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s'Psairer Heftl - Magazin für das Passeiertal Herausgeber: Ratio KG des Helmuth Fritz Grafik & Redaktion: MP Graphics & Design der Monika Pfitscher

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Herausgeber: Ratio KG des Helmuth Fritz
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ARBEITSRECHTSBERATUNG<br />

Neuheiten Arbeitnehmer 2024<br />

Dr. Klaus Stocker – Arbeitsrechtsberater und Partner<br />

der Kanzlei CONTRACTA<br />

Mit dem Haushaltsgesetz für 2024<br />

wurden unter anderem folgende 2<br />

Neuheiten im arbeitsrechtlichen Bereich<br />

für das neue Jahr eingeführt:<br />

Sachentlohnungen<br />

Leider gibt es immer noch keine dauerhafte<br />

Neuregelung. In den letzten Jahren<br />

wurden immer wieder Änderungen eingeführt.<br />

Für 2024 gilt:<br />

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern<br />

Sachentlohnungen (auch Gutscheine)<br />

mit einem Wert von bis zu €<br />

1.000,00 im Jahr ohne Zusatzkosten<br />

zukommen lassen, wenn die Arbeitnehmer<br />

keine Kinder zu Lasten haben.<br />

Sollten die betreffenden Arbeitnehmer<br />

mindestens ein Kind zu Lasten haben<br />

(Angabe Steuerkodex Kind), dann sind<br />

bis zu € 2.000,00 im Jahr ohne Zusatzkosten<br />

möglich.<br />

Beide Beträge können auch als Nettobeträge<br />

mit Auszahlung auf den Lohnstreifen<br />

umgesetzt werden, wenn es sich um<br />

Rückerstattungen von Energiespesen<br />

(Gas, Wasser, Strom), Miete für die Erstwohnung<br />

oder Zinsen auf Darlehen für<br />

die Erstwohnung handelt. Entsprechende<br />

Eigenerklärungen der Arbeitnehmer<br />

vorausgesetzt.<br />

In jedem Fall sind die Sachentlohnungen<br />

(sowohl im Falle einer reellen Sachentlohnung<br />

als auch im Falle einer Rückerstattung<br />

der oben angeführten Spesen)<br />

auf den Lohnstreifen anzuführen. Die<br />

oben genannten Grenzwerte gelten pro<br />

Arbeitnehmer und nicht pro Arbeitsverhältnis.<br />

Sollte ein Arbeitnehmer im Jahr<br />

also mehrere Arbeitsverhältnisse haben,<br />

so gelten die Grenzwerte für alle Arbeitsverhältnisse<br />

zusammen. Im Falle einer<br />

Überschreitung der Grenzwerte, ist<br />

der gesamte Betrag der Steuer und den<br />

Sozialabgaben zu unterwerfen.<br />

Um Missverständnissen vorzubeugen.<br />

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch<br />

auf diese Sachentlohnung. Die Vergabe<br />

(oder nicht) ist Entscheidung des Arbeitgebers<br />

und kann auch auf individueller<br />

Basis (einige Arbeitnehmer schon, einige<br />

nicht) und mit unterschiedlichen Werten<br />

getroffen werden.<br />

Arbeitnehmerinnen auf unbestimmte<br />

Zeit mit 2 oder mehr Kindern<br />

Neuheit 2024 zur Unterstützung der<br />

Mütter.<br />

Für den Zeitraum 2024-2026 wird für<br />

Frauen mit 3 oder mehr Kindern (maximal<br />

bis zum 18. Geburtstag des Jüngsten)<br />

und einem Arbeitsvertrag auf unbestimmte<br />

Zeit eine Beitragsbegünstigung<br />

INPS Lasten Arbeitnehmerin von maximal<br />

€ 3.000,00 im Jahr (€ 250,00 im<br />

Monat) eingeführt. In der Regel werden<br />

den Arbeitnehmerinnen auf den Lohnstreifen<br />

von der Bruttoentlohnung 9,19%<br />

INPS-Beiträge zu ihren Lasten abgezogen.<br />

Dieser Abzug wird nun reduziert.<br />

Demenentsprechend erhöht sich die<br />

Nettoentlohnung auf den Lohnstreifen<br />

ohne Auswirkung auf die Personalkosten<br />

für den Arbeitgeber. Einkommensgrenzen<br />

sind in diesem Zusammenhang nicht<br />

vorgesehen, die Begünstigung steht also<br />

allen zu.<br />

Begrenzt auf das Jahr 2024 steht die<br />

gleiche Reduzierung auch Müttern mit 2<br />

Kindern bis maximal zur Vollendung des<br />

10. Lebensjahres des jüngeren Kindes zu.<br />

Zur operativen Anwendung dieser Begünstigung<br />

für Mütter benötigen die Arbeitgeber<br />

eine entsprechende Erklärung<br />

der Arbeitnehmerin zu ihrer gesamten<br />

Kindersituation, wobei die größeren Kinder<br />

auch bereits selbständig sein können.<br />

Dr Klaus Stocker - Arbeitsrechtsberater<br />

Partner der Kanzlei<br />

CONTRACTA<br />

39010 St. Martin i.P. – Lahne 9/H<br />

passeier@contracta.it - T +39 0473 497970<br />

WEISSES KREUZ<br />

Wir stellen unsere<br />

Gruppen vor<br />

Eine Gruppe beim Weißen Kreuz besteht<br />

aus Armin, Elisabeth, Lukas, Martina,<br />

Melanie, Lukas, Ingo und Felix. In<br />

dieser Gruppe tummeln sich alle möglichen<br />

Berufe und Altersgruppen, die das<br />

Zusammensein gerade deshalb so spannend<br />

machen. Das Durchschnittsalter in<br />

dieser Gruppe liegt bei 30,6 Jahren und<br />

es sind Menschen aus verschiedensten<br />

Berufssparten vertreten: Tischler, Bankkauffrau,<br />

Sanitäter, Krankenschwester,<br />

Eventmanagerin, Konstrukteur, Bauer<br />

und Flughelfer.<br />

Alle eint, dass sie beim Weißen Kreuz<br />

sind, weil sie etwas Sinnvolles für die<br />

Mitmenschen machen wollen, weil sie<br />

anderen helfen wollen und weil es Spaß<br />

macht, die Zeit mit seinen Gruppenkollegen<br />

zu verbringen. Für viele ist auch die<br />

Ausbildung ein Anreiz, denn man lernt<br />

bekanntlich nicht nur für die Einsätze,<br />

sondern auch fürs Leben.<br />

Während sie auf einen Einsatz warten,<br />

kochen sie gemeinsam, spielen Darts,<br />

putzen das Auto oder üben Fallbeispiele<br />

– es wird also nie langweilig. Besonders<br />

gerne denken die Gruppenmitglieder an<br />

die Gruppenausflüge, die nicht nur Spaß<br />

machen, sondern auch die Gruppe auf<br />

eine ganz andere Art und Weise zusammenschweißt.<br />

Landesrettungsverein Weißes Kreuz<br />

Sektion Passeiertal St. Leonhard<br />

Andreas-Hofer-Straße, 7<br />

39015 St. Leonhard in Passeier<br />

Tel.: +39 366 623 7744<br />

s‘Psairer Heftl - N° 1+2 ▪ 2024<br />

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