Auszählung 2011 STIMMZETTEL - StuPa Uni-Paderborn ...
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Wahlen in der Studierendenschaft<br />
der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong><br />
Am Beispiel der Hochschulwahlen <strong>2011</strong><br />
Florian Rittmeier<br />
24. April 2012
Dieses Dokument informiert über Details der Organisation der Wahlen zum 40. Studierendenparlament<br />
der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong>. Sein Ziel ist es aus diesen Erfahrungen heraus<br />
Hinweise zur Durchführung der Wahlen zum 41. Studierendenparlament sowie Empfehlungen<br />
zu Veränderung an der Wahlordnung der Studierendenschaft der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong><br />
zu geben.<br />
Wichtigste Ergebnisse sind die Erläuterung des Aufbaus eines Wahllokals am Beispiel<br />
das Wahllokals im Foyer des Audimax, die Dokumentation der von der Wahlleitung erkannten<br />
Probleme sowie teils sehr konkrete Lösungsvorschlage zur zukünftig besseren<br />
Bewältigung dieser Probleme.
Dieses Dokument wurde unter Einarbeitung der Notizen von Laura Tamaru und Arun<br />
Dasgupta (Mitglieder der Wahlleitung für die Wahl zum 40. Studierendenparlament) erstellt.<br />
Vielen Dank an Stefan Pawlik für die Bereitstellung der Fotos des Wahllokals.
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Rückschau Wahlen <strong>2011</strong> 9<br />
1.1. Kommunikation mit den Wahlleitungen der Fachschaften . . . . . . . . . . 9<br />
1.1.1. E-Mail-Verteiler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
1.2. Briefwahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
1.2.1. Wahlaufrufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
1.2.2. Zentrale E-Mail-Adresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
1.3. Wahllokal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
1.3.1. Entscheidung für das Audimax Foyer . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
1.3.2. Grundsätzlicher Aufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
1.3.3. Wesentliche Elemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
1.3.4. Ankündigung und Bewerbung der Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
1.3.5. Erhöhung der Anzahl der Wahlkabinen . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
1.4. Wahlhelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
1.4.1. Einführung von Dienstkleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
1.4.2. Einsatz der Wahlhelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
1.4.3. Motivation der Wahlhelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
1.5. Weitere Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
2. Empfehlungen für die Wahlen 2012 23<br />
2.1. Zulassung der Wahlvorschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
2.2. Elektronisches Wählerverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
2.3. Änderung des Fakultätswahlrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
2.4. Einheitliche Markierungen im Wählerverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
2.5. Instruierung der Wahlhelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
2.6. Hinweise in den Wahlkabinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
2.7. <strong>Auszählung</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
2.8. Bestimmung der Zahl der Wahlberechtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
3. Empfehlungen zur Verbesserung der Wahlordnung 27<br />
3.1. Zuständigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />
3.2. Wahlwerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />
3.2.1. Wahlwerbestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />
3.2.2. Informationen auf der Website zu den Wahlen . . . . . . . . . . . . 29<br />
3.3. Stimmzettel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
3.3.1. Aufbau der Stimmzettel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
3.3.2. Umgang mit den Stimmzetteln nach der Wahl . . . . . . . . . . . . 29<br />
3.4. Testwähler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
7
3.5. Wahlprotokoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
3.5.1. Frist zur Veröffentlichung des Wahlprotokolls . . . . . . . . . . . . . 31<br />
3.5.2. Gültige und ungültige Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />
3.6. Zweifelsfälle bei der <strong>Auszählung</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />
3.7. Anwendbarkeit der Wahlordnung für die Wahlen zur Fachschaftsvertretung 32<br />
3.8. Kleinere Korrekturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />
A. Anhang 35<br />
8
1. Rückschau Wahlen <strong>2011</strong><br />
In diesem Kapitel wird die Organisation der Wahlen <strong>2011</strong>, mit einem Fokus auf die Neuerungen,<br />
beschrieben.<br />
1.1. Kommunikation mit den Wahlleitungen der<br />
Fachschaften<br />
Eine wichtige Aufgabe war die Kommunikation mit den Wahlleitungen der Fachschaften.<br />
Nachdem die Wahlleitung zum Studierendenparlament zu ihrer ersten Sitzung auch alle<br />
Wahlleitungen der Fachschaften eingeladen hatte und die Mehrzahl der Wahlleitungen<br />
dem Aufruf folgten, erfolgte die spätere Kommunikation primär per E-Mail, sekundär<br />
auch per Telefon.<br />
Die Wahlleitung legte sich frühzeitig eine Telefonliste an, was sich später als sehr hilfreich<br />
herausstellte. So konnten wir die Mitglieder auch erreichen, wenn sie gerade nicht im<br />
Büro ihrer Fachschaft zugegen waren. Dies wurde inbesondere an den Tagen kurz vor und<br />
während der Wahl auch notwendig, wenn kurzfristig Sachverhalte geklärt werden mussten.<br />
1.1.1. E-Mail-Verteiler<br />
Zur Verbesserung der Kommunikation mit den Wahlleitungen der Fachschaften wurden<br />
seitens der Wahlleitung in <strong>2011</strong> die E-Mail-Verteiler<br />
• fsv-eim-wahlleitung@lists.uni-paderborn.de,<br />
• fsv-kw-wahlleitung@lists.uni-paderborn.de,<br />
• fsv-mb-wahlleitung@lists.uni-paderborn.de,<br />
• fsv-nw-wahlleitung@lists.uni-paderborn.de und<br />
• fsv-wiwi-wahlleitung@lists.uni-paderborn.de<br />
eingerichtet und an die jeweiligen Wahlleitungen übergeben.<br />
Die Verwendung der E-Mail-Verteiler erleichterte die zielgerichtete Adressierung und<br />
unterstütze die Übersicht, da nicht jeweils wieder Namen und E-Mail-Adressen der Mitglieder<br />
der Wahlleitungen der Fachschaften nachgelesen werden mussten. In der offiziellen<br />
Kommunikation, etwa der Wahlbenachrichtigung über den alle-imt-studierende-Verteiler,<br />
gaben die E-Mail-Verteiler ein professionelles Außenbild ab.<br />
9
1.2. Briefwahl<br />
Auch wenn in den letzten Jahren jeweils weniger als 20 Wahlberechtigte ihr Wahlrecht<br />
per Briefwahl ausübten, wurde die Möglichkeit der Briefwahl von der Wahlleitung ernst<br />
genommen, da keinem Wahlberechtigen die Ausübung seines Wahlrechts verwehrt bleiben<br />
sollte. Im folgenden soll auf in diesem Jahr umgesetzte Neuerungen eingegangen werden.<br />
1.2.1. Wahlaufrufe<br />
Zur besseren Bewerbung der Briefwahl wurde in diesem Jahr ein neues Plakat entworfen<br />
und aufgehangen. Dieses bewarb die Möglichkeit der Briefwahl zusätzlich zu dem per<br />
Rundmail an alle-imt-studierende versandten Hinweis auf die Möglichkeit zur Briefwahl.<br />
Das Plakat wurde am Standort Campus durch die Wahlleitung aufgehängt, am Standort<br />
Fürstenallee durch Wahlhelfer. Das Plakat findet sich im Anhang auf Seite 41.<br />
1.2.2. Zentrale E-Mail-Adresse<br />
Zur Vereinfachung der Beantragung von Briefwahl wurde die zentrale E-Mail-Adresse<br />
briefwahl@uni-paderborn.de eingerichtet, welche einen Alias für den E-Mail-Verteiler<br />
briefwahl@lists.uni-paderborn.de darstellt. In diesen wurden alle Wahlleitungen eingetragen.<br />
Anträge auf Briefwahl zum Senat bzw. Fakultätsrat wurden von der Wahlleitung zur<br />
Wahl des Studierendenparlaments an das Wahlamt der Hochschule weitergeleitet. Innerhalb<br />
der Wahlleitung gab es einen definierten Verantwortlichen für die Weiterleitung, was<br />
unklare Zuständigkeiten und Kommunikationsprobleme vermied und somit sicherstellte,<br />
dass kein Antrag vergessen wurde.<br />
1.3. Wahllokal<br />
Das Wahllokal stellt den zentralen Ort der Wahl dar. An den Wahltagen geben die Wahlberechtigten<br />
hier ihre Stimme ab. Entsprechenden Einfluß hat die Auswahl der Örtlichkeit,<br />
welche räumlichen Gegebenheiten sie bietet und wie diese für einen ordentlichen Ablauf<br />
der Wahlen gestaltet werden. Dieser Abschnitt stellt das Wahllokal <strong>2011</strong> vor und erläutert<br />
die Hintergründe des Aufbaus.<br />
1.3.1. Entscheidung für das Audimax Foyer<br />
Entgegen der Handhabung in den vergangenen Jahren wurde in diesem Jahr das Foyer<br />
des Audimax als Wahllokal ausgewählt. Dies geschah aufgrund der Tatsache, dass durch<br />
dass frühere Wahllokal am Service Center immer wieder Passanten liefen, was zu häufigen<br />
Störungen im früheren Wahllokal führte.<br />
Bei den genannten Passanten handelte es sich i. d. R. nicht um Studierende die ihr<br />
Wahlrecht ausüben wollten, sondern um Passanten auf dem Weg von B0 zur Mensa oder<br />
zur Bibliothek. Wenn man die Schlangenbildung vor den Wahlurnen betrachtet, so haben<br />
10
Abbildung 1.1.: Plan Audimax Foyer mit Absperrungen, Tischen und Wahlkabinen<br />
Passanten oftmals diese Warteschlangen durchschnitten, sodass fortwährend Unruhe im<br />
