KOMM 8/2023
KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
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14<br />
BEAMT:INNEN<br />
200 Euro und 5,3 Prozent<br />
mehr Geld<br />
Der Deutsche Bundestag hat in seiner<br />
Sitzung am 16. November <strong>2023</strong><br />
die Erhöhung der Besoldungs- und<br />
Versorgungsbezüge beschlossen. Die<br />
Anwärtergrundbeträge werden neu<br />
festgelegt. Außerdem hat er dem<br />
Inflationsausgleich zugestimmt, zu<br />
dem unter Vorbehalt einer gesetzlichen<br />
Regelung schon eine Teilzahlung<br />
erfolgte.<br />
VON ANITA SCHÄTZLE<br />
Zum 1. März 2024 werden die Grundgehälter<br />
um 200 Euro und zusätzlich<br />
um 5,3 Prozent angehoben. Ferner<br />
werden dynamisierte Zulagen um<br />
11,3 Prozent erhöht. Grundlage für die<br />
Erhöhungen ist das Gesetz zur Anpassung<br />
der Bundesbesoldung und -versorgung<br />
für <strong>2023</strong>/2024 und zur Änderung<br />
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften<br />
(BBVAnp ÄndG <strong>2023</strong>/2024). Die lineare<br />
Erhöhung ist gegenüber dem tariflichen<br />
Erhöhungssatz (5,5 Prozent) letztmalig<br />
um 0,2 Prozentpunkte geringer (Versorgungsrücklage).<br />
Inflationsausgleich<br />
Der Bundestag hat zudem die Über tragung<br />
des Tarifvertrags über Sonderzahlungen<br />
zur Abmilderung der gestiegenen<br />
Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)<br />
auf die Bundesbesoldung und -versorgung<br />
beschlossen.<br />
Zeit- und wirkungsgleiche<br />
Übernahme<br />
Die Unterstützung der ver.di-Mitglieder<br />
war zur Durchsetzung der bedeutenden<br />
Einkommenssteigerung für die Beamt:innen<br />
und Pensionär:innen des Bundes entscheidend.<br />
ver.di sagt Danke!<br />
Ab 1. März 2024<br />
• Erhöhung der Grundgehälter in der Besoldungstabelle A um 200 Euro als<br />
Sockelbetrag<br />
• Gleichzeitig wird das um 200 Euro erhöhte Grundgehalt zusätzlich linear<br />
um 5,3 Prozent angehoben.<br />
Inflationsausgleich<br />
• Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 3000 Euro,<br />
die neben Besoldung und Versorgung gezahlt wird.<br />
– 1. Teilzahlung erfolgte rückwirkend zum 1. Juni <strong>2023</strong>.<br />
– 2. Teilzahlung erfolgt als monatliche Zahlung für die Monate Juli <strong>2023</strong><br />
bis Februar 2024.<br />
Zahlung<br />
• Für Teilzeitbeschäftigte und für Beschäftigte<br />
in der Aktiv-Phase der Altersteilzeit entsprechend<br />
der individuellen Wochenarbeitszeit.<br />
• Für Pensionär:innen entsprechend<br />
ihrem individuellen Ruhegehaltssatz<br />
Foto: ©katatonia – stock.adobe.com<br />
Anita Schätzle<br />
Gewerkschaftssekretärin<br />
i. R.<br />
Foto: privat<br />
Grafik: ©ayataka – stock.adobe.com