpfen, dass die Beschäftigten mehr<br />

Geld im Portemonnaie haben. Dazu ist es wichtig, dass viele Gewerkschaftsmitglied<br />

sind. Mit dieser Macht im Rücken können wir am Verhandlungstisch viel erreichen.<br />

Das erkennen immer mehr Menschen. Unser ver.di-Vorsitzender Frank Werneke<br />

sagte kürzlich im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, so hohe Eintrittszahlen<br />

auf der Seite der Gewerkschaften habe es zuletzt in den 1980er-Jahren<br />

gegeben. In schwierigen Zeiten zusammenzustehen, ist unser Grundprinzip. Deshalb:<br />

Wer noch nicht in ver.di ist, kann dies mit wenigen Klicks ändern auf:<br />

www.mitgliedwerden.verdi.de<br />

<br />

Die <strong>KOMM</strong>-Redaktion<br />

TERMINE DER BETRIEBSGRUPPEN<br />

Foto: geralt/pixabay<br />

Sie sind online zu finden unter:<br />

https://tk-it.verdi.de/<br />

Service<br />

Treffpunkte<br />

Oder einfach den<br />

QR-Code scannen<br />

BETREUUNGSWERK<br />

TANZTHERAPIE | 2024<br />

Seminare für krebsbetroffene Frauen<br />

Tanzen befreit<br />

Wenn Frauen Krebs haben, fehlt es im Alltag häufig an Zeit und<br />

Raum für Fragen, Austausch mit Gleichbetroffenen und Anregungen<br />

für ein Leben mit Krebs. Die Ferienseminare „Tanzen<br />

befreit“ des Betreuungswerks Post, Postbank, Telekom helfen,<br />

die Krankheitsverarbeitung zu unterstützen, krebsbedingte<br />

Ängste, Depressivität oder Schmerzen zu mindern und neue<br />

Lebenskraft zu schöpfen.<br />

Die Ferienseminare bieten eine intensive Begegnung mit sich und anderen<br />

Betroffenen und helfen, neue Handlungsmöglichkeiten zu finden.<br />

Im Seminar finden krebsbetroffene Frauen den Schutzraum und die<br />

vertrauensvolle Atmosphäre unter Gleichbetroffenen, um<br />

• dem Körper mit Achtsamkeit zu begegnen,<br />

• sich ohne Leistungsdruck zu bewegen,<br />

• Gefühle zu- und loszulassen,<br />

• Selbstvertrauen aufzubauen und<br />

• eine innere Balance zu gewinnen.<br />

TANZ­<br />

SEMINARE<br />

Termine und Ablauf<br />

Sechstägiges Ferienseminar für Frauen mit täglich drei Stunden Tanztherapie.<br />

An den Nachmittagen bleibt Zeit zur freien Verfügung oder<br />

für gemeinsame Unternehmungen.<br />

• Lindau: 31. Mai bis 6. Juni 2024<br />

• Inzell: 8. bis 14. Juni 2024<br />

• Büsum: 5. bis 11. September 2024 oder 12. bis 18. September 2024<br />

Ausführliche Informationen: https://kurzelinks.de/dz8n


4<br />

DT IT GMBH<br />

Hinhalten statt verhandeln? So nicht!<br />

Bei der DT IT GmbH sollen bis Ende<br />

2024 über 1300 der 5400 Arbeitsplätze<br />

gestrichen werden. Jetzt gibt<br />

es eine erste Reaktion der Arbeitgeberin<br />

auf die Verhandlungsaufforderung<br />

von ver.di zum Kündigungsschutz.<br />

ver.di sollen endlich Termin ­<br />

vorschläge angeboten werden. Die<br />

Botschaft zwischen den Zeilen der<br />

DT IT ist jedoch eindeutig: Ihre Priorität<br />

liegt offensichtlich in den Verhandlungen<br />

mit dem Gesamtbetriebsrat<br />

zum Personalabbau, nicht<br />

aber beim tarifvertraglichen Schutz<br />

für die Beschäftigten.<br />

Wer sozial verträgliche Personalum- und<br />

Personalabbaumaßnahmen umsetzen<br />

will, braucht auch einen verbindlichen,<br />

tariflich vereinbarten Kündigungsschutz.<br />

Das ist für die Beschäftigten wichtig, weil<br />

der bisherige tarifvertragliche Kündigungsschutz<br />

zum 31. Dezember <strong>2023</strong><br />

ohne Nachwirkung ausläuft. Ab dem<br />

1. Januar 2024 gibt es somit keine tarifliche<br />

Regelung, die Orientierung, Schutz<br />

und Sicherheit im Personalum- und Personalabbauprozess<br />

bietet.<br />

Kein Schutz ist das falsche Signal!<br />

JETZT ONLINE BEITRETEN<br />

mitgliedwerden.verdi.de<br />

Ohne den tariflichen Kündigungsschutz<br />

gibt es in der Folge eine negative Rückwirkung<br />

auf die verbleibenden Teile des<br />

Tarifvertrags zum Rationalisierungsschutz.<br />

Das bedeutet konkret, es würden<br />

Unsicherheiten und unklare Ausgangspositionen<br />

zu vielen Fragen, die der heutige<br />

Rationalisierungsschutz klar regelt,<br />

entstehen. Dazu zählen Auswahlkriterien<br />

unter den Beschäftigten, Zumutbarkeitsbedingungen,<br />

aber auch zum Beispiel<br />

Vermittlungsfragen. Der Rückfall auf die<br />

gesetzlichen Kündigungschutzregelungen<br />

beinhaltet erhebliche Risiken und deutlich<br />

schlechtere Schutzregelungen. Wird der<br />

Kündigungsschutz nicht verlängert, wäre<br />

dies eine Abkehr von der sozial verträglichen<br />

Gestaltung des Personalabbaus<br />

und -umbaus in der DT IT.<br />

Ausschließlich freiwillige Veränderungsangebote<br />

der Arbeitgeberin ohne<br />

einen verlässlichen, kollektiven Schutz –<br />

also nur auf Basis individueller Zusagen –<br />

sind wenig vertrauenswürdig und nicht<br />

zielführend. Die Zukunft der DT IT basiert<br />

nicht nur auf Überlegungen zur<br />

Kostenoptimierung, sondern vor allem<br />

auch auf motivierten Beschäftigten, denen<br />

verlässliche Perspektiven geboten<br />

werden. Wer an der Motivation der Beschäftigten<br />

mit einer Vertrauenskultur<br />

anschließen möchte, muss sich auch zu<br />

einem tariflichen Kündigungsschutzpaket<br />

bekennen.<br />

So geht es nun weiter<br />

ver.di stellt derzeit eine Verhandlungskommission<br />

zur Verhandlung des Kündigungsschutzes<br />

aus den Reihen ihrer Mitglieder<br />

zusammen. ver.di wird zudem auf<br />

die von der Arbeitgeberin angekündigte<br />

Terminabstimmung zur Aufnahme der<br />

Verhandlungen drängen.<br />

Betriebsräte haben sich positioniert<br />

Das Thema „Kündigungsschutz“ hat natürlich<br />

auch die Betriebsräte auf ihrer Betriebsräteversammlung<br />

beschäftigt. Das<br />

Resümee der Versammlung war eindeutig:<br />

Wir brauchen ein schlagfertiges<br />

ver.di-Kampagnenteam. Die Ansagen der<br />

Arbeitgeberin werden nicht kommentarlos<br />

akzeptiert. Wir wollen uns gemeinsam<br />

und sichtbarer für unsere Anliegen engagieren.<br />

Aktuell finden Betriebsversammlungen<br />

statt, bei denen die Beschäftigten dem<br />

Arbeitgeber die Rote Karte zeigen.<br />

ver.di wichtiger denn je!<br />

Beschäftigte brauchen in unsicheren Zeiten<br />

einen verlässlichen Partner an ihrer<br />

Seite. ver.di-Mitglieder sind Teil eines starken<br />

Netzwerkes: Wir lassen unsere Mitglieder<br />

nicht allein.<br />

RED<br />

PARAGON<br />

Verhandlungsergebnis erreicht<br />

Für die Beschäftigten der Paragon<br />

Customer Communications Weingarten<br />

GmbH hat ver.di ein Verhandlungsergebnis<br />

erreicht, das nun<br />

(nach <strong>KOMM</strong>-Redaktionsschluss)<br />

von der ver.di-Tarifkommission bewertet<br />

wird.<br />

Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass<br />

Inflationsausgleichsprämien gezahlt werden.<br />

Siebzehn Monate erhalten die Beschäftigten<br />

monatlich 135 Euro netto auf<br />

ihr Gehalt gezahlt. Im Dezember 2024 soll<br />

es eine einmalige Inflationsausgleichsprämie<br />

von 270 Euro netto geben. Ab<br />

Februar 2025 sollen sich die Einkommen<br />

monatlich um den Festbetrag von 200<br />

Euro erhöhen, für Teilzeitkräfte anteilig.<br />

Der variable Anteil des Jahreszielgehalts<br />

würde für die Laufzeit vom 1. Juli <strong>2023</strong> bis<br />

31. Dezember 2024 zu 100 Prozent fixiert.<br />

Hohe Steigerungen<br />

Der Hauptteil der Beschäftigten ist in die<br />

Vergütungsgruppen 2 und 3 eingruppiert.<br />

„Für sie bedeutet das Ergebnis am Ende<br />

eine Erhöhung der Tabelle und der Gehälter<br />

von rechnerisch 7,69 Prozent für die<br />

Vergütungsgruppe 2 und für die Vergütungsgruppe<br />

3 in Höhe von 6,47 Prozent“,<br />

erklärt ver.di-Verhandlungsführer<br />

Tim Feise.<br />

Der Tarifvertrag könnte frühestens<br />

nach 18 Monaten gekündigt werden. Er<br />

soll eine Laufzeit von Juli <strong>2023</strong> bis Dezember<br />

2024 haben. Der Arbeitgeber hatte<br />

alle Tarifverträge zum 30. Juni <strong>2023</strong> gekündigt.<br />

Seitdem befinden sie sich in der<br />

Nachwirkung. Das heißt, sie gelten für die<br />

dort bisher Beschäftigten weiter; bei Neueinstellungen<br />

obliegt es der Arbeitgeberin,<br />

ob sie den Tarifvertrag für die Beschäftigten<br />

anwendet.<br />

Der Einkommenstarifvertrag kann nun<br />

kollektivrechtlich wieder geschlossen werden.<br />

Der Manteltarifvertrag und der Entgeltrahmentarifvertrag<br />

bleiben zunächst in<br />

der Nachwirkung. Hierüber wird jetzt in<br />

Folge weiterverhandelt. „Uns ist wichtig,<br />

dass das Unternehmen tarifgebunden<br />

bleibt“, betont Tim Feise. <br />

SIL


5 <strong>KOMM</strong> 08/<strong>2023</strong><br />

TELEKOM<br />

Die mobilen Strolche werden HEIMATLOS<br />

Am 22. November <strong>2023</strong> versammelten sich um die Mittagszeit rund 200<br />