Wahllokal war. Entsprechend sind Passanten als zusätzliche Störung im ohnehin schon<br />
kleinen Wahllokal am Service Center zu betrachten. Zudem nie eindeutig feststellbar war,<br />
ob es sich bei einem Wahlstörer wirklich um einen Wahlstörer oder nur um einen gestreßten<br />
Passanten handelte.<br />
Das Foyer des Audimax ist diesbezüglich deutlich besser geeignet, wie die folgenden<br />
Abschnitte verdeutlichen.<br />
1.3.2. Grundsätzlicher Aufbau<br />
Wie Abbildung 1.1 zeigt, lässt sich im Foyer des Audimax ein größerer Bereich so abgrenzen,<br />
dass Passanten ihn nicht durchqueren müssen. Die Abgrenzung erfolgte unter<br />
Verwendung der VIP-Absperrungen (Edelstahlständer, rote Kordel) der <strong>Uni</strong>versität, in<br />
Abbildung 1.1 als rote Linien dargestellt.<br />
Der Gaderobenbereich wurde als Bereich für die Wahlkabinen gewählt. Die Wahlkabinen<br />
der <strong>Uni</strong>versität wurden auf den festmontierten Tischen an der Grenze des Gaderobenbereichs<br />
sowie einigen wenigen mobilen Tischen platziert. Bei den von der Stadt <strong>Paderborn</strong><br />
geliehenen Wahlkabinen handelte es sich um Standkabinen, die im Gaderobenbereich in<br />
einer langen Reihe platziert wurden. Die Wahlkabinen werden in Abbildung 1.1 als Quadrate<br />
dargestellt, wobei die Abbildung nur einen groben Eindruck von der Platzierung<br />
geben soll, insbesondere die Anzahl der Wahlkabinen in der Abbildung ist nicht wirklich-<br />
11
keitsgetreu.<br />
Die Wahlurnen wurden an den Tischen im Bereich zwischen der Treppe und dem Gaderobenbereich<br />
in Gruppen nach Fakultät platziert.<br />
Der Aufbau der Wahllokales ermöglicht es, dass die Wahlberechtigten das Wahllokal auf<br />
einfache Art durchlaufen können. Man beginnt an der Stimmzettelausgabe in der Nähe<br />
des Eingangs zum Foyer des Audimax, geht dann weiter zu den Wahlkabinen im Bereich<br />
der Gaderoben, anschließend geht man weiter in den Bereich der Wahlurnen, die durch die<br />
Begrenzungen beruhigt ist und verlässt das Wahllokal letztendlich etwa 10 Meter links von<br />
der Stimmzettelausgabe. Man durchläuft das Wahllokal also entgegen des Uhrzeigersinnes<br />
Station für Station ohne einer zuvor schon besuchten Station nahe zu kommen.<br />
1.3.3. Wesentliche Elemente<br />
Im folgenden sollen Informationen zum konkreten Aufbau der einzelnen Stationen des<br />
Wahllokals gegeben werden. Hierbei soll nicht nur ein visueller Eindruck für die kommenden<br />
Jahre vermittelt werden, sondern zugleich erläutert werden, welche Intention mit<br />
einem bestimmten Aufbau verbunden war.<br />
Station 1: Stimmzettelmusterwand<br />
Die von der Wahlordnung geforderten Stimmzettelmuster stellen die erste Station dar,<br />
welcher Wahlberechtigte begegnen, wenn sie sich dem Wahllokal nähern. Sie wurden in der<br />
Nähe der Stimmzettelausgabe platziert. Abbildung 1.2 zeigt die entsprechende Stellwand,<br />
Abbildung 1.3 die Stimmzettelmuster selbst.<br />
Abbildung 1.2.: Stellwand mit den<br />
Stimmzettelmustern<br />
Station 2: Stimmzettelausgabe<br />
Abbildung 1.3.: Stimmzettelmuster<br />
aus der Nähe<br />
Die zweite Station stellt die Stimmzettelausgabe dar. Abbildung 1.4 zeigt das Wahllokal<br />
mit der Stimmzettelausgabe im Vordergrund.<br />
12
Ab dem 2. Wahltag stand im Eingangsbereich des Wahllokales eine Stellwand mit Hinweisschild<br />
in Richtung Stimmzettelausgabe, wie in Abbildung 1.5 gezeigt. Dies geschah<br />
als Reaktion auf mehrere Wahlberechtigte, die am 1. Wahltag direkt in Richtung Urnen<br />
stürmten, da sie über diesen die Schilder mit der Abkürzung ihrer Fakultät lasen.<br />
Abbildung 1.4.: Wahllokal mit Stimmzettelausgabe<br />
im<br />
Vordergrund<br />
Station 3: Wahlkabinen<br />
Abbildung 1.5.: Richtungshinweis<br />
Stimmzettelausgabe<br />
Die dritte Station stellen die Wahlkabinen dar, wie in Abbildung 1.6 und 1.7 gezeigt.<br />
Für den Bereich der Wahlkabinen war es wichtig darauf zu achten, dass bereits bei<br />
Öffnung des Wahllokales die Deckenbeleuchtung eingeschaltet war. Welchen Einfluss die<br />
Beleuchtung auf die Atmosphäre im Bereich der Wahlkabinen hat, kann man abschätzen,<br />
wenn man Abbildung 1.4 mit Abbildung 1.7 vergleicht.<br />
Abbildung 1.6.: Wahlkabinen mit<br />
Hinweisen<br />
Abbildung 1.7.: Blick auf den Bereich<br />
der Wahlkabinen<br />
Abbildung 1.8 zeigt ein Hinweisschild und einen zu einem Mülleimer umfunktionierten<br />
Karton direkt vor dem Bereich der Wahlkabinen. Dieser reduzierte ab dem zweiten Wahl-<br />
13
tag die Anzahl von Wahlwerbeflyern im Bereich der Wahlkabinen. Am ersten Wahltag<br />
mussten noch mehrere Wahlwerbeflyer aus dem Bereich der Wahlkabinen entfernt werden,<br />
welche vermutlich unabsichtlich von Wahlberechtigten aus dem Bereich Mensa/Glasgang<br />
bis ins Wahllokal getragen wurden.<br />
Abbildung 1.8.: Mülleimer mit Hinweisschild<br />
um Wahlwerbung<br />
in den Wahlkabinen<br />
zu reduzieren<br />
Station 4: Wahlurnen<br />
Abbildung 1.9 gibt einen Eindruck vom Bereich der Wahlurnen. Die Abbildungen 1.10,<br />
1.11 und 1.12 zeigen den Aufbau mehrerer Stationen mit Wahlurnen. Ab dem zweiten<br />
Wahltag wurde jeweils einer der i. d. R. drei Wahlhelfer pro Wahlurnengruppe direkt neben<br />
die Wahlurnen gesetzt. Dies war notwendig, da einige Wahlberechtigte so euphorisch<br />
waren, dass sie den Anweisungen der Wahlhelfer leider nicht Folge leisteten. Der Wahlhelfer<br />
direkt an den Wahlurnen konnte so falls notwendig eingreifen um einen unberechtigten<br />
Einwurf in eine der Wahlurnen zu verhindern. Der jeweilige Wahlhelfer erhielt zugleich<br />
die Aufgabe die Abdeckzettel auf den Wahlurnen zur Seite zu nehmen, wenn ein Einwurf<br />
erfolgen sollte.<br />
14
Abbildung 1.9.: Blick auf den abgegrenzten<br />
Bereich mit<br />
Wahlurnen<br />
Abbildung 1.11.: Wahlurnen vor<br />
dem Bereich der<br />
Wahlkabinen<br />
Abbildung 1.10.: Wahlurnen vor der<br />
Vitrine neben den<br />
Toiletten<br />
Abbildung 1.12.: Wahlurnen vor der<br />
Treppe<br />
15
1.3.4. Ankündigung und Bewerbung der Wahl<br />
In diesem Abschnitt wird die Ankündigung und Bewerbung der Wahl durch die Wahlleitung<br />
vorgestellt. Die Wahl wurde sowohl per E-Mail als auch über Plakate und Transparente<br />
beworben.<br />
Ankündigung per E-Mail<br />
Die Wahlbenachrichtung wurde fünf Wochen vor den Wahlen über den Verteiler alleimt-studierende<br />
an alle Studierende gesendet. Ferner wurden kurz vor den Wahlen und<br />
am letzten Wahltag Erinnerungen, ebenfalls über den Verteiler alle-imt-studierende verschickt.<br />
2 Wochen vor den Wahlen<br />
In den zwei Wochen vor der Wahl wurde am B-Gebäude durch ein Transparent auf die<br />
bevorstehenden Wahlen hingewiesen. Abbildung 1.13 zeigt dieses aus Entfernung, Abbildung<br />
1.14 aus der Nähe.<br />
Abbildung 1.13.: Panorama: Wahlaufruf<br />
am B-Gebäude<br />
Während der Wahlen<br />
Abbildung 1.14.: Wahlaufruf am B-<br />
Gebäude aus der<br />
Nähe<br />
An den Tagen der Wahl hing über dem zuvor schon angebrachten Transparent noch ein<br />
Hinweis auf die gerade stattfindenden Wahlen, wie Abbildung 1.15 zeigt. Beide Transparente<br />
wurden von Mitgliedern der Wahlleitung angefertigt.<br />
Abbildung 1.16 zeigt, dass auch der Eingang zum Wahllokal deutlich auf die Wahlen<br />
hinwies.<br />
Ferner wurden Dank der freundlicher Genehmigung des Dezernats für Gebäudemanagement,<br />
Betriebstechnik, Arbeits- und Umweltschutz (Dezernat 5) auf dem gesamten<br />
Campus kleine Schilder 1 aufgehängt, welche zum Wahllokal wiesen. So war es letztendlich<br />
1 Vergleichbar zu den kleinen Schildern am Audimax wie in Abbildung 1.16 zu sehen.<br />
16
Abbildung 1.15.: Zusatz zum Wahlaufruf<br />
am B-Gebäude<br />
Abbildung 1.16.: Eingang des<br />
Wahllokals<br />
an den Tagen der Wahl unmöglich über den Campus zu laufen, ohne die laufende Wahl<br />
wahrzunehmen.<br />
Seite 40 zeigt das allgemeine Schild, Seite 42 und 43 zeigen Richtungshinweise „links“<br />
und „rechts“. Alle drei Schilder wirkten besonders gut, als sie auf leuchtend orangenem<br />
Papier ausgedruckt wurden.<br />
1.3.5. Erhöhung der Anzahl der Wahlkabinen<br />
Da es im letzten Jahr in der Mittagszeit sehr lange Schlangen vor den Wahlkabinen gab,<br />
setzte sich die Wahlleitung in diesem Jahr für eine Erhöhung der Anzahl der Wahlkabinen<br />
ein.<br />
Um die hohen Kosten einer Neuanschaffung zu vermeiden, schlug das Wahlamt der<br />
Hochschule vor, sich Wahlkabinen bei der Stadt <strong>Paderborn</strong> zu leihen. Zur großen Freude<br />
der Wahlleitung sagte die Stadt <strong>Paderborn</strong> zu. Für den Transport der Wahlkabinen<br />
beauftragte das Wahlamt einen Mitarbeiter der Verwaltung, welcher mit dem Diensttransporter<br />
der <strong>Uni</strong>versität den Transport kostenneutral übernahm. Entsprechende Transporte<br />
sind frühzeitig vom Wahlamt zu organisieren, da der entsprechende Fahrer einen vollen<br />
Terminplan hat.<br />
Die Hochschule besitzt 16 Wahlkabinen am Standort Campus und 2 Wahlkabinen am<br />
Standort Fürstenallee. Durch die beschriebene Maßnahme konnte die Anzahl der Wahlkabinen<br />
in etwa verdoppelt werden. Die Wahlleitung konnte in der Mittagszeit beobachten,<br />
dass alle Wahlkabinen genutzt wurden. Ferner gab es nur ein oder zweimal pro Wahltag<br />
eine Schlange, die aber jeweils ehr auf die Stimmzettelausgabe und weniger auf einen<br />
