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Turnier-Serie<br />
CUP 2<strong>02</strong>4<br />
Es ist soweit:<br />
Die bargeldlose Abwicklung des<br />
VR-Cups startet am 1.3.2<strong>02</strong>4<br />
Angekündigt war es eigentlich schon für den 1. Januar 2<strong>02</strong>4,<br />
auf Grund krankheitsbedingter Ausfälle verschob sich die Einführung<br />
der bargeldlosen Turnierserienabwicklung und weiterer<br />
Änderungen zunächst. Ab sofort können Vereine Turniere<br />
beantragen, die nach dem 29. Februar 2<strong>02</strong>4 terminiert sind,<br />
und mit den neuen Turnierserienbestimmungen durchgeführt<br />
werden.<br />
Neben der auffälligsten Änderung der bargeldlosen Abwicklung<br />
gibt es weitere Neuerungen, die am 1.3.2<strong>02</strong>4 wirksam werden.<br />
Im Folgenden sind die Änderungen aufgeführt:<br />
> Bargeldlose Abwicklung:<br />
Der HTTV hat sich wie andere Verbände dazu entschlossen,<br />
die VR-Cups „bargeldlos“ zu gestalten und damit einen<br />
weiteren Schritt in der Digitalisierung des Wettkampfbetriebs<br />
zu vollziehen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr<br />
kann nun bequem über die von myTischtennis im Anmeldeprozess<br />
angebotenen Zahlungsmethoden (Lastschrift<br />
bzw. im Zeitraum von einem bis 21 Tage vor dem Turnier<br />
auch Paypal) vorgenommen werden. Auch für die ausrichtenden<br />
Vereine bietet die neue Abwicklungsmethode<br />
Vorteile. Von sämtlichen Teilnehmenden, die bei Meldeschluss<br />
in der Teilnahmeliste stehen, werden die Startgebühren<br />
nach Abschluss eines ordnungsgemäß ausgetragenen<br />
Turniers eingezogen, unabhängig davon, ob sie<br />
tatsächlich teilnehmen oder nicht. Dies verhindert u.a.,<br />
dass angemeldete Teilnehmende unentschuldigt dem Turnier<br />
fernbleiben und keine Startgebühr zahlen, was bisher<br />
zulasten des durchführenden Vereins ging. Für den gastgebenden<br />
Verein ändern sich im Antragsprozess nur zwei<br />
Details. Der Antragsteller muss den Bedingungen bzgl.<br />
der Abwicklung der bargeldlosen Zahlung zustimmen und<br />
festlegen, ob Spieler seines Vereins (Stammspielberechtigung<br />
ausschlaggebend) kostenlos am jeweiligen VR-Cup<br />
teilnehmen dürfen.<br />
Achtung: Spieler/innen, die nach dem Meldeschluss in<br />
das Feld aufgenommen werden, müssen weiterhin mit<br />
Bargeld bezahlen.<br />
Weil die Finanztransaktionen über myTischtennis Gebühren<br />
kosten und weil der HTTV, der bislang an den Umsätzen<br />
der VR‐Cups 8 Jahre lang nicht partizipiert hat,<br />
ebenso einen Anteil für die Organisation der Turnierserie<br />
beansprucht, werden von der Gesamtsumme der Startgebühren<br />
je Turnier 8 Euro für den Finanzservice und 10 Euro<br />
für den HTTV einbehalten. Der Verein erhält die Summe<br />
der Startgebühren abzüglich dieser beiden „Einbehalte“<br />
am Ende jedes Monats überwiesen.<br />
> Erhöhung des Startgeldes auf 7 Euro:<br />
Mit der Einführung der bargeldlosen Abwicklung wird das<br />
Startgeld auf 7 Euro erhöht. Die Startgebühr war 8 Jahre<br />
lang konstant bei 5 Euro. Neben den Entwicklungen bei<br />
der allgemeinen Inflation ist eine Anhebung der Startgebühren<br />
auch deshalb geboten, damit den durchführenden<br />
Vereinen nach Abzug der Einbehalte mindestens so viel<br />
Einnahmen zur Verfügung stehen wie bei der vorherigen<br />
Höhe der Startgebühren.<br />
> Automatische Absage von Turnieren nach<br />
Meldeschluss bei Unterschreitung der<br />
Mindestteilnehmerzahl:<br />
Wenn bei einem Turnier zum Meldeschluss nicht mindestens<br />
die untere Grenze von 9 Teilnehmenden erreicht ist,<br />
wird das Turnier automatisch abgesagt. Zusätzlich werden<br />
die Teilnehmenden hierüber per autogenerierter E-Mail<br />
informiert.