Eltern mit ihren Kindern, Kita-Beschäftigte und Beschäftigte der Telekom am<br />

sogenannten Platz des himmlischen Friedens (Campus Telekom), um gegen<br />

die angekündigte Schließung des Betriebskindergartens im Erstbau am Bonner<br />

Landgrabenweg zu demonstrieren. Sie wurden dabei von Kommunalpolitiker:innen<br />

aller Parteien in Bonn-Beuel unterstützt.<br />

Die Deutsche Telekom AG will am Standort<br />

Landgrabenweg die Betriebskita Die<br />

mobilen Strolche zum 31. Juli 2024 schließen.<br />

Bisher werden hier 51 Kinder betreut.<br />

Das sind Plätze, die schon im<br />

nächsten Bonner Kita-Jahr fehlen würden.<br />

Nun formiert sich Widerstand gegen<br />

die Schließungspläne. Insgesamt 23 qualifizierte<br />

Mitarbeiterinnen halten seit<br />

20 Jahren den Rücken vieler Telekom-<br />

Eltern frei und helfen damit, Arbeit und<br />

Familie in Einklang zu halten.<br />

Das soll nun vorbei sein. Die Telekom<br />

möchte dieses Angebot beenden. Der<br />

sogenannte Erstbau am Landgrabenweg<br />

wird zu Ende 2025 abgemietet. Deshalb<br />

müsse auch die Kita den Erstbau verlassen.<br />

Da es keinen alternativen Standort<br />

gäbe und die Arbeitgeberin nicht<br />

einmal eine vorübergehende Lösung<br />

in Form einer Container-Kita in Betracht<br />

zieht, verliert auch das gesamte hoch<br />

qualifizierte Kita-Personal im Sommer<br />

kommenden Jahres seinen Arbeitsplatz.<br />

Unkreativ und unsozial<br />

Mit über 13 000 Telekom-Beschäftigten in<br />

der Bundesstadt Bonn trägt die Deutsche<br />

Telekom eine besondere Verantwortung,<br />

insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf. Mit der Kita-Schließung<br />

wälzt die Telekom dieses Problem auf die<br />

Stadt sowie die betroffenen Familien ab.<br />

Faktisch fallen in Bonn 51 Kita-Plätze mit<br />

der Schließung der Mobilen Strolche weg.<br />

Auch wenn 39 noch nicht im Grundschulalter<br />

befindliche Kinder ab Sommer auf<br />

die drei anderen Betriebs kindergärten<br />

aufgeteilt würden, stellt die Telekom in<br />

Bonn dann 30 Kita-Plätze weniger zur<br />

Verfügung. Damit verschärft die Telekom<br />

den Wettbewerb um Kinder betreuungsplätze<br />

in Bonn.<br />

„Was hier durch die Entscheidungen<br />

des Konzernmanagements in der Zen trale<br />

in Bonn geschieht, ist eine persön liche<br />

Katastrophe für alle betroffenen Beschäftigten!<br />

Als Eltern, als Mitarbeitende, als<br />

Kita-Personal. Und die angegebene<br />

,Alternativlosigkeit’ ist einfach nur beschämend<br />

und auch gesellschafts- und<br />

stadtpolitisch unkreativ und unsozial“,<br />

schreibt der Betriebsgruppen-Vorsitzende<br />

Jan Öhl mann auf LinkedIn.<br />

ver.di fordert die Telekom auf, diese<br />

Sparentscheidung rückgängig zu machen<br />

oder zumindest nach Lösungen zu suchen,<br />

die Kita in der Nähe des Landgrabenwegs<br />

dauerhaft weiterzuführen. RED<br />

Eine Petition gegen die Schließung:<br />

https://kurzelinks.de/v4o5<br />

Foto: Rainer Kau<br />

ISS COMMUNICATION SERVICES GMBH<br />

Forderung zur Tarifrunde 2024 steht!<br />

Eine Mitglieder- und Beschäftigtenbefragung<br />

sowie intensive Diskus sionen<br />

in den ver.di-Betriebsgruppen und<br />

der Tarifkommission sind dem Beschluss<br />

vorausgegangen: Nun steht<br />

sie fest – die Forderung zur Tarifrunde<br />

ISS Communication Services 2024.<br />

In ihrer Sitzung am 16. November <strong>2023</strong><br />

hat die ver.di-Tarifkommission der ISS CS<br />

die Forderung für die bevorstehende Tarifrunde<br />

2024 beschlossen. Gefordert<br />

werden zwölf Prozent tabellenwirksame<br />

Entgelterhöhung bei einer Laufzeit von<br />

zwölf Monaten ab dem 1. Januar 2024<br />

sowie 40 Euro Zulage für Vorsorge.<br />

Außerdem soll es eine besondere Komponente<br />

für ver.di-Mitglieder und für<br />

Auszubildende geben.<br />

Die Forderung gilt für alle Beschäftigten,<br />

die unter den Geltungsbereich des<br />

Manteltarifvertrags oder derzeit den Geltungsbereich<br />

des Tarifvertrags Gewerbliche<br />

Arbeitnehmer:innen fallen, sowie für<br />

Auszubildende und dual Studierende in<br />

der ISS Communication Services GmbH.<br />

Unsere Ziele<br />

Trotz stagnierender beziehungsweise gefallener<br />

Inflationsrate bleiben die Lebenshaltungskosten<br />

für die Beschäftigten auf<br />

einem konstant hohen Niveau. Die Reallohnentwicklung<br />

liegt weiterhin hinter<br />

der Preissteigerung. Hier gilt es, den Anschluss<br />

zu halten.<br />

Neben der Einkommenssicherheit wird<br />

es immer wichtiger, auch für das Alter vorzusorgen.<br />

Derzeit kommen höchst unterschiedliche<br />

gesetzliche und tarifliche Regelungen<br />

zur Anwendung und damit unterschiedliche<br />

Unterstützungen durch den<br />

Arbeitgeber. Die Altersvorsorge durch den<br />

Arbeitgeber für alle Beschäftigten muss<br />

gestärkt werden.<br />

Stichwort attraktiver Arbeitgeber<br />

„Die Beschäftigten haben auch in <strong>2023</strong><br />

durch ihren täglichen Einsatz einen maßgeblichen<br />

Beitrag zu den finanziellen Ergebnissen<br />

der ISS CS geleistet“, sagt<br />

ver.di-Verhandlungsführerin Dorothea<br />

Forch. Durch erneute Umstrukturierungen<br />

sind Unsicherheiten und weitere Herausforderungen<br />

für die Beschäftigten entstanden.<br />

„Dafür muss jetzt eine angemessene<br />

Wertschätzung durch den Arbeitgeber<br />

erfolgen“, betont Dorothea Forch.<br />

Neben der Forderung hat die ver.di-<br />

Tarifkommission die Kündigung der derzeit<br />

noch gültigen Entgelttabellen beschlossen<br />

und wird den Arbeitgeber zu<br />

Verhandlungen auffordern.<br />

www.iss.verdi.de


6<br />

MITBESTIMMUNG<br />

Foto: Charles Yunck<br />

Aufsichtsratswahlen Telekom<br />

ERFOLGREICH<br />

Gleich in elf Gesellschaften wurden in diesem Jahr im Telekom-Konzern Aufsichtsratswahlen<br />

