MeinStart Südostbayern Frühjahr/Sommer 2024
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Quelle: Bundesagentur für Arbeit<br />
Wer unterschreibt?<br />
Immer zwei: also der Auszubildende und der zukünftige<br />
Betrieb als Ausbilder – und zwar vor Beginn<br />
der Ausbildung. Falls der Azubi noch nicht volljährig<br />
ist, unterschreiben statt ihm/ihr die Erziehungsberechtigen.<br />
Wenn beide Seiten unterschrieben<br />
haben, schickt der Ausbildungsbetrieb den Vertrag<br />
weiter an die zuständige Stelle, die beispielsweise bei<br />
der Industrie- und Handelskammer angesiedelt ist.<br />
Dort wird der Vertrag gegengecheckt und wenn er<br />
allen gesetzlichen Anforderungen und Regelungen<br />
entspricht, wird er in einem Verzeichnis registriert,<br />
abgestempelt und an den Ausbildungsbetrieb zurückgeschickt.<br />
Der zukünftige Auszubildende erhält<br />
den abgestempelten Vertrag und kann sich damit sicher<br />
sein, dass der Vertrag geprüft, der Betrieb für<br />
die Ausbildung geeignet und die Durchführung der<br />
Ausbildung von der zuständigen Kammer kontrolliert<br />
wird.<br />
Welche Form<br />
muss er haben?<br />
Der Vertrag muss schriftlich<br />
geschlossen werden, die elektronische<br />
Form ist nicht gültig.<br />
Du willst hoch hinaus, du bist kreativ und du<br />
liebst praktisches Arbeiten?<br />
Dann komm in unser Team und lass dich<br />
zum SCHREINER (m/w/d) ausbilden.<br />
Auch PRAKTIKANTEN (m/w/d)<br />
sind bei uns jederzeit herzlich<br />
willkommen.<br />
Schmidmayer GmbH & Co. KG<br />
Handwerkerstraße 8, 83139 Söchtenau/Schwabering<br />
Tel.: 08053 530 84-70<br />
info@treppenbau-schmidmayer.de, www.treppenbau-schmidmayer.de<br />
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