18:00 Uhr Mackenbach - Verbandsgemeinde Weilerbach
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Seite 8 02.07.2<strong>00</strong>9<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S.<br />
175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2<strong>00</strong>6 (GVBl. S. 57) werden<br />
festgesetzt,<br />
gemäß § 1 der Satzung vom 08.05.1996 über die Erhebung von Beiträgen<br />
für Feld- und Waldwege die Beiträge auf 5,<strong>00</strong> €/ha<br />
§ 6<br />
Eröffnungsbilanz / Eigenkapital<br />
Die Eröffnungsbilanz ist bis 30.11.2<strong>00</strong>9 vom Gemeinderat festzustellen.<br />
Insoweit liegen noch keine Bilanzdaten vor. Der Stand des Eigenkapitals<br />
wird erstmals in der Haushaltssatzung 2010 ausgewiesen.<br />
Schwedelbach, 25.06.2<strong>00</strong>9<br />
gez.<br />
Dieter Hirsch, Ortsbürgermeister<br />
Hinweise:<br />
1. Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit gemäß den Vorschriften<br />
der Hauptsatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Weilerbach</strong> veröffentlicht.<br />
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan ab<br />
06.07.2<strong>00</strong>9 auf die Dauer von 7 Werktagen<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Weilerbach</strong>, Rummelstraße 15,<br />
Zimmer 207, zur Einsichtnahme während der Dienststunden ausliegt.<br />
2. Die Kreisverwaltung Kaiserslautern hat mit Verfügung vom 12.06.2<strong>00</strong>9,<br />
Az.: Abt. 2 mitgeteilt, dass gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken<br />
wegen Rechtsverletzung bestehen.<br />
3. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs.6 Satz 4 GemO<br />
eine Verletzung der Bestimmungen über<br />
a) Ausschließungsgründe (§ 22 Abs.1 GemO) und<br />
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates<br />
(§ 34 GemO)<br />
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen<br />
Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der<br />
Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können,<br />
gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Weilerbach</strong> geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
<strong>Weilerbach</strong>, 25.06.2<strong>00</strong>9<br />
Anja Pfeiffer-Matheis, Bürgermeisterin<br />
<strong>Weilerbach</strong><br />
Sitzung des Gemeinderates<br />
Am Mittwoch, 08. Juli 2<strong>00</strong>9, um 19:<strong>00</strong> <strong>Uhr</strong> findet im Ratssaal der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Weilerbach</strong> die öffentliche konstituierende<br />
Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde <strong>Weilerbach</strong> statt.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder<br />
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in<br />
das Amt<br />
3. Wahl der Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung<br />
in das Amt<br />
a) Erste/r Ortsbeigeordnete/r<br />
b) Weitere/r Ortsbeigeordnete/r<br />
4. Anfragen und Informationen<br />
Eberhard Schmitt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Bekanntmachung der Ortsgemeinde <strong>Weilerbach</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2<strong>00</strong>9 vom 25.06.2<strong>00</strong>9<br />
Der Ortsgemeinderat hat am 1. April 2<strong>00</strong>9 auf Grund des § 95 der<br />
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994<br />
(GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2<strong>00</strong>6 (GVBl. S.<br />
57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 6.640.534 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.048.286 €<br />
der Jahresfehlbetrag auf 407.752 €<br />
im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 6.293.9<strong>00</strong> €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 6.293.810 €<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf + 90 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.161.<strong>00</strong>0 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.403.<strong>00</strong>0 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf -2.242.<strong>00</strong>0 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.241.910 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 2.241.910 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 9.696.810 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 9.696.810 €<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />
im Haushaltsjahr auf 0 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sonder vermögen mit<br />
Sonderrechnungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 5<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf 260 v.H.<br />
- Grundsteuer B auf 3<strong>00</strong> v.H.<br />
- Gewerbesteuer auf 330 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden, jährlich<br />
- für den ersten Hund 36,<strong>00</strong> €<br />
- für jeden weiteren Hund jeweils 84,<strong>00</strong> €<br />
§ 6<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S.<br />
175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2<strong>00</strong>6 (GVBl. S. 57) werden<br />
festgesetzt,<br />
gemäß § 1 der Satzung vom 26.04.1996 über die Erhebung von Beiträgen<br />
für Feld- und Waldwege die Beiträge auf 16,<strong>00</strong> €/ha<br />
§ 7<br />
Eröffnungsbilanz / Eigenkapital<br />
Die Eröffnungsbilanz ist bis 30.11.2<strong>00</strong>9 vom Gemeinderat festzustellen.<br />
Insoweit liegen noch keine Bilanzdaten vor. Der Stand des Eigenkapitals<br />
wird erstmals in der Haushaltssatzung 2010 ausgewiesen.<br />
<strong>Weilerbach</strong>, 25.06.2<strong>00</strong>9<br />
gez.<br />
Eberhard Schmitt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Elektrizitätswerk<br />
der Ortsgemeinde <strong>Weilerbach</strong><br />
Der Wirtschaftsplan dieses Eigenbetriebes ist vom Ortsgemeinderat am<br />
12. Dezember 2<strong>00</strong>8 mit folgenden Endzahlen festgestellt worden:<br />
Erfolgsplan<br />
Erträge 3.454.5<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro<br />
Aufwendungen 3.454.5<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro<br />
Vermögensplan<br />
Finanzierungsmittel 780.6<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro<br />
Finanzbedarf 780.6<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro<br />
Gesamteinnahmen 4.235.1<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro<br />
Gesamtausgaben 4.235.1<strong>00</strong>,<strong>00</strong> Euro