Scout :: Das Magazin der Region : Ausgabe Februar 2024
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Senioren<br />
Ä n<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />
Werden Menschen pflegebedürftig, brauchen sie Hilfe – von<br />
Familienmitglie<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Pflegefachkräften. Finanzielle<br />
Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.<br />
Eine Pflegebedürftigkeit kann sich langsam einschleichen o<strong>der</strong><br />
plötzlich auftreten – zum Beispiel nach einem Unfall o<strong>der</strong> infolge<br />
eines Sturzes, Herzinfarkts o<strong>der</strong> Schlaganfalls. <strong>Das</strong> Leben <strong>der</strong> Betroffenen<br />
än<strong>der</strong>t sich durch eine Pflegebedürftigkeit enorm. Aber auch<br />
Angehörige müssen oft ihren Alltag neu organisieren, insbeson<strong>der</strong>e<br />
wenn sie selbst die Pflege übernehmen. Hausnotruf, Pflegegrad,<br />
ambulanter Dienst – plötzlich tauchen jede Menge neuer Begriffe<br />
auf. Informiert zu sein, ist entscheidend. Wer nicht weiß, was ihm<br />
o<strong>der</strong> ihr zusteht, bekommt wichtige Leistungen nicht.<br />
Pflegeleistungen für alle Bedürftigen<br />
Versicherungspflicht. Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> gesetzlich o<strong>der</strong> privat krankenversichert<br />
ist, ist automatisch in <strong>der</strong> gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
versichert.<br />
Leistung auf Antrag: Um Leistungen zu erhalten, müssen gesetzlich<br />
Versicherte Pflegeleistungen bei <strong>der</strong> Krankenkasse beantragen,<br />
privat Versicherte wenden sich an ihren Krankenversicherer. Voraussetzung<br />
ist stets, dass jemand länger als sechs Monate auf Unterstützung<br />
im Alltag angewiesen ist.<br />
Begutachtung: Ehe die Pflegeversicherung greift, müssen Gutachterinnen<br />
o<strong>der</strong> Gutachter eine Pflegebedürftigkeit feststellen. Bei gesetzlich<br />
Versicherten übernimmt <strong>der</strong> Medizinische Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />
(MD) die Begutachtung, bei privat Versicherten die<br />
Firma Medicproof.<br />
Pflegegrad: <strong>Das</strong> Pflegegutachten legt fest, ob und wie viel Hilfebedarf<br />
ein Mensch hat und in welchen Pflegegrad von 1 bis 5 jemand<br />
deshalb eingestuft wird. Je höher <strong>der</strong> Pflegegrad, früher Pflegestufe<br />
genannt, desto höher fallen die bewilligten Leistungen aus.<br />
Beitragssatz: Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt für Kin<strong>der</strong>lose<br />
seit 1. Juli 2023 bei 4,0 Prozent ihres Bruttoeinkommens, Versicherte<br />
mit Kind zahlen 3,4 Prozent. Haben Sie mehrere Kin<strong>der</strong> unter 25<br />
Jahren, sinkt Ihr Beitrag auf bis zu 2,4 Prozent (siehe unten Beitragssatztabelle).<br />
Privat Versicherte zahlen einen individuell ermittelten<br />
Beitrag, <strong>der</strong> durch eine gesetzliche Obergrenze gedeckelt ist.<br />
Je<strong>der</strong> Mensch, <strong>der</strong> in Deutschland gesetzlich o<strong>der</strong> privat krankenversichert<br />
ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Die gesetzliche<br />
Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die seit 1995 existiert.<br />
Neben <strong>der</strong> gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Arbeitslosen- und<br />
Rentenversicherung ist die Pflegeversicherung <strong>der</strong> jüngste Zweig<br />
<strong>der</strong> Sozialversicherung. Die Vorschriften dazu stehen im Elften Sozialgesetzbuch,<br />
SGB XI. Menschen, welche die Pflegeversicherung<br />
in Anspruch nehmen, können selbst entscheiden, wie und von<br />
wem sie gepflegt werden. Bei den Leistungen wird unterschieden<br />
zwischen:<br />
• Pflegesachleistungen für die Hilfe durch professionelle Fachkräfte<br />
• Pflegegeld, das zum Beispiel an pflegende Angehörige weitergegeben<br />
werden kann<br />
Pflegebedürftige können auch eine Kombination aus Pflegesachleistungen<br />
und Pflegegeld beziehen. In diesem Fall spricht man von<br />
Kombileistungen. Zudem stehen ihnen unter an<strong>der</strong>em auch Zuschüsse<br />
für Hilfsmittel zu.<br />
Zum 1. Januar <strong>2024</strong> sind die Leistungen <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />
gestiegen. Die Zuwendungen für Pflegegeld und Pflegesachleistungen<br />
wurden um rund 5 Prozent erhöht. Auch <strong>der</strong> Anteil, den<br />
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen für die Pflegekosten<br />
erhalten, wurde angehoben. Außerdem gibt es Verbesserungen<br />
beim Pflegeunterstützungsgeld, das für pflegende Angehörige<br />
gezahlt wird. Neu ist ein verbessertes Auskunftsrecht über bisher erhaltene<br />
Pflegeleistungen.<br />
Niemand kann im Voraus wissen, ob bei ihm o<strong>der</strong> ihr eine Pflegebedürftigkeit<br />
eintritt und wie lange sie andauert. Nach dem Pflegereport<br />
<strong>der</strong> Barmer GEK mussten Frauen vom Beginn ihrer Pflegebedürftigkeit<br />
bis zu ihrem Tod im Durchschnitt etwa 45 000 Euro aus<br />
eigener Tasche für ihre Pflege zuzahlen. Im Einzelfall können Pflegekosten<br />
aber auch mehrere Hun<strong>der</strong>ttausend Euro betragen. Auch<br />
wenn die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil übernimmt,<br />
bleibt die finanzielle Belastung für Betroffene und <strong>der</strong>en Angehörige<br />
oft enorm. Reichen Rente und Erspartes nicht für den Eigenanteil,<br />
leistet das Sozialamt „Hilfe zur Pflege“. Die Behörde prüft dann, ob<br />
unterhaltspflichtige Kin<strong>der</strong> einen Teil <strong>der</strong> Kosten übernehmen können.<br />
Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Einkommensgrenze von 100<br />
000 Euro, die nur für das erwachsene Kind, nicht aber für dessen<br />
Ehepartnerin o<strong>der</strong> Ehepartner gilt.<br />
Seniorenheim Katja Jeratsch<br />
Sven - Hedin-Str. 58, 26389 Wilhelmshaven<br />
Tel.: 04421 - 85008<br />
Haus Krämer<br />
Robert-Scott-Weg 1, 26389 Wilhelmshaven<br />
Tel.: 04421 84600<br />
www.seniorenheime-im-maadebogen.de<br />
Seite 28 | <strong>2024</strong><br />
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