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Auszählung 2011 STIMMZETTEL - StuPa Uni-Paderborn ...

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Wahlen in der Studierendenschaft<br />

der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong><br />

Am Beispiel der Hochschulwahlen <strong>2011</strong><br />

Florian Rittmeier<br />

24. April 2012


Dieses Dokument informiert über Details der Organisation der Wahlen zum 40. Studierendenparlament<br />

der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong>. Sein Ziel ist es aus diesen Erfahrungen heraus<br />

Hinweise zur Durchführung der Wahlen zum 41. Studierendenparlament sowie Empfehlungen<br />

zu Veränderung an der Wahlordnung der Studierendenschaft der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong><br />

zu geben.<br />

Wichtigste Ergebnisse sind die Erläuterung des Aufbaus eines Wahllokals am Beispiel<br />

das Wahllokals im Foyer des Audimax, die Dokumentation der von der Wahlleitung erkannten<br />

Probleme sowie teils sehr konkrete Lösungsvorschlage zur zukünftig besseren<br />

Bewältigung dieser Probleme.


Dieses Dokument wurde unter Einarbeitung der Notizen von Laura Tamaru und Arun<br />

Dasgupta (Mitglieder der Wahlleitung für die Wahl zum 40. Studierendenparlament) erstellt.<br />

Vielen Dank an Stefan Pawlik für die Bereitstellung der Fotos des Wahllokals.


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Rückschau Wahlen <strong>2011</strong> 9<br />

1.1. Kommunikation mit den Wahlleitungen der Fachschaften . . . . . . . . . . 9<br />

1.1.1. E-Mail-Verteiler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

1.2. Briefwahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

1.2.1. Wahlaufrufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

1.2.2. Zentrale E-Mail-Adresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

1.3. Wahllokal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

1.3.1. Entscheidung für das Audimax Foyer . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

1.3.2. Grundsätzlicher Aufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

1.3.3. Wesentliche Elemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

1.3.4. Ankündigung und Bewerbung der Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

1.3.5. Erhöhung der Anzahl der Wahlkabinen . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

1.4. Wahlhelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

1.4.1. Einführung von Dienstkleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

1.4.2. Einsatz der Wahlhelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

1.4.3. Motivation der Wahlhelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

1.5. Weitere Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

2. Empfehlungen für die Wahlen 2012 23<br />

2.1. Zulassung der Wahlvorschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

2.2. Elektronisches Wählerverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

2.3. Änderung des Fakultätswahlrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

2.4. Einheitliche Markierungen im Wählerverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

2.5. Instruierung der Wahlhelfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

2.6. Hinweise in den Wahlkabinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

2.7. <strong>Auszählung</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

2.8. Bestimmung der Zahl der Wahlberechtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

3. Empfehlungen zur Verbesserung der Wahlordnung 27<br />

3.1. Zuständigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

3.2. Wahlwerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

3.2.1. Wahlwerbestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

3.2.2. Informationen auf der Website zu den Wahlen . . . . . . . . . . . . 29<br />

3.3. Stimmzettel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

3.3.1. Aufbau der Stimmzettel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

3.3.2. Umgang mit den Stimmzetteln nach der Wahl . . . . . . . . . . . . 29<br />

3.4. Testwähler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

7


3.5. Wahlprotokoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

3.5.1. Frist zur Veröffentlichung des Wahlprotokolls . . . . . . . . . . . . . 31<br />

3.5.2. Gültige und ungültige Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

3.6. Zweifelsfälle bei der <strong>Auszählung</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

3.7. Anwendbarkeit der Wahlordnung für die Wahlen zur Fachschaftsvertretung 32<br />

3.8. Kleinere Korrekturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />

A. Anhang 35<br />

8


1. Rückschau Wahlen <strong>2011</strong><br />

In diesem Kapitel wird die Organisation der Wahlen <strong>2011</strong>, mit einem Fokus auf die Neuerungen,<br />

beschrieben.<br />

1.1. Kommunikation mit den Wahlleitungen der<br />

Fachschaften<br />

Eine wichtige Aufgabe war die Kommunikation mit den Wahlleitungen der Fachschaften.<br />

Nachdem die Wahlleitung zum Studierendenparlament zu ihrer ersten Sitzung auch alle<br />

Wahlleitungen der Fachschaften eingeladen hatte und die Mehrzahl der Wahlleitungen<br />

dem Aufruf folgten, erfolgte die spätere Kommunikation primär per E-Mail, sekundär<br />

auch per Telefon.<br />

Die Wahlleitung legte sich frühzeitig eine Telefonliste an, was sich später als sehr hilfreich<br />

herausstellte. So konnten wir die Mitglieder auch erreichen, wenn sie gerade nicht im<br />

Büro ihrer Fachschaft zugegen waren. Dies wurde inbesondere an den Tagen kurz vor und<br />

während der Wahl auch notwendig, wenn kurzfristig Sachverhalte geklärt werden mussten.<br />

1.1.1. E-Mail-Verteiler<br />

Zur Verbesserung der Kommunikation mit den Wahlleitungen der Fachschaften wurden<br />

seitens der Wahlleitung in <strong>2011</strong> die E-Mail-Verteiler<br />

• fsv-eim-wahlleitung@lists.uni-paderborn.de,<br />

• fsv-kw-wahlleitung@lists.uni-paderborn.de,<br />

• fsv-mb-wahlleitung@lists.uni-paderborn.de,<br />

• fsv-nw-wahlleitung@lists.uni-paderborn.de und<br />

• fsv-wiwi-wahlleitung@lists.uni-paderborn.de<br />

eingerichtet und an die jeweiligen Wahlleitungen übergeben.<br />

Die Verwendung der E-Mail-Verteiler erleichterte die zielgerichtete Adressierung und<br />

unterstütze die Übersicht, da nicht jeweils wieder Namen und E-Mail-Adressen der Mitglieder<br />

der Wahlleitungen der Fachschaften nachgelesen werden mussten. In der offiziellen<br />

Kommunikation, etwa der Wahlbenachrichtigung über den alle-imt-studierende-Verteiler,<br />

gaben die E-Mail-Verteiler ein professionelles Außenbild ab.<br />

9


1.2. Briefwahl<br />

Auch wenn in den letzten Jahren jeweils weniger als 20 Wahlberechtigte ihr Wahlrecht<br />

per Briefwahl ausübten, wurde die Möglichkeit der Briefwahl von der Wahlleitung ernst<br />

genommen, da keinem Wahlberechtigen die Ausübung seines Wahlrechts verwehrt bleiben<br />

sollte. Im folgenden soll auf in diesem Jahr umgesetzte Neuerungen eingegangen werden.<br />