durchgeführt. Diese sind nun mit den Wahlen für die Deutsche<br />

Telekom AG, Deutsche Telekom Privatkunden Vertrieb GmbH, Deutsche<br />

Telekom Technik GmbH, Deutsche Telekom Service GmbH, alle abgeschlossen.<br />

Diese Wahlen erfolgten nach dem Delegiertenprinzip. ver.di freut sich<br />

über die guten Ergebnisse für ihre Kandidat:innen.<br />

VON CHRISTOPH HEIL<br />

Insgesamt kandidierten auf den von<br />

ver.di beworbenen Listen 123 Kandidat:innen.<br />

Bei allen Wahlen wurden Vertreter:innen<br />

aus dem betrieblichen Umfeld<br />

inklusive je einer Vertretung aus dem<br />

Bereich der leitenden Angestellten sowie<br />

Gewerkschaftsvertreter:innen gewählt. In<br />

den elf Aufsichtsratswahlen wurden 74<br />

Mandate vergeben. 69 davon gewannen<br />

die ver.di-Listen. Das sind mehr als 93<br />

Prozent. Die Gewerkschaftssitze hat<br />

ver.di erfolgreich verteidigt und alle gewonnen.<br />

Neu im Konzernaufsichtsrat<br />

Erstmals wurde Christoph Schmitz, Bundesfachberereichsleiter<br />

und Mitglied im<br />

ver.di-Bundesvorstand, zur Wahl nominiert.<br />

Er führte die ver.di-Kandidat:innenliste<br />

der Gewerkschaftsvertreter:innen an.<br />

Auf Anhieb bekam er von gut 75 Prozent<br />

der aus dem gesamten Konzern entsandten<br />

975 Delegierten das Vertrauen. Das<br />

ist ein gutes Ergebnis und für die anstehenden<br />

Aufgaben eine Verpflichtung.<br />

Dessen ist er sich bewusst und sagte nach<br />

seiner Wahl: „Das Vertrauen der Delegierten<br />

macht mich stolz, das Ergebnis nehme<br />

ich mit großem Respekt entgegen. Ich<br />

möchte die in mich gesetzten Erwartungen<br />

erfüllen, indem ich an den bisherigen<br />

Erfolg der Mitbestimmungsarbeit in der<br />

DTAG mit einem starken Team anknüpfen<br />

werde. Dazu braucht es auch den regelmäßigen<br />

Austausch mit den Beschäftigten<br />

und den engen Schulterschluss mit<br />

ihrer durchsetzungsfähigen Gewerkschaft,<br />

unserer ver.di.“<br />

100 Prozent ver.di<br />

Alle weiteren Kandidat:innen für den<br />

Konzernaufsichtsrat wurden so gewählt,<br />

wie sie von der ver.di-Nominierungsversammlung<br />

vorgeschlagen wurden.<br />

Erfolgreiche Listenführerin für den Aufsichtsrat<br />

der Deutschen Telekom AG war<br />

die Telekom-Konzernbetriebsratsvorsitzende<br />

Kerstin Marx. Neben ihr wurden<br />

Eric Daum, Nicole Seelemann-Wandtke,<br />

Constantin Greve, Karin Topel und Odysseus<br />

Chatzidis als betriebliche Vertre-


7<br />

<strong>KOMM</strong> 08/<strong>2023</strong><br />

ter:innen gewählt. Bei den leitenden Angestellten<br />

erhielt Steffi Kreusel erneut die<br />

Unterstützung der Delegierten. Bei den<br />

weiteren Gewerkschaftsvertreter:innen<br />

wurden Frank Sauerland, ver.di-Bereichsleiter<br />

Tarifpolitik Grundsatz IKT, und Susanne<br />

Schöttke, Leiterin des ver.di Landesbezirks<br />

Nord, in den Aufsichtsrat der<br />

Deutschen Telekom AG wiedergewählt.<br />

Weitere Ergebnisse<br />

Für die sechs betrieblichen Sitze bei der<br />

Deutschen Telekom Technik GmbH (DT<br />

Technik) wurden die folgenden ver.di-<br />

Kandidatinnen und -Kandidaten gewählt:<br />

Listenführer Elmar Kröber, dahinter folgend<br />

Cornelia Parisi-Bohmholt und Karin<br />

Topel. Holger Meuler, Frank Bethke und<br />

Kirsten Jöhnck ziehen als Gewerkschaftsvertreter:in<br />

in das Aufsichtsgremium ein.<br />

Martin Philipp holte das Mandat als<br />

ver.di-Kandidat für die leitenden Angestellten.<br />

Als betriebliche Vertreter:innen wurden<br />

in den Aufsichtsrat der Deutschen<br />

Telekom Service GmbH Erick Daum als<br />

Listenführer, gefolgt von Anja Klaucke,<br />

Christina Abril-Haag, Michael Beck und<br />

Elke Sandler gewählt. Die Gewerkschaftssitze<br />

holten Frank Schmidt und Annett<br />

Enter. Als leitender Angestellter wurde<br />

Thomas Müller von der ver.di-Liste gewählt.<br />

Durch eine Vorabstimmung der Beschäftigten<br />

wurde auch der Aufsichtsrat<br />

bei der Deutschen Telekom Privatkunden<br />

Vertrieb GmbH (PVG) in Form der Delegiertenwahl<br />

bestimmt. Bei den betrieblichen<br />

Sitzen holten Listenführerin Nicole<br />

Koch und Matthias Hörig auf Platz zwei<br />

der Liste direkt alle Stimmen der Delegierten.<br />

Lediglich eine Stimme weniger<br />

erhielt Stefanie Frank auf dem Listenplatz<br />

3. Für die gewerkschaftlichen Sitze<br />

wurden Claudia Hanke und Frank<br />

Schmidt in den PVG-Aufsichtsrat entsendet.<br />

Gute Basis<br />

Mit den insgesamt erzielten Wahlergebnissen<br />

haben wir eine gute Basis für die<br />

kommenden Jahre. ver.di bleibt in allen<br />

Aufsichtsräten des Konzerns stärkste<br />

Kraft. Dies werden wir nutzen, um den<br />

Beschäftigten eine starke Stimme zu<br />

geben.<br />

Foto: Sven Guski<br />

Eine starke Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat<br />

braucht die enge Vernetzung<br />

zwischen den ver.di-Betriebsräten und<br />

den in ver.di organisierten leitenden Angestellten<br />

für eine starke Tarif- und Gewerkschaftspolitik.<br />

Die Gewählten<br />

Die Gewählten von allen elf Gesellschaften,<br />

also auch die der Wahlen aus dem<br />

Oktober, haben wir hier aufgeführt:<br />

https://mitbestimmentelekom.de<br />

Die <strong>KOMM</strong>-Redaktion gratuliert und<br />

wünscht alles Gute für eine erfolgreiche<br />

Arbeit.<br />

Christoph Heil<br />

ver.di-Bereich<br />

Mitbestimmung<br />

und<br />

Branchenpolitik<br />

Anzeige<br />

www.bund-verlag.de<br />

Was neu gewählte Aufsichtsratsmitglieder<br />

wissen sollten<br />

Neu gewählten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat stellen sich zu Beginn ihrer Tätigkeit<br />

viele Fragen. Diese betreffen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen<br />

die Aufsichtsratsmitglieder arbeiten, und die Rolle, die sie auszufüllen haben. Antworten<br />

liefert dieser Ratgeber, der das rechtliche und organisatorische Grundlagen wissen vermittelt<br />

und Empfehlungen für die praktische Arbeit gibt. Im Vordergrund stehen ausführliche<br />

Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder.<br />

Die wichtigsten Gesetzestexte, ein Fragebogen zur Effizienzprüfung des Aufsichtsrats und<br />

eine Mustergeschäftsordnung runden das Buch ab. Neu in der 3. Auflage sind Hinweise zur<br />

Vergütung und zum Aufwendungsersatz von Aufsichtsratsmitgliedern.<br />

Bachner / Culik / Weinbrenner<br />

Neu im Aufsichtsrat<br />

Tipps und Hinweise für Arbeitnehmervertreter<br />

und Betriebsräte<br />

3., aktualisierte und überarbeitete Auflage<br />

<strong>2023</strong>. 170 Seiten, kartoniert<br />

€ 32,–<br />

ISBN 978-3-7663-7360-1<br />

bund-shop.de/7360<br />

Aus dem Inhalt:<br />

› Die Wahlen zum Aufsichtsrat und die Geschlechterquote in börsenorientierten Unternehmen<br />

