BOKU Magazin 1/2024
INHALT 3 Editorial 4 Biodiversitätskrise und Herausforderungen für Forschung 5 Networking Biodiversity 8 Das EU-Renaturierungsgesetz 12 Energiewende im Einklang mit der Natur? 16 Warum der Apfel möglichst weit vom Stamm fallen sollte 18 Genetische Vielfalt von Steppenpflanzen 20 Konservieren, Archivieren, Kultivieren 23 Biodiversität durch neue Wiesen 24 Adaptive Waldwirtschaft 28 Biodiversitätsfördernde Maßnahmen in der Landwirtschaft 30 Boden-Diversität 32 Wiens globaler Biodiversitätsfußabdruck 34 Ökosystem Solarpark 35 Bäuerliche Hausgärten 36 Wildbienen: Vom Underdog zum Schutzobjekt 38 Gefährdet der Wolf die Biodiversität der Almen? 40 Die Rückkehr der Wölfe 42 Zweiter Internationaler Tag der Schakale 44 Wechselkröten und ihr immer kleinerer Lebensraum 46 Biodiversität im Süßwasser 48 Ohne Daten keine Erkenntnis 50 KI im Einsatz für die Biodiversität 52 Milben: The good, the bad and the ugly 53 Roadkill: On the road (again)? 54 Boden.Pioniere 2050 58 Mentoring für Frauen in der Forstwirtschaft 60 Die BOKU und Teezüchtung in Sri Lanka 61 Citizen Science 62 Interview Kilian Hitzl 64 Bildung für nachhaltige Entwicklung 68 KI und Hochschullehre 73 KI in der Geotechnik 74 Das nachhaltige Übungslabor 76 Naturschutzrelevante Tierarten und was das Format Vorlesung bieten kann 78 Selbstorganisierte studentische Lehrveranstaltung 80 Gender & Diversity 82 Splitter 85 Vielfältiges Forschen lohnt sich 86 Forschung FAQ / Strategische Kooperation UBA
INHALT
3 Editorial
4 Biodiversitätskrise und Herausforderungen für Forschung
5 Networking Biodiversity
8 Das EU-Renaturierungsgesetz
12 Energiewende im Einklang mit der Natur?
16 Warum der Apfel möglichst weit vom Stamm fallen sollte
18 Genetische Vielfalt von Steppenpflanzen
20 Konservieren, Archivieren, Kultivieren
23 Biodiversität durch neue Wiesen
24 Adaptive Waldwirtschaft
28 Biodiversitätsfördernde Maßnahmen in der Landwirtschaft
30 Boden-Diversität
32 Wiens globaler Biodiversitätsfußabdruck
34 Ökosystem Solarpark
35 Bäuerliche Hausgärten
36 Wildbienen: Vom Underdog zum Schutzobjekt
38 Gefährdet der Wolf die Biodiversität der Almen?
40 Die Rückkehr der Wölfe
42 Zweiter Internationaler Tag der Schakale
44 Wechselkröten und ihr immer kleinerer Lebensraum
46 Biodiversität im Süßwasser
48 Ohne Daten keine Erkenntnis
50 KI im Einsatz für die Biodiversität
52 Milben: The good, the bad and the ugly
53 Roadkill: On the road (again)?
54 Boden.Pioniere 2050
58 Mentoring für Frauen in der Forstwirtschaft
60 Die BOKU und Teezüchtung in Sri Lanka
61 Citizen Science
62 Interview Kilian Hitzl
64 Bildung für nachhaltige Entwicklung
68 KI und Hochschullehre
73 KI in der Geotechnik
74 Das nachhaltige Übungslabor
76 Naturschutzrelevante Tierarten und was das Format Vorlesung bieten kann
78 Selbstorganisierte studentische Lehrveranstaltung
80 Gender & Diversity
82 Splitter
85 Vielfältiges Forschen lohnt sich
86 Forschung FAQ / Strategische Kooperation UBA
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EU zu erreichen und die Ernährungssicherheit
zu verbessern. Dazu müssen die
Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens
20 Prozent der gesamten EU Land- und
Meeresfläche Wiederherstellungsmaßnahmen
auf den Weg gebracht haben
und diese auf alle zerstörten Ökosysteme
der EU ausweiten. Zudem gibt es ein –
vage formuliertes – Verbot, den Zustand
von Ökosystemen zu verschlechtern. Bis
2030 sollen vor allem Natura-2000-Gebiete
Priorität erhalten, Maßnahmen
können und sollen aber auch außerhalb
dieser Gebiete gesetzt werden.
Sobald sich ein Gebiet in einem guten
Zustand befindet, müssen die EU-Länder
sicherstellen, dass sich sein Zustand nicht
wesentlich verschlechtert. Als wesentlich
für eine schrittweise und strategische
Verbesserung werden die verpflichtenden
nationalen Wiederherstellungspläne
eingestuft, welche die Mitgliedstaaten
nach Zustimmung des Gesetzes durch
den EU-Rat innerhalb von zwei Jahren
entwickeln und verabschieden müssen,
inklusive Erläuterung, wie sie diese Ziele
erreichen wollen. Das NRL bietet somit
erstmalig eine große Chance zur strategischen
Umsetzung und Integration
der bestehenden Schutzkonzeptionen
wie Natura 2000 und der EU-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) in ganz Europa
unter Einbindung weiterer Aspekte wie
Bestäubungsleistung und Klimaschutz.
Das NRL hilft also, bestehende gesetzliche
Vorgaben umzusetzen, Defizite zu
erkennen und zu beseitigen und trägt
dazu bei, strategische Pläne mit klaren
Zeitrahmen zu entwickeln.
BEDEUTUNG DER MOORE
Mit dem NRL werden auch der Erfolg
oder das Defizit in der Umsetzung von
gekoppelten Natur- und Klimaschutzmaßnahmen
vor allem auch für die Bevölkerung
besser sichtbar werden. So
wurden, um die biologische Vielfalt in
landwirtschaftlichen Ökosystemen ablesbar
zu machen, unter anderem Indizes
für Schmetterlinge und Feldvögel
eingeführt.
Ein besonderes Engagement verlangt
das NRL von den Mitgliedstaaten auch
bezogen auf die Moore. So müssen die
EU-Länder bis 2030 mindestens 30 Prozent
der entwässerten Moore wiederherstellen
und davon mindestens ein
Viertel wiedervernässen, da dies eine
der kosteneffizientesten Möglichkeiten
zur Reduzierung von Emissionen aus der
Landwirtschaft ist und wesentlich zum
Klimaschutz beiträgt. Bis 2040 sollen es
40 Prozent und bis 2050 sogar 50 Prozent
sein, davon ist jeweils mindestens
ein Drittel wiederzuvernässen. Die Mitwirkung
bei der Wiedervernässung bleibt
jedoch eine freiwillige Entscheidung der
landwirtschaftlichen Betriebe. Das Gesetz
enthält außerdem eine sogenannte
Notbremse, die vom EU-Parlament
gefordert wurde. Mit dieser können die
Ziele für Agrarökosysteme in Ausnahmefällen
ausgesetzt werden, wenn sich die
für die Nahrungsmittelproduktion für
den EU-Verbrauch erforderliche Agrarflächen
aus außergewöhnlichen und unvorhersehbaren
Umständen erheblich
verringern.
BIODIVERSITÄTS-MAINSTREAMING
Das NRL fordert auch eine positive Entwicklung
verschiedener Indikatoren für
Magazin 1 | 2024
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