2023-12-oebm-der-osterreichische-baustoffmarkt - Saint-Gobain wünscht ein FROHES FEST!
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VERBÄNDE<br />
gezielter Maßnahmen <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Hand.<br />
So hat die Wohnbauför<strong>der</strong>ung von<br />
rund 3.000 Millionen Euro zur Jahrtausendwende<br />
auf unter 1.900 Millionen<br />
Euro bis zum heutigen Tag abgenommen.<br />
Und das, obwohl die Rückflüsse<br />
aus früheren Darlehen und die Einnahmen<br />
aus den Wohnbauför<strong>der</strong>ungsbeiträgen<br />
in Summe 2.720 Millionen Euro<br />
ausmachen. Die ARGE Eigenheim unterstützt,<br />
dass im Rahmen des Finanzausgleichs<br />
festgehalten wurde, dass für<br />
Wohnen und Sanieren rund 300 Millionen<br />
Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung<br />
gestellt werden. „Die Län<strong>der</strong><br />
und Gem<strong>ein</strong>den werden nach Maßgabe<br />
<strong>der</strong> zu Verfügung stehenden Mittel zusätzliche<br />
Anstrengungen unternehmen,<br />
dass leistbarer Wohnraum zur Verfügung<br />
steht bzw. durch Sanierungen erhalten<br />
wird“, so die Ver<strong>ein</strong>barung. „Wir hoffen,<br />
dass nicht nur ‚nach Maßgabe’, son<strong>der</strong>n<br />
gezielt zusätzliche finanzielle Unterstützung<br />
kommt, denn auch für das Thema<br />
Dekarbonisierung braucht es umfassende<br />
För<strong>der</strong>ungen“, so DI Herwig<br />
Pernst<strong>ein</strong>er, Obmann-Stellvertreter des<br />
Österreichischen Verbandes gem<strong>ein</strong>nütziger<br />
Bauver<strong>ein</strong>igungen (GBV) und Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> ISG Ried.<br />
„Daneben unterstützt die ARGE Eigenheim<br />
die For<strong>der</strong>ung, wie auch vom<br />
Bundeskanzler unterstützt, dass die<br />
Zweckbindung <strong>der</strong> Wohnbauför<strong>der</strong>ung<br />
festgeschrieben wird. Die ARGE Eigenheim<br />
hat ja auch schon früher propagiert,<br />
dass es <strong>ein</strong>e För<strong>der</strong>schiene des<br />
Bundes für Dekarbonisierung geben<br />
soll. Im Offenen Brief des Verbandes<br />
wird dies auch gefor<strong>der</strong>t, um die Erreichung<br />
<strong>der</strong> eminent wichtigen Zielsetzungen<br />
des Klimaschutzes zu ermöglichen<br />
und damit die Wohnbauför<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> maßgeblich zu entlasten“,<br />
konkretisiert Herwig Pernst<strong>ein</strong>er die<br />
For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> GBV.<br />
KIM-VERORDNUNG: HOFFEN AUF<br />
INDIVIDUALANTRAG DES VERFAS-<br />
SUNGSGERICHTSHOFES<br />
Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung<br />
(KIM-<br />
Verordnung) ist noch immer in aller<br />
Munde. Und das, obwohl insbeson<strong>der</strong>e<br />
durch sie <strong>der</strong> Wohnbau zum Erliegen<br />
kommt. Die Baubewilligungszahlen von<br />
heute zeigen, wie sich die Entwicklung<br />
in den nächsten Monaten weiter verschärfen<br />
wird. Die Baumeister, die sich<br />
in den letzten Jahren auf den Wohnhausbau<br />
spezialisiert haben, haben existentielle<br />
Probleme. Ebenso die Fertighaushersteller.<br />
Diese helfen sich, indem<br />
sie beispielsweise die Bodenplatte gratis<br />
herstellen o<strong>der</strong> neuerdings – die üblicherweise<br />
erfor<strong>der</strong>liche Eigenkapitalquote<br />
mit Finanzierungskonstrukten um<br />
bis zu Euro 40.000 senken.<br />
In den ersten drei Quartalen <strong>2023</strong><br />
sind die Hypothekarkredite um 50,6 %<br />
gegenüber dem Vergleichszeitraum des<br />
Vorjahres zurückgegangen. Die ARGE<br />
Eigenheim hofft, dass <strong>der</strong> Individualantrag<br />
an den Verfassungsgerichtshof<br />
erfolgreich s<strong>ein</strong> wird. Dabei geht es<br />
darum, dass in Paragraph 23 h Bankwesengesetz<br />
(BWG) die Voraussetzungen<br />
für „Maßnahmen zur Begrenzung systemischer<br />
Risiken aus Fremdkapitalfinanzierungen<br />