› Die Stellung des Aufsichtsratsvorsitzenden<br />

› Die Einberufung zu den Sitzungen des Aufsichtsrats<br />

› Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat<br />

› Die Überwachung der Geschäftsführung<br />

› Die Kommunikation innerhalb des Aufsichtsrats<br />

› Der deutsche Corporate Governance Kodex<br />

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8<br />

OXOXOXOXOOX<br />

ONE TELEKOM UNION<br />

OTU-Tagung in Zagreb<br />

Foto: Manfred Geneschen<br />

Vom 24. bis 25. Oktober <strong>2023</strong> fand<br />

in Kroatien das jährliche Präsenzmeeting<br />

unserer Gewerkschaft One<br />

Telekom Union (OTU) statt. Die OTU<br />

ist der Verbund europäischer Gewerkschaften<br />

aus Ländern, in denen<br />

die Deutsche Telekom Beteiligungen<br />

hat, und steht unter dem Dach der<br />

UNI Global Union, unserer internationalen<br />

Gewerkschaftsföderation<br />

im Dienstleistungssektor. Gastgeber<br />

war die kroatische Telekommunikationsgewerkschaft<br />

HST (Hrvatski<br />

Sindikat Telekomunikacija).<br />

VON ERIC DAUM<br />

An dem Treffen nahmen 18 Gewerkschaftsvertreter:innen<br />

aus Kroatien, Österreich,<br />

Montenegro, der Tschechischen<br />

Republik, Griechenland, Ungarn, Polen,<br />

der Schweiz und Deutschland unter dem<br />

Vorsitz von UNI Global Union teil. Die<br />

Deutsche Telekom war auf der Konferenz<br />

durch Ingo-Ernst Schöllmann vertreten,<br />

als Gäste nahmen die Personalvorstände<br />

Ana Modrić Topalović und Ivan Gorski des<br />

Gastgebers Hrvatski teil.<br />

Mehr Geld gefordert<br />

Wenngleich Gehaltsverhandlungen und<br />

Verhandlungen über einen Tarifvertrag in<br />

die Zuständigkeit der lokalen Unternehmen<br />

fallen, übermittelten die OTU-Gewerkschaften<br />

dem Vertreter der zentralen<br />

Leitung eine gemeinsame Botschaft: Es ist<br />

Zeit für Lohn- und Gehaltserhöhungen!<br />

Ingo-Ernst Schöllmann ist in der<br />

Telekom-Zentrale für das Arbeitsrecht<br />

einschließlich der Verhandlungen mit den<br />

Gewerkschaften zuständig. Er äußerte<br />

Verständnis für die Erwartungen der Gewerkschaften,<br />

betonte aber gleichzeitig<br />

den starken Anstieg der Energiekosten<br />

sowie notwendige erhebliche Investitionen<br />

in den Aufbau des Netzwerks, um<br />

mit der Konkurrenz mithalten zu können.<br />

Eric Daum<br />

Stellvertretender<br />

Vorsitzender<br />

Konzernbetriebsrat<br />

Deutsche Telekom<br />

AG<br />

Gleichzeitig müsse auf die Rentabilität<br />

des Unternehmens geachtet werden. Er<br />

stellte fest, dass unter solchen Umständen<br />

versucht werde, so viel wie möglich<br />

in die Erhöhung der Einkommen der Beschäftigten<br />

zu investieren. Es sei nicht<br />

möglich, einen vollständigen Inflationsausgleich<br />

sicherzustellen. Er sei davon<br />

überzeugt, dass die Arbeitnehmer:innen<br />

in allen Telekom-Unternehmen im Marktvergleich<br />

immer noch angemessen bezahlt<br />

werden.<br />

Die OTU-Vorsitzende Michala Lafferty<br />

betonte, dass die Gewerkschaften stets<br />

auch die Geschäftstätigkeit der Unternehmen<br />

im Blick hätten, da nur so auch gute<br />

Arbeitsplätze garantiert würden. Die Kolleginnen<br />

und Kollegen in den einzelnen<br />

Ländergesellschaften hätten einen erheblichen<br />

Beitrag zu den guten Zahlen der<br />

Telekom geleistet und nun eine berechtigte<br />

Erwartungshaltung in den laufenden<br />

und anstehenden kollektiven Gehaltsverhandlungen.<br />

Dafür würden sich die Gewerkschaften<br />

in der OTU starkmachen.<br />

Künstliche Intelligenz<br />

Die OTU ist davon überzeugt, dass es neben<br />

den Einkommen, die Gegenstand der<br />

Tarifverhandlungen in den lokalen Unternehmen<br />

sind, auch Themen von besonderem<br />

und gemeinsamem Interesse für<br />

alle internationalen Telekom-Beschäftigten<br />

gibt. Eines dieser Themen ist der<br />

Einsatz Künstlicher Intelligenz samt ihrer<br />

Folgen für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen.<br />

Die Telekom hat sich auf<br />

betrieblicher Ebene in Deutschland mit<br />

den Arbeitnehmervertreter:innen auf ein<br />

KI-Manifest geeinigt.<br />

Mit dem Ziel, Rechte und Verfahren zu<br />

harmonisieren, fordert die OTU die Deutsche<br />

Telekom auf, eine Vereinbarung über<br />

den Umgang mit Künstlicher Intelligenz<br />

abzuschließen, die für alle europäischen<br />

Telekom-Unternehmen gelten soll. Michala<br />

Lafferty (UNI Global Union), Eric Daum<br />

(ver.di), Vesna Mamić (HST) und Dimitrios<br />

Moustakidis (OME-OTE) wurden beauftragt,<br />

entsprechende Gespräche mit dem<br />

Arbeitgeber aufzunehmen.<br />

Erfahrungsaustausch<br />

Im internen Teil der Sitzung stellten alle<br />

Gewerkschaftsvertreter:innen die konkreten<br />

Probleme und Herausforderungen vor,<br />

mit denen sie bei den Verhandlungen über<br />

Gehaltserhöhungen konfrontiert sind. Angesichts<br />

der steigenden Lebenshaltungskosten<br />

und der hohen Inflationsraten ist<br />

eine gerechtere Verteilung der Unternehmensgewinne<br />

dringend notwendig.<br />

Einige nationale Gewerkschaften präsentierten<br />

ihre Erfahrungen mit den<br />

vorgeschlagenen Initiativen der 4-Tage-<br />

Woche, Projekten zur Einsparung und<br />

Prozessoptimierung sowie dem Programm<br />

zur Beteiligung der Beschäftigten<br />

an Unternehmensanteilen.<br />

Es wurde über die Notwendigkeit gesprochen,<br />

den gesellschaftlichen Dialog<br />

mit dem Management zu stärken, da sich<br />

die Arbeitswelt ständig verändert. In der<br />

Zukunft werden Herausforderungen wie<br />

Automatisierung, zunehmende Digitalisierung<br />

und der Einsatz Künstlicher Intelligenz<br />

bestimmte Arbeitsplätze verschwinden<br />

lassen, aber auch neue schaffen.<br />

Die Teilnehmer:innen des Treffens<br />

waren sich einig, dass diese Veränderungen<br />

unvermeidlich und nicht aufzuhalten<br />

sind. Die negativen Auswirkungen müssen<br />

aber rechtzeitig erkannt und minimiert<br />

werden.<br />

Die Mitglieder der OTU treffen sich<br />

vierteljährlich online; die nächste Präsenzsitzung<br />

wird im September 2024 in Budapest<br />

stattfinden.<br />

Foto: Hrvatski Sindikat Telekomunikacija


9 <strong>KOMM</strong> 08/<strong>2023</strong><br />

BETREUUNGSWERK<br />

Studienhilfe wird ab<br />

Oktober <strong>2023</strong> erweitert<br />

Ein Ziel des Betreuungswerks Post Postbank Telekom ist es, Schülerinnen<br />

und Schülern einen guten Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Seit vielen<br />

Jahren werden Eltern bei der Realisierung der Studienwünsche ihrer Kinder<br />

unterstützt und ins be sondere die Schul- und Berufsaus bildung gefördert. Um<br />

mehr jungen Menschen den Weg zum Studium eröffnen und gezielter helfen<br />

zu können, hat das Betreuungswerk die Unterstützungsmöglichkeiten in der<br />

Studienhilfe ausgeweitet.<br />

Neu ist, dass ganz im Sinne des Mottos<br />

Starthelfer bereits mit Studienbeginn eine<br />

Unterstützung möglich ist, die Wartezeit<br />

bis zum vierten Fachsemester entfällt. Die<br />

Leistungen wurden vom BAföG-Anspruch<br />

entkoppelt; dadurch kann beispielsweise<br />

in bestimmten Fällen auch bei Fachrichtungswechseln<br />

unterstützt werden.<br />

Was gefördert wird<br />

Gefördert werden alle Vollzeitstudiengänge<br />

an einer Universität, Hochschule<br />

oder Fachhochschule. In begründeten<br />

Fällen wird auch ein Teilzeitstudium, Fernstudium<br />

oder Zweitstudium anerkannt.<br />

Der Förderungsbetrag wurde auf<br />

2400 Euro pro Jahr vereinheitlicht. Der<br />

Leistungszeitraum ist semesterbezogen.<br />

Künftig wird auch ein Studium im Ausland<br />

unterstützt, vorausgesetzt, dass das<br />

Studium innerhalb der Europäischen Union<br />

oder in der Schweiz erfolgt.<br />

Voraussetzungen<br />

Ein Elternteil muss zu den Beschäftigten<br />

rund um Post, Postbank und Telekom gehören.<br />

Zudem dürfen die Einkommensgrenzen<br />

der Abgabenordnung nicht überschritten<br />

werden. Für ver.di-Mitglieder<br />

gibt es zusätzlich noch eine Aufstockung<br />

der Beträge über den ver.di Sozialverein,<br />

wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt<br />

sind.<br />

RED<br />

https:://kurzelinks.de/b9wg<br />

Wir sind gerne für Sie da:<br />

Telefon 036922 40712<br />

oder 0711 9774-13605<br />

mail@betreuungswerk.de<br />

Unter www.betreuungswerk.de/<br />

studienhilfe gibt es weitere Informationen<br />

lich<br />

willkommen<br />

Foto: Anna Klosa<br />

Zur Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag<br />

gehört der Eintritt in die<br />

Gewerkschaft. Dies sahen auch mehr<br />

als 450 Auszubildende und dual Studierende<br />

der Jahrgänge 2022 und<br />

<strong>2023</strong> bei der Telekom in Nordrhein-<br />

Westfalen so. Ab sofort kämpfen sie<br />

gemeinsam mit uns für faire Vergütungen und attraktive<br />

Ausbildungsbedingungen.<br />

Wie in den Jahren zuvor hatte ver.di die neuen Mitglieder<br />

in den Movie Park Germany bei Bottrop-Kirchhellen eingeladen.<br />

Am 4. November hieß es darum wieder: Die ver.di-<br />

Jugend macht den Movie Park unsicher. 150 junge Kolleginnen<br />

und Kollegen hatten sich zusammengefunden und<br />

trotzten dem regnerischen Herbstwetter, um gemeinsam<br />

den Tag zu verbringen, sich besser kennenzulernen und<br />

Spaß zu haben. <br />

RED


10<br />

JAHRESRÜCKBLICK<br />

Kein einfaches Jahr<br />

Die weiterhin hohe Inflation hat unsere Arbeit in <strong>2023</strong> in- und außerhalb von<br />

anstehenden Tarifrunden bestimmt. Die Kampagne zur Zahlung eines Energiegelds<br />

war daher wichtig, um in der IKT-Branche für Ausgleich zu sorgen,<br />

auch wenn nicht überall die volle Summe von 3000 Euro ausbezahlt wurde.<br />

Ver.di wird sich im Rahmen künftiger Verhandlungen auch weiterhin dafür<br />

stark machen, dass das volle Potenzial ausgeschöpft wird. Ob dies in den<br />

anstehenden Tarifrunden geschieht, muss jedoch die jeweilige Tarifkommission<br />

