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SCHWERPUNKT | FACHKRÄFTE FINDEN & BINDEN<br />
Abb. 2<br />
Gesamtvergütung (in Tsd. Euro) nach Positionsgruppen – Verbände vs.<br />
Privatwirtschaft (Medianwerte)<br />
(Haupt-)<br />
Geschäftsführer<br />
Leiter<br />
Referenten<br />
Sachbearbeiter/<br />
Referenten<br />
43<br />
48<br />
57<br />
60<br />
Allerdings ist auch festzustellen, dass<br />
82<br />
108<br />
157<br />
Verbände<br />
250<br />
Privatwirtschaft<br />
(Unternehmen bis 100 Mitarbeiter)<br />
im Vergleich zur Privatwirtschaft die Diskrepanz<br />
beim Vergütungsniveau auf Geschäftsführungsebene<br />
nach wie vor am<br />
größten ist. So fallen die Bezüge von Geschäftsführer:innen<br />
in mittelständischen<br />
Unternehmen rund 60 Prozent höher aus<br />
als von Hauptgeschäftsführer:innen in<br />
den betrachteten Verbandsorganisationen.<br />
Auch auf der Leitungsebene ist das<br />
Gefälle mit über 30 Prozent noch relativ<br />
stark ausgeprägt. Wohingegen die Unterschiede<br />
auf Referenten- und Sachbearbeitungsebene<br />
vergleichsweise gering ausfallen<br />
(Abb. 2).<br />
Da Verbände weder bei den absoluten<br />
Höhen noch bei den Gehaltssteigerungen<br />
mit der Privatwirtschaft mithalten können,<br />
besteht umso mehr die Notwendigkeit,<br />
die stark gestiegenen Verbraucherpreise<br />
mit anderen Mitteln zumindest<br />
partiell etwas aufzufangen.<br />
Hierbei ist insbesondere eine kurzfristige<br />
finanzielle Unterstützung in Form<br />
von Einmalzahlungen ein probates Mittel.<br />
Der Gesetzgeber hat zudem einen<br />
Rahmen geschaffen, der es unter bestimmten<br />
Voraussetzungen ermöglicht,<br />
den Mitarbeitenden eine steuer- und abgabenfreie<br />
Inflationsprämie zu zahlen.<br />
Die an der Untersuchung teilnehmenden<br />
Verbände haben dieses Instrumentarium<br />
überwiegend genutzt. Die Höhe der gewährten<br />
Inflationsausgleichsprämien<br />
lag dabei meist zwischen 1.000 und 2.000<br />
Euro. Andere Maßnahmen, wie z. B. eine<br />
überproportionale Erhöhung der Grundbezüge<br />
(s. o.), die Ausgabe von Warengutscheinen<br />
o. Ä. sind dagegen eher die Ausnahme<br />
(Abb. 3).<br />
Immerhin ein Drittel der Verbände<br />
bietet als Ausgleichsmaßnahme eine<br />
Verbesserung der Benefitleistungen an<br />
oder plant dies zumindest. Damit liegen<br />
diese Verbände in einem generellen<br />
Markttrend, der speziell in den vergangenen<br />
drei Jahren zu einem immer größeren<br />
Bedeutungszuwachs bei Benefits<br />
geführt hat.<br />
Dies zeigt auch unsere diesjährige Erhebung<br />
– rund zwei Drittel der befragten<br />
Verbände schätzen die Bedeutung von<br />
Benefits für die Gewinnung und Bindung<br />
von Mitarbeitern im Vergleich zur Situation<br />
vor drei Jahren höher ein. Dieser Bedeutungszuwachs<br />
deckt sich im Übrigen<br />
mit der Einschätzung in der Privatwirtschaft<br />
zu diesem Thema.<br />
ARBEITGEBERATTRAKTIVITÄT<br />
DURCH ZEITGEMÄSSE BENEFITS<br />
Auch die Verbände haben erkannt, dass<br />
Benefits heute für die Mitarbeitenden ein<br />
wesentlicher Faktor bei der Wahl ihres<br />
Arbeitgebers sind. Wie eine aktuelle branchenübergreifende<br />
Kienbaum-Benefitstudie<br />
unter mehr als 550 deutschen Unternehmen<br />
gezeigt hat, stehen dabei vor<br />
allem das Angebot von flexiblen Arbeitszeiten<br />
und flexible Angebote bezüglich<br />
des Arbeitsortes an erster Stelle. Was aber<br />
haben Verbände hier aktuell zu bieten?<br />
Gleitzeitregelungen können im Verbandsbereich<br />
mittlerweile als Standard<br />
gelten: 92 Prozent der befragten Organisationen<br />
praktizieren diese. Langzeitkonten<br />
bzw. Arbeitszeitkonten, die über einen Zeitraum<br />
von zumindest zwölf Monaten deutlich<br />
längere Ausgleichskorridore bieten,<br />
sind dagegen (anders als in der Privatwirtschaft)<br />
noch vergleichsweise selten bzw.<br />
eine Ausnahme: Lediglich gut ein Drittel<br />
der Verbände bietet seinen Mitarbeitenden<br />
ein Jahresarbeitszeitkonto an. Langzeitkonten,<br />
mit deren Ansparvolumen u. a.<br />
auch längere Auszeiten realisiert werden<br />
können, sind die absolute Ausnahme.<br />
Abb. 3<br />
Unterstützung durch Einmalzahlung/<br />
Inflationsausgleichsprämie<br />
76 %<br />
4 %<br />
Ja Nein Geplant<br />
21 %<br />
10 Verbändereport 6|<strong>2023</strong>