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2024_07

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Kurier Nr. 7 15.2.<strong>2024</strong> 11<br />

Gemeinderatsbulletin<br />

zur Sitzung vom 5. Februar <strong>2024</strong><br />

Baurecht<br />

Genehmigung von Schutzverträgen<br />

Im Zusammenhang mit der künftig geplanten Entwicklung der Liegenschaft<br />

am Holzrai 2, Wangen, ersuchte die Eigentümerschaft die Gemeinde<br />

um Abklärung der Schutzwürdigkeit. Um den Schutzumfang bestimmen<br />

zu können, wurde eine Schutzabklärung ausgelöst. Das Fachgutachten bestätigte,<br />

dass das Gebäude als bau- und siedlungsgeschichtlichen Zeugen<br />

beurteilt wird. Eine Unterschutzstellung ist deshalb gerechtfertigt. Der dafür<br />

notwendige verwaltungsrechtliche Vertrag vom 5. Februar <strong>2024</strong> wurde<br />

mit dem entsprechenden Schutzumfang genehmigt.<br />

Im Zusammenhang mit der künftig geplanten Entwicklung der Liegenschaft<br />

am Holzrai 7, Wangen, ersuchte die Eigentümerschaft die Gemeinde<br />

ebenfalls um Abklärung der Schutzwürdigkeit. Um den Schutzumfang<br />

bestimmen zu können, wurde eine Schutzabklärung ausgelöst. Das Fachgutachten<br />

bestätigte, dass es sich bei diesem Gebäude um einen wichtigen<br />

typologischen Vertreter der Übergangszeit anfangs des 20. Jahrhunderts<br />

handelt. Eine Unterschutzstellung ist deshalb gerechtfertigt. Der dafür<br />

notwendige verwaltungsrechtliche Vertrag vom 5. Februar <strong>2024</strong> wurde<br />

mit dem entsprechenden Schutzumfang genehmigt.<br />

Feuerpolizeibericht 2023<br />

Der Gemeinderat hat den Feuerpolizeibericht 2023 zustimmend zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Corporate Governance<br />

Stellungnahme zur ZKB-Gewinnausschüttung<br />

Im Zusammenhang mit der durch eine Parlamentarischen Initiative von<br />

Michael Zeugin (ehemaliger Kantonsrat, GLP) beabsichtigten Verbesserung<br />

der Corporate Governance bei der Gewinnausschüttung der Zürcher<br />

Kantonalbank (ZKB) hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich<br />

eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Gemeinderat schliesst sich in<br />

seiner Stellungnahme vollumfänglich jener des Gemeindepräsidienverbandes<br />

des Kantons Zürich (GPVZH) an und verlangt, dass die Entscheide<br />

über die ZKB-Gewinnausschüttung weiterhin durch den Bankrat vorzunehmen<br />

sind.<br />

Gemeinderat<br />

Wenn die Rente nicht mehr für den Lebensunterhalt reicht,<br />

können Ergänzungsleistungen helfen<br />

Über 200 000 Rentnerinnen und Rentner leben gemäss einer Studie der Pro<br />

Senectute Schweiz von 2023 mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze.<br />

Nochmals rund die Hälfte soviel stehen an der Schwelle zur Armutsgrenze.<br />

Besonders betroffen sind Frauen, verwitwete Personen, Menschen<br />

mit niedrigem Bildungsniveau sowie Ausländerinnen und Ausländer.<br />

Betroffene sprechen nicht oder nur in den wenigsten Fällen darüber, leiden<br />

unter dem Gefühl der gesellschaftlichen Ausgrenzung. Kontakte brechen<br />

ab, Einsamkeit im Alter ist vorprogrammiert. Sie unternehmen viel dafür,<br />

um ihre Armut vor Familie, Freunden sowie Nachbarn und Bekannten zu<br />

verbergen. Ansprüche auf finanzielle Unterstützungen werden oft aus<br />

Scham nicht geltend gemacht. Das muss nicht sein.<br />

Die Schweiz verfüg über ein gut funktionierendes Sozialversicherungssystem.<br />

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind ein Baustein davon. Wie<br />

der Name es schon sagt, ergänzen die Ergänzungsleistungen die AHV/IV<br />

und sind keine Sozialhilfe.<br />

Wenn die Renten aus der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge sowie<br />

das Vermögen nicht ausreichen den Lebensunterhalt oder einen Heimplatz<br />

zu decken, besteht womöglich ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.<br />

Ob ein solcher Anspruch bestehen könnte, kann man einfach online<br />

berechnen. Das Berechnungstool finden Sie auf folgender Webseite:<br />

www.ahv-iv.ch → Sozialversicherungen → Ergänzungsleistungen →<br />

Berechnungstool.<br />

Wenn ein provisorisch errechneter Anspruch besteht, können Sie das Anmeldeformular<br />

direkt ausfüllen. Wenn Sie dafür Unterstützung benötigen,<br />

melden Sie sich zwecks Terminvereinbarung bei der Anlaufstelle<br />

für das Alter, Ursula Schenker, Abteilung Gesellschaft, 044 805 91 78,<br />

E-Mail: gesellschaft@wangen-bruettisellen.ch.<br />

Abteilung Gesellschaft<br />

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Zürichstrasse 29 · 8306 Brüttisellen<br />

<strong>07</strong>8 822 33 75<br />

Mo + Fr 10.00 – 19.30<br />

Di + Do 10.00 – 18.00<br />

Mittwoch geschlossen<br />

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Bekanntenkreis? Dann freut sich Frau Karin Gerber über eine<br />

Kontaktaufnahme unter<br />

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