Engpass bei den Wahlkabinen, wie es im letzten Jahr der Fall war, zurück zu führen war.<br />
Entsprechend empfiehlt es sich auch in den kommenden Jahren für den Einsatz der<br />
Wahlkabinen der Stadt <strong>Paderborn</strong> einzutreten.<br />
17
1.4. Wahlhelfer<br />
Die Durchführung der Wahlen wäre ohne die große Anzahl an Wahlhelfern nicht möglich.<br />
1.4.1. Einführung von Dienstkleidung<br />
Da im letzten Jahr im Wahllokal die Wahlhelfer von Passanten und von ihr Wahlrecht ausübenden<br />
Wahlberechtigten nicht unterschieden werden konnten, hat sich die Wahlleitung<br />
in diesem Jahr entschieden die Wahlhelfer in Warnwesten mit der Aufschrift „Wahlhelfer“<br />
zu kleiden. Für die Wahlhelfer der Hochschule geschah dies insbesondere freiwillig, da diese<br />
Dienstkleidung nicht mit dem Personalrat abgestimmt war. Glücklicherweise haben alle<br />
Wahlhelfer, insb. auch die der Hochschule, das Ansinnen verstanden und die Warnwesten<br />
getragen. Abbildung 1.4 (Seite 13) zeigt einige Wahlhelfer in ihrer Dienstkleidung.<br />
Um auch die Wahlleitung gegenüber den Wahlhelfern optisch klar erkennbar zu machen,<br />
trugen die Mitglieder der Wahlleitung in diesem Jahr orange-farbene Poloshirts mit dem<br />
Aufdruck „Wahlleitung“. Dies war dem Umstand geschuldet, dass es im letzten Jahr für<br />
die Wahlhelfer z. T. schwierig war die Wahlleitung im Wahllokal zu identifizieren.<br />
Die Warnwesten werden bis zu den nächsten Wahlen bei den Wahlurnen in einem<br />
Lagerraum der Hochschule verwahrt.<br />
Die Wahlleitung hat zur Dienstkleidung fast ausschließlich positive Rückmeldungen<br />
erhalten und kann den Einsatz für die kommenden Jahre klar befürworten.<br />
1.4.2. Einsatz der Wahlhelfer<br />
Die Wahlhelfer wurden bei den Wahlen <strong>2011</strong> zu folgenden Schichten eingesetzt:<br />
1. Vorbereitungen am Morgen des 1. Wahltages (8:30-10:00 Uhr)<br />
2. Vormittagsschicht am 1. Wahltag (10:00 - 12:15 Uhr)<br />
3. Nachmittagsschicht am 1. Wahltag (12:15 - 14:30 Uhr)<br />
4. Vormittagsschicht am 2. Wahltag (10:00 - 12:15 Uhr)<br />
5. Nachmittagsschicht am 2. Wahltag (12:15 - 14:30 Uhr)<br />
6. Vormittagsschicht am 3. Wahltag (10:00 - 12:15 Uhr)<br />
7. Nachmittagsschicht am 3. Wahltag (12:15 - 14:30 Uhr)<br />
8. <strong>Auszählung</strong> (ab 15:00 Uhr)<br />
Betreuung des Wahllokals Zur Betreuung des Wahllokals während der Öffnungszeiten<br />
wurden die Wahlhelfer wie folgt benötigt und eingesetzt:<br />
18<br />
• Zwei bis drei Wahlhelfer für die Betreuung der Stimmzettelausgabe
• Jeweils zwei Wahlhelfer der Studierendenschaft und einen Wahlhelfer der Hochschule<br />
für jede der sechs Wahlurnengruppen (KW I, KW II, NW + DAF, WW, EIM, MB).<br />
• Drei Wahlhelfer zur Wahlsicherung<br />
• Zwei Wahlhelfer als Springer<br />
Im folgenden werden die einzelnen Aufgaben der Wahlhelfer näher erläutert.<br />
a) Die Wahlhelfer an den Wahlurnengrupppen wurden mit den folgenden Zuständigkeiten<br />
betraut:<br />
• ein Wahlhelfer mit dem Wählerverzeichnis der Studierendenschaft<br />
• ein Wahlhelfer mit dem Wählerverzeichnis der <strong>Uni</strong>versität<br />
• ein Wahlhelfer mit der Entgegennahme des Ausweises und der Regulierung des<br />
Zugangs zu den Wahlurnen<br />
b) Die mit der Wahlsicherung beauftragten Wahlhelfer wurden auf folgende Positionen<br />
verteilt:<br />
• Links neben der Stimmzettelausgabe um den Zugang zum abgegrenzten Bereich<br />
zu beschränken<br />
• Eingang zum Bereich der Wahlkabinen um auf die Position freier Wahlkabinen<br />
hinzuweisen und um regelmäßig die Wahlkabinen auf unzulässige Wahlwerbung<br />
zu kontrollieren<br />
• Am Ausgang des Wahllokales an der Treppe um den Zugang zum abgegrenzten<br />
Bereich zu beschränken<br />
c) Die Springer wurden insbesondere mit den folgenden Aufgaben betraut:<br />
• Ausgleich von Engpässen wegen nicht erschienener bzw. verspäteter Wahlhelfer<br />
• Verstärkung der Wahlhelfer an der Stimmzettelausgabe bei größeren Studierendengruppen<br />
• Erledigung kurzfristiger Besorgungen (Klebeband zur Beseitung von Stolperfallen,<br />
etc.)<br />
• Botengänge zum Wahlamt<br />
<strong>Auszählung</strong> Für die <strong>Auszählung</strong> wurden die Wahlhelfer wie folgt benötigt und eingesetzt:<br />
• Jeweils sechs Wahlhelfer für die <strong>Auszählung</strong>sgruppen I-IV (KW I+II, NW + MB,<br />
WW, EIM)<br />
• Acht Wahlhelfer für die <strong>Auszählung</strong>sgruppe <strong>StuPa</strong><br />
• Zwei Wahlhelfer zur Wahlsicherung<br />
19
Die für die <strong>Auszählung</strong> zuständigen Wahlhelfer wurden in 2er-Teams aufgeteilt, sodass<br />
jedes Team unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzip Stimmzettel auswertete. Der Einsatz<br />
mehrerer Teams für eine <strong>Auszählung</strong>sgruppe diente der Reduzierung der Arbeitszeit,<br />
da mit steigender Arbeitszeit auch die Aufmerksamkeit gesunken wäre.<br />
Auch die Wahlhelfer der <strong>Auszählung</strong> trugen Dienstkleidung, damit sie von den anwesenden<br />
Schaulustigen klar unterschieden werden konnten.<br />
Kontakt zu den Wahlhelfern Um einen möglichst direkten Kontakt zu den Wahlhelfern<br />
zu haben, ließ sich die Wahlleitung die Namen und E-Mail-Adressen der seitens der<br />
Wahlleitungen der Fachschaften organisierten Wahlhelfer übermitteln. Dies ermöglichte<br />
es, dass wir alle Wahlhelfer einer Schicht gezielt anschreiben konnten, um sie direkt mit<br />
Informationen zu versorgen. Zugleich teilte die Wahlleitung auch eine Handynummer als<br />
Kontaktmöglichkeit mit, sodass sich verschiedene Wahlhelfer, die kurzfristig erkrankten<br />
oder verspäteten umkompliziert rückmelden konnten, was Unklarheiten bzgl. des zur Verfügung<br />
stehenden Personals gering hielt.<br />
Ausfallquote Es bleibt anzumerken, dass es in einer Fachschaft der zuständigen Wahlleitung<br />
nicht gelungen ist auch nur einen Wahlhelfer zu stellen. Entsprechend sollte auch<br />
zukünftig eine entsprechende Ausfallrate bei den Planungen berücksichtig werden. Ferner<br />
konnte nicht jede Fachschaft zu jeder Schicht die volle Anzahl angeforderter Wahlhelfer<br />
bereitstellen. Dies konnte i. d. R. dadurch kompensiert werden, dass bei einer anderen<br />
Fachschaft mehr Wahlhelfer als eigentlich benötigt verfügbar waren.<br />
1.4.3. Motivation der Wahlhelfer<br />
Da sich festhalten lässt, dass Wahlhelfer, wenn sie einmal Wahlhelfer waren, prinzipiell<br />
ehr bereit sind noch einmal Wahlhelfer zu werden, sollte man darauf achten diese Wahlhelfer<br />
nicht durch schlechte Bedingungen oder mangelnde Anerkennung ihrer Arbeit zu<br />
vergraulen. Folgende Maßnahmen wurden in diesem Jahr zur Verbesserung der Motivation<br />
durchgeführt.<br />
Verpflegung In Zusammenarbeit mit dem AStA hat die Wahlleitung sowohl Mineralwasser<br />
als auch ein paar süße Kleinigkeiten für jede Schicht bereit gestellt. Dies hat ungemein<br />
zur guten Laune der Wahlhelfer beigetragen, was sich vermutlich auch auf die<br />
Kommunikation mit den Wählern positiv ausgewirkt hat.<br />
Wahlhelferparty Die Wahlhelferparty fiel in diesem Jahr aufgrund verschiedener Umstände<br />
mit der Aktivenparty zusammen. Glücklicherweise kündigte der für die Aktivenparty<br />
verantwortliche AStA-Referent diese auf Wunsch der Wahlleitung erst relativ spät<br />
an, sodass die Wahlhelferparty als Motivationsquelle erhalten blieb.<br />
Da gemäß eines älteren Beschlusses des Studierendenparlaments die Wahlhelfer keine<br />
finanzielle Vergütung mehr zugunsten einer Wahlhelferparty erhalten, stellt die Wahlhelferparty<br />
neben der ideelen Motivation die einzige bei der Wahlhelfersuche benennbare<br />
20
Motivation dar. Sie ist als solche zu schützen, wenn sie weiterhin ihre Funktion erfüllen<br />
soll.<br />
Als Zeichen der Wertschätzung wurden in diesem Jahr die Wahlhelfer der Hochschule,<br />
die im Wahllokal oder bei der <strong>Auszählung</strong> der Stimmzettel der Gruppe der Studierenden<br />
für die Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten tätig waren, eingeladen. Nachgekommen<br />
ist der Einladung nur eine kleine Anzahl der Wahlhelfer der Hochschule. Dennoch sollte die<br />
Einladung in den kommenden Jahren erneut ausgesprochen werden, da die Wahlleitung<br />
einzelne sehr positive Rückmeldungen erhalten hat.<br />
Ferner stellt sich die Frage, ob die Wahlhelferparty zukünftig auf die Wahlhelfer konzentriert<br />
werden sollte. In den letzten Jahren war der Zugang auch für Kandidaten möglich,<br />
die selbst keine einzige Schicht als Wahlhelfer übernommen haben. Hätten diese Kandidaten<br />
dies zugunsten einer Schicht an einem Wahlwerbestand einer Wahlliste getan, könnte<br />
man zumindest davon ausgehen, dass sie Einsatz gezeigt haben und hierdurch u. U. Wähler<br />
dazu motiviert haben ihr Wahlrecht auszuüben. Wenn man allerdings die Anzahl der<br />
Wahlwerbestände betrachtet, ist nicht davon auszugehen.<br />
Entsprechend sollte vom Studierendenparlament diskutiert werden, wie der Teilnehmerkreis<br />
zukünftig zu gestalten ist.<br />
1.5. Weitere Informationen<br />
Weitere Informationen können folgenden Dokumenten entnommen werden:<br />
• Wahlprotokoll <strong>2011</strong><br />
• Protokolle der Sitzungen der Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament,<br />
https://stupa.uni-paderborn.de/wahlen/wahlleitung/<br />
