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2023-12-oebm-der-osterreichische-baustoffmarkt - Saint-Gobain wünscht ein FROHES FEST!

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VERBÄNDE<br />

gezielter Maßnahmen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Hand.<br />

So hat die Wohnbauför<strong>der</strong>ung von<br />

rund 3.000 Millionen Euro zur Jahrtausendwende<br />

auf unter 1.900 Millionen<br />

Euro bis zum heutigen Tag abgenommen.<br />

Und das, obwohl die Rückflüsse<br />

aus früheren Darlehen und die Einnahmen<br />

aus den Wohnbauför<strong>der</strong>ungsbeiträgen<br />

in Summe 2.720 Millionen Euro<br />

ausmachen. Die ARGE Eigenheim unterstützt,<br />

dass im Rahmen des Finanzausgleichs<br />

festgehalten wurde, dass für<br />

Wohnen und Sanieren rund 300 Millionen<br />

Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung<br />

gestellt werden. „Die Län<strong>der</strong><br />

und Gem<strong>ein</strong>den werden nach Maßgabe<br />

<strong>der</strong> zu Verfügung stehenden Mittel zusätzliche<br />

Anstrengungen unternehmen,<br />

dass leistbarer Wohnraum zur Verfügung<br />

steht bzw. durch Sanierungen erhalten<br />

wird“, so die Ver<strong>ein</strong>barung. „Wir hoffen,<br />

dass nicht nur ‚nach Maßgabe’, son<strong>der</strong>n<br />

gezielt zusätzliche finanzielle Unterstützung<br />

kommt, denn auch für das Thema<br />

Dekarbonisierung braucht es umfassende<br />

För<strong>der</strong>ungen“, so DI Herwig<br />

Pernst<strong>ein</strong>er, Obmann-Stellvertreter des<br />

Österreichischen Verbandes gem<strong>ein</strong>nütziger<br />

Bauver<strong>ein</strong>igungen (GBV) und Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> ISG Ried.<br />

„Daneben unterstützt die ARGE Eigenheim<br />

die For<strong>der</strong>ung, wie auch vom<br />

Bundeskanzler unterstützt, dass die<br />

Zweckbindung <strong>der</strong> Wohnbauför<strong>der</strong>ung<br />

festgeschrieben wird. Die ARGE Eigenheim<br />

hat ja auch schon früher propagiert,<br />

dass es <strong>ein</strong>e För<strong>der</strong>schiene des<br />

Bundes für Dekarbonisierung geben<br />

soll. Im Offenen Brief des Verbandes<br />

wird dies auch gefor<strong>der</strong>t, um die Erreichung<br />

<strong>der</strong> eminent wichtigen Zielsetzungen<br />

des Klimaschutzes zu ermöglichen<br />

und damit die Wohnbauför<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> maßgeblich zu entlasten“,<br />

konkretisiert Herwig Pernst<strong>ein</strong>er die<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> GBV.<br />

KIM-VERORDNUNG: HOFFEN AUF<br />

INDIVIDUALANTRAG DES VERFAS-<br />

SUNGSGERICHTSHOFES<br />

Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung<br />

(KIM-<br />

Verordnung) ist noch immer in aller<br />

Munde. Und das, obwohl insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch sie <strong>der</strong> Wohnbau zum Erliegen<br />

kommt. Die Baubewilligungszahlen von<br />

heute zeigen, wie sich die Entwicklung<br />

in den nächsten Monaten weiter verschärfen<br />

wird. Die Baumeister, die sich<br />

in den letzten Jahren auf den Wohnhausbau<br />

spezialisiert haben, haben existentielle<br />

Probleme. Ebenso die Fertighaushersteller.<br />

Diese helfen sich, indem<br />

sie beispielsweise die Bodenplatte gratis<br />

herstellen o<strong>der</strong> neuerdings – die üblicherweise<br />

erfor<strong>der</strong>liche Eigenkapitalquote<br />

mit Finanzierungskonstrukten um<br />

bis zu Euro 40.000 senken.<br />

In den ersten drei Quartalen <strong>2023</strong><br />

sind die Hypothekarkredite um 50,6 %<br />

gegenüber dem Vergleichszeitraum des<br />

Vorjahres zurückgegangen. Die ARGE<br />

Eigenheim hofft, dass <strong>der</strong> Individualantrag<br />

an den Verfassungsgerichtshof<br />

erfolgreich s<strong>ein</strong> wird. Dabei geht es<br />

darum, dass in Paragraph 23 h Bankwesengesetz<br />

(BWG) die Voraussetzungen<br />

für „Maßnahmen zur Begrenzung systemischer<br />

Risiken aus Fremdkapitalfinanzierungen<br />

von Immobilien“ festgeschrieben<br />

sind. „Tatsächlich ist es so, dass in<br />

Österreich im Sinne dieser Gesetzesvorschrift<br />

es zu k<strong>ein</strong>em Zeitpunkt <strong>ein</strong> systemisches<br />

Risiko durch Kredite für die<br />

Anschaffung von Immobilien gab und es<br />

auch k<strong>ein</strong>es gibt. Die Banken haben sich<br />

stets gut abgesichert und so ist die Ausfallswahrsch<strong>ein</strong>lichkeit<br />

