MeinStart Südostbayern Frühjahr/Sommer 2024
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Checkliste<br />
Ausbildungsvertrag<br />
Die Lehrstelle ist gefunden, der Ausbilder sympathisch, die Herausforderung<br />
genau richtig: Jetzt geht es darum, für den Weg in den nächsten Lebensabschnitt<br />
die Weichen richtig zu stellen. Dabei hilft der Ausbildungsvertrag,<br />
denn darin sind die wichtigsten Rechte und Pflichten geregelt.<br />
Was muss drin stehen?<br />
Die Inhalte sind ganz klar vom<br />
Berufsbildungsgesetz (BBiG, §11) vorgeschrieben:<br />
• inhaltliche und zeitliche Gliederung der<br />
Berufsausbildung<br />
• Beginn und Dauer der Berufsausbildung<br />
• verantwortliche/r Ausbilder/in<br />
• Ort der Ausbildung, falls Ausbildungsbetrieb<br />
Filiale(n) hat oder mit Betrieb bei der<br />
Ausbildung kooperiert<br />
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der<br />
Ausbildungsstätte<br />
• Dauer der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit<br />
• Dauer der Probezeit<br />
• Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung<br />
• Dauer des Urlaubs<br />
• Bedingungen der Kündigung<br />
Was darf nicht drin stehen?<br />
Das hat ebenfalls das Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG, §12) geregelt. Der Ausbildungsvertrag<br />
darf keine Vereinbarungen enthalten, die<br />
• den Azubi nach der Ausbildung verpflichten,<br />
in dem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten.<br />
• verbieten, den erlernten Beruf auszuüben<br />
(z.B. bei der Konkurrenz).<br />
• vom Azubi eine Zahlung als Entschädigung<br />
für die Berufsausbildung fordern.<br />
• den Azubi zur Zahlung von Vertragsstrafen zum<br />
Beispiel bei Kündigung verpflichten.<br />
Illustration: shutterstock.com/everything bagel<br />
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