• Protokolle der Sitzungen des Wahlvorstandes 2 der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong>,<br />
http://www2.uni-paderborn.de/wahlen/<strong>2011</strong>/<br />
2 Auf Anregung der Wahlleitung seit diesem Jahr auch über die Website des Wahlvorstandes zugänglich.<br />
21
2. Empfehlungen für die<br />
Wahlen 2012<br />
In diesem Kapitel sollen einzelne Empfehlungen für die Wahlen 2012 gegeben werden.<br />
2.1. Zulassung der Wahlvorschläge<br />
Praktisch alle Mängel, die bei der Prüfung der Wahlvorschläge entdeckt wurden, hätten im<br />
Vorhinein durch einen einfachen Abgleich des Wahlvorschlags mit dem Wählerverzeichnis<br />
durch die Vertrauensperson der Wahlliste entdeckt und beseitigt werden können.<br />
Das die Wahllisten diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen haben, obwohl sie<br />
hierdurch oftmals eine bessere Position auf dem Stimmzettel erhalten hätten, ist merkwürdig.<br />
Der frühzeitige Eingang des ersten Wahlvorschlags, der wenig Beanstandungen<br />
trotz der vielen Kandidaten hatte, zeigt, dass bei passender Organisation eine frühzeitige<br />
Abgabe eines korrekten Wahlvorschlags kein Problem darstellt.<br />
Für die kommenden Jahre empfiehlt es sich frühzeitig zu kommunizieren, dass Korrekturen<br />
den Eingangszeitpunkt verschieben.<br />
2.2. Elektronisches Wählerverzeichnis<br />
Die akademische Gremienbetreuung hat auf Nachfrage freundlicherweise ein elektronisches<br />
Wählerverzeichnis durch die Informationstechnischen Dienste der Verwaltung (ITD) anfertigen<br />
lassen. Hierbei wurde seitens der Datenschutzbeauftragten der Hochschule die<br />
Auflage gemacht, dass das elektronische Wählerverzeichnis nur einem einzigen Mitglied<br />
der Wahlleitung zugänglich gemacht wird und dieses das elektronische Wählerverzeichnis<br />
unverzüglich nach Ende der Wahl löscht.<br />
Das elektronische Wählerverzeichnis wurde bei den Wahlen <strong>2011</strong> im Wahllokal an der<br />
Stimmzettelausgabe eingesetzt, um schnell das Fakultätswahlrecht zu ermitteln, wo wahlberechtigte<br />
Studierende sich über ihr Wahlrecht nicht im Klaren waren.<br />
Zukünftig könnte das elektronische Wählerverzeichnis, sofern frühzeitig genug beantragt,<br />
auch bei der Prüfung der Wahlvorschläge verwendet werden um die für die Prüfung<br />
der Wahlvorschläge notwendige Zeit deutlich zu verkürzen.<br />
23
2.3. Änderung des Fakultätswahlrechts<br />
Eine wiederkehrende Aufgabe im Wahllokal ist die Behandlung von Studierenden, deren<br />
Fakultätswahlrecht nicht ihren Erwartungen entspricht.<br />
Gründe hierfür sind folgende:<br />
• Bei Einschreibung wurde zwar das Wahlrecht für eine bestimmte Fakultät gewählt,<br />
zu diesem Zeitpunkt bestand aber noch keine Vorstellung davon, was dies bedeutet<br />
bzw. was dies für Auswirkungen hat.<br />
• Nach einem Fach- bzw. Studiengangswechsel (insb. Fachwechsel im Lehramt) wäre<br />
das Wahlrecht in einer anderen Fakultät interessanter, auf dem entsprechenden<br />
Formular an das Studierendensekretariat wurde aber der Teil für den Wechsel des<br />
Fakultätswahlrechts nicht ausgefüllt.<br />
• Fehler bei der Verwaltung des Fakultätswahlrecht, die in der Überlastung der Studierendensekretariate<br />
und der doppelten Informationsführung, sowohl im Altsystem<br />
SOS als auch in PAUL, zu begründen sind.<br />
Die Wahlleitung <strong>2011</strong> hat mehrere Gespräche mit den Verantwortlichen im Studierendensekretariat<br />
bzgl. der Fehler bei der Verwaltung geführt. Hier wird mit einer Besserung<br />
der Situation zu rechnen sein, sobald im Herbst 2012 das Altsystem SOS vollständig abgeschaltet<br />
wird und die Zuordnung des Fakultätswahlrechts nur noch in PAUL verwaltet<br />
wird.<br />
Der Gang der Studierenden zum Service Center, um ihr Fakultätswahlrecht zu ändern,<br />
wird von vielen Betroffenen als umständliche Bürokratie empfunden. Dies wäre letztendlich<br />
kein Problem, wenn die Wahlleitung nicht ausführlich erläutern müsste, was die<br />
Betroffenen im Service Center genau tun sollen. In den 1 1<br />
2<br />
Minuten Fußweg zum Ser-<br />
vice Center geht die Hälfte der Informationen verloren und Betroffene kommen so mit<br />
unzureichenden Bescheinigungen zurück ins Wahllokal und fühlen sich betrogen, wenn sie<br />
trotz des Aufwandes immer noch nicht dort wählen können, wo sie eigentlich wollten.<br />
Es empfiehlt sich daher zukünftig den Betroffenen ein Formular mit zu geben, auf dem<br />
alle relevanten Informationen von der Wahlleitung angegeben werden können. Dies sollte<br />
die unnötigen Mißverständnisse mit dem Service Center deutlich reduzieren und zugleich<br />
den Ablauf für alle Beteiligten beschleunigen. Ein Beispiel für ein solches Formular findet<br />
sich auf Seite 39.<br />
2.4. Einheitliche Markierungen im Wählerverzeichnis<br />
Für die kommenden Jahre empfiehlt es sich bereits vor den Wahltagen mit dem Wahlvorstand<br />
der Hochschule ein gemeinsames Markierungsschema für Anmerkungen im Wählerverzeichnis<br />
festzulegen. Das gemeinsame Markierungsschema sollte in Form einer Legende<br />
in die Wählerverzeichnisse eingelegt werden, damit auch alle Wahlhelfer die Markierungen<br />
verstehen und entprechend reagieren können.<br />
Folgende Fälle sollten definierte Markierungsformen erhalten:<br />
24
• Person ist Briefwähler<br />
• Person hat ihr Wahlrecht von Fakultät/Fachschaft A nach Fakultät/Fachschaft B<br />
geändert (Eintrag im Wählerverzeichnis von Fakultät/Fachchaft A, gehendes Wählerverzeichnis)<br />
• Person hat ihr Wahlrecht von Fakultät/Fachschaft A nach Fakultät/Fachschaft B<br />
geändert (Eintrag im Wählerverzeichnis von Fakultät/Fachchaft B, ankommendes<br />
Wählerverzeichnis)<br />
• Person hat ihr Wahlrecht für die Gremien der Hochschule (Senat, Fakultätsrat)<br />
bereits in der Gruppe der Mitarbeiter ausgeübt<br />
• Person darf nur nach persönlicher Freigabe durch die Wahlleitung wählen 1<br />
2.5. Instruierung der Wahlhelfer<br />
Da die Wahlhelfer sich im Vergleich zur Wahlleitung deutlich weniger mit dem notwendigen<br />
Prozedere an den verschiedenen Stationen der Wahllokals auskennen, ist es notwendig<br />
die Wahlhelfer zu Beginn einer Schicht mit den Aufgaben an ihrer Station vertraut zu<br />
machen.<br />
Die Wahlleitung <strong>2011</strong> hat hierzu einen kombinierten Ansatz verfolgt. Die jeweilige Gruppe<br />
Wahlhelfer an einer Station wurde mündlich über ihre Aufgaben und übliche Fallstricke<br />
(Fakultätswahlrecht unklar, kein Einwurf vor Prüfung, etc.) informiert. Zusätzlich lagen<br />
diese Informationen auch noch einmal in schriftlicher Form vor, was den Wahlhelfern<br />
die Möglichkeit gab sich über die einzelnen Schritte in Ruhe zu informieren. Auf den<br />
Seiten 44f. findet sich das Infoblatt aus diesem Jahr.<br />
Für die Wahlhelfer der <strong>Auszählung</strong> wurde leider keine solche schriftliche Information<br />
erstellt. Für die Wahlen 2012 wäre es sinnvoll dies nachzuholen. Hierbei sind für die<br />
Wahlhelfer der <strong>Auszählung</strong> klare Angaben zu machen, wann ein Stimmzettel als ungültig<br />
zu betrachten ist und wann nicht, damit nach einheitlichen Standards vorgegangen wird.<br />
Ferner sollte in Zukunft darauf geachtet werden, dass Wahlhelfer darüber informiert<br />
werden, dass sie nur Anweisungen befolgen, welche sie persönlich von einem Mitglied der<br />
Wahlleitung erhalten haben. Zu weilen kommen Wahlhelfer auf die Idee, dass Aussagen<br />
von potentiell Wahlberechtigten stimmen würden, nur weil diese zwischenzeitlich mit der<br />
Wahlleitung gesprochen haben.<br />
Entsprechend sind Umtragungen im Wählerverzeichnis auch nur von Mitgliedern der<br />
Wahlleitung persönlich vorzunehmen. Die Wahlhelfer lassen sich hierfür bei den gegebenen<br />
Rahmenbedingungen schlicht nicht ausreichend schulen. Das jeweilige Mitglied der<br />
Wahlleitung sollte jede Umtragung unterschreiben, damit später klar ist, wer bei Fragen<br />
Auskunft geben kann.<br />
1 In seltenen Fälle ist dies notwendig um Fehlerfälle aufklären zu können (siehe Wahlprotokoll <strong>2011</strong>).<br />
25
2.6. Hinweise in den Wahlkabinen<br />
Da es in diesem Jahr einzelne Fälle gab, wo Wahlberechtigte nachgefragt haben, ob sie<br />
einen neuen Stimmzettel haben könnten, sollten die Hinweise in den Wahlkabinen dahingehend<br />
ergänzt werden, dass man sich ohne Probleme an der Stimmzettelausgabe einen<br />
neuen Stimmzettel geben lassen kann.<br />
Ferner wurde im Nachgang der Wahlen mit dem Wahlvorstand diskutiert, ob im kommenden<br />
Jahr nicht auch Beispiele für ungültige Stimmabgaben in den Wahlkabinen dargestellt<br />
werden sollten damit sichergestellt ist, dass den Wählern wirklich klar ist, unter<br />
Einhaltung welcher Form eine korrekte Stimmabgabe auf dem Stimmzettel erfolgt. Entsprechende<br />
Hinweise sollten primär über graphische Veranschaulichung erfolgen.<br />
2.7. <strong>Auszählung</strong><br />
Bei den Wahlen <strong>2011</strong> wurden für die <strong>Auszählung</strong> der Stimmzettel nicht ausgegebene<br />
Stimmzettel mit einer Markierung versehen und dann zum Zusammenzählen verwendet.<br />
Für die <strong>Auszählung</strong> der Stimmzettel zum Senat werden vom Wahlamt <strong>Auszählung</strong>slisten<br />
vorbereitet. Die Verwendung solcher <strong>Auszählung</strong>slisten bei der <strong>Auszählung</strong> der Wahlen<br />