1.2.1. Wahlaufrufe<br />

Zur besseren Bewerbung der Briefwahl wurde in diesem Jahr ein neues Plakat entworfen<br />

und aufgehangen. Dieses bewarb die Möglichkeit der Briefwahl zusätzlich zu dem per<br />

Rundmail an alle-imt-studierende versandten Hinweis auf die Möglichkeit zur Briefwahl.<br />

Das Plakat wurde am Standort Campus durch die Wahlleitung aufgehängt, am Standort<br />

Fürstenallee durch Wahlhelfer. Das Plakat findet sich im Anhang auf Seite 41.<br />

1.2.2. Zentrale E-Mail-Adresse<br />

Zur Vereinfachung der Beantragung von Briefwahl wurde die zentrale E-Mail-Adresse<br />

briefwahl@uni-paderborn.de eingerichtet, welche einen Alias für den E-Mail-Verteiler<br />

briefwahl@lists.uni-paderborn.de darstellt. In diesen wurden alle Wahlleitungen eingetragen.<br />

Anträge auf Briefwahl zum Senat bzw. Fakultätsrat wurden von der Wahlleitung zur<br />

Wahl des Studierendenparlaments an das Wahlamt der Hochschule weitergeleitet. Innerhalb<br />

der Wahlleitung gab es einen definierten Verantwortlichen für die Weiterleitung, was<br />

unklare Zuständigkeiten und Kommunikationsprobleme vermied und somit sicherstellte,<br />

dass kein Antrag vergessen wurde.<br />

1.3. Wahllokal<br />

Das Wahllokal stellt den zentralen Ort der Wahl dar. An den Wahltagen geben die Wahlberechtigten<br />

hier ihre Stimme ab. Entsprechenden Einfluß hat die Auswahl der Örtlichkeit,<br />

welche räumlichen Gegebenheiten sie bietet und wie diese für einen ordentlichen Ablauf<br />

der Wahlen gestaltet werden. Dieser Abschnitt stellt das Wahllokal <strong>2011</strong> vor und erläutert<br />

die Hintergründe des Aufbaus.<br />

1.3.1. Entscheidung für das Audimax Foyer<br />

Entgegen der Handhabung in den vergangenen Jahren wurde in diesem Jahr das Foyer<br />

des Audimax als Wahllokal ausgewählt. Dies geschah aufgrund der Tatsache, dass durch<br />

dass frühere Wahllokal am Service Center immer wieder Passanten liefen, was zu häufigen<br />

Störungen im früheren Wahllokal führte.<br />

Bei den genannten Passanten handelte es sich i. d. R. nicht um Studierende die ihr<br />

Wahlrecht ausüben wollten, sondern um Passanten auf dem Weg von B0 zur Mensa oder<br />

zur Bibliothek. Wenn man die Schlangenbildung vor den Wahlurnen betrachtet, so haben<br />

10


Abbildung 1.1.: Plan Audimax Foyer mit Absperrungen, Tischen und Wahlkabinen<br />

Passanten oftmals diese Warteschlangen durchschnitten, sodass fortwährend Unruhe im<br />

Wahllokal war. Entsprechend sind Passanten als zusätzliche Störung im ohnehin schon<br />

kleinen Wahllokal am Service Center zu betrachten. Zudem nie eindeutig feststellbar war,<br />

ob es sich bei einem Wahlstörer wirklich um einen Wahlstörer oder nur um einen gestreßten<br />

Passanten handelte.<br />

Das Foyer des Audimax ist diesbezüglich deutlich besser geeignet, wie die folgenden<br />

Abschnitte verdeutlichen.<br />

1.3.2. Grundsätzlicher Aufbau<br />

Wie Abbildung 1.1 zeigt, lässt sich im Foyer des Audimax ein größerer Bereich so abgrenzen,<br />

dass Passanten ihn nicht durchqueren müssen. Die Abgrenzung erfolgte unter<br />

Verwendung der VIP-Absperrungen (Edelstahlständer, rote Kordel) der <strong>Uni</strong>versität, in<br />

Abbildung 1.1 als rote Linien dargestellt.<br />

Der Gaderobenbereich wurde als Bereich für die Wahlkabinen gewählt. Die Wahlkabinen<br />

der <strong>Uni</strong>versität wurden auf den festmontierten Tischen an der Grenze des Gaderobenbereichs<br />

sowie einigen wenigen mobilen Tischen platziert. Bei den von der Stadt <strong>Paderborn</strong><br />

geliehenen Wahlkabinen handelte es sich um Standkabinen, die im Gaderobenbereich in<br />

einer langen Reihe platziert wurden. Die Wahlkabinen werden in Abbildung 1.1 als Quadrate<br />

dargestellt, wobei die Abbildung nur einen groben Eindruck von der Platzierung<br />

geben soll, insbesondere die Anzahl der Wahlkabinen in der Abbildung ist nicht wirklich-<br />

11


keitsgetreu.<br />

Die Wahlurnen wurden an den Tischen im Bereich zwischen der Treppe und dem Gaderobenbereich<br />

in Gruppen nach Fakultät platziert.<br />

Der Aufbau der Wahllokales ermöglicht es, dass die Wahlberechtigten das Wahllokal auf<br />

einfache Art durchlaufen können. Man beginnt an der Stimmzettelausgabe in der Nähe<br />

des Eingangs zum Foyer des Audimax, geht dann weiter zu den Wahlkabinen im Bereich<br />

der Gaderoben, anschließend geht man weiter in den Bereich der Wahlurnen, die durch die<br />

Begrenzungen beruhigt ist und verlässt das Wahllokal letztendlich etwa 10 Meter links von<br />

der Stimmzettelausgabe. Man durchläuft das Wahllokal also entgegen des Uhrzeigersinnes<br />

Station für Station ohne einer zuvor schon besuchten Station nahe zu kommen.<br />

1.3.3. Wesentliche Elemente<br />

Im folgenden sollen Informationen zum konkreten Aufbau der einzelnen Stationen des<br />

Wahllokals gegeben werden. Hierbei soll nicht nur ein visueller Eindruck für die kommenden<br />

