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MeinStart Südostbayern Frühjahr/Sommer 2024

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Quelle: Bundesagentur für Arbeit<br />

Wer unterschreibt?<br />

Immer zwei: also der Auszubildende und der zukünftige<br />

Betrieb als Ausbilder – und zwar vor Beginn<br />

der Ausbildung. Falls der Azubi noch nicht volljährig<br />

ist, unterschreiben statt ihm/ihr die Erziehungsberechtigen.<br />

Wenn beide Seiten unterschrieben<br />

haben, schickt der Ausbildungsbetrieb den Vertrag<br />

weiter an die zuständige Stelle, die beispielsweise bei<br />

der Industrie- und Handelskammer angesiedelt ist.<br />

Dort wird der Vertrag gegengecheckt und wenn er<br />

allen gesetzlichen Anforderungen und Regelungen<br />

entspricht, wird er in einem Verzeichnis registriert,<br />

abgestempelt und an den Ausbildungsbetrieb zurückgeschickt.<br />

Der zukünftige Auszubildende erhält<br />

den abgestempelten Vertrag und kann sich damit sicher<br />

sein, dass der Vertrag geprüft, der Betrieb für<br />

die Ausbildung geeignet und die Durchführung der<br />

Ausbildung von der zuständigen Kammer kontrolliert<br />

wird.<br />

Welche Form<br />

muss er haben?<br />

Der Vertrag muss schriftlich<br />

geschlossen werden, die elektronische<br />

Form ist nicht gültig.<br />

Du willst hoch hinaus, du bist kreativ und du<br />

liebst praktisches Arbeiten?<br />

Dann komm in unser Team und lass dich<br />

zum SCHREINER (m/w/d) ausbilden.<br />

Auch PRAKTIKANTEN (m/w/d)<br />

sind bei uns jederzeit herzlich<br />

willkommen.<br />

Schmidmayer GmbH & Co. KG<br />

Handwerkerstraße 8, 83139 Söchtenau/Schwabering<br />

Tel.: 08053 530 84-70<br />

info@treppenbau-schmidmayer.de, www.treppenbau-schmidmayer.de<br />

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