zum Studierendenparlament und den Fachschaftsvertretungen könnte die Übersicht für<br />
die Wahlleitung und damit auch die Transparenz verbessern. Ein Beispiel für eine solche<br />
<strong>Auszählung</strong>sliste findet sich auf Seite 38.<br />
2.8. Bestimmung der Zahl der Wahlberechtigten<br />
Bei der Bestimmung der Zahl der Wahlberechtigten ist darauf zu achten, dass für die<br />
Wahlen zu den Gremien der Hochschule andere Rahmenbedingungen gelten, wie zu den<br />
Wahlen der Studierendenschaft. Entsprechend muss man beim Anfragen entsprechender<br />
Informationen immer explizit darauf hinweisen, welche Kriterien gelten. Insbesondere gehen<br />
die zuständigen Stellen der Hochschule i.d.R. davon aus, dass beurlaubte Studierende<br />
nicht als Wahlberechtigte zu zählen seien, was so für die Wahlen zu den Organen der<br />
Studierendenschaft nicht stimmt.<br />
Die entsprechenden Zahlen können über den/die Sachgebietsleiter/in des Dezernats 3.3<br />
(derzeit Frau Schwalk) angefordert werden, welche/r diese dann beim Verwaltungsrechenzentrum<br />
(Informationstechnische Dienste, ITD), i.d.R. bei Herrn Schier, anfordert.<br />
26
3. Empfehlungen zur Verbesserung<br />
der Wahlordnung<br />
Die Wahlleitung für die Wahl zum 40. Studierendenparlament – im Folgenden meist Wahlleitung<br />
<strong>2011</strong> genannt – hat im Rahmen ihrer Arbeit ausgiebig mit der gültigen Fassung<br />
der Wahlordnung der Studierendenschaft gearbeitet. Diese regelt die Vorbereitung, Durchführung<br />
und Nachbereitung der Wahl zum Studierendenparlament sowie zu den direkt zu<br />
wählenden Fachschaftsorganen, den Fachschaftsvertretungen.<br />
Durch die intensive Arbeit mit der Wahlordnung lernt man diese als Wahlleitung sehr<br />
genau kennen. Insbesondere stößt man auf ihre Stärken, Schwächen und auch auf Regelungslücken.<br />
Damit erkannte Probleme zu den nächsten Wahlen abgemildert oder gar<br />
behoben werden können, finden sich im folgenden verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung<br />
der Wahlordnung.<br />
Ein Teil der Empfehlungen ist sehr nah an der Form eines Änderungsantrags, der direkt<br />
in das Studierendenparlament eingebracht werden kann. Andere Empfehlungen haben<br />
einen weitreichenderen Charakter und müssen zunächst in Ruhe diskutiert werden.<br />
Anschließend können sie in die Form von wohlformulierten Änderungsanträgen gebracht<br />
werden.<br />
3.1. Zuständigkeiten<br />
Neben der Organisation der Wahl zum Studierendenparlament hat die Wahlleitung für die<br />
Wahl zum Studierendenparlament faktisch zugleich die Aufgabe der Koordination aller in<br />
der Studierendenschaft stattfindenden Wahlen. Dies drückt sich etwa dadurch aus, dass<br />
die Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament<br />
• die Verbindung zum Wahlvorstand der Hochschule hält,<br />
• die Verbindung zum Wahlamt hält,<br />
• die Farbe der Stimmzettel festlegt,<br />
• gemeinsam mit dem Wahlvorstand den Aufbau des Wahllokals plant und<br />
• Hauptansprechpartner bei Problemen an den Tagen der Wahl ist.<br />
Diese Funktion so ausüben zu können wird derzeit von der Wahlordnung noch wenig<br />
unterstützt. Dies könnte durch zwei Ergänzungen signifikant verbessert werden:<br />
27
1. Dass die Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament die anderen Wahlleitungen<br />
anleitet, koordiniert und bei ihrer Arbeit, etwa durch Bereitstellung von<br />
anzupassenden Vorlagen, unterstützt, sollte als Aufgabe der Wahlleitung für die<br />
Wahl zum Studierendenparlament in § 6 der Wahlordnung fest zugeordnet werden.<br />
So wären der Wahlleitung diese Aufgaben auch frühzeitig bekannt. Im Ergebnis<br />
erreicht man so viele der Vorteile einer zentralen Wahlleitung für die Studierendenschaft<br />
ohne die Souveränität und die Vorteile der dezentralen Wahlleitungen<br />
anzutasten.<br />
2. Ferner muss sich die Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament derzeit<br />
von den Wahlleitungen der Fachschaften jeweils zu Wahlhelfern erklären lassen,<br />
damit diese formell viele der obigen Aufgaben ausüben kann. Entsprechend sollte<br />
in die Wahlordnung aufgenommen werden, dass die Wahlleitung für die Wahl zum<br />
Studierendenparlament zugleich Wahlhelfer bei allen Wahlen der Fachschaften ist.<br />
Ggf. ist dies einzuschränken, wenn ein Mitglied der Wahlleitung für die Wahl zum<br />
Studierendenparlament zugleich bei der Wahl zu einer der Fachschaftsvertretungen<br />
kandidiert.<br />
3.2. Wahlwerbung<br />
Die Handhabung der Wahlwerbung stellte in den letzten Jahren zumeist eine Herausforderung<br />
für die Wahlleitung dar. So entschied sich auch die Wahlleitung <strong>2011</strong> dafür die<br />
Wahlwerbung nur an freigegebenen Flächen zu erlauben, die den einzelnen Wahllisten<br />
zugeordnet wurden. Zugleich hat die Wahlwerbung auch eine wichtige Funktion. Sofern<br />
richtig gemacht, kann sie die Studierenden über die Ziele und Pläne der Wahllisten informieren.<br />
Dies kann Interesse für die Wahl wecken und so die Wahlbeteiligung positiv<br />
beeinflussen.<br />
3.2.1. Wahlwerbestände<br />
Die Wahlleitung <strong>2011</strong> erreichten Beschwerden, das die bei der Hochschulverwaltung für das<br />
Bibo-Foyer angemeldeten Wahlwerbestände zugleich in großem Umfang zum Plakatieren<br />
genutzt wurden. Da der Einsatz von Wahlwerbeständen in der Wahlordnung nicht näher<br />
reguliert ist, sah die Wahlleitung keine Möglichkeit den Beschwerden zu entsprechen.<br />
Grundsätzlich sieht die Wahlleitung in diesem Bereich aber noch Regelungsbedarf, da<br />
hierdurch die bestehenden Beschränkungen für Wahlwerbung ausgehebelt wurden.<br />
Die Hochschulverwaltung erteilte die Genehmigung für die Wahlwerbestände für mehrere<br />
Tage in Folge, sodass gemäß den geltenden Regularien der Hochschule, die Stände<br />
über Nacht nicht abgebaut werden mussten, wie die Hochschulverwaltung der Wahlleitung<br />
auf Anfrage mitteilte.<br />
Entsprechend sollten Rahmenbedingungen formuliert werden, die präzisieren in welchem<br />
Umfang Wahlwerbestände erlaubt sind und welche expliziten Einschränkungen etwa<br />
bzgl. des Plakatierens im Bereich der Wahlwerbestände gelten, sofern die Wahlleitung<br />
28
die Wahlwerbung beschränkt. Unter Umständen reicht hierzu im ersten Schritt eine Diskussion<br />
des Studierendenparlaments über eine faire Regelung, deren Ergebnisse von der<br />
Wahlleitung 2012 über die Wahlbekanntmachung in Kraft gesetzt würden.<br />
3.2.2. Informationen auf der Website zu den Wahlen<br />
Auf Basis der Rückmeldung mehrerer Studierender, welche die Wahlleitung sowohl per<br />
E-Mail als auch im persönlichen Gespräch erreicht haben, sollten zukünftig auf der Seite<br />
zu den Wahlen auch Links auf die Websites der einzelnen Wahllisten gesetzt werden.<br />
Dies würde es ermöglichen, dass sich Studierende zukünftig auch über die Seite zu den<br />
Wahlen über die Programme der Wahllisten informieren. Dadurch dass man nur Links<br />
setzt und das Programm nicht selbst bereitstellt, hält sich der Verwaltungsaufwand für<br />
die Wahlleitung in Grenzen und Aktualisierungen der Inhalte können von den Wahllisten<br />
selbst vorgenommen werden. Webspeicherplatz können Wahllisten beim IMT kostenfrei<br />
erhalten.<br />
Die Wahlordnung sollte dahingehend ergänzt werden, dass Wahllisten im Wahlvorschlag<br />
die Möglichkeit haben eine entsprechende URL anzugeben.<br />
3.3. Stimmzettel<br />
Die folgenden Abschnitte gehen auf Probleme beim Aufbau der Stimmzettel und den<br />
Umgang mit den Stimmzetteln nach der Wahl ein.<br />
3.3.1. Aufbau der Stimmzettel<br />
Die Platzierung der einzelnen Wahllisten auf dem Stimmzettel sollte in der Wahlordnung<br />
weiter präzisiert werden.<br />
Hintergrund ist das beim Entwurf der Stimmzettel in <strong>2011</strong> ein anderes Platzierungsverfahren<br />
als im vorhergehenden Jahr verwendet wurde, da die Wahlleitung das zuvor Jahr<br />
verwendete Verfahren nicht als ausreichend fair erachtete, da die Eingangsreihenfolge sich<br />
nicht in allen Fällen in der Platzierung widerspiegelte.<br />
Der Unterschied wird an den Beispielen im Anhang auf Seite 36 und 37 deutlich. In<br />
diesem Jahr starteten jeweils mehrere Wahllisten auf gleicher Höhe. Unter Umständen<br />
sollten sogar noch weitere optische Ergänzungen, wie die Einführung von Trennlinien,<br />
vorgenommen werden.<br />
3.3.2. Umgang mit den Stimmzetteln nach der Wahl<br />
Die Stimmzettel wurden <strong>2011</strong> der Hochschule zur Verwahrung übergeben. Sie werden<br />
zusammen mit den Wahlurnen gelagert. Eine Lagerung in den Räumlichkeiten der Studierendenschaft<br />
hielt die Wahlleitung für nicht vertretbar, da in diesem Fall der Zugriff<br />
nicht angemessen gesichert wäre.<br />
29
Bisher finden sich keine Regeln für den Umgang mit den Stimmzetteln nach der Wahl<br />
in der Wahlordnung. Während eine Aufbewahrung während der Einspruchsfrist unumgänglich<br />
ist, könnten die Stimmzettel anschließend theoretisch entsorgt werden.<br />
Das Justiziariat hat der Wahlleitung <strong>2011</strong> auf Anfrage empfohlen von einer Entsorgung<br />
abzusehen, da sich in der Wahlordnung hierzu keine Regelung findet. Es wurde<br />
ferner empfohlen die Stimmzettel generell bis zur nächsten Wahl aufzubewahren, damit<br />
die Wahlleitung auch später die Möglichkeit hätte eine Prüfung von Amts wegen durchzuführen.<br />
Entsprechend sollte die Wahlordnung um eine Regelung ergänzt werden, die folgende<br />
Punkte abdeckt:<br />
• Die Stimmzettel sind bis mindestens eine Woche vor dem ersten Wahltag der nächsten<br />
Wahlen aufzubewahren.<br />
• Die Stimmzettel sollen in verschlossenen Urnen aufbewahrt werden.<br />
• Die verschlossenen Urnen sind in Räumen der <strong>Uni</strong>versität zu lagern, die nicht der<br />
Studierendenschaft zugeordnet sind.<br />
3.4. Testwähler<br />
Trotz intensiver Einweisung und an den Wahlurnen ausliegender gedruckter Hinweise für<br />
die Wahlhelfer, entsprach die Arbeit einiger Wahlhelfer nicht den Erwartungen der Wahlleitung.<br />
So wurde in einzelnen Fällen vom vorgegebenen Prozedere abgewichen, sodass<br />
Wähler ihren Stimmzettel einwerfen konnten, bevor die Prüfung auf Wahlberechtigung<br />
abgeschlossen war. Glücklicherweise konnte für jeden Einzelfall sichergestellt werden, dass<br />
die betreffenden Wähler über das Wahlrecht der entsprechenden Fakultät verfügten.<br />
Nachdem sich insbesondere in einer Schicht an einer Urne die Probleme häuften, hat<br />
die Wahlleitung, wie dies auch in den Vorjahren von einigen Wahlleitungen durchgeführt<br />
wurde, eine Testwählerin eingesetzt um die Zuverlässigkeit der Wahlhelfer zu prüfen.<br />
Hierzu konnten die Wahlleitung freundlicherweise auf eine Angestellte des CopyService<br />
zurückgreifen.<br />
Um den Einsatz von Testwählern transparenter und rechtlich klarer zu gestalten, sollte<br />
in die Wahlordnung eine kann-Bestimmung aufgenommen werden, nach der die Wahlleitung<br />
zur Sicherung der Qualität der Arbeit der Wahlhelfer Testwähler einsetzen darf.<br />
Hierbei sollte als Randbedingung festgelegt werden, dass die an einen Testwähler ausgehändigten<br />
Stimmzettel bereits ungültig gemacht sind.<br />
3.5. Wahlprotokoll<br />
Die folgenden Abschnitte gehen auf Fragen und Probleme ein, die bei der Erstellung des<br />
Wahlprotokolls zu Tage traten.<br />
30
3.5.1. Frist zur Veröffentlichung des Wahlprotokolls<br />
Mit Beschluss 39-05-01 des Studierendenparlaments wurde für die Veröffentlichung des<br />
Wahlprotokolls eine Frist von drei Werktagen festgelegt. Diese Frist konnte <strong>2011</strong> trotz<br />
sehr hohem zeitlichem Engagement der Wahlleitung nur knapp eingehalten werden.<br />
Eine Frist von fünf bis sieben Werktagen würde die Situation deutlich entspannen.<br />
3.5.2. Gültige und ungültige Stimmen<br />
Bei der Anfertigung des Wahlprotokolls gab es innerhalb der Wahlleitung unterschiedliche<br />
Einschätzungen zu der Frage, ob Stimmzettel ohne jegliche Angabe (d. h. Enthaltungen)<br />
als gültige oder als ungültige Stimmen zu zählen seien.<br />
§ 18 ist der für diese Frage relevante Paragraph der Wahlordnung. Leider beschreibt er<br />
bisher nur was zwingend dazu führt, das eine Stimme als ungültig zu werten ist. Eine<br />
Definition einer gültigen Stimme erfolgt nicht und bleibt somit vom Leser zu erschließen.<br />
Letztendlich geht es bei einer Wahl darum einer oder mehreren Personen seine Stimme zu<br />
geben. Entsprechend macht es keinen Sinn Enthaltungen als gültige Stimme zu werten,<br />
denn in das Ergebnis der Wahl gehen Sie genauso wenig ein wie die sonstigen ungültigen<br />
Stimmen. Entsprechend hat die Wahlleitung Enthaltungen, wie dies auch in den Vorjahren<br />
geschehen ist, als ungültige Stimmen gezählt.<br />
Im Rahmen der Diskussion wurde aber klar, das es leicht fällt, aus der Zahl der Enthaltungen<br />
etwas lesen zu wollen. Etwa die Zahl der Protestwähler. Wenn man im Rahmen<br />
einer <strong>Auszählung</strong> aber die Gelegenheit hat die verschiedenen Zustände der ungültigen<br />
Stimmzettel näher unter die Lupe zu nehmen, so kommt man schnell zu dem Schluss,<br />
dass bei den eingesetzten kreativen Markierungen der Stimmzettel sicherlich viele Wähler<br />
vertreten sind, die ihren Stimmzettel absichtlich ungültig gemacht haben. Entsprechend<br />
kann man aus der Zahl der Enthaltungen keine treffende Aussage über die Anzahl der<br />
Protestwähler treffen, da diese neben leeren Stimmzetteln auch ungültig gemachte Stimmzettel<br />
einwerfen.<br />
Letztendlich sollte § 18 Absatz 6 um einen Spiegelstrich „auf ihm keine Stimme abgegeben<br />
wurde“ ergänzt werden um zukünftig entsprechende Diskussionen zu vermeiden.<br />
3.6. Zweifelsfälle bei der <strong>Auszählung</strong><br />
Bei der diesjährigen <strong>Auszählung</strong> kam es zu einer Diskussion mit einem Wahlhelfer bzgl.<br />
des Umgangs mit einem Stimmzettel. Der Stimmzettel war, wie später auch der Wahlaufsichtsausschuss<br />
feststellte, zweifelsfrei ungültig. In Berufung auf die in den letzten Jahren<br />
gelebte Praxis jegliche ungültigen Stimmzettel dem Wahlaufsichtsausschuss zur Prüfung<br />
vorzulegen, bestand der Wahlhelfer darauf den Stimmzettel dem Wahlaufsichtsausschuss<br />
vorzulegen.<br />
Festzuhalten bleibt, dass Wahlhelfer i.d.R. nicht in dem Maß mit der Wahlordnung<br />
vertraut sind wie die zuständige Wahlleitung. § 18 Absatz 7 der Wahlordnung legt fest,<br />
dass wenn Zweifel bzgl. der Gültigkeit eines Stimmzettels bestehen, der Wahlaufsichtsausschuss<br />
über die Gültigkeit zu entscheiden hat. Es sollte also präzisiert werden, dass die<br />
31
Wahlleitung die Instanz ist, an der fest gemacht wird, dass sie Zweifel bzgl. der Gültigkeit<br />
des Stimmzettels hat. Denn wenn ein Stimmzettel eindeutig ungültig ist, macht es keinen<br />
Sinn eine weitere Stelle bestätigen zu lassen, was ohnehin bereits fest steht.<br />
§ 18 Absatz 7 sollte daher folgende Fassung erhalten: „Ist die Wahlleitung über die Gültigkeit<br />
eines Stimmzettels im Zweifel, entscheidet der Wahlaufsichtsausschuss über die<br />
Gültigkeit des Stimmzettels.“<br />
3.7. Anwendbarkeit der Wahlordnung für die Wahlen<br />
zur Fachschaftsvertretung<br />
Die gültige Fassung der Wahlordnung regelt neben der Wahl zum Studierendenparlament<br />
zugleich die Wahl zu den Fachschaftsvertretungen (siehe § 2 Absatz 1 Wahlordnung). Dabei<br />
sind die Formulierungen der Wahlordnung so gewählt, dass sie jeweils den Sachverhalt<br />
für die Wahl zum Studierendenparlament beschreiben. 1<br />
Der Transfer der Beschreibungen der Wahlordnung zur Anwendung für die Wahl zur<br />
Fachschaftsvertretung wird entsprechend dem Leser überlassen. Vor dem Hintergrund<br />
der Tatsache, dass die Mitglieder der Wahlleitungen der Fachschaften i. d. R. vor ihrer<br />
Tätigkeit in der Wahlleitung wenig mit Ordnungen der Studierendenschaft gearbeitet<br />
haben, stellt sich diese Transferanforderung in der Praxis als zu hoch dar.<br />
So ist die formelle Schreibweise der Ordnungen für die Wahlleitungen ungewohnt, wie<br />
dies sicherlich auch viele neue Parlamentarier beim ersten Blick in eine Ordnung der<br />
Studierendenschaft erfahren haben. Hinzu kommt, dass beim Transfer der Regelungen<br />
der Wahlordnung am laufenden Band Gremien im Umfeld des Studierendenparlaments in<br />
äquivalente Gremien der Fachschaft „übersetzt“ werden müssen (z.B. muss AStA durch<br />
Fachschaftsausschuss ersetzt werden). Dieser Transfer ist in der Praxis fehlerbehaftet und<br />
demotiviert, sich intensiv mit der Wahlordnung zu beschäftigen.<br />
Wenn man von zukünftigen Wahlleitungen der Fachschaften mehr Eigenständigkeit und<br />
eine präzisere Umsetzung der Regularien der Wahlordnung erwartet, so sollte dies dadurch<br />
unterstützt werden, dass die Wahlordnung für die Wahlleitungen verständlich wird.<br />
Dies könnte durch eine der folgenden Maßnahmen bewerkstelligt werden:<br />
a) Umformulierung der Wahlordnung in der Art, dass man die Wahl zur Fachschaftsvertretung<br />
beschreibt und somit die Wahl zum Studierendenparlament den Transferfall<br />
darstellt.<br />
Diese Lösung hätte den Vorteil, das sie von den Wahlleitungen der Fachschaften besser<br />
verstanden würde, zugleich hätte sie aber den Nachteil unter der selben Asymetrie<br />
wie die derzeitige Wahlordnung zu leiden. Letztendlich würde es diese Lösung der<br />
Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament und den Kandidierenden zum<br />
Studierendenparlament schwerer machen die Wahlordnung zu verstehen.<br />
b) Umformulierung der Wahlordnung in der Art, dass Gremien nicht anhand ihres Namens,<br />
sondern anhand ihrer Funktion beschrieben werden. Man würde also „Organ der<br />
1 Es gibt einzelne Ausnahmen, welche die Situation allerdings ehr verschlechtern als verbessern, da sie<br />
mit dem Stil des restlichen Dokumentes brechen und dadurch zu Irritationen führen.<br />
32
Exekutive“ schreiben, wenn man AStA bzw. Fachschaftausschuss meint, vom „Vorsitz<br />
des Organs der Legislative“, wenn man das Präsidium des Studierendenparlaments<br />
oder den Vorsitz der Fachschaftsvertretung meint.<br />
Diese Lösung würde die Beschreibung nicht mehr an den Gremien des Studierendenparlaments<br />
festmachen, hätte allerdings den Nachteil, das man weiterhin fortwährend<br />
einen Transfer vornehmen muss.<br />
c) Umformulierung der Wahlordnung in der Art, das bei jedem Auftreten von Gremienbezügen<br />
die entsprechenden Absätze zweimal aufgeführt werden. Einmal im Kontext<br />
der Wahl zum Studierendenparlament und einmal im Kontext der Wahl zu den Fachschaftsvertretungen.<br />