Jahre vermittelt werden, sondern zugleich erläutert werden, welche Intention mit<br />

einem bestimmten Aufbau verbunden war.<br />

Station 1: Stimmzettelmusterwand<br />

Die von der Wahlordnung geforderten Stimmzettelmuster stellen die erste Station dar,<br />

welcher Wahlberechtigte begegnen, wenn sie sich dem Wahllokal nähern. Sie wurden in der<br />

Nähe der Stimmzettelausgabe platziert. Abbildung 1.2 zeigt die entsprechende Stellwand,<br />

Abbildung 1.3 die Stimmzettelmuster selbst.<br />

Abbildung 1.2.: Stellwand mit den<br />

Stimmzettelmustern<br />

Station 2: Stimmzettelausgabe<br />

Abbildung 1.3.: Stimmzettelmuster<br />

aus der Nähe<br />

Die zweite Station stellt die Stimmzettelausgabe dar. Abbildung 1.4 zeigt das Wahllokal<br />

mit der Stimmzettelausgabe im Vordergrund.<br />

12


Ab dem 2. Wahltag stand im Eingangsbereich des Wahllokales eine Stellwand mit Hinweisschild<br />

in Richtung Stimmzettelausgabe, wie in Abbildung 1.5 gezeigt. Dies geschah<br />

als Reaktion auf mehrere Wahlberechtigte, die am 1. Wahltag direkt in Richtung Urnen<br />

stürmten, da sie über diesen die Schilder mit der Abkürzung ihrer Fakultät lasen.<br />

Abbildung 1.4.: Wahllokal mit Stimmzettelausgabe<br />

im<br />

Vordergrund<br />

Station 3: Wahlkabinen<br />

Abbildung 1.5.: Richtungshinweis<br />

Stimmzettelausgabe<br />

Die dritte Station stellen die Wahlkabinen dar, wie in Abbildung 1.6 und 1.7 gezeigt.<br />

Für den Bereich der Wahlkabinen war es wichtig darauf zu achten, dass bereits bei<br />

Öffnung des Wahllokales die Deckenbeleuchtung eingeschaltet war. Welchen Einfluss die<br />

Beleuchtung auf die Atmosphäre im Bereich der Wahlkabinen hat, kann man abschätzen,<br />

wenn man Abbildung 1.4 mit Abbildung 1.7 vergleicht.<br />

Abbildung 1.6.: Wahlkabinen mit<br />

Hinweisen<br />

Abbildung 1.7.: Blick auf den Bereich<br />

der Wahlkabinen<br />

Abbildung 1.8 zeigt ein Hinweisschild und einen zu einem Mülleimer umfunktionierten<br />

Karton direkt vor dem Bereich der Wahlkabinen. Dieser reduzierte ab dem zweiten Wahl-<br />

13


tag die Anzahl von Wahlwerbeflyern im Bereich der Wahlkabinen. Am ersten Wahltag<br />

mussten noch mehrere Wahlwerbeflyer aus dem Bereich der Wahlkabinen entfernt werden,<br />

welche vermutlich unabsichtlich von Wahlberechtigten aus dem Bereich Mensa/Glasgang<br />

bis ins Wahllokal getragen wurden.<br />

Abbildung 1.8.: Mülleimer mit Hinweisschild<br />

um Wahlwerbung<br />

in den Wahlkabinen<br />

zu reduzieren<br />

Station 4: Wahlurnen<br />

Abbildung 1.9 gibt einen Eindruck vom Bereich der Wahlurnen. Die Abbildungen 1.10,<br />

1.11 und 1.12 zeigen den Aufbau mehrerer Stationen mit Wahlurnen. Ab dem zweiten<br />

Wahltag wurde jeweils einer der i. d. R. drei Wahlhelfer pro Wahlurnengruppe direkt neben<br />

die Wahlurnen gesetzt. Dies war notwendig, da einige Wahlberechtigte so euphorisch<br />

waren, dass sie den Anweisungen der Wahlhelfer leider nicht Folge leisteten. Der Wahlhelfer<br />

direkt an den Wahlurnen konnte so falls notwendig eingreifen um einen unberechtigten<br />

Einwurf in eine der Wahlurnen zu verhindern. Der jeweilige Wahlhelfer erhielt zugleich<br />

die Aufgabe die Abdeckzettel auf den Wahlurnen zur Seite zu nehmen, wenn ein Einwurf<br />

erfolgen sollte.<br />

14


Abbildung 1.9.: Blick auf den abgegrenzten<br />

Bereich mit<br />

Wahlurnen<br />

Abbildung 1.11.: Wahlurnen vor<br />

dem Bereich der<br />

Wahlkabinen<br />

Abbildung 1.10.: Wahlurnen vor der<br />

Vitrine neben den<br />

Toiletten<br />

Abbildung 1.12.: Wahlurnen vor der<br />

Treppe<br />

15


1.3.4. Ankündigung und Bewerbung der Wahl<br />

In diesem Abschnitt wird die Ankündigung und Bewerbung der Wahl durch die Wahlleitung<br />

vorgestellt. Die Wahl wurde sowohl per E-Mail als auch über Plakate und Transparente<br />

beworben.<br />

Ankündigung per E-Mail<br />

Die Wahlbenachrichtung wurde fünf Wochen vor den Wahlen über den Verteiler alleimt-studierende<br />

an alle Studierende gesendet. Ferner wurden kurz vor den Wahlen und<br />

am letzten Wahltag Erinnerungen, ebenfalls über den Verteiler alle-imt-studierende verschickt.<br />

2 Wochen vor den Wahlen<br />

In den zwei Wochen vor der Wahl wurde am B-Gebäude durch ein Transparent auf die<br />

bevorstehenden Wahlen hingewiesen. Abbildung 1.13 zeigt dieses aus Entfernung, Abbildung<br />

1.14 aus der Nähe.<br />

Abbildung 1.13.: Panorama: Wahlaufruf<br />

am B-Gebäude<br />

Während der Wahlen<br />

Abbildung 1.14.: Wahlaufruf am B-<br />

Gebäude aus der<br />

Nähe<br />

An den Tagen der Wahl hing über dem zuvor schon angebrachten Transparent noch ein<br />

Hinweis auf die gerade stattfindenden Wahlen, wie Abbildung 1.15 zeigt. Beide Transparente<br />

wurden von Mitgliedern der Wahlleitung angefertigt.<br />

Abbildung 1.16 zeigt, dass auch der Eingang zum Wahllokal deutlich auf die Wahlen<br />

hinwies.<br />

Ferner wurden Dank der freundlicher Genehmigung des Dezernats für Gebäudemanagement,<br />

