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KOMM 8/2023

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

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14<br />

BEAMT:INNEN<br />

200 Euro und 5,3 Prozent<br />

mehr Geld<br />

Der Deutsche Bundestag hat in seiner<br />

Sitzung am 16. November <strong>2023</strong><br />

die Erhöhung der Besoldungs- und<br />

Versorgungsbezüge beschlossen. Die<br />

Anwärtergrundbeträge werden neu<br />

festgelegt. Außerdem hat er dem<br />

Inflationsausgleich zugestimmt, zu<br />

dem unter Vorbehalt einer gesetzlichen<br />

Regelung schon eine Teilzahlung<br />

erfolgte.<br />

VON ANITA SCHÄTZLE<br />

Zum 1. März 2024 werden die Grundgehälter<br />

um 200 Euro und zusätzlich<br />

um 5,3 Prozent angehoben. Ferner<br />

werden dynamisierte Zulagen um<br />

11,3 Prozent erhöht. Grundlage für die<br />

Erhöhungen ist das Gesetz zur Anpassung<br />

der Bundesbesoldung und -versorgung<br />

für <strong>2023</strong>/2024 und zur Änderung<br />

weiterer dienstrechtlicher Vorschriften<br />

(BBVAnp ÄndG <strong>2023</strong>/2024). Die lineare<br />

Erhöhung ist gegenüber dem tariflichen<br />

Erhöhungssatz (5,5 Prozent) letztmalig<br />

um 0,2 Prozentpunkte geringer (Versorgungsrücklage).<br />

Inflationsausgleich<br />

Der Bundestag hat zudem die Über tragung<br />

des Tarifvertrags über Sonderzahlungen<br />

zur Abmilderung der gestiegenen<br />

Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)<br />

auf die Bundesbesoldung und -versorgung<br />

beschlossen.<br />

Zeit- und wirkungsgleiche<br />

Übernahme<br />

Die Unterstützung der ver.di-Mitglieder<br />

war zur Durchsetzung der bedeutenden<br />

Einkommenssteigerung für die Beamt:innen<br />

und Pensionär:innen des Bundes entscheidend.<br />

ver.di sagt Danke!<br />

Ab 1. März 2024<br />

• Erhöhung der Grundgehälter in der Besoldungstabelle A um 200 Euro als<br />

Sockelbetrag<br />

• Gleichzeitig wird das um 200 Euro erhöhte Grundgehalt zusätzlich linear<br />

um 5,3 Prozent angehoben.<br />

Inflationsausgleich<br />

• Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 3000 Euro,<br />

die neben Besoldung und Versorgung gezahlt wird.<br />

– 1. Teilzahlung erfolgte rückwirkend zum 1. Juni <strong>2023</strong>.<br />

– 2. Teilzahlung erfolgt als monatliche Zahlung für die Monate Juli <strong>2023</strong><br />

bis Februar 2024.<br />

Zahlung<br />

• Für Teilzeitbeschäftigte und für Beschäftigte<br />

in der Aktiv-Phase der Altersteilzeit entsprechend<br />

der individuellen Wochenarbeitszeit.<br />

• Für Pensionär:innen entsprechend<br />

ihrem individuellen Ruhegehaltssatz<br />

Foto: ©katatonia – stock.adobe.com<br />

Anita Schätzle<br />

Gewerkschaftssekretärin<br />

i. R.<br />

Foto: privat<br />

Grafik: ©ayataka – stock.adobe.com

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