23.03.2024 Aufrufe

Schwanstetten 2024_04_01-32_neu_Druck

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DAS ORDNUNGSAMT INFORMIERT<br />

Leinenpflicht für Hunde<br />

Der Frühling lockt viele Menschen ins Freie, macht Lust auf Spaziergänge,<br />

Joggen oder Spielplatzbesuche. Auch Hunde kommen<br />

voll auf ihre Kosten, wenn Herrchen oder Frauchen ihnen viel Auslauf<br />

bieten und sie von der Leine nehmen. In letzter Zeit mehren<br />

sich aber Anrufe und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern<br />

über freilaufende Hunde. Spaziergänger, Anwohner und Familien<br />

mit Kindern in Wohngebieten oder auf Spielplätzen fühlen sich<br />

durch Hunde gestört oder haben Angst vor ihnen.<br />

Wo gehören Hunde an die Leine?<br />

Nach der „Verordnung über das freie Umherlaufen von Kampfhunden<br />

und großen Hunden“ der Marktgemeinde <strong>Schwanstetten</strong><br />

vom 02. April 2<strong>01</strong>1 gilt Folgendes:<br />

Kampfhunde (wie z. B. Pitbull, Bandog, American Staffordshire<br />

Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) sind auf allen öffentlichen<br />

Wegen, Straßen und Plätzen im Gemeindegebiet zu jeder<br />

Zeit an einer höchstens 120 cm langen Leine zu führen.<br />

Als große Hunde gelten erwachsene Hunde, die eine Schulterhöhe<br />

von mindestens 50 cm aufweisen. Erwachsene Hunde<br />

der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche<br />

Dogge gelten stets als große Hunde.<br />

Von Kinderspielplätzen und deren näheren Umgriff sind<br />

Kampfhunde und große Hunde fernzuhalten; auch ein Mitführen<br />

an der Leine ist in diesen Bereichen nicht gestattet.<br />

Eine Zuwiderhandlung gegen die Festsetzungen des Leinenzwangs<br />

kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € belegt<br />

werden.<br />

Grundsätzlich sollte jeder Hundebesitzer darauf achten, dass<br />

frei laufende Hunde, auch wenn sie nicht unter die oben genannte<br />

Verordnung fallen und brav bei Fuß gehen, prinzipiell<br />

in der Nähe von spielenden Kindern nichts zu suchen haben.<br />

Dies gilt besonders auf Kinderspielplätzen, in der Nähe von<br />

Kindergärten und Schulen.<br />

Große Hunde sind zu jeder Zeit in folgenden Bereichen an der<br />

Leine zu führen:<br />

- auf den Grünanlagen am Rathausplatz<br />

- auf dem Fuß- und Radweg von Leerstetten nach Schwand<br />

(Leerstetter Weg)<br />

- auf allen ausgewiesenen Fuß- und Radwegen<br />

- in allen ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen<br />

(Spielstraßen)<br />

- auf den Schulwegen (Alte Straße,<br />

Schwander Straße, Sonnenstraße)<br />

- in einem Umkreis von 100 m um Schulen,<br />

Kindergärten, Kindertagesstätten und Seniorenwohnanlagen<br />

- auf dem Trimm-Dich-Pfad und dem<br />

näheren Umgriff<br />

• Mindestalter 18 Jahre<br />

Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> bietet im<br />

Schuljahr <strong>2024</strong>/25<br />

eine Stelle (m/w/d) für ein<br />

Freiwilliges<br />

Soziales Jahr (FSJ)<br />

an der Grundschule <strong>Schwanstetten</strong> an.<br />

• 39 Wochenstunden (verteilt auf 29 Stunden in der<br />

Grundschule und 10 Stunden im kath. Kinderhort)<br />

• 420 € Taschengeld, Verpflegungs- und Wohnkostenzuschuss<br />

• regelmäßige Begleitseminare beim Bayerischen Roten<br />

Kreuz zur Erweiterung deiner Kompetenzen und zum<br />

Austausch mit anderen Freiwilligen<br />

QUALITÄT SEIT ÜBER 125 JAHREN<br />

Mit Markisen die<br />

Sonne im Schatten<br />

genießen!<br />

Hilpoltstein · Bahnhofstr. 25 · 09174–47600 · info@stahl-rollladen.de<br />

Die perfekte Möglichkeit um den Schullalltag und Hortbetrieb<br />

von der anderen Seite kennenzulernen und herauszufinden,<br />

ob dein zukünftiger Berufswunsch zur dir<br />

passt.<br />

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!<br />

Bitte sende deine Bewerbung am besten per E-Mail bis<br />

spätestens Freitag, den 26. April <strong>2024</strong> an den<br />

Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Herrn Geschäftsleiter Frank Städler<br />

Rathausplatz 1 | 90596 <strong>Schwanstetten</strong><br />

markt@schwanstetten.de<br />

10 <strong>04</strong> | <strong>2024</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!