28.12.2012 Aufrufe

18:00 Uhr Mackenbach - Verbandsgemeinde Weilerbach

18:00 Uhr Mackenbach - Verbandsgemeinde Weilerbach

18:00 Uhr Mackenbach - Verbandsgemeinde Weilerbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 8 02.07.2<strong>00</strong>9<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S.<br />

175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2<strong>00</strong>6 (GVBl. S. 57) werden<br />

festgesetzt,<br />

gemäß § 1 der Satzung vom 08.05.1996 über die Erhebung von Beiträgen<br />

für Feld- und Waldwege die Beiträge auf 5,<strong>00</strong> €/ha<br />

§ 6<br />

Eröffnungsbilanz / Eigenkapital<br />

Die Eröffnungsbilanz ist bis 30.11.2<strong>00</strong>9 vom Gemeinderat festzustellen.<br />

Insoweit liegen noch keine Bilanzdaten vor. Der Stand des Eigenkapitals<br />

wird erstmals in der Haushaltssatzung 2010 ausgewiesen.<br />

Schwedelbach, 25.06.2<strong>00</strong>9<br />

gez.<br />

Dieter Hirsch, Ortsbürgermeister<br />

Hinweise:<br />

1. Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit gemäß den Vorschriften<br />

der Hauptsatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Weilerbach</strong> veröffentlicht.<br />

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan ab<br />

06.07.2<strong>00</strong>9 auf die Dauer von 7 Werktagen<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Weilerbach</strong>, Rummelstraße 15,<br />

Zimmer 207, zur Einsichtnahme während der Dienststunden ausliegt.<br />

2. Die Kreisverwaltung Kaiserslautern hat mit Verfügung vom 12.06.2<strong>00</strong>9,<br />

Az.: Abt. 2 mitgeteilt, dass gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken<br />

wegen Rechtsverletzung bestehen.<br />

3. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs.6 Satz 4 GemO<br />

eine Verletzung der Bestimmungen über<br />

a) Ausschließungsgründe (§ 22 Abs.1 GemO) und<br />

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates<br />

(§ 34 GemO)<br />

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen<br />

Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der<br />

Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können,<br />

gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Weilerbach</strong> geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

<strong>Weilerbach</strong>, 25.06.2<strong>00</strong>9<br />

Anja Pfeiffer-Matheis, Bürgermeisterin<br />

<strong>Weilerbach</strong><br />

Sitzung des Gemeinderates<br />

Am Mittwoch, 08. Juli 2<strong>00</strong>9, um 19:<strong>00</strong> <strong>Uhr</strong> findet im Ratssaal der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Weilerbach</strong> die öffentliche konstituierende<br />

Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde <strong>Weilerbach</strong> statt.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder<br />

2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in<br />

das Amt<br />

3. Wahl der Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung<br />

in das Amt<br />

a) Erste/r Ortsbeigeordnete/r<br />

b) Weitere/r Ortsbeigeordnete/r<br />

4. Anfragen und Informationen<br />

Eberhard Schmitt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Bekanntmachung der Ortsgemeinde <strong>Weilerbach</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2<strong>00</strong>9 vom 25.06.2<strong>00</strong>9<br />

Der Ortsgemeinderat hat am 1. April 2<strong>00</strong>9 auf Grund des § 95 der<br />

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994<br />

(GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2<strong>00</strong>6 (GVBl. S.<br />

57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 6.640.534 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.048.286 €<br />

der Jahresfehlbetrag auf 407.752 €<br />

im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 6.293.9<strong>00</strong> €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 6.293.810 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf + 90 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.161.<strong>00</strong>0 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.403.<strong>00</strong>0 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf -2.242.<strong>00</strong>0 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.241.910 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 2.241.910 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 9.696.810 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 9.696.810 €<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />

im Haushaltsjahr auf 0 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sonder vermögen mit<br />

Sonderrechnungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 5<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf 260 v.H.<br />

- Grundsteuer B auf 3<strong>00</strong> v.H.<br />

- Gewerbesteuer auf 330 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden, jährlich<br />

- für den ersten Hund 36,<strong>00</strong> €<br />

- für jeden weiteren Hund jeweils 84,<strong>00</strong> €<br />

§ 6<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S.<br />

175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2<strong>00</strong>6 (GVBl. S. 57) werden<br />

festgesetzt,<br />

gemäß § 1 der Satzung vom 26.04.1996 über die Erhebung von Beiträgen<br />

für Feld- und Waldwege die Beiträge auf 16,<strong>00</strong> €/ha<br />

§ 7<br />

Eröffnungsbilanz / Eigenkapital<br />

Die Eröffnungsbilanz ist bis 30.11.2<strong>00</strong>9 vom Gemeinderat festzustellen.<br />

Insoweit liegen noch keine Bilanzdaten vor. Der Stand des Eigenkapitals<br />

wird erstmals in der Haushaltssatzung 2010 ausgewiesen.<br />

<strong>Weilerbach</strong>, 25.06.2<strong>00</strong>9<br />

gez.<br />

Eberhard Schmitt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Elektrizitätswerk<br />

der Ortsgemeinde <strong>Weilerbach</strong><br />

Der Wirtschaftsplan dieses Eigenbetriebes ist vom Ortsgemeinderat am<br />

12. Dezember 2<strong>00</strong>8 mit folgenden Endzahlen festgestellt worden:<br />

Erfolgsplan<br />

Erträge 3.454.5<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro<br />

Aufwendungen 3.454.5<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro<br />

Vermögensplan<br />

Finanzierungsmittel 780.6<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro<br />

Finanzbedarf 780.6<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro<br />

Gesamteinnahmen 4.235.1<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro<br />

Gesamtausgaben 4.235.1<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!