entscheiden. Daneben gab es aber auch eine Fülle an weiteren Themen,<br />

die uns und unsere Arbeit in <strong>2023</strong> geprägt haben:<br />

Energiegeld-Kampagne<br />

ver.di hatte eine Kampagne zu einer Zahlung<br />

der Inflationsausgleichsprämie für die<br />

Beschäftigten der IKT-Branche gestartet:<br />

die Energiegeld-Kampagne. Für die Kampagne<br />

wurden Materialien erstellt und sie<br />

wurde von Aktionen in Betrieben begleitet.<br />

Die begleitende Petition haben mehr<br />

als 25 000 Menschen mitgezeichnet.<br />

In einigen Tarifrunden für Telekom-<br />

Töchter wurden erste Zahlungen vereinbart,<br />

wie bei der Privatkunden Vertriebsgesellschaft<br />

mbH (PVG) oder der Deutschen<br />

Telekom Services Europe SE (DT<br />

SE). Mit dem Märzgehalt zahlte die Telekom<br />

ein Energiegeld in Höhe von 1000<br />

Euro an die Tarifbeschäftigten im Konzern<br />

– allerdings nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen. Auch die Teilzeitbeschäftigten<br />

bekamen den Betrag in voller<br />

Höhe. Auszubildende und dual Studierende<br />

erhielten 500 Euro. Nicht berücksichtigt<br />

wurden von der Telekom Ruheständler,<br />

Personen in der passiven Altersteilzeit<br />

und aktive Beamt:innen.<br />

Aufsichtsratswahlen Telekom<br />

Im November wurden die Aufsichtsratswahlen<br />

für elf Telekom-Gesellschaften<br />

mit einem sehr guten Ergebnis für ver.di<br />

abgeschlossen. Es wurden 74 Mandate<br />

vergeben; 69 davon gewannen die ver.di-<br />

Listen. Alle Gewerkschaftssitze konnten<br />

erfolgreich verteidigt werden.<br />

Foto: Christian von Polentz<br />

Tarifrunden im Telekom-Konzern<br />

Im Frühjahr 2024 sind in vierzehn Telekom-Unternehmen<br />

die Entgelttarifverträge<br />

gleichzeitig kündbar. Nachgelagert im<br />

Verlauf des Jahres 2024 für weitere fünf<br />

Unternehmen. Vorbereitend hat der Bereich<br />

Tarifpolitik Grundsatz ein Grobkonzept<br />

erarbeitet, das mit den Landesfachgruppen,<br />

Landesarbeitskampfleitungen<br />

und der Tarifkommission rückgekoppelt<br />

und verabschiedet wurde. Bestandteile<br />

sind klare Mitgliederziele, neue Beteiligungsinstrumente<br />

für Mitglieder und erste<br />

Diskussionen zur strategischen Ausrichtung.<br />

Ein Element ist auch die Durchführung<br />

einer ersten aktivierenden Beschäftigtenbefragung,<br />

die von September<br />

bis Mitte Oktober <strong>2023</strong> durchgeführt<br />

wurde.<br />

Deutsche Telekom Außendienst<br />

GmbH<br />

Aufgrund einer angespannten Servicesituation<br />

ist der Arbeitgeberverband an<br />

ver.di herangetreten, um zu klären, ob es<br />

möglich ist, Anreize zu schaffen, die aufgelaufenen<br />

Mengen durch freiwillige<br />

Mehrarbeit zu bewältigen. Innerhalb der<br />

Verhandlungen konnte ver.di eine zusätzliche<br />

Incentivierung in Höhe von sechs<br />

Euro je Stunde für max. 100 Stunden<br />

durchsetzen<br />

DT Tiefbau GmbH<br />

Um engen Kapazitäten am Tiefbaumarkt<br />

zu begegnen, hat die Telekom die Gründung<br />

einer eigenen Tiefbau GmbH verkündet.<br />

Die Tarifkommission Telekom<br />

Konzern konnte ein Verhandlungsergebnis<br />

erreichen, das die im Telekom-Konzern<br />

vorhandenen Tarifstandards sichert.<br />

Es wurde das hohe Niveau der DT Technik<br />

GmbH mit tiefbauspezifisch bedingten<br />

Abweichungen vereinbart.<br />

Deutsche Telekom<br />

Geschäftskundenvertrieb<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2023</strong> gibt es nur noch<br />

eine Gesellschaft für den Geschäftskundenbereich<br />

der Telekom: Die gesamte<br />

DT BS (Business Solutions) ist in die DT<br />

GKV (Geschäftskundenvertrieb) übergegangen.<br />

Zum 1. Januar wechselten 1300<br />

Beschäftigte aus dem Geschäftskundenbereich<br />

der Telekom Deutschland GmbH<br />

in die DT GKV. Passend zur neuen Aufstellung<br />

hat die Gesellschaft einen neuen<br />

Namen bekommen: Deutsche Telekom<br />

Geschäftskunden (DT GK) GmbH. Mit<br />

Harmonisierungstarifverträgen konnte<br />

ver.di gute Konditionen und einen Rationalisierungsschutz<br />

bis Ende 2024 vereinbaren.<br />

Dabei musste ver.di in fast<br />

zwei Verhandlungsjahren harte Kämpfe<br />

ausfechten, um arbeitgeberseitig gewünschte<br />

Verschlechterungen abzuwenden.<br />

DT Security GmbH<br />

Die Arbeitgeberseite hatte ein einseitiges<br />

Tarifangebot vorgelegt. Die Tarifverträge<br />

waren nicht gekündigt. Nach Befragungen<br />

der Mitglieder hat die Tarifkommission<br />

das Angebot angenommen. Ab<br />

dem 1. April <strong>2023</strong> stiegen die Einkommen<br />

für die Vergütungsgruppen 1 – 5 um<br />

3,1 Prozent, die Vergütungsgruppe 6 um<br />

2,9 Prozent und die Vergütungsgruppen<br />

7 – 10 um 2,7 Prozent. Die Vergütungsgruppen<br />

1 – 6 erhielten eine Inflationsausgleichs<br />

prämie im August und noch<br />

einmal im November in Höhe von jeweils<br />

500 Euro. Der Entgelttarifvertrag ist frühestens<br />

zum 31. März 2024 kündbar.<br />

Betriebsbedingte Beendigungskündigungen<br />

sind bis zum 31. Dezember 2024<br />

ausgeschlossen.<br />

DT MMS GmbH<br />

Auch bei der DT MMS hatte die Arbeitgeberseite<br />

ein einseitiges Tarifangebot<br />

vorgelegt. Nach Mitgliederumfragen hat<br />

die Tarifkommission das Angebot ebenfalls<br />

angenommen. Die Entgelte stiegen<br />

rückwirkend ab 1. April <strong>2023</strong> für die Vergütungsgruppen<br />

1 – 5 um 3,1 Prozent,<br />

die Vergütungsgruppe 6 um 2,9 Prozent<br />

und für die Vergütungsgruppen 7 – 8 um<br />

2,7 Prozent. Im August wurde eine Inflationsausgleichsprämie<br />

für die Vergütungsgruppen<br />

1 – 6 in Höhe von 500<br />

Euro und ebenfalls 500 Euro im November<br />

gezahlt. Der Entgelttarifvertrag ist<br />

frühestens zum 31. März 2024 kündbar.


