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plopp - Ausgabe 02-2024

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40<br />

Turnier-Serie<br />

CUP 2<strong>02</strong>4<br />

Es ist soweit:<br />

Die bargeldlose Abwicklung des<br />

VR-Cups startet am 1.3.2<strong>02</strong>4<br />

Angekündigt war es eigentlich schon für den 1. Januar 2<strong>02</strong>4,<br />

auf Grund krankheitsbedingter Ausfälle verschob sich die Einführung<br />

der bargeldlosen Turnierserienabwicklung und weiterer<br />

Änderungen zunächst. Ab sofort können Vereine Turniere<br />

beantragen, die nach dem 29. Februar 2<strong>02</strong>4 terminiert sind,<br />

und mit den neuen Turnierserienbestimmungen durchgeführt<br />

werden.<br />

Neben der auffälligsten Änderung der bargeldlosen Abwicklung<br />

gibt es weitere Neuerungen, die am 1.3.2<strong>02</strong>4 wirksam werden.<br />

Im Folgenden sind die Änderungen aufgeführt:<br />

> Bargeldlose Abwicklung:<br />

Der HTTV hat sich wie andere Verbände dazu entschlossen,<br />

die VR-Cups „bargeldlos“ zu gestalten und damit einen<br />

weiteren Schritt in der Digitalisierung des Wettkampfbetriebs<br />

zu vollziehen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr<br />

kann nun bequem über die von myTischtennis im Anmeldeprozess<br />

angebotenen Zahlungsmethoden (Lastschrift<br />

bzw. im Zeitraum von einem bis 21 Tage vor dem Turnier<br />

auch Paypal) vorgenommen werden. Auch für die ausrichtenden<br />

Vereine bietet die neue Abwicklungsmethode<br />

Vorteile. Von sämtlichen Teilnehmenden, die bei Meldeschluss<br />

in der Teilnahmeliste stehen, werden die Startgebühren<br />

nach Abschluss eines ordnungsgemäß ausgetragenen<br />

Turniers eingezogen, unabhängig davon, ob sie<br />

tatsächlich teilnehmen oder nicht. Dies verhindert u.a.,<br />

dass angemeldete Teilnehmende unentschuldigt dem Turnier<br />

fernbleiben und keine Startgebühr zahlen, was bisher<br />

zulasten des durchführenden Vereins ging. Für den gastgebenden<br />

Verein ändern sich im Antragsprozess nur zwei<br />

Details. Der Antragsteller muss den Bedingungen bzgl.<br />

der Abwicklung der bargeldlosen Zahlung zustimmen und<br />

festlegen, ob Spieler seines Vereins (Stammspielberechtigung<br />

ausschlaggebend) kostenlos am jeweiligen VR-Cup<br />

teilnehmen dürfen.<br />

Achtung: Spieler/innen, die nach dem Meldeschluss in<br />

das Feld aufgenommen werden, müssen weiterhin mit<br />

Bargeld bezahlen.<br />

Weil die Finanztransaktionen über myTischtennis Gebühren<br />

kosten und weil der HTTV, der bislang an den Umsätzen<br />

der VR‐Cups 8 Jahre lang nicht partizipiert hat,<br />

ebenso einen Anteil für die Organisation der Turnierserie<br />

beansprucht, werden von der Gesamtsumme der Startgebühren<br />

je Turnier 8 Euro für den Finanzservice und 10 Euro<br />

für den HTTV einbehalten. Der Verein erhält die Summe<br />

der Startgebühren abzüglich dieser beiden „Einbehalte“<br />

am Ende jedes Monats überwiesen.<br />

> Erhöhung des Startgeldes auf 7 Euro:<br />

Mit der Einführung der bargeldlosen Abwicklung wird das<br />

Startgeld auf 7 Euro erhöht. Die Startgebühr war 8 Jahre<br />

lang konstant bei 5 Euro. Neben den Entwicklungen bei<br />

der allgemeinen Inflation ist eine Anhebung der Startgebühren<br />

auch deshalb geboten, damit den durchführenden<br />

Vereinen nach Abzug der Einbehalte mindestens so viel<br />

Einnahmen zur Verfügung stehen wie bei der vorherigen<br />

Höhe der Startgebühren.<br />

> Automatische Absage von Turnieren nach<br />

Meldeschluss bei Unterschreitung der<br />

Mindestteilnehmerzahl:<br />

Wenn bei einem Turnier zum Meldeschluss nicht mindestens<br />

die untere Grenze von 9 Teilnehmenden erreicht ist,<br />

wird das Turnier automatisch abgesagt. Zusätzlich werden<br />

die Teilnehmenden hierüber per autogenerierter E-Mail<br />

informiert.

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