Betriebstechnik, Arbeits- und Umweltschutz (Dezernat 5) auf dem gesamten<br />

Campus kleine Schilder 1 aufgehängt, welche zum Wahllokal wiesen. So war es letztendlich<br />

1 Vergleichbar zu den kleinen Schildern am Audimax wie in Abbildung 1.16 zu sehen.<br />

16


Abbildung 1.15.: Zusatz zum Wahlaufruf<br />

am B-Gebäude<br />

Abbildung 1.16.: Eingang des<br />

Wahllokals<br />

an den Tagen der Wahl unmöglich über den Campus zu laufen, ohne die laufende Wahl<br />

wahrzunehmen.<br />

Seite 40 zeigt das allgemeine Schild, Seite 42 und 43 zeigen Richtungshinweise „links“<br />

und „rechts“. Alle drei Schilder wirkten besonders gut, als sie auf leuchtend orangenem<br />

Papier ausgedruckt wurden.<br />

1.3.5. Erhöhung der Anzahl der Wahlkabinen<br />

Da es im letzten Jahr in der Mittagszeit sehr lange Schlangen vor den Wahlkabinen gab,<br />

setzte sich die Wahlleitung in diesem Jahr für eine Erhöhung der Anzahl der Wahlkabinen<br />

ein.<br />

Um die hohen Kosten einer Neuanschaffung zu vermeiden, schlug das Wahlamt der<br />

Hochschule vor, sich Wahlkabinen bei der Stadt <strong>Paderborn</strong> zu leihen. Zur großen Freude<br />

der Wahlleitung sagte die Stadt <strong>Paderborn</strong> zu. Für den Transport der Wahlkabinen<br />

beauftragte das Wahlamt einen Mitarbeiter der Verwaltung, welcher mit dem Diensttransporter<br />

der <strong>Uni</strong>versität den Transport kostenneutral übernahm. Entsprechende Transporte<br />

sind frühzeitig vom Wahlamt zu organisieren, da der entsprechende Fahrer einen vollen<br />

Terminplan hat.<br />

Die Hochschule besitzt 16 Wahlkabinen am Standort Campus und 2 Wahlkabinen am<br />

Standort Fürstenallee. Durch die beschriebene Maßnahme konnte die Anzahl der Wahlkabinen<br />

in etwa verdoppelt werden. Die Wahlleitung konnte in der Mittagszeit beobachten,<br />

dass alle Wahlkabinen genutzt wurden. Ferner gab es nur ein oder zweimal pro Wahltag<br />

eine Schlange, die aber jeweils ehr auf die Stimmzettelausgabe und weniger auf einen<br />

Engpass bei den Wahlkabinen, wie es im letzten Jahr der Fall war, zurück zu führen war.<br />

Entsprechend empfiehlt es sich auch in den kommenden Jahren für den Einsatz der<br />

Wahlkabinen der Stadt <strong>Paderborn</strong> einzutreten.<br />

17


1.4. Wahlhelfer<br />

Die Durchführung der Wahlen wäre ohne die große Anzahl an Wahlhelfern nicht möglich.<br />

1.4.1. Einführung von Dienstkleidung<br />

Da im letzten Jahr im Wahllokal die Wahlhelfer von Passanten und von ihr Wahlrecht ausübenden<br />

Wahlberechtigten nicht unterschieden werden konnten, hat sich die Wahlleitung<br />

in diesem Jahr entschieden die Wahlhelfer in Warnwesten mit der Aufschrift „Wahlhelfer“<br />

zu kleiden. Für die Wahlhelfer der Hochschule geschah dies insbesondere freiwillig, da diese<br />

Dienstkleidung nicht mit dem Personalrat abgestimmt war. Glücklicherweise haben alle<br />

Wahlhelfer, insb. auch die der Hochschule, das Ansinnen verstanden und die Warnwesten<br />

getragen. Abbildung 1.4 (Seite 13) zeigt einige Wahlhelfer in ihrer Dienstkleidung.<br />

Um auch die Wahlleitung gegenüber den Wahlhelfern optisch klar erkennbar zu machen,<br />

trugen die Mitglieder der Wahlleitung in diesem Jahr orange-farbene Poloshirts mit dem<br />

Aufdruck „Wahlleitung“. Dies war dem Umstand geschuldet, dass es im letzten Jahr für<br />

die Wahlhelfer z. T. schwierig war die Wahlleitung im Wahllokal zu identifizieren.<br />

Die Warnwesten werden bis zu den nächsten Wahlen bei den Wahlurnen in einem<br />

Lagerraum der Hochschule verwahrt.<br />

Die Wahlleitung hat zur Dienstkleidung fast ausschließlich positive Rückmeldungen<br />

erhalten und kann den Einsatz für die kommenden Jahre klar befürworten.<br />

1.4.2. Einsatz der Wahlhelfer<br />

Die Wahlhelfer wurden bei den Wahlen <strong>2011</strong> zu folgenden Schichten eingesetzt:<br />

1. Vorbereitungen am Morgen des 1. Wahltages (8:30-10:00 Uhr)<br />

2. Vormittagsschicht am 1. Wahltag (10:00 - 12:15 Uhr)<br />

3. Nachmittagsschicht am 1. Wahltag (12:15 - 14:30 Uhr)<br />

4. Vormittagsschicht am 2. Wahltag (10:00 - 12:15 Uhr)<br />

5. Nachmittagsschicht am 2. Wahltag (12:15 - 14:30 Uhr)<br />

6. Vormittagsschicht am 3. Wahltag (10:00 - 12:15 Uhr)<br />

7. Nachmittagsschicht am 3. Wahltag (12:15 - 14:30 Uhr)<br />

8. <strong>Auszählung</strong> (ab 15:00 Uhr)<br />

Betreuung des Wahllokals Zur Betreuung des Wahllokals während der Öffnungszeiten<br />

wurden die Wahlhelfer wie folgt benötigt und eingesetzt:<br />

18<br />

• Zwei bis drei Wahlhelfer für die Betreuung der Stimmzettelausgabe


• Jeweils zwei Wahlhelfer der Studierendenschaft und einen Wahlhelfer der Hochschule<br />

für jede der sechs Wahlurnengruppen (KW I, KW II, NW + DAF, WW, EIM, MB).<br />

• Drei Wahlhelfer zur Wahlsicherung<br />

• Zwei Wahlhelfer als Springer<br />

Im folgenden werden die einzelnen Aufgaben der Wahlhelfer näher erläutert.<br />

a) Die Wahlhelfer an den Wahlurnengrupppen wurden mit den folgenden Zuständigkeiten<br />

betraut:<br />

• ein Wahlhelfer mit dem Wählerverzeichnis der Studierendenschaft<br />

• ein Wahlhelfer mit dem Wählerverzeichnis der <strong>Uni</strong>versität<br />