11 <strong>KOMM</strong> 08/<strong>2023</strong><br />

DT IT GmbH<br />

Am 7. Juli teilte die DT IT mit, dass das<br />

Personal um 1300 Beschäftigte bis Ende<br />

2024 reduziert werden soll. Dazu kommen<br />

weitere bereits geplante 500 FTE.<br />

Damit sind 1800 Beschäftigte von insgesamt<br />

rund 5400 Beschäftigten betroffen.<br />

Dem nationalen Personalabbau folgt Beschäftigungsaufbau<br />

im Ausland. 50 Prozent<br />

der Beschäftigung werden dann<br />

nicht mehr in Deutschland sein. Begründet<br />

wurde dies mit Einsparzwängen<br />

durch die hohen Kosten für den Glasfaserausbau<br />

sowie Versprechen, die der Konzern<br />

dem Kapitalmarkt zur Effizienzsteigerung<br />

gegeben hat. Eine ver.di-Mitgliederbefragung<br />

zeigt, dass 96 Prozent eine<br />

Ver längerung des tarifvertraglichen Kündigungsschutzes<br />

fordern und bereit sind,<br />

dafür zu kämpfen. Der aktuell noch bestehende<br />

Schutz läuft zum 31. Dezember<br />

<strong>2023</strong> aus. Die ver.di-Tarifkommission hat<br />

beschlossen, den Arbeitgeber zu Verhandlungen<br />

zur Verlängerung dieses<br />

Schutzes aufzufordern. Erste Termine sind<br />

mittlerweile vereinbart. Der Ausgang ist<br />

offen.<br />

T-Systems<br />

Im November 2022 hat uns die Arbeitgeberseite<br />

einseitig ein Angebot für die<br />

Jahre <strong>2023</strong>/24 vorgelegt, obwohl der Entgelttarifvertrag<br />

nicht gekündigt wurde.<br />

Nach zweimonatiger Diskussion mit den<br />

Mitgliedern hat die Tarifkommission das<br />

Angebot (inhaltlich identisch mit dem<br />

Foto: Werner Bachmeier<br />

Foto: Manfred Geneschen<br />

Tarifergebnis Telekom 2022) angenommen.<br />

Der Tarifvertrag kann frühestens<br />

Ende 2024 gekündigt werden.<br />

Vodafone-Kabelgesellschaften<br />

Im Mai konnte eine Tarifeinigung erreicht<br />

werden. Die Beschäftigten erhalten in zwei<br />

Schritten die Inflationsausgleichsprämie:<br />

1500 Euro wurden im Mai gezahlt, weitere<br />

1500 Euro folgen im Juni 2024. Teilzeitbeschäftigte<br />

erhalten die Beträge anteilig,<br />

mindestens aber 400 Euro, Auszubildende<br />

550 Euro. Die erste Stufe von 5,2 Prozent<br />

Entgelterhöhung gab es im September, die<br />

zweite Stufe in Höhe von 3,3 Prozent wird<br />

ab August 2024 gezahlt. Der Tarifvertrag<br />

läuft bis Ende Februar 2025.<br />

Telefónica<br />

Die DGB-Vorsitzende Jasmin Fahimi und<br />

ver.di-Konzernbetreuer Christoph Heil<br />

wurden in den Aufsichtsrat der Telefónica<br />

Germany AG gewählt.<br />

Deutsche Funkturm Management<br />

GmbH<br />

Zum 31. September 2022 war der Entgelttarifvertrag<br />

ausgelaufen. Im Februar<br />

unterbreitete die Arbeitgeberseite ein<br />

finales Angebot, das in einer Online-<br />

Mitgliederversammlung sowie einer Beschäftigten-<br />

und Mitgliederbefragung<br />

bewertet wurde. Danach beschloss die<br />

ver.di- Tarifkommission die Annahme. Die<br />

Einkommen steigen in zwei Stufen: zum<br />

1. Februar <strong>2023</strong> um 2,8 Prozent und um<br />

2,3 Prozent zum 1. Februar 2024. Im Mai<br />

wurde eine Inflationsausgleichsprämie in<br />

Höhe von 700 Euro gezahlt. Die unteren<br />

Entgeltgruppen erhielten im August weitere<br />

500 Euro und bekommen im Februar<br />

2024 noch einmal 500 Euro. Der Tarifvertrag<br />

hat eine Laufzeit bis 31. Dezember<br />

2024. Auch der Tarifvertrag Ratioschutz<br />

wurde verlängert.<br />

SAP<br />

ver.di konnte erstmalig in den konzernweit<br />

aufgestellten Gremien der Schwerbehindertenvertretung<br />

und der Jugendund<br />

Auszubildendenvertretung jeweils<br />

einen Sitz gewinnen. ver.di stellt den Vorsitz<br />

des neu gewählten Europäischen Betriebsrates<br />

(EBR).<br />

IBM<br />

Foto: Joachim E. Roettgers<br />

Am 5. Mai stimmt die ver.di-Tarifkommission<br />

der Einigung im IBM-Konzern<br />

zu. Die Tarifgehälter wurden zum<br />

1. Mai für die Gesellschaften IBM D,<br />

R&D, CSS und FMS um 3,5 Prozent erhöht.<br />

Zusätzlich wurden ein Gehaltsprogramm<br />

und ein Abteilungsbudget vereinbart.<br />

Die Vergütungen der dual Studierenden<br />

wurden um 3,5 Prozent erhöht.<br />

Auszubildende erhielten 150 Euro<br />

monatlich mehr Geld. Das Einstiegsgehalt<br />

nach der Übernahme wurde ebenfalls<br />

um 150 Euro erhöht.<br />

Bei den Aufsichtsratswahlen der IBM<br />

Deutschland und der IBM Central Holding<br />

konnte ver.di beide gewerkschaftlichen<br />

Mandate in den Aufsichtsräten gewinnen.<br />

Lara Drobig, Gewerkschaftssekretärin,<br />

und Florian Haggenmiller, Bundesfachgruppenleiter<br />

IKT, wurden in beide<br />

Aufsichtsräte gewählt.<br />

Kyndryl<br />

Am 13. Juni stimmte die Kyndryl-<br />

Tarifkommission der Einigung mit einer<br />

Laufzeit von zwölf Monaten zu. Die<br />

Tarifgehälter stiegen ab 1. Juli um<br />

3,5 Prozent. Es wurde ein Gehaltsprogramm<br />

Managementplanung mit einem<br />

Abteilungsbudget von 4,8 Prozent beschlossen.<br />

Das Verhandlungsergebnis hat<br />

ein Gesamtvolumen von fünf Prozent.<br />

STRABAG PFS<br />

Bei der STRABAG PFS wurde eine Tarifwerksreform<br />

umgesetzt. Dabei wurde die<br />

Anzahl der Tarifverträge verringert, das<br />

Eingruppierungs- und Entgeltsystem<br />

überarbeitet und bisher nicht tarifierte<br />

Teile in den Geltungsbereich aufgenommen.<br />

Bei den Aufsichtsratswahlen für die<br />

STRABAG PFS gingen beide Sitze für die<br />

Gewerkschaftsvertreter:innen an ver.di.<br />

Gewählt wurden Tarifsekretär Pascal<br />

Röckert und Gewerkschaftssekretär Sven<br />

Weiger. Auch in der STRABAG AG wurde<br />

ein Aufsichtsrat gewählt. Hier konnten<br />

Claus Kiesewalter (Gesamtbetriebsratsvorsitzender<br />

STRABAG PFS) und ver.di-Gewerkschaftssekretär<br />

Pascal Röckert einen<br />

Sitz erringen.


12<br />

INTERNATIONALES<br />

Wege ebnen und Ziele angehen<br />

Markus Fuß, Leiter des politischen<br />

Verbindungsbüros in der ver.di-Bundesverwaltung,<br />

besuchte auf Einladung<br />

verschiedener albanischer<br />

Gewerkschaften und der Friedrich-<br />

Ebert-Stiftung Albanien. In der Landeshauptstadt<br />

Tirana informierte er<br />

im Rahmen eines Kamingesprächs<br />

Vertreter:innen junger demokratischer<br />

Gewerkschaften über Lobbyarbeit.<br />

VON ADO WILHELM<br />

Foto: Kay Herschelmann<br />

Markus Fuß erläuterte, wie ver.di gewerkschaftliche<br />

Lobbyarbeit umsetzt. Als Beispiel<br />

nannte er die Zeit vor Wahlen, wenn<br />

Parteien ihre Wahlprogramme erarbeiten.<br />

Dann sei das Ziel, Einfluss zu nehmen, um<br />

gewerkschaftliche Forderungen und Ziele<br />

dort einfließen zu lassen.<br />

Bereits im Vorfeld der Veranstaltung<br />

sei großes Interesse an dem Thema zu<br />

verspüren gewesen, betonte Genci Lamllari.<br />

Er ist bei der Friedrich-Ebert-Stiftung<br />

(FES) in Albanien zuständig für die gewerkschaftlichen<br />

Themen. Mit Ado Wilhelm<br />

(ver.di) organisiert und koordiniert<br />

er die gemeinsamen, von der FES geförderten<br />

Veranstaltungen. Er berichtete von<br />

vielen Anfragen und Bitten nach Teilnahmemöglichkeiten.<br />

Neben der Schwestergewerkschaft<br />

von ver.di, der SPPT (Gewerkschaft<br />

für Post und Telekommunikation),<br />

nahmen auch Vertreter:innen der<br />

Gewerkschaft der Ölarbeiter, aus dem<br />

Bildungssektor und dem Gesundheitswesen<br />

teil.<br />

Renato Mucaj, Präsident der SPPT, betonte<br />

wie wichtig solche Themen und<br />

Tipps für seine Organisation sind. Renato<br />

hat vor Kurzem am ver.di-Kongress in<br />

Berlin teilgenommen und selbst erlebt,<br />

wie sich die Vertreter:innen der verschiedenen<br />

Parteien auf dem Kongress um<br />

Kontakte zu den Gewerkschafter:innen<br />

bemühten.<br />

Ado Wilhelm<br />

ver.di-Gewerkschaftssekretär<br />

a. D.<br />

Baustein Lobbyarbeit<br />

Markus Fuß betonte, wie wichtig starke<br />

Gewerkschaften seien, um die Interessen<br />

der Mitglieder optimal vertreten zu können.<br />

Lobbyarbeit ist dabei ein wichtiger<br />

Baustein aus dem gewerkschaftlichen Instrumentenkasten.<br />

Kontakte zu Par teien,<br />

Verbänden, Politiker:innen, anderen Gewerkschaften<br />

und nicht zuletzt dem<br />

Dachverband in Deutschland, dem DGB,<br />

gehören zu seinem Alltagsgeschäft. In<br />

Albanien ist dies ein sehr sensibles Thema.<br />

Die bestehenden albanischen Dachverbände<br />

stehen in dem Ruf, nach wie vor<br />

in der Vergangenheit zu leben und mehr<br />

die eigenen Interessen zu sehen und nicht<br />

als arbeitenden Menschen.<br />

Bündnisse schmieden<br />

Bündnisarbeit und Zusammenarbeit mit<br />

anderen Gewerkschaften sind ein Thema,<br />

bei dem es in Albanien noch enormen<br />

Handlungsbedarf gibt. Dies wurde<br />

immer wieder von den albanischen Gewerkschafter:innen<br />

betont. Gewerkschaftsarbeit<br />

war in der Zeit der Diktatur,<br />

von 1944 bis 1990 Teil des Systems. Unter<br />

diesem Ruf leiden die Gewerkschaften<br />

noch heute. Kontakte zur Regierung<br />

und politischen Entscheidungsträgern<br />

gibt es kaum oder wenn, dann auf sehr<br />

oberflächliche Art. Auch hier betonte<br />

Markus Fuß, welchen Stellenwert Lobbyarbeit<br />

hat, um die Interessen der Beschäftigten<br />

durchzusetzen. Am Schluss<br />

des Kamingesprächs bestand Einvernehmen<br />

unter den verschiedenen Gewerkschaften,<br />

die Zusammenarbeit miteinander<br />

zu stärken und Themen zu identifizieren,<br />

wo man gemeinsam Lobby arbeit<br />

angehen will. Dabei gehen die Themen<br />

über das Gewerkschaftsspezifische hinaus.<br />

So bieten sich in Albanien unter anderem<br />

Themen an wie Bildungs- und<br />

Rentenpolitik, Verbesserung der Arbeitsund<br />

Lebensbedingungen für die jungen<br />

Menschen, die in Scharen ihr Heimatland<br />

verlassen, um woanders Perspektiven zu<br />

suchen. Deutschland ist hier ein sehr begehrtes<br />

Ziel. Viele junge Albanerinnen<br />

und Albaner leben bereits in Deutschland<br />

und versuchen, sich hier eine Existenz<br />

aufzubauen. Ein Wunsch der Teilnehmer:innen<br />

lautet, einmal einen Austausch<br />

zwischen albanischen und deutschen<br />

Politiker:innen zu organisieren.<br />

Markus sagte seine Unterstützung zu,<br />

sollte das konkreter werden. Eine gelungene<br />

Veranstaltung – mit hoffentlich<br />

erfolgreicher Nachwirkung.<br />

Fotos: FES Albanien


13 <strong>KOMM</strong> 08/<strong>2023</strong><br />

BEHINDERTENPOLITIK<br />

Arbeitsmarkt endlich<br />

inklusiv gestalten<br />

ver.di setzt sich für die<br />

Gleichberechtigung und<br />

gleiche Teilhabe aller an<br />

der Gesellschaft und in<br />

der Arbeitswelt ein. Anlässlich<br />

des Tags der<br />

Menschen mit Behinderung<br />

am 3. Dezember<br />

betonte der ver.di-Bundesarbeitskreis<br />

Behindertenpolitik,<br />

was dies<br />

für ver.di bedeutet: eine<br />

Kultur der Inklusion, der Nichtdiskriminierung<br />

und der Vielfalt, die auf<br />

gleiche Chancen unabhängig von<br />

Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit,<br />

kultureller Identität,<br />

geschlechtlicher Zuordnung und<br />

Identität für Menschen jeden Alters<br />

wie auch auf gleichberechtigte Teilhabe<br />

von Menschen mit und ohne<br />

Behinderungen.<br />

VON CHRISTINE GLASER-RIECHEL<br />

Bei Menschen mit Behinderung ist die<br />

Zahlenlage mit Blick auf etwaige Potenziale<br />

für den Arbeitsmarkt sehr prägnant:<br />

Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen<br />

liegt bei rund 45 Prozent<br />

und damit deutlich unter der Quote von<br />

rund 80 Prozent für Menschen ohne Behinderungen.<br />

Dies zeigt, wie unerlässlich<br />

Maßnahmen für eine gleichberechtigte<br />

Teilhabe an der Arbeitswelt sind. Eine zusätzliche<br />

und verbindliche (Mindest-)Ausbildungsplatzquote<br />

von sechs Prozent für<br />

schwerbehinderte Menschen ist eine der<br />

Forderungen von ver.di.<br />

Ausbildung<br />

Der ver.di-Bundesarbeitskreis Behindertenpolitik<br />

ver.di fordert, dass die Ausbildung<br />

schwerbehinderter Menschen in Betrieben/Verwaltungen<br />

verbessert und ausgebaut<br />

wird. Alle Ausbilder:innen von Menschen<br />

mit Behinderungen müssen über<br />

entsprechende (Zusatz-)Qualifikationen<br />

verfügen. Den besonderen Bedarfen bei<br />

der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen<br />

ist durch auskömmliche Personalausstattung<br />

und ein hohes Maß an<br />

Fachlichkeit gerecht zu werden. Die Kosten<br />

für etwaige Zusatzqualifikationen<br />

müssen von den Arbeitgeber:innen getragen<br />

werden. Grundsätzlich muss das einschlägige<br />

Förderungs-/Beratungsangebot<br />

der Bundesagentur für Arbeit deutlich<br />

ausgebaut werden. Bei einer behinderungsgerechten<br />

Ausstattung der Arbeitsplätze<br />

und einer Intensivierung personenzentrierter<br />

Förderung kann und muss es<br />

gelingen, das Potenzial der Beschäftigten<br />

mit Behinderungen in den Fokus einer<br />

Politik der Steigerung der Beschäftigungsquote<br />

zu stellen.<br />

Neues Gesetz<br />

Foto: Christine Glaser-Riechel<br />

Das Gesetz zur Förderung des inklusiven<br />

Arbeitsmarktes, das zum 1. Januar 2024<br />

in Kraft tritt, begrüßt ver.di, wenn auch<br />

nicht alle ver.di-Forderungen umgesetzt<br />

wurden. Dennoch setzt es wichtige Impulse<br />

auf dem Weg zu einem inklusiven<br />

Arbeitsmarkt. Die geforderte Höhe der<br />

sogenannten 4. Staffel der Ausgleichsabgabe<br />

in Höhe von 1000 Euro ist nicht erfüllt<br />

worden und sie muss dringend nochmals<br />

deutlich angehoben werden.<br />

Für die beschäftigten Menschen mit<br />

Behinderung in den Werkstätten (WfbM)<br />

setzt ver.di sich ebenfalls ein, damit das<br />

Wunsch- und Wahlrecht der Menschen<br />

mit Behinderungen im Kontext der Werkstätten<br />

für behinderte Menschen gestärkt<br />

und ausgebaut wird. Die Bundesregierung<br />

muss entsprechende Vorschriften<br />

wirksam für einen inklusiven, mit der<br />

UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang<br />

stehenden Arbeitsmarkt schaffen.<br />

Sie muss verstärkt darauf hinwirken, dass<br />

der Arbeitsmarkt und das Arbeitsumfeld<br />

offen, inklusiv und auch für Menschen<br />

mit Behinderungen gleichermaßen zugänglich<br />

sind. Dies erfordert beispielsweise<br />

barrierefreie Arbeits- und Ausbildungsstätten<br />

und vergleichbare Wahlmöglichkeiten,<br />

ohne wegen einer Behinderung<br />

von vornherein auf bestimmte<br />

Optionen beschränkt zu werden. Dabei<br />

muss der Übergang auf den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt im Mittelpunkt der Bemühungen<br />

stehen, ohne die Funktion der<br />

Werkstätten für diejenigen Menschen mit<br />

Behinderungen zu vernachlässigen, die<br />

wegen der Art oder Schwere der Behinderung<br />

nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

(in seiner derzeitigen Verfasstheit)<br />

beschäftigt werden können oder<br />

wollen.<br />

Ohne Geld geht es nicht<br />

Das Budget für Arbeit, das Budget für<br />

Ausbildung sowie das Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen<br />

zur Vorbereitung<br />

auf den ersten Arbeitsmarkt sind auszubauen.<br />

Das bisherige Entlohnungssystem<br />

der Werkstattbeschäftigten muss reformiert<br />

und durch ein faires, angemesseneres<br />

System abgelöst werden. Die meisten<br />

Behinderungen (circa 88 Prozent) entstehen<br />

im Laufe des Lebens durch Krankheiten;<br />

hinzu kommen Unfälle oder Berufskrankheiten.<br />

Nur zwei Prozent sind angeboren<br />

oder traten im ersten Lebensjahr<br />

auf. Die Reha-Angebote der Sozialversicherungen<br />

müssen auf die Veränderungen<br />

in der Arbeitswelt umfassend reagieren<br />

und ihre Leistungen entsprechend<br />

anpassen. ver.di fordert, Leistungen zur<br />

medizinischen und beruflichen Rehabilitation<br />

auch für Bezieher:innen von Bürgergeld<br />

deutlich zu verbessern sowie die<br />

Versorgungs-Medizinverordnung (Vers-<br />

MedV) ausschließlich zum Nutzen<br />

schwerbehinderter Menschen anzupassen<br />

oder zu verändern.<br />

Fazit<br />

Wir fordern die Bundesregierung auf,<br />

jetzt und mit allen Kräften darauf hinzuwirken,<br />

allen Menschen mit Behinderungen<br />

ein selbstbestimmtes Leben in der<br />

Gemeinschaft durch die barrierefreie Gestaltung<br />

öffentlicher Infrastruktur und die<br />

Bereitstellung angemessener Vorkehrungen<br />

zu gewährleisten. Es bleibt noch viel<br />

zu tun – wir bleiben dran.<br />

Christine<br />

Glaser-Riechel<br />

Referatsleiterin<br />

Teilhabepolitik,<br />

Schwerbehindertenvertretungen,<br />

Gruppe Erwerbslose<br />

Foto: privat


14<br />

BEAMT:INNEN<br />

200 Euro und 5,3 Prozent<br />

mehr Geld<br />

Der Deutsche Bundestag hat in seiner<br />

Sitzung am 16. November <strong>2023</strong><br />

die Erhöhung der Besoldungs- und<br />

Versorgungsbezüge beschlossen. Die<br />

Anwärtergrundbeträge werden neu<br />

festgelegt. Außerdem hat er dem<br />

Inflationsausgleich zugestimmt, zu<br />

dem unter Vorbehalt einer gesetzlichen<br />

Regelung schon eine Teilzahlung<br />

erfolgte.<br />

VON ANITA SCHÄTZLE<br />

Zum 1. März 2024 werden die Grundgehälter<br />

um 200 Euro und zusätzlich<br />

um 5,3 Prozent angehoben. Ferner<br />

werden dynamisierte Zulagen um<br />

11,3 Prozent erhöht. Grundlage für die<br />

Erhöhungen ist das Gesetz zur Anpassung<br />

der Bundesbesoldung und -versorgung<br />

für <strong>2023</strong>/2024 und zur Änderung<br />

weiterer dienstrechtlicher Vorschriften<br />

(BBVAnp ÄndG <strong>2023</strong>/2024). Die lineare<br />

Erhöhung ist gegenüber dem tariflichen<br />

Erhöhungssatz (5,5 Prozent) letztmalig<br />

um 0,2 Prozentpunkte geringer (Versorgungsrücklage).<br />

Inflationsausgleich<br />

Der Bundestag hat zudem die Über tragung<br />

des Tarifvertrags über Sonderzahlungen<br />

zur Abmilderung der gestiegenen<br />

Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)<br />

auf die Bundesbesoldung und -versorgung<br />

beschlossen.<br />

Zeit- und wirkungsgleiche<br />

Übernahme<br />

Die Unterstützung der ver.di-Mitglieder<br />

war zur Durchsetzung der bedeutenden<br />

Einkommenssteigerung für die Beamt:innen<br />

und Pensionär:innen des Bundes entscheidend.<br />

ver.di sagt Danke!<br />

Ab 1. März 2024<br />

• Erhöhung der Grundgehälter in der Besoldungstabelle A um 200 Euro als<br />

Sockelbetrag<br />

• Gleichzeitig wird das um 200 Euro erhöhte Grundgehalt zusätzlich linear<br />

um 5,3 Prozent angehoben.<br />

Inflationsausgleich<br />

• Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 3000 Euro,<br />

die neben Besoldung und Versorgung gezahlt wird.<br />

– 1. Teilzahlung erfolgte rückwirkend zum 1. Juni <strong>2023</strong>.<br />

– 2. Teilzahlung erfolgt als monatliche Zahlung für die Monate Juli <strong>2023</strong><br />

bis Februar 2024.<br />

Zahlung<br />

• Für Teilzeitbeschäftigte und für Beschäftigte<br />

in der Aktiv-Phase der Altersteilzeit entsprechend<br />

der individuellen Wochenarbeitszeit.<br />

• Für Pensionär:innen entsprechend<br />

ihrem individuellen Ruhegehaltssatz<br />

Foto: ©katatonia – stock.adobe.com<br />

Anita Schätzle<br />

Gewerkschaftssekretärin<br />

i. R.<br />

Foto: privat<br />

Grafik: ©ayataka – stock.adobe.com


15 <strong>KOMM</strong> 08/<strong>2023</strong><br />

VERSORGUNG<br />

Zeiten vor dem 17. Lebensjahr<br />

sind ruhegehaltfähig<br />

Foto: ©Andrii Zastrozhnov – stock.adobe.com<br />

Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr<br />

müssen bei der Versorgung von<br />

Beamt:innen des Bundes als ruhegehaltfähig<br />

berücksichtigt werden.<br />

Eine frühere Regelung im Beamtenversorgungsgesetz<br />

(BeamtVG) sah<br />

das für Versorgungsfälle bis zum<br />

10. Januar 2017 nicht vor. Die Nichtberücksichtigung<br />

verstößt gegen europäisches<br />

Recht, hat das Bundesverwaltungsgericht<br />

(BVerwG) mit Urteil<br />

vom 20. April <strong>2023</strong> entschieden.<br />

VON ANITA SCHÄTZLE<br />

Das Beamtenversorgungsgesetz sei unionsrechtskonform<br />

auszulegen, eine Beschränkung<br />

in der Anerkennung ruhegehaltfähiger<br />

Dienstzeiten dürfe es nicht<br />

geben. Der § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BeamtVG<br />

sei unionsrechtswidrig und dürfe nicht<br />

angewandt werden. Es liege eine unmittelbare<br />

Diskriminierung wegen des Alters<br />

nach Artikel 6 Absatz 1 und 2 der Richtlinie<br />

(RL) 2000/78/EG des Rates der Europäischen<br />

Union (EU) vor. Bedeutungsvoll<br />

ist das Urteil des BVerwG für alle Versorgungsberechtigten,<br />

die vom 3. Dezember<br />

2006 bis zum 11. Juli 2017 zur ruhe gesetzt<br />

wurden.<br />

Das Urteil des BVerwG (Az. 2 C 11.22)<br />

ist neben dem tiefgreifenden Einfluss in<br />

das teils rigide Beamtenrecht wegweisend<br />

in zweierlei Hinsicht. Zum einen,<br />

dass die bis zum 10. Januar 2017 geltende<br />

Gesetzesvorgabe europarechtswidrig<br />

ist, dass Zeiten vor dem vollendeten<br />

17. Lebensjahr auch dann nicht als ruhegehaltfähig<br />

berücksichtigt werden, wenn<br />

diese bereits in einem Beamtenverhältnis<br />

verbracht worden waren.<br />

Das heißt, alle in Frage kommenden<br />

Zeiten, sofern sie grundsätzlich als ruhegehaltfähig<br />

zu berücksichtigen wären,<br />

zum Beispiel Zeiten im Angestellten- oder<br />

Arbeiterverhältnis im öffentlichen Dienst,<br />

eben auch solche vor Vollendung des<br />

17. Lebensjahres, sind als ruhegehaltfähig<br />

anzuerkennen. Zum anderen ist das Urteil<br />

bedeutend, weil ein Anspruch auf Rücknahme<br />

eines bestandskräftigen Versorgungsbescheides<br />

eingeräumt wird und<br />

bei festgestelltem Anspruch dieser korrigiert<br />

werden muss.<br />

Anspruch prüfen<br />

Nicht betroffen sind diejenigen mit einem<br />

Höchstruhegehaltsatz von 71,75 Prozent.<br />

Ihre Ansprüche nachprüfen sollten vor<br />

allem Pensionär:innen des einfachen und<br />

des mittleren Dienstes. Aber auch Versorgungsberechtigte<br />

des gehobenen oder<br />

höheren Dienstes, vor allem dann, wenn<br />

sie im Wege eines Aufstiegsverfahrens<br />

aufgestiegen sind. Auch Teilzeitbeschäftigte<br />

und Beamt:innen, die vorzeitig<br />

wegen Dienstunfähigkeit in Ruhestand<br />

gingen oder im Wege des Engagierten<br />

Ruhestandes (ER), könnten Ansprüche<br />

haben. Positiv kann das Urteil zum Beispiel<br />

auch bei der Berechnung der Hinterbliebenenversorgung<br />

und bei der Ruhensregelung<br />

nach § 55 Abs. 2 BeamtVG<br />

(Zusammentreffen von Pension und Rente)<br />

wirken.<br />

Antragsfrist 29. Februar 2024<br />

Der Anspruch auf Nachzahlung muss per<br />

Antrag eingefordert werden. Die von der<br />

Umsetzung des BVerwG-Urteils betroffenen<br />

Versorgungsberechtigten und Hinterbliebenen<br />

erhalten eine schriftliche<br />

Information und das Antragsformular.<br />

Betroffene können aktiv mithelfen, indem<br />

sie Nachweise beibringen, denn es liegen<br />

zum Teil keine Unterlagen mehr vor über<br />

Zeiten vor dem 17. Lebensjahr. Sie wurden<br />

ja nach altem Recht nicht anerkannt<br />

und nur wenige dieser alten Personalakten<br />

liegen elektronisch vor.<br />

Nachzahlungen ab 1. Mai <strong>2023</strong><br />

Etwaige Nachzahlungen aus neu festgesetzten<br />

Versorgungsbescheiden erfolgen<br />

erst ab 1. Mai <strong>2023</strong>. Die verwaltungstechnische<br />

Umsetzung der BVerwG-<br />

Entscheidung wird bei der Bearbeitungszeit<br />

einige Geduld erfordern. Es wird eine<br />

hohe Anzahl von Anträgen erwartet.<br />

Festgestellte Ansprüche gehen im Sterbefall<br />

auf die Hinterbliebenen oder Erben<br />

über.


16<br />

VER.DI<br />

Unterstützung bei Erholung<br />

Kooperationspartner: ErholungsWerk Post Postbank Telekom e.V.<br />

Der ver.di Sozialverein e. V. unterstützt<br />

mit einem Zuschuss<br />

aktive oder ehemalige Beschäftigte<br />

der DT AG, die Mitglied in<br />

ver.di sind, wenn sie beim ErholungsWerk<br />

einen Erholungsurlaub<br />

buchen. Voraussetzung<br />

zur Zahlung eines Zuschusses<br />

ist auch hier die Hilfsbedürftigkeit<br />

der Antragstellenden.<br />

Die Beantragung muss in Zusammenhang<br />

mit der Buchung eines<br />

Erholungsurlaubs beim Kooperationspartner<br />

ErholungsWerk erfolgen.<br />

Der hierfür erforderliche Antrag<br />

steht im Ferienkatalog des ErholungsWerks<br />

zur Verfügung und<br />

kann auch im Internet unter der<br />

Adresse www.ErholungsWerk.<br />

de abgerufen werden.<br />

Anzeige<br />

Der Zuschuss berechnet sich wie folgt:<br />

Je Erwachsener<br />

(bei Erfüllung<br />

der o.g. Voraussetzungen)<br />

Je mitreisendem<br />

Kind<br />

(bis zum vollendeten<br />

24. Lebensjahr<br />

und ohne<br />

eigenen Haushalt)<br />

1 Woche 2 Wochen<br />

100<br />

Euro<br />

100<br />

Euro<br />

130<br />

Euro<br />

130<br />

Euro<br />

Beispielrechnung<br />

Der Zuschuss für eine Familie mit zwei<br />

Kindern beträgt für einen zweiwöchigen<br />

Erholungsurlaub 390 Euro, sofern ein<br />

Elternteil bei der Deutschen Telekom AG<br />

beschäftigt ist oder ehemals beschäftigt<br />

war, eine Mitgliedschaft in ver.di hat und<br />

die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und<br />

2 der AO erfüllt sind.<br />

Da die Mittel begrenzt sind, besteht<br />

kein Rechtsanspruch. Im Entscheidungsfall<br />

wird der Erholungsurlaub von Familien<br />

mit Kindern gegenüber Einzelreisen<br />

oder Reisen von Familien ohne Kinder<br />

bevorzugt. Für Gruppenreisen ist kein<br />

Zuschuss vorgesehen. Der Zuschuss wird<br />

mit dem Reisepreis verrechnet. Derzeit<br />

stellt der ver.di Sozialverein e. V. dem ErholungsWerk<br />

jährlich 120 000 Euro zur<br />

Verfügung.<br />

www.verdi-sozialverein.de<br />

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