immerzu gegen<br />

null gewesen. Ganz im Gegenteil, wurde<br />

durch diese KIM-Verordnung nunmehr<br />

<strong>ein</strong> systemisches Risiko entfacht. Die<br />

ARGE Eigenheim ist optimistisch,<br />

dass die ‚Empfehlungen’ des Finanzmarktstabilitätsgremiums<br />

negiert werden<br />

und <strong>der</strong> Verfassungsgerichtshof<br />

alsbald zu <strong>ein</strong>er Entscheidung im angesprochenen<br />

Fall kommt“, so Herwig<br />

Pernst<strong>ein</strong>er.<br />

DAS GESCHÄFTSMODELL DER GE-<br />

MEINNÜTZIGEN<br />

„Medien berichten nahezu täglich über<br />

Baustopps und Liquiditätsprobleme gewerblicher<br />

Bauträger. Das, obwohl sie<br />

bis vor kurzem noch die Hochglanz-Gazetten<br />

gefüllt und Seitenblicke-Beiträge<br />

bespielt haben. In den letzten Jahren<br />

haben sie zwar überaus gutes Geld verdient,<br />

aber nicht für schlechtere Zeiten<br />

vorgesorgt und in den Firmen belassen,<br />

son<strong>der</strong>n ins Privateigentum überführt.<br />

Und jetzt kommen auf sie, die Bewohner<br />

und letztendlich die Allgem<strong>ein</strong>heit<br />

die Probleme zu“, zeigt sich Herwig<br />

Pernst<strong>ein</strong>er besorgt und verweist auf das<br />

Geschäftsmodell <strong>der</strong> gem<strong>ein</strong>nützigen<br />

Wohnbauunternehmen.<br />

Die Gem<strong>ein</strong>nützigen Bauver<strong>ein</strong>igungen<br />

haben <strong>ein</strong> gänzlich an<strong>der</strong>es Geschäftsmodell.<br />

Ein Geschäftsmodell, das<br />

den <strong>ein</strong>zelnen Kundinnen und Kunden<br />

viele Vorteile gegenüber r<strong>ein</strong> marktwirtschaftlich<br />

agierenden Bauträgern und<br />

Verwaltern bietet.<br />

Bei den Gem<strong>ein</strong>nützigen stehen die<br />

Interessen von Mitglie<strong>der</strong>n, Wohnungssuchenden<br />

sowie Bewohnerinnen und<br />

Bewohnern nachhaltig im Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> Dienstleistung. Für die Aktivitäten<br />

gem<strong>ein</strong>nütziger Bauver<strong>ein</strong>igungen<br />

(GBVs) gelten folgende Grundsätze, die<br />

im Wohnungsgem<strong>ein</strong>nützigkeitsgesetz<br />

verankert sind:<br />

• Kostendeckung: GBVs müssen mit<br />

ihren Kund:innen <strong>ein</strong> angemessenes<br />

Entgelt ver<strong>ein</strong>baren. Dieses darf<br />

„nicht höher, aber auch nicht niedriger<br />

angesetzt werden“, als sich aus<br />

den Kosten <strong>der</strong> Herstellung bzw. <strong>der</strong><br />

Bewirtschaftung <strong>der</strong> Wohnhäuser ergibt.<br />

• Gewinnbeschränkung: Ertragskomponenten<br />

sind Bestandteil <strong>der</strong> kostendeckenden<br />

Preise. Sie sind bei<br />

den GBV jedoch durch Gesetz und<br />

Verordnungen genau festgelegt und<br />

in ihrer Höhe begrenzt.<br />

• Eigenkapital: Durch ihre wohnwirtschaftliche<br />

Tätigkeit erwirtschaften<br />

die Unternehmen das notwendige<br />

Eigenkapital. Dies ist die günstigste<br />

Finanzierungsform für Grundstücksvorsorge,<br />

Neubau und Sanierung von<br />

Wohnungen. Wird das Eigenkapital<br />

innerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Fristen<br />

nicht entsprechend <strong>ein</strong>gesetzt, muss<br />

es versteuert werden.<br />

• Vermögensbindung: Eigenkapital ist<br />

auf Dauer für gem<strong>ein</strong>nützige Zwecke<br />

gebunden. Dies wird durch <strong>ein</strong>e Begrenzung<br />

<strong>der</strong> Gewinn-Ausschüttung<br />

an die Eigentümer und durch an<strong>der</strong>e<br />

Beschränkungen gewährleistet. y<br />

<strong>12</strong> . <strong>2023</strong> | 17

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