Diese Lösung hat den Vorteil, dass gleiche Regelungen nahe beieinander stehen, aber<br />
dennoch seperat ausformuliert sind. Für den fachkundigen Leser wird wahrscheinlich<br />
der Eindruck von viel Redundanz entstehen. Vom Bezug auf beide Fälle in einem Satz<br />
bzw. Absatz ist abzuraten, da dies letztendlich wieder zu Irritationen führt.<br />
d) Strukturierung der Wahlordnung in die Teile I-III. Teil I würde gemeinsame Sachverhalte<br />
beschreiben, ohne das hier das Studierendenparlament oder die Fachschaftsvertretung<br />
erwähnt würden. Teil II würde die Wahl zum Studierendenparlament und<br />
Teil III die Wahl der Fachschaftsvertretung beschreiben.<br />
Hierbei würden sich trotz des Teil I sicherlich viele Inhalte doppeln, was zwar bei der<br />
Verständlichkeit für den ungeübten Leser hilft, aber erfahrungsgemäßg im Laufe der<br />
Zeit zu Inkonsistenzen führen kann.<br />
e) Trennung der Wahlordnung in zwei unabhängige Wahlordnungen. Einer Wahlordnung<br />
für die Wahl zum Studierendenparlament und einer Wahlordnung für die Wahl der<br />
direkt zu wählenden Fachschaftsorgane.<br />
Vorteil dieser Lösung wäre, das jede der Wahlordnung so geschrieben werden kann,<br />
dass sie für die jeweilige Zielleserschaft passent formuliert ist und das für die Wahlen<br />
der Fachschaftensvertretungen mögliche Vereinfachungen umgesetzt werden können.<br />
Nachteil wäre, dass man, sofern man die Wahlverfahren gleichhalten möchte, immer<br />
Änderungen an zwei Ordnungen gleichzeitig vornehmen muss.<br />
3.8. Kleinere Korrekturen<br />
In diesem Abschnitt werden konkrete Vorschläge für kleinere Korrekuren an der Wahlordnung<br />
vorgestellt.<br />
Wahlkreis bei der Wahl zum Studierendenparlament § 1 Absatz 2 sollte folgende<br />
Fassung erhalten: „Die Studierendenschaft der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong> bildet für die Wahl<br />
zum Studierendenparlament einen Wahlkreis.“ Die Änderung präzisiert, dass sich diese<br />
Angabe des Wahlkreises auf die Wahl zum Studierendenparlament bezieht.<br />
33
Wahlkreis bei der Wahl zur Fachschaftsvertretung § 2 Absatz 3 sollte folgende Fassung<br />
erhalten: „Jede Fachschaft bildet für die Wahl zu ihren direkt zu wählenden Fachschaftsorgangen<br />
einen Wahlkreis, sofern die Satzung der Fachschaft nichts Anderes bestimmt.“<br />
Die Änderung präzisiert, dass sich diese Angabe des Wahlkreises auf die Wahl<br />
zu den direkt zu wählenden Fachschaftsorgangen bezieht.<br />
Ausschusswahlverfahren bei Wahl des Wahlaufsichtsausschusses Da bei der Wahl<br />
des Wahlaufsichtsausschusses einer Fachschaft häufig ein einfach anzuwendender Spezialfall<br />
des Ausschusswahlsystems verwendet wird, sollte dieser Speziallfall entweder in § 5<br />
„Ausschüsse des Studierendenparlament“ der Satzung der Studierendenschaft oder bei der<br />
Beschreibung des Wahlaufsichtsausschusses in der Wahlordnung explizit beschrieben werden.<br />
Der Spezialfall stellt sich derart dar, dass in <strong>2011</strong> sowohl die Fachschaftsvertretung<br />
der Fachschaft der Fakultät für Kulturwissenschaften als auch die Fachschaftsvertretung<br />
der Fachschaft der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik jeweils nur<br />
eine Zählgemeinschaft mit allen Mitgliedern der Fachschaftsvertretung gebildet haben.<br />
Hierdurch existierte jeweils nur eine Zählgemeinschaft, welcher alle Sitze im Wahlaufsichtsausschuss<br />
zugeordnet wurden. Die Besetzung der Sitze erfolgte dann in einer kurzen<br />
freundschaftlichen Diskussion aller Mitglieder der Zählgemeinschaft.<br />
Veraltete Bezeichnung des Präsidiums des Studierendenparlaments § 26 sollte folgende<br />
Fassung erhalten: „Auf der konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments<br />
leitet der Wahlleiter/die Wahlleiterin die Sitzung bis zum erfolgreichen Abschluss der<br />
Wahl des Präsidiums des Studierendenparlaments.“ In der aktuellen Fassung ist vom Vorsitzenden<br />
des Studierendenparlaments die Rede, was missverständlich ist, da an allen<br />
anderen Stellen vom Präsidium des Studierendenparlaments die Rede ist.<br />
Name der Wahllisten § 12 Absatz 2 Punkt 4 sollte folgende Fassung erhalten: „den vollständigen,<br />
ungekürzten Namen der Wahlliste; evtl. ergänzt durch eine Abkürzung,“. In der<br />
aktuellen Fassung ist Punkt 4 eher als Option für den Fall zu verstehen, dass es sich bei<br />
dem Wahlvorschlag um eine Wahlliste handele. Faktisch gibt es in der aktuellen Fassung<br />
der Wahlordnung nur Wahllisten 2 , sodass dies auch an dieser Stelle klar herausgestellt<br />
werden sollte.<br />
Eingangszeitpunkt des Wahlvorschlages § 14 Absatz 4 sollte folgende Fassung erhalten:<br />
„Die Wahllisten sind in der Reihenfolge des Einganges ihrer Wahlvorschläge aufzuführen.<br />
Ist ein Wahlvorschlag berichtigt worden, so ist der Eingangszeitpunkt des berichtigten<br />
Wahlvorschlags zu verwenden.“ Diese Änderung verdeutlicht, wie § 13 Absatz 1 im<br />
Kontext der Reihenfolge der Wahllisten auf dem Stimmzettel zu verstehen ist. Diese Interpretation<br />
wurde <strong>2011</strong> von der Wahlleitung durchgängig kommuniziert und schlussendlich<br />
angewendet.<br />
2 Wobei diese auch aus einem einzelnen Kandidaten/einer einzelnen Kandidatin bestehen können.<br />
34
A. Anhang<br />
• Beispiel für den alten Stimmzettelaufbau<br />
• Beispiel für den neuen Stimmzettelaufbau<br />
• Muster eines <strong>Auszählung</strong>sformulars<br />
• Formular zur Änderung des Fakultätswahlrechts beim Service Center<br />
• Briefwahlaufruf <strong>2011</strong><br />
• Poster „Wahlen“<br />
• Poster „Wahllokal links“<br />
• Poster „Wahllokal rechts“<br />
• Hinweise für Wahlhelfer <strong>2011</strong><br />
35
Campusgrün <strong>Uni</strong> <strong>Paderborn</strong><br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Ziemke Miriam KW �<br />
2 Husemann Christoph EIM �<br />
3 Acar Mesude WW �<br />
4 Wöstefeld Philipp KW �<br />
5 Georgi Katharina KW �<br />
6 Hänschen Dirk KW �<br />
7 Bittner Malte WW �<br />
8 Heringlake Philip NW �<br />
9 Meinert Katharina KW �<br />
10 Kaibel Philipp MB �<br />
11 Wichmann<br />
Vanessa Shari<br />
KW �<br />
Juana<br />
12 Rasche Emanuel KW �<br />
13 Siebert Nina WW �<br />
14 Almodt Mario KW �<br />
15 Miyanji Kim WW �<br />
16 Hekmat Alireschad KW �<br />
17 Sgominski Peer NW �<br />
18 Gerauf Alexander MB �<br />
19 Datan David NW �<br />
20 Grüner Lukas KW �<br />
21 Navaratnasinga<br />
Subhashini KW �<br />
m<br />
22 Isaak Nadja KW �<br />
23 Martinez Leon David KW �<br />
24 Ata Hasan KW �<br />
25 Oranli Zafer MB �<br />
26 Peters Björn KW �<br />
Stimmzettel zur Wahl zum 40. Studierendenparlament<br />
Es sind 29 Sitze zu besetzen. Jede/r Wähler/in hat nur eine Stimme!<br />
✘ 1<br />
RCDS&Friends<br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Halfer Matthias WW �<br />
2 Köster Franz KW �<br />
3 Köster Thomas WW �<br />
4 Stallmeier Frank WW �<br />
5 Joppen Robert MB �<br />
6 Bade Gereon WW �<br />
7 Holletzek Marius WW �<br />
8 Goschin Sebastian EIM �<br />
9 Kelle Katharina KW �<br />
10 Wald Christoph KW �<br />
11 Plonka Christoph EIM �<br />
12 Schuster Johannes EIM �<br />
13 Hiestermann Kim-Sarah KW �<br />
14 Pohl Markus KW �<br />
15 Hülshoff Jan-Philipp EIM �<br />
16 Gerke Sabrina KW �<br />
17 Rassenhövel Fabian MB �<br />
18 Kinkci Fuat WW �<br />
19 Frank Viktoria KW �<br />
Juso-Hochschulgruppe<br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Maraun Nadja WW �<br />
2 Wybranietz Tobias EIM �<br />
3 Littlejohn Eva KW �<br />
4 Moetz Kerstin KW �<br />
5 Keller Maximilian WW �<br />
6 Leydecker Holger EIM �<br />
7 Märtin Julian KW �<br />
8 Mühe Bastian KW �<br />
9 Sauerland Nadine WW �<br />
10 Deimel Achim WW �<br />
11 Klerx Timo EIM �<br />
12 Kramer Martin WW �<br />
Offene Bildungsinitiative (O.B.I)<br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Stohr Tobias EIM �<br />
2 Hyseni Fitim WW �<br />
3 Hovemann Jörg KW �<br />
4 Käuper Robert KW �<br />
5 Sahin Zeynel EIM �<br />
6 Landwehr Janine EIM �<br />
7 Tiengwan Sifah KW �<br />
SAI – Sozial, Aktiv & International<br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Schmidt Christian KW �<br />
2 Mollet Pascal KW �<br />
3 Widera Philip NW �<br />
4 Kosucu Can Ahmet MB �<br />
5 Köroglu Ahmet MB �<br />
6 Üner Hasim KW �<br />
7 Akbulut Akin WW �<br />
IBS – International Business Studies/<br />
Fakultät WiWi<br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Engelskirchen Nele WW �<br />
2 Hanrath Adrian WW �<br />
Beispiel<br />
Gewählt wird nach Listen, die aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt werden. Die Listen enthalten die Namen der Kandidierenden. Jede/r Wählende hat<br />
eine Stimme, die sie/er für eine/n Kandidierende/n einer Wahlliste abgibt. Die Sitze werden auf die Wahllisten im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen im<br />
Hare/Niemeyer Verfahren verteilt. Die danach auf die einzelnen Wahllisten entfallenen Sitze werden der/dem/den in den Wahllisten aufgeführten Kandidierenden in<br />
der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt.<br />
KW = Kulturwissenschaften; WW= Wirtschaftswissenschaften; NW = Naturwissenschaften; MB = Maschinenbau; EIM= Elektrotechnik, Informatik, Mathematik; --= keine Fakultät
Campusgrün <strong>Uni</strong> <strong>Paderborn</strong><br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät �<br />
1 Ziemke Miriam KW ��<br />
2 Husemann Christoph EIM ��<br />
3 Acar Mesude WW ��<br />
4 Wöstefeld Philipp KW ��<br />
5 Georgi Katharina KW ��<br />
6 Hänschen Dirk KW ��<br />
7 Bittner Malte WW ��<br />
8 Heringlake Philip NW ��<br />
9 Meinert Katharina KW ��<br />
10 Kaibel Philipp MB ��<br />
11 Wichmann Vanessa Shari Juana KW ��<br />
12 Rasche Emanuel KW ��<br />
13 Siebert Nina WW ��<br />
14 Almodt Mario KW ��<br />
15 Miyanji Kim WW ��<br />
16 Hekmat Alireschad KW ��<br />
17 Sgominski Peer NW ��<br />
18 Gerauf Alexander MB ��<br />
19 Datan David NW ��<br />
20 Grüner Lukas KW ��<br />
21 Navaratnasingam Subhashini KW ��<br />
22 Isaak Nadja KW ��<br />
23 Martinez Leon David KW ��<br />
24 Ata Hasan KW ��<br />
25 Oranli Zafer MB ��<br />
26 Peters Björn KW ��<br />
Juso-Hochschulgruppe<br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Maraun Nadja WW ��<br />
2 Wybranietz Tobias EIM ��<br />
3 Littlejohn Eva KW ��<br />
4 Moetz Kerstin KW ��<br />
5 Keller Maximilian WW ��<br />
6 Leydecker Holger EIM ��<br />
7 Märtin Julian KW ��<br />
8 Mühe Bastian KW ��<br />
9 Sauerland Nadine WW ��<br />
10 Deimel Achim WW ��<br />
11 Klerx Timo EIM ��<br />
12 Kramer Martin WW ��<br />
SAI – Sozial, Aktiv & International<br />
Stimmzettel zur Wahl zum 40. Studierendenparlament<br />
Es sind 29 Sitze zu besetzen. Jede/r Wähler/in hat nur eine Stimme!<br />
��1<br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Schmidt Christian KW ��<br />
2 Mollet Pascal KW ��<br />
3 Widera Philipp NW ��<br />
4 Kosucu Can Ahmet MB ��<br />
5 Köroglu Ahmet MB ��<br />
6 Üner Hasim KW ��<br />
7 Akbulut Akin WW ��<br />
RCDS&Friends<br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Halfer Matthias WW ��<br />
2 Köster Franz KW ��<br />
3 Köster Thomas WW ��<br />
4 Stallmeier Frank WW ��<br />
5 Joppen Robert MB ��<br />
6 Bade Gereon WW ��<br />
7 Holletzek Marius WW ��<br />
8 Goschin Sebastian EIM ��<br />
9 Kelle Katharina KW ��<br />
10 Wald Christoph KW ��<br />
11 Plonka Christoph EIM ��<br />
12 Schuster Johannes EIM ��<br />
13 Hiestermann Kim-Sarah KW ��<br />
14 Pohl Markus KW ��<br />
15 Hülshoff Jan-Philipp EIM ��<br />
16 Gerke Sabrina KW ��<br />
17 Rassenhövel Fabian MB ��<br />
18 Kinkci Fuat WW ��<br />
19 Frank Viktoria KW ��<br />
Offene Bildungsinitiative (O.B.I)<br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Stohr Tobias EIM ��<br />
2 Hyseni Fitim WW ��<br />
3 Hovemann Jörg KW ��<br />
4 Käuper Robert KW ��<br />
5 Sahin Zeynel EIM ��<br />
6 Landwehr Janine EIM ��<br />
7 Tiengwan Sifah KW ��<br />
Beispiel<br />
IBS – International Business Studies/ Fakultät WiWi<br />
Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />
1 Engelskirchen Nele WW ��<br />
2 Hanrath Adrian WW ��<br />
Gewählt wird nach Listen, die aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt werden. Die Listen enthalten die Namen der Kandidierenden. Jede/r Wählende hat eine Stimme, die sie/er für<br />
eine/n Kandidierende/n einer Wahlliste abgibt. Die Sitze werden auf die Wahllisten im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen im Hare/Niemeyer-Verfahren verteilt. Die danach auf die<br />
einzelnen Wahllisten entfallenen Sitze werden der/dem/den in den Wahllisten aufgeführten Kandidierenden in der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt.<br />
KW = Kulturwissenschaften; WW= Wirtschaftswissenschaften; NW = Naturwissenschaften; MB = Maschinenbau; EIM= Elektrotechnik, Informatik, Mathematik; --= keine Fakultät
Gremium:<br />
<strong>StuPa</strong> / Senat<br />
Wahlvorschlag : Beispiel 1<br />
1. KandidatIn<br />
Wahlvorschlag : Beispiel 2<br />
1. KandidatIn<br />
2. KandidatIn<br />
3. KandidatIn<br />
<strong>Auszählung</strong> <strong>2011</strong><br />
<strong>STIMMZETTEL</strong><br />
Urne: Anzahl Stimmzettel:<br />
Summe<br />
Summe
AStA <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong> – Wahlleitung – Warburger Straße 100 – 33098 <strong>Paderborn</strong><br />
Service Center<br />
<strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong><br />
Fakultätswahlrecht<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
der/die Studierende ___________________________________________ erschien am heutigen Tag<br />
im Wahllokal und wünschte sein Wahlrecht auszuüben.<br />
Der/Die Studierende wurde nicht im Wählerverzeichnis gefunden.<br />
Der/die Studierende wurde im Wählerverzeichnis<br />
o der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik (EIM)<br />
o der Fakultät für Kulturwissenschaften (KW)<br />
o der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (WiWi)<br />
o der Fakultät für Naturwissenschaften (NW)<br />
o der Fakultät für Maschinenbau<br />
o der Deutschkursteilnehmer<br />
gefunden.<br />
Der/die Studierende gab an das Wahlrecht<br />
o in der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik (EIM)<br />
o in der Fakultät für Kulturwissenschaften (KW)<br />
o in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (WiWi)<br />
o in der Fakultät für Naturwissenschaften (NW)<br />
o in der Fakultät für Maschinenbau<br />
o als Deutschkursteilnehmer<br />
ausüben zu wollen. Bitte führen Sie eine ggf. notwendige Änderung gemäß des Wunsches<br />
des/der Studierenden aus.<br />
Bitte bescheinigen Sie dem/der Studierenden sein Fakultätswahlrecht durch Ausdruck einer<br />
Studienbescheinigung.<br />
Mit freundlichem Gruß,<br />
_________________________________<br />
Mitglied der Wahlleitung<br />
Wahlleitung der Wahl<br />
zum Studierendenparlament<br />
der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong><br />
c/o AStA<br />
Warburger Straße 100<br />
33098 <strong>Paderborn</strong><br />
Raum: ME U.210<br />
wahlleitung@stupa.uni-paderborn.de<br />
<strong>Paderborn</strong>, ___________________
Stimmzettelausgabe<br />
Jeder Wähler erhält folgende Stimmzettel:<br />
� Senat (A4-weiß)<br />
� Studierendenparlament/<strong>StuPa</strong> (A3-rosa)<br />
Der Wähler erhält weiter anhand seiner Fakultät folgende Stimmzettel:<br />
� Fakultätsrat (A4-mintgrün)<br />
� Fachschaftsvertretung (FSV)<br />
� Fachschaftsrat (FSR)<br />
Die Stimmzettel bzgl. FSR und FSV sind je nach Fakultät unterschiedlich gefärbt.<br />
Bei Unklarheiten zur Fakultät steht Frau Schrade (Wahlamt der Hochschule) jederzeit telefonisch<br />
unter 05251 60 2170 zur Verfügung! Studierende können ihr Fakultätswahlrecht im Service Center<br />
ändern, lassen, falls dieses nicht in der erwarteten Fakultät liegt.<br />
Deutschkursteilnehmer (DAF) erhalten nur die Stimmzettel für den Senat und das<br />
Studierendenparlament.<br />
Weis bitte Wähler darauf hin, dass keine Wahlwerbung in die Kabinen mitgenommen werden darf!<br />
Urnen<br />
Stimmzettel dürfen erst NACH Prüfung des Wählers in die Urne eingeworfen werden! Insgesamt<br />
stehen drei Wahlurnen zur Verfügung, die folgendermaßen aufgeteilt sind:<br />
1. Senat / Fakultätsrat<br />
2. Studierendenparlament<br />
3. Fachschaftsvertretung / Fachschaftsrat<br />
VOR dem Einwurf der Stimmzettel ist die Identität des Wählers zu prüfen (Studentenausweis,<br />
staatliches Lichtbildauweis, einer der anwesenden Wahlhelfer kennt ihn persönlich), als auch ob der<br />
Wähler im Wählerverzeichnis gelistet ist (bei z. B. NW nicht vergessen, auch noch hinten bei den<br />
verschiedenen Departments nachzuschauen). Sollte dies der Fall sein, so sind die entsprechenden<br />
Kästchen abzuhaken, die gewählt werden. Im Einzelnen sind dies:<br />
� Senat<br />
� Fakultätsrat (FR)<br />
� Studierendenparlament (<strong>StuPa</strong>)<br />
� Fachschaftsvertretung (FSV)<br />
� Fachschaftsrat (FSR)<br />
Ist hier bereits abgehakt worden, so hat der Wähler bereits das entsprechende Gremium<br />
gewählt und darf keinen Stimmzettel mehr einwerfen.<br />
Ist bei der Wählerverzeichnis für die Hochschule die Person durchgestrichen (ohne „BW“-<br />
Vermerk), darf diese Person nicht bei den Wahlen der Studierendenschaft (<strong>StuPa</strong>, FSV, FSR)<br />
wählen.<br />
Briefwähler werden daran erkannt, dass die Kästchen der entsprechenden Gremien unterstrichen<br />
(<strong>StuPa</strong>, FSV, FSR) oder durchgestrichen mit BW (Senat, FR) sind. Sollte ein Briefwähler wählen<br />
wollen, so hat dieser seinen Wahlschein vorzuzeigen. Der Wahlschein wurde vorab mit den<br />
Briefwahlunterlagen an ihn versandt und ist von der entsprechenden Wahlleitung unterzeichnet<br />
worden. Der Wahlschein ist hinten im Ordner abzuheften.<br />
Infoblatt für Wahlhelfer – Seite 1 von 2
Es ist insbesondere möglich, dass ein Wahlberechtigter für ein Gremium Briefwahl beantragt hat,<br />
für ein anderes aber nicht.<br />
Wähler, die nicht im Wählerverzeichnis gefunden werden können, aber bei dieser Fakultät wählen<br />
wollen/können sollen, sollten sofort an die Wahlleitung verschickt werden.<br />
Kabinen / Wahlsicherung<br />
Pro Wahlkabine darf sich maximal nur EINE Person aufhalten. Unterhaltungen oder jegliche andere<br />
Wahlbeeinflussung in den Kabinen sind zu unterbinden. Des Weiteren sind die Wahlkabinen<br />
regelmäßig zu prüfen, ob darin nicht irgendwelche Zettel, z.B. Wahlwerbung – absichtlich oder<br />
nicht – liegen gelassen wurden. Diese sind unverzüglich zu entfernen und der Wahlleitung<br />
vorzulegen sowie im Protokoll mit Uhrzeit zu vermerken.<br />
Infoblatt für Wahlhelfer – Seite 2 von 2