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s'Psairer Heftl - Magazin für das Passeiertal Herausgeber: Ratio KG des Helmuth Fritz Grafik & Redaktion: MP Graphics & Design der Monika Pfitscher
s'Psairer Heftl - Magazin für das Passeiertal
Herausgeber: Ratio KG des Helmuth Fritz
Grafik & Redaktion: MP Graphics & Design der Monika Pfitscher
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ARBEITSRECHTSBERATUNG<br />
Neuheiten Arbeitnehmer 2024<br />
Dr. Klaus Stocker – Arbeitsrechtsberater und Partner<br />
der Kanzlei CONTRACTA<br />
Mit dem Haushaltsgesetz für 2024<br />
wurden unter anderem folgende 2<br />
Neuheiten im arbeitsrechtlichen Bereich<br />
für das neue Jahr eingeführt:<br />
Sachentlohnungen<br />
Leider gibt es immer noch keine dauerhafte<br />
Neuregelung. In den letzten Jahren<br />
wurden immer wieder Änderungen eingeführt.<br />
Für 2024 gilt:<br />
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern<br />
Sachentlohnungen (auch Gutscheine)<br />
mit einem Wert von bis zu €<br />
1.000,00 im Jahr ohne Zusatzkosten<br />
zukommen lassen, wenn die Arbeitnehmer<br />
keine Kinder zu Lasten haben.<br />
Sollten die betreffenden Arbeitnehmer<br />
mindestens ein Kind zu Lasten haben<br />
(Angabe Steuerkodex Kind), dann sind<br />
bis zu € 2.000,00 im Jahr ohne Zusatzkosten<br />
möglich.<br />
Beide Beträge können auch als Nettobeträge<br />
mit Auszahlung auf den Lohnstreifen<br />
umgesetzt werden, wenn es sich um<br />
Rückerstattungen von Energiespesen<br />
(Gas, Wasser, Strom), Miete für die Erstwohnung<br />
oder Zinsen auf Darlehen für<br />
die Erstwohnung handelt. Entsprechende<br />
Eigenerklärungen der Arbeitnehmer<br />
vorausgesetzt.<br />
In jedem Fall sind die Sachentlohnungen<br />
(sowohl im Falle einer reellen Sachentlohnung<br />
als auch im Falle einer Rückerstattung<br />
der oben angeführten Spesen)<br />
auf den Lohnstreifen anzuführen. Die<br />
oben genannten Grenzwerte gelten pro<br />
Arbeitnehmer und nicht pro Arbeitsverhältnis.<br />
Sollte ein Arbeitnehmer im Jahr<br />
also mehrere Arbeitsverhältnisse haben,<br />
so gelten die Grenzwerte für alle Arbeitsverhältnisse<br />
zusammen. Im Falle einer<br />
Überschreitung der Grenzwerte, ist<br />
der gesamte Betrag der Steuer und den<br />
Sozialabgaben zu unterwerfen.<br />
Um Missverständnissen vorzubeugen.<br />
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch<br />
auf diese Sachentlohnung. Die Vergabe<br />
(oder nicht) ist Entscheidung des Arbeitgebers<br />
und kann auch auf individueller<br />
Basis (einige Arbeitnehmer schon, einige<br />
nicht) und mit unterschiedlichen Werten<br />
getroffen werden.<br />
Arbeitnehmerinnen auf unbestimmte<br />
Zeit mit 2 oder mehr Kindern<br />
Neuheit 2024 zur Unterstützung der<br />
Mütter.<br />
Für den Zeitraum 2024-2026 wird für<br />
Frauen mit 3 oder mehr Kindern (maximal<br />
bis zum 18. Geburtstag des Jüngsten)<br />
und einem Arbeitsvertrag auf unbestimmte<br />
Zeit eine Beitragsbegünstigung<br />
INPS Lasten Arbeitnehmerin von maximal<br />
€ 3.000,00 im Jahr (€ 250,00 im<br />
Monat) eingeführt. In der Regel werden<br />
den Arbeitnehmerinnen auf den Lohnstreifen<br />
von der Bruttoentlohnung 9,19%<br />
INPS-Beiträge zu ihren Lasten abgezogen.<br />
Dieser Abzug wird nun reduziert.<br />
Demenentsprechend erhöht sich die<br />
Nettoentlohnung auf den Lohnstreifen<br />
ohne Auswirkung auf die Personalkosten<br />
für den Arbeitgeber. Einkommensgrenzen<br />
sind in diesem Zusammenhang nicht<br />
vorgesehen, die Begünstigung steht also<br />
allen zu.<br />
Begrenzt auf das Jahr 2024 steht die<br />
gleiche Reduzierung auch Müttern mit 2<br />
Kindern bis maximal zur Vollendung des<br />
10. Lebensjahres des jüngeren Kindes zu.<br />
Zur operativen Anwendung dieser Begünstigung<br />
für Mütter benötigen die Arbeitgeber<br />
eine entsprechende Erklärung<br />
der Arbeitnehmerin zu ihrer gesamten<br />
Kindersituation, wobei die größeren Kinder<br />
auch bereits selbständig sein können.<br />
Dr Klaus Stocker - Arbeitsrechtsberater<br />
Partner der Kanzlei<br />
CONTRACTA<br />
39010 St. Martin i.P. – Lahne 9/H<br />
passeier@contracta.it - T +39 0473 497970<br />
WEISSES KREUZ<br />
Wir stellen unsere<br />
Gruppen vor<br />
Eine Gruppe beim Weißen Kreuz besteht<br />
aus Armin, Elisabeth, Lukas, Martina,<br />
Melanie, Lukas, Ingo und Felix. In<br />
dieser Gruppe tummeln sich alle möglichen<br />
Berufe und Altersgruppen, die das<br />
Zusammensein gerade deshalb so spannend<br />
machen. Das Durchschnittsalter in<br />
dieser Gruppe liegt bei 30,6 Jahren und<br />
es sind Menschen aus verschiedensten<br />
Berufssparten vertreten: Tischler, Bankkauffrau,<br />
Sanitäter, Krankenschwester,<br />
Eventmanagerin, Konstrukteur, Bauer<br />
und Flughelfer.<br />
Alle eint, dass sie beim Weißen Kreuz<br />
sind, weil sie etwas Sinnvolles für die<br />
Mitmenschen machen wollen, weil sie<br />
anderen helfen wollen und weil es Spaß<br />
macht, die Zeit mit seinen Gruppenkollegen<br />
zu verbringen. Für viele ist auch die<br />
Ausbildung ein Anreiz, denn man lernt<br />
bekanntlich nicht nur für die Einsätze,<br />
sondern auch fürs Leben.<br />
Während sie auf einen Einsatz warten,<br />
kochen sie gemeinsam, spielen Darts,<br />
putzen das Auto oder üben Fallbeispiele<br />
– es wird also nie langweilig. Besonders<br />
gerne denken die Gruppenmitglieder an<br />
die Gruppenausflüge, die nicht nur Spaß<br />
machen, sondern auch die Gruppe auf<br />
eine ganz andere Art und Weise zusammenschweißt.<br />
Landesrettungsverein Weißes Kreuz<br />
Sektion Passeiertal St. Leonhard<br />
Andreas-Hofer-Straße, 7<br />
39015 St. Leonhard in Passeier<br />
Tel.: +39 366 623 7744<br />
s‘Psairer Heftl - N° 1+2 ▪ 2024<br />
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