10.04.2024 Aufrufe

MeinStart Südostbayern Frühjahr/Sommer 2024

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Checkliste<br />

Ausbildungsvertrag<br />

Die Lehrstelle ist gefunden, der Ausbilder sympathisch, die Herausforderung<br />

genau richtig: Jetzt geht es darum, für den Weg in den nächsten Lebensabschnitt<br />

die Weichen richtig zu stellen. Dabei hilft der Ausbildungsvertrag,<br />

denn darin sind die wichtigsten Rechte und Pflichten geregelt.<br />

Was muss drin stehen?<br />

Die Inhalte sind ganz klar vom<br />

Berufsbildungsgesetz (BBiG, §11) vorgeschrieben:<br />

• inhaltliche und zeitliche Gliederung der<br />

Berufsausbildung<br />

• Beginn und Dauer der Berufsausbildung<br />

• verantwortliche/r Ausbilder/in<br />

• Ort der Ausbildung, falls Ausbildungsbetrieb<br />

Filiale(n) hat oder mit Betrieb bei der<br />

Ausbildung kooperiert<br />

• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der<br />

Ausbildungsstätte<br />

• Dauer der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit<br />

• Dauer der Probezeit<br />

• Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung<br />

• Dauer des Urlaubs<br />

• Bedingungen der Kündigung<br />

Was darf nicht drin stehen?<br />

Das hat ebenfalls das Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG, §12) geregelt. Der Ausbildungsvertrag<br />

darf keine Vereinbarungen enthalten, die<br />

• den Azubi nach der Ausbildung verpflichten,<br />

in dem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten.<br />

• verbieten, den erlernten Beruf auszuüben<br />

(z.B. bei der Konkurrenz).<br />

• vom Azubi eine Zahlung als Entschädigung<br />

für die Berufsausbildung fordern.<br />

• den Azubi zur Zahlung von Vertragsstrafen zum<br />

Beispiel bei Kündigung verpflichten.<br />

Illustration: shutterstock.com/everything bagel<br />

70 | Mein Start

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!