von Immobilien“ festgeschrieben<br />
sind. „Tatsächlich ist es so, dass in<br />
Österreich im Sinne dieser Gesetzesvorschrift<br />
es zu k<strong>ein</strong>em Zeitpunkt <strong>ein</strong> systemisches<br />
Risiko durch Kredite für die<br />
Anschaffung von Immobilien gab und es<br />
auch k<strong>ein</strong>es gibt. Die Banken haben sich<br />
stets gut abgesichert und so ist die Ausfallswahrsch<strong>ein</strong>lichkeit<br />
immerzu gegen<br />
null gewesen. Ganz im Gegenteil, wurde<br />
durch diese KIM-Verordnung nunmehr<br />
<strong>ein</strong> systemisches Risiko entfacht. Die<br />
ARGE Eigenheim ist optimistisch,<br />
dass die ‚Empfehlungen’ des Finanzmarktstabilitätsgremiums<br />
negiert werden<br />
und <strong>der</strong> Verfassungsgerichtshof<br />
alsbald zu <strong>ein</strong>er Entscheidung im angesprochenen<br />
Fall kommt“, so Herwig<br />
Pernst<strong>ein</strong>er.<br />
DAS GESCHÄFTSMODELL DER GE-<br />
MEINNÜTZIGEN<br />
„Medien berichten nahezu täglich über<br />
Baustopps und Liquiditätsprobleme gewerblicher<br />
Bauträger. Das, obwohl sie<br />
bis vor kurzem noch die Hochglanz-Gazetten<br />
gefüllt und Seitenblicke-Beiträge<br />
bespielt haben. In den letzten Jahren<br />
haben sie zwar überaus gutes Geld verdient,<br />
aber nicht für schlechtere Zeiten<br />
vorgesorgt und in den Firmen belassen,<br />
son<strong>der</strong>n ins Privateigentum überführt.<br />
Und jetzt kommen auf sie, die Bewohner<br />
und letztendlich die Allgem<strong>ein</strong>heit<br />
die Probleme zu“, zeigt sich Herwig<br />
Pernst<strong>ein</strong>er besorgt und verweist auf das<br />
Geschäftsmodell <strong>der</strong> gem<strong>ein</strong>nützigen<br />
Wohnbauunternehmen.<br />
Die Gem<strong>ein</strong>nützigen Bauver<strong>ein</strong>igungen<br />
haben <strong>ein</strong> gänzlich an<strong>der</strong>es Geschäftsmodell.<br />
Ein Geschäftsmodell, das<br />
den <strong>ein</strong>zelnen Kundinnen und Kunden<br />
viele Vorteile gegenüber r<strong>ein</strong> marktwirtschaftlich<br />
agierenden Bauträgern und<br />
Verwaltern bietet.<br />
Bei den Gem<strong>ein</strong>nützigen stehen die<br />
Interessen von Mitglie<strong>der</strong>n, Wohnungssuchenden<br />
sowie Bewohnerinnen und<br />
Bewohnern nachhaltig im Mittelpunkt<br />
<strong>der</strong> Dienstleistung. Für die Aktivitäten<br />
gem<strong>ein</strong>nütziger Bauver<strong>ein</strong>igungen<br />
(GBVs) gelten folgende Grundsätze, die<br />
im Wohnungsgem<strong>ein</strong>nützigkeitsgesetz<br />
verankert sind:<br />
• Kostendeckung: GBVs müssen mit<br />
ihren Kund:innen <strong>ein</strong> angemessenes<br />
Entgelt ver<strong>ein</strong>baren. Dieses darf<br />
„nicht höher, aber auch nicht niedriger<br />
angesetzt werden“, als sich aus<br />
den Kosten <strong>der</strong> Herstellung bzw. <strong>der</strong><br />
Bewirtschaftung <strong>der</strong> Wohnhäuser ergibt.<br />
• Gewinnbeschränkung: Ertragskomponenten<br />
sind Bestandteil <strong>der</strong> kostendeckenden<br />
Preise. Sie sind bei<br />
den GBV jedoch durch Gesetz und<br />
Verordnungen genau festgelegt und<br />
in ihrer Höhe begrenzt.<br />
• Eigenkapital: Durch ihre wohnwirtschaftliche<br />
Tätigkeit erwirtschaften<br />
die Unternehmen das notwendige<br />
Eigenkapital. Dies ist die günstigste<br />
Finanzierungsform für Grundstücksvorsorge,<br />
Neubau und Sanierung von<br />
Wohnungen. Wird das Eigenkapital<br />
innerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Fristen<br />
nicht entsprechend <strong>ein</strong>gesetzt, muss<br />
es versteuert werden.<br />
• Vermögensbindung: Eigenkapital ist<br />
auf Dauer für gem<strong>ein</strong>nützige Zwecke<br />
gebunden. Dies wird durch <strong>ein</strong>e Begrenzung<br />
<strong>der</strong> Gewinn-Ausschüttung<br />
an die Eigentümer und durch an<strong>der</strong>e<br />
Beschränkungen gewährleistet. y<br />
<strong>12</strong> . <strong>2023</strong> | 17