2024_07
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Kurier Nr. 7 15.2.<strong>2024</strong> 11<br />
Gemeinderatsbulletin<br />
zur Sitzung vom 5. Februar <strong>2024</strong><br />
Baurecht<br />
Genehmigung von Schutzverträgen<br />
Im Zusammenhang mit der künftig geplanten Entwicklung der Liegenschaft<br />
am Holzrai 2, Wangen, ersuchte die Eigentümerschaft die Gemeinde<br />
um Abklärung der Schutzwürdigkeit. Um den Schutzumfang bestimmen<br />
zu können, wurde eine Schutzabklärung ausgelöst. Das Fachgutachten bestätigte,<br />
dass das Gebäude als bau- und siedlungsgeschichtlichen Zeugen<br />
beurteilt wird. Eine Unterschutzstellung ist deshalb gerechtfertigt. Der dafür<br />
notwendige verwaltungsrechtliche Vertrag vom 5. Februar <strong>2024</strong> wurde<br />
mit dem entsprechenden Schutzumfang genehmigt.<br />
Im Zusammenhang mit der künftig geplanten Entwicklung der Liegenschaft<br />
am Holzrai 7, Wangen, ersuchte die Eigentümerschaft die Gemeinde<br />
ebenfalls um Abklärung der Schutzwürdigkeit. Um den Schutzumfang<br />
bestimmen zu können, wurde eine Schutzabklärung ausgelöst. Das Fachgutachten<br />
bestätigte, dass es sich bei diesem Gebäude um einen wichtigen<br />
typologischen Vertreter der Übergangszeit anfangs des 20. Jahrhunderts<br />
handelt. Eine Unterschutzstellung ist deshalb gerechtfertigt. Der dafür<br />
notwendige verwaltungsrechtliche Vertrag vom 5. Februar <strong>2024</strong> wurde<br />
mit dem entsprechenden Schutzumfang genehmigt.<br />
Feuerpolizeibericht 2023<br />
Der Gemeinderat hat den Feuerpolizeibericht 2023 zustimmend zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Corporate Governance<br />
Stellungnahme zur ZKB-Gewinnausschüttung<br />
Im Zusammenhang mit der durch eine Parlamentarischen Initiative von<br />
Michael Zeugin (ehemaliger Kantonsrat, GLP) beabsichtigten Verbesserung<br />
der Corporate Governance bei der Gewinnausschüttung der Zürcher<br />
Kantonalbank (ZKB) hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich<br />
eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Gemeinderat schliesst sich in<br />
seiner Stellungnahme vollumfänglich jener des Gemeindepräsidienverbandes<br />
des Kantons Zürich (GPVZH) an und verlangt, dass die Entscheide<br />
über die ZKB-Gewinnausschüttung weiterhin durch den Bankrat vorzunehmen<br />
sind.<br />
Gemeinderat<br />
Wenn die Rente nicht mehr für den Lebensunterhalt reicht,<br />
können Ergänzungsleistungen helfen<br />
Über 200 000 Rentnerinnen und Rentner leben gemäss einer Studie der Pro<br />
Senectute Schweiz von 2023 mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze.<br />
Nochmals rund die Hälfte soviel stehen an der Schwelle zur Armutsgrenze.<br />
Besonders betroffen sind Frauen, verwitwete Personen, Menschen<br />
mit niedrigem Bildungsniveau sowie Ausländerinnen und Ausländer.<br />
Betroffene sprechen nicht oder nur in den wenigsten Fällen darüber, leiden<br />
unter dem Gefühl der gesellschaftlichen Ausgrenzung. Kontakte brechen<br />
ab, Einsamkeit im Alter ist vorprogrammiert. Sie unternehmen viel dafür,<br />
um ihre Armut vor Familie, Freunden sowie Nachbarn und Bekannten zu<br />
verbergen. Ansprüche auf finanzielle Unterstützungen werden oft aus<br />
Scham nicht geltend gemacht. Das muss nicht sein.<br />
Die Schweiz verfüg über ein gut funktionierendes Sozialversicherungssystem.<br />
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind ein Baustein davon. Wie<br />
der Name es schon sagt, ergänzen die Ergänzungsleistungen die AHV/IV<br />
und sind keine Sozialhilfe.<br />
Wenn die Renten aus der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge sowie<br />
das Vermögen nicht ausreichen den Lebensunterhalt oder einen Heimplatz<br />
zu decken, besteht womöglich ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.<br />
Ob ein solcher Anspruch bestehen könnte, kann man einfach online<br />
berechnen. Das Berechnungstool finden Sie auf folgender Webseite:<br />
www.ahv-iv.ch → Sozialversicherungen → Ergänzungsleistungen →<br />
Berechnungstool.<br />
Wenn ein provisorisch errechneter Anspruch besteht, können Sie das Anmeldeformular<br />
direkt ausfüllen. Wenn Sie dafür Unterstützung benötigen,<br />
melden Sie sich zwecks Terminvereinbarung bei der Anlaufstelle<br />
für das Alter, Ursula Schenker, Abteilung Gesellschaft, 044 805 91 78,<br />
E-Mail: gesellschaft@wangen-bruettisellen.ch.<br />
Abteilung Gesellschaft<br />
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Zürichstrasse 29 · 8306 Brüttisellen<br />
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Mo + Fr 10.00 – 19.30<br />
Di + Do 10.00 – 18.00<br />
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