• ein Wahlhelfer mit der Entgegennahme des Ausweises und der Regulierung des<br />

Zugangs zu den Wahlurnen<br />

b) Die mit der Wahlsicherung beauftragten Wahlhelfer wurden auf folgende Positionen<br />

verteilt:<br />

• Links neben der Stimmzettelausgabe um den Zugang zum abgegrenzten Bereich<br />

zu beschränken<br />

• Eingang zum Bereich der Wahlkabinen um auf die Position freier Wahlkabinen<br />

hinzuweisen und um regelmäßig die Wahlkabinen auf unzulässige Wahlwerbung<br />

zu kontrollieren<br />

• Am Ausgang des Wahllokales an der Treppe um den Zugang zum abgegrenzten<br />

Bereich zu beschränken<br />

c) Die Springer wurden insbesondere mit den folgenden Aufgaben betraut:<br />

• Ausgleich von Engpässen wegen nicht erschienener bzw. verspäteter Wahlhelfer<br />

• Verstärkung der Wahlhelfer an der Stimmzettelausgabe bei größeren Studierendengruppen<br />

• Erledigung kurzfristiger Besorgungen (Klebeband zur Beseitung von Stolperfallen,<br />

etc.)<br />

• Botengänge zum Wahlamt<br />

<strong>Auszählung</strong> Für die <strong>Auszählung</strong> wurden die Wahlhelfer wie folgt benötigt und eingesetzt:<br />

• Jeweils sechs Wahlhelfer für die <strong>Auszählung</strong>sgruppen I-IV (KW I+II, NW + MB,<br />

WW, EIM)<br />

• Acht Wahlhelfer für die <strong>Auszählung</strong>sgruppe <strong>StuPa</strong><br />

• Zwei Wahlhelfer zur Wahlsicherung<br />

19


Die für die <strong>Auszählung</strong> zuständigen Wahlhelfer wurden in 2er-Teams aufgeteilt, sodass<br />

jedes Team unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzip Stimmzettel auswertete. Der Einsatz<br />

mehrerer Teams für eine <strong>Auszählung</strong>sgruppe diente der Reduzierung der Arbeitszeit,<br />

da mit steigender Arbeitszeit auch die Aufmerksamkeit gesunken wäre.<br />

Auch die Wahlhelfer der <strong>Auszählung</strong> trugen Dienstkleidung, damit sie von den anwesenden<br />

Schaulustigen klar unterschieden werden konnten.<br />

Kontakt zu den Wahlhelfern Um einen möglichst direkten Kontakt zu den Wahlhelfern<br />

zu haben, ließ sich die Wahlleitung die Namen und E-Mail-Adressen der seitens der<br />

Wahlleitungen der Fachschaften organisierten Wahlhelfer übermitteln. Dies ermöglichte<br />

es, dass wir alle Wahlhelfer einer Schicht gezielt anschreiben konnten, um sie direkt mit<br />

Informationen zu versorgen. Zugleich teilte die Wahlleitung auch eine Handynummer als<br />

Kontaktmöglichkeit mit, sodass sich verschiedene Wahlhelfer, die kurzfristig erkrankten<br />

oder verspäteten umkompliziert rückmelden konnten, was Unklarheiten bzgl. des zur Verfügung<br />

stehenden Personals gering hielt.<br />

Ausfallquote Es bleibt anzumerken, dass es in einer Fachschaft der zuständigen Wahlleitung<br />

nicht gelungen ist auch nur einen Wahlhelfer zu stellen. Entsprechend sollte auch<br />

zukünftig eine entsprechende Ausfallrate bei den Planungen berücksichtig werden. Ferner<br />

konnte nicht jede Fachschaft zu jeder Schicht die volle Anzahl angeforderter Wahlhelfer<br />

bereitstellen. Dies konnte i. d. R. dadurch kompensiert werden, dass bei einer anderen<br />

Fachschaft mehr Wahlhelfer als eigentlich benötigt verfügbar waren.<br />

1.4.3. Motivation der Wahlhelfer<br />

Da sich festhalten lässt, dass Wahlhelfer, wenn sie einmal Wahlhelfer waren, prinzipiell<br />

ehr bereit sind noch einmal Wahlhelfer zu werden, sollte man darauf achten diese Wahlhelfer<br />

nicht durch schlechte Bedingungen oder mangelnde Anerkennung ihrer Arbeit zu<br />

vergraulen. Folgende Maßnahmen wurden in diesem Jahr zur Verbesserung der Motivation<br />

durchgeführt.<br />

Verpflegung In Zusammenarbeit mit dem AStA hat die Wahlleitung sowohl Mineralwasser<br />

als auch ein paar süße Kleinigkeiten für jede Schicht bereit gestellt. Dies hat ungemein<br />

zur guten Laune der Wahlhelfer beigetragen, was sich vermutlich auch auf die<br />

Kommunikation mit den Wählern positiv ausgewirkt hat.<br />

Wahlhelferparty Die Wahlhelferparty fiel in diesem Jahr aufgrund verschiedener Umstände<br />

mit der Aktivenparty zusammen. Glücklicherweise kündigte der für die Aktivenparty<br />

verantwortliche AStA-Referent diese auf Wunsch der Wahlleitung erst relativ spät<br />

an, sodass die Wahlhelferparty als Motivationsquelle erhalten blieb.<br />

Da gemäß eines älteren Beschlusses des Studierendenparlaments die Wahlhelfer keine<br />

finanzielle Vergütung mehr zugunsten einer Wahlhelferparty erhalten, stellt die Wahlhelferparty<br />

neben der ideelen Motivation die einzige bei der Wahlhelfersuche benennbare<br />

20


Motivation dar. Sie ist als solche zu schützen, wenn sie weiterhin ihre Funktion erfüllen<br />

soll.<br />

Als Zeichen der Wertschätzung wurden in diesem Jahr die Wahlhelfer der Hochschule,<br />

die im Wahllokal oder bei der <strong>Auszählung</strong> der Stimmzettel der Gruppe der Studierenden<br />

für die Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten tätig waren, eingeladen. Nachgekommen<br />

ist der Einladung nur eine kleine Anzahl der Wahlhelfer der Hochschule. Dennoch sollte die<br />

Einladung in den kommenden Jahren erneut ausgesprochen werden, da die Wahlleitung<br />

einzelne sehr positive Rückmeldungen erhalten hat.<br />

Ferner stellt sich die Frage, ob die Wahlhelferparty zukünftig auf die Wahlhelfer konzentriert<br />

werden sollte. In den letzten Jahren war der Zugang auch für Kandidaten möglich,<br />

die selbst keine einzige Schicht als Wahlhelfer übernommen haben. Hätten diese Kandidaten<br />

dies zugunsten einer Schicht an einem Wahlwerbestand einer Wahlliste getan, könnte<br />

man zumindest davon ausgehen, dass sie Einsatz gezeigt haben und hierdurch u. U. Wähler<br />

dazu motiviert haben ihr Wahlrecht auszuüben. Wenn man allerdings die Anzahl der<br />

Wahlwerbestände betrachtet, ist nicht davon auszugehen.<br />

Entsprechend sollte vom Studierendenparlament diskutiert werden, wie der Teilnehmerkreis<br />

zukünftig zu gestalten ist.<br />

1.5. Weitere Informationen<br />

Weitere Informationen können folgenden Dokumenten entnommen werden:<br />

• Wahlprotokoll <strong>2011</strong><br />

• Protokolle der Sitzungen der Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament,<br />

https://stupa.uni-paderborn.de/wahlen/wahlleitung/<br />

• Protokolle der Sitzungen des Wahlvorstandes 2 der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong>,<br />

http://www2.uni-paderborn.de/wahlen/<strong>2011</strong>/<br />

2 Auf Anregung der Wahlleitung seit diesem Jahr auch über die Website des Wahlvorstandes zugänglich.<br />

21


2. Empfehlungen für die<br />

Wahlen 2012<br />

In diesem Kapitel sollen einzelne Empfehlungen für die Wahlen 2012 gegeben werden.<br />

2.1. Zulassung der Wahlvorschläge<br />

Praktisch alle Mängel, die bei der Prüfung der Wahlvorschläge entdeckt wurden, hätten im<br />

Vorhinein durch einen einfachen Abgleich des Wahlvorschlags mit dem Wählerverzeichnis<br />

durch die Vertrauensperson der Wahlliste entdeckt und beseitigt werden können.<br />

Das die Wahllisten diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen haben, obwohl sie<br />

hierdurch oftmals eine bessere Position auf dem Stimmzettel erhalten hätten, ist merkwürdig.<br />

Der frühzeitige Eingang des ersten Wahlvorschlags, der wenig Beanstandungen<br />

trotz der vielen Kandidaten hatte, zeigt, dass bei passender Organisation eine frühzeitige<br />

Abgabe eines korrekten Wahlvorschlags kein Problem darstellt.<br />

Für die kommenden Jahre empfiehlt es sich frühzeitig zu kommunizieren, dass Korrekturen<br />

den Eingangszeitpunkt verschieben.<br />

2.2. Elektronisches Wählerverzeichnis<br />

Die akademische Gremienbetreuung hat auf Nachfrage freundlicherweise ein elektronisches<br />

Wählerverzeichnis durch die Informationstechnischen Dienste der Verwaltung (ITD) anfertigen<br />

lassen. Hierbei wurde seitens der Datenschutzbeauftragten der Hochschule die<br />

Auflage gemacht, dass das elektronische Wählerverzeichnis nur einem einzigen Mitglied<br />

der Wahlleitung zugänglich gemacht wird und dieses das elektronische Wählerverzeichnis<br />

unverzüglich nach Ende der Wahl löscht.<br />

Das elektronische Wählerverzeichnis wurde bei den Wahlen <strong>2011</strong> im Wahllokal an der<br />

Stimmzettelausgabe eingesetzt, um schnell das Fakultätswahlrecht zu ermitteln, wo wahlberechtigte<br />

Studierende sich über ihr Wahlrecht nicht im Klaren waren.<br />

Zukünftig könnte das elektronische Wählerverzeichnis, sofern frühzeitig genug beantragt,<br />

auch bei der Prüfung der Wahlvorschläge verwendet werden um die für die Prüfung<br />

der Wahlvorschläge notwendige Zeit deutlich zu verkürzen.<br />

23


2.3. Änderung des Fakultätswahlrechts<br />

Eine wiederkehrende Aufgabe im Wahllokal ist die Behandlung von Studierenden, deren<br />

Fakultätswahlrecht nicht ihren Erwartungen entspricht.<br />

Gründe hierfür sind folgende:<br />

• Bei Einschreibung wurde zwar das Wahlrecht für eine bestimmte Fakultät gewählt,<br />

zu diesem Zeitpunkt bestand aber noch keine Vorstellung davon, was dies bedeutet<br />

bzw. was dies für Auswirkungen hat.<br />

• Nach einem Fach- bzw. Studiengangswechsel (insb. Fachwechsel im Lehramt) wäre<br />

das Wahlrecht in einer anderen Fakultät interessanter, auf dem entsprechenden<br />

Formular an das Studierendensekretariat wurde aber der Teil für den Wechsel des<br />

Fakultätswahlrechts nicht ausgefüllt.<br />

• Fehler bei der Verwaltung des Fakultätswahlrecht, die in der Überlastung der Studierendensekretariate<br />

und der doppelten Informationsführung, sowohl im Altsystem<br />

SOS als auch in PAUL, zu begründen sind.<br />

Die Wahlleitung <strong>2011</strong> hat mehrere Gespräche mit den Verantwortlichen im Studierendensekretariat<br />

bzgl. der Fehler bei der Verwaltung geführt. Hier wird mit einer Besserung<br />

der Situation zu rechnen sein, sobald im Herbst 2012 das Altsystem SOS vollständig abgeschaltet<br />

wird und die Zuordnung des Fakultätswahlrechts nur noch in PAUL verwaltet<br />

wird.<br />

Der Gang der Studierenden zum Service Center, um ihr Fakultätswahlrecht zu ändern,<br />

wird von vielen Betroffenen als umständliche Bürokratie empfunden. Dies wäre letztendlich<br />

kein Problem, wenn die Wahlleitung nicht ausführlich erläutern müsste, was die<br />

Betroffenen im Service Center genau tun sollen. In den 1 1<br />

2<br />

Minuten Fußweg zum Ser-<br />

vice Center geht die Hälfte der Informationen verloren und Betroffene kommen so mit<br />

unzureichenden Bescheinigungen zurück ins Wahllokal und fühlen sich betrogen, wenn sie<br />

trotz des Aufwandes immer noch nicht dort wählen können, wo sie eigentlich wollten.<br />

Es empfiehlt sich daher zukünftig den Betroffenen ein Formular mit zu geben, auf dem<br />

alle relevanten Informationen von der Wahlleitung angegeben werden können. Dies sollte<br />

die unnötigen Mißverständnisse mit dem Service Center deutlich reduzieren und zugleich<br />

den Ablauf für alle Beteiligten beschleunigen. Ein Beispiel für ein solches Formular findet<br />

sich auf Seite 39.<br />

2.4. Einheitliche Markierungen im Wählerverzeichnis<br />

Für die kommenden Jahre empfiehlt es sich bereits vor den Wahltagen mit dem Wahlvorstand<br />

der Hochschule ein gemeinsames Markierungsschema für Anmerkungen im Wählerverzeichnis<br />

festzulegen. Das gemeinsame Markierungsschema sollte in Form einer Legende<br />

in die Wählerverzeichnisse eingelegt werden, damit auch alle Wahlhelfer die Markierungen<br />

verstehen und entprechend reagieren können.<br />

Folgende Fälle sollten definierte Markierungsformen erhalten:<br />

24


• Person ist Briefwähler<br />

• Person hat ihr Wahlrecht von Fakultät/Fachschaft A nach Fakultät/Fachschaft B<br />

geändert (Eintrag im Wählerverzeichnis von Fakultät/Fachchaft A, gehendes Wählerverzeichnis)<br />

• Person hat ihr Wahlrecht von Fakultät/Fachschaft A nach Fakultät/Fachschaft B<br />

geändert (Eintrag im Wählerverzeichnis von Fakultät/Fachchaft B, ankommendes<br />

Wählerverzeichnis)<br />

• Person hat ihr Wahlrecht für die Gremien der Hochschule (Senat, Fakultätsrat)<br />

bereits in der Gruppe der Mitarbeiter ausgeübt<br />

• Person darf nur nach persönlicher Freigabe durch die Wahlleitung wählen 1<br />

2.5. Instruierung der Wahlhelfer<br />

Da die Wahlhelfer sich im Vergleich zur Wahlleitung deutlich weniger mit dem notwendigen<br />

Prozedere an den verschiedenen Stationen der Wahllokals auskennen, ist es notwendig<br />

die Wahlhelfer zu Beginn einer Schicht mit den Aufgaben an ihrer Station vertraut zu<br />

machen.<br />

Die Wahlleitung <strong>2011</strong> hat hierzu einen kombinierten Ansatz verfolgt. Die jeweilige Gruppe<br />

Wahlhelfer an einer Station wurde mündlich über ihre Aufgaben und übliche Fallstricke<br />

(Fakultätswahlrecht unklar, kein Einwurf vor Prüfung, etc.) informiert. Zusätzlich lagen<br />

diese Informationen auch noch einmal in schriftlicher Form vor, was den Wahlhelfern<br />

die Möglichkeit gab sich über die einzelnen Schritte in Ruhe zu informieren. Auf den<br />

Seiten 44f. findet sich das Infoblatt aus diesem Jahr.<br />

Für die Wahlhelfer der <strong>Auszählung</strong> wurde leider keine solche schriftliche Information<br />

erstellt. Für die Wahlen 2012 wäre es sinnvoll dies nachzuholen. Hierbei sind für die<br />

Wahlhelfer der <strong>Auszählung</strong> klare Angaben zu machen, wann ein Stimmzettel als ungültig<br />

zu betrachten ist und wann nicht, damit nach einheitlichen Standards vorgegangen wird.<br />

Ferner sollte in Zukunft darauf geachtet werden, dass Wahlhelfer darüber informiert<br />

werden, dass sie nur Anweisungen befolgen, welche sie persönlich von einem Mitglied der<br />

Wahlleitung erhalten haben. Zu weilen kommen Wahlhelfer auf die Idee, dass Aussagen<br />

von potentiell Wahlberechtigten stimmen würden, nur weil diese zwischenzeitlich mit der<br />

Wahlleitung gesprochen haben.<br />

Entsprechend sind Umtragungen im Wählerverzeichnis auch nur von Mitgliedern der<br />

Wahlleitung persönlich vorzunehmen. Die Wahlhelfer lassen sich hierfür bei den gegebenen<br />

Rahmenbedingungen schlicht nicht ausreichend schulen. Das jeweilige Mitglied der<br />

Wahlleitung sollte jede Umtragung unterschreiben, damit später klar ist, wer bei Fragen<br />

Auskunft geben kann.<br />

1 In seltenen Fälle ist dies notwendig um Fehlerfälle aufklären zu können (siehe Wahlprotokoll <strong>2011</strong>).<br />

25


2.6. Hinweise in den Wahlkabinen<br />

Da es in diesem Jahr einzelne Fälle gab, wo Wahlberechtigte nachgefragt haben, ob sie<br />

einen neuen Stimmzettel haben könnten, sollten die Hinweise in den Wahlkabinen dahingehend<br />

ergänzt werden, dass man sich ohne Probleme an der Stimmzettelausgabe einen<br />

neuen Stimmzettel geben lassen kann.<br />

Ferner wurde im Nachgang der Wahlen mit dem Wahlvorstand diskutiert, ob im kommenden<br />

Jahr nicht auch Beispiele für ungültige Stimmabgaben in den Wahlkabinen dargestellt<br />

werden sollten damit sichergestellt ist, dass den Wählern wirklich klar ist, unter<br />

Einhaltung welcher Form eine korrekte Stimmabgabe auf dem Stimmzettel erfolgt. Entsprechende<br />

Hinweise sollten primär über graphische Veranschaulichung erfolgen.<br />

2.7. <strong>Auszählung</strong><br />

Bei den Wahlen <strong>2011</strong> wurden für die <strong>Auszählung</strong> der Stimmzettel nicht ausgegebene<br />

Stimmzettel mit einer Markierung versehen und dann zum Zusammenzählen verwendet.<br />

Für die <strong>Auszählung</strong> der Stimmzettel zum Senat werden vom Wahlamt <strong>Auszählung</strong>slisten<br />

vorbereitet. Die Verwendung solcher <strong>Auszählung</strong>slisten bei der <strong>Auszählung</strong> der Wahlen<br />

zum Studierendenparlament und den Fachschaftsvertretungen könnte die Übersicht für<br />

die Wahlleitung und damit auch die Transparenz verbessern. Ein Beispiel für eine solche<br />

<strong>Auszählung</strong>sliste findet sich auf Seite 38.<br />

2.8. Bestimmung der Zahl der Wahlberechtigten<br />

Bei der Bestimmung der Zahl der Wahlberechtigten ist darauf zu achten, dass für die<br />

Wahlen zu den Gremien der Hochschule andere Rahmenbedingungen gelten, wie zu den<br />

Wahlen der Studierendenschaft. Entsprechend muss man beim Anfragen entsprechender<br />

Informationen immer explizit darauf hinweisen, welche Kriterien gelten. Insbesondere gehen<br />

die zuständigen Stellen der Hochschule i.d.R. davon aus, dass beurlaubte Studierende<br />

nicht als Wahlberechtigte zu zählen seien, was so für die Wahlen zu den Organen der<br />

Studierendenschaft nicht stimmt.<br />

Die entsprechenden Zahlen können über den/die Sachgebietsleiter/in des Dezernats 3.3<br />

(derzeit Frau Schwalk) angefordert werden, welche/r diese dann beim Verwaltungsrechenzentrum<br />

(Informationstechnische Dienste, ITD), i.d.R. bei Herrn Schier, anfordert.<br />

26


3. Empfehlungen zur Verbesserung<br />

der Wahlordnung<br />

Die Wahlleitung für die Wahl zum 40. Studierendenparlament – im Folgenden meist Wahlleitung<br />

<strong>2011</strong> genannt – hat im Rahmen ihrer Arbeit ausgiebig mit der gültigen Fassung<br />

der Wahlordnung der Studierendenschaft gearbeitet. Diese regelt die Vorbereitung, Durchführung<br />

und Nachbereitung der Wahl zum Studierendenparlament sowie zu den direkt zu<br />

wählenden Fachschaftsorganen, den Fachschaftsvertretungen.<br />

Durch die intensive Arbeit mit der Wahlordnung lernt man diese als Wahlleitung sehr<br />

genau kennen. Insbesondere stößt man auf ihre Stärken, Schwächen und auch auf Regelungslücken.<br />

Damit erkannte Probleme zu den nächsten Wahlen abgemildert oder gar<br />

behoben werden können, finden sich im folgenden verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung<br />

der Wahlordnung.<br />

Ein Teil der Empfehlungen ist sehr nah an der Form eines Änderungsantrags, der direkt<br />

in das Studierendenparlament eingebracht werden kann. Andere Empfehlungen haben<br />

einen weitreichenderen Charakter und müssen zunächst in Ruhe diskutiert werden.<br />

Anschließend können sie in die Form von wohlformulierten Änderungsanträgen gebracht<br />

werden.<br />

3.1. Zuständigkeiten<br />

Neben der Organisation der Wahl zum Studierendenparlament hat die Wahlleitung für die<br />

Wahl zum Studierendenparlament faktisch zugleich die Aufgabe der Koordination aller in<br />

der Studierendenschaft stattfindenden Wahlen. Dies drückt sich etwa dadurch aus, dass<br />

die Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament<br />

• die Verbindung zum Wahlvorstand der Hochschule hält,<br />

• die Verbindung zum Wahlamt hält,<br />

• die Farbe der Stimmzettel festlegt,<br />

• gemeinsam mit dem Wahlvorstand den Aufbau des Wahllokals plant und<br />

• Hauptansprechpartner bei Problemen an den Tagen der Wahl ist.<br />

Diese Funktion so ausüben zu können wird derzeit von der Wahlordnung noch wenig<br />

unterstützt. Dies könnte durch zwei Ergänzungen signifikant verbessert werden:<br />

27


1. Dass die Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament die anderen Wahlleitungen<br />

anleitet, koordiniert und bei ihrer Arbeit, etwa durch Bereitstellung von<br />

anzupassenden Vorlagen, unterstützt, sollte als Aufgabe der Wahlleitung für die<br />

Wahl zum Studierendenparlament in § 6 der Wahlordnung fest zugeordnet werden.<br />

So wären der Wahlleitung diese Aufgaben auch frühzeitig bekannt. Im Ergebnis<br />

erreicht man so viele der Vorteile einer zentralen Wahlleitung für die Studierendenschaft<br />

ohne die Souveränität und die Vorteile der dezentralen Wahlleitungen<br />

anzutasten.<br />

2. Ferner muss sich die Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament derzeit<br />

von den Wahlleitungen der Fachschaften jeweils zu Wahlhelfern erklären lassen,<br />

damit diese formell viele der obigen Aufgaben ausüben kann. Entsprechend sollte<br />

in die Wahlordnung aufgenommen werden, dass die Wahlleitung für die Wahl zum<br />

Studierendenparlament zugleich Wahlhelfer bei allen Wahlen der Fachschaften ist.<br />

Ggf. ist dies einzuschränken, wenn ein Mitglied der Wahlleitung für die Wahl zum<br />

Studierendenparlament zugleich bei der Wahl zu einer der Fachschaftsvertretungen<br />

kandidiert.<br />

3.2. Wahlwerbung<br />

Die Handhabung der Wahlwerbung stellte in den letzten Jahren zumeist eine Herausforderung<br />

für die Wahlleitung dar. So entschied sich auch die Wahlleitung <strong>2011</strong> dafür die<br />

Wahlwerbung nur an freigegebenen Flächen zu erlauben, die den einzelnen Wahllisten<br />

zugeordnet wurden. Zugleich hat die Wahlwerbung auch eine wichtige Funktion. Sofern<br />

richtig gemacht, kann sie die Studierenden über die Ziele und Pläne der Wahllisten informieren.<br />

Dies kann Interesse für die Wahl wecken und so die Wahlbeteiligung positiv<br />

beeinflussen.<br />

3.2.1. Wahlwerbestände<br />

Die Wahlleitung <strong>2011</strong> erreichten Beschwerden, das die bei der Hochschulverwaltung für das<br />

Bibo-Foyer angemeldeten Wahlwerbestände zugleich in großem Umfang zum Plakatieren<br />

genutzt wurden. Da der Einsatz von Wahlwerbeständen in der Wahlordnung nicht näher<br />

reguliert ist, sah die Wahlleitung keine Möglichkeit den Beschwerden zu entsprechen.<br />

Grundsätzlich sieht die Wahlleitung in diesem Bereich aber noch Regelungsbedarf, da<br />

hierdurch die bestehenden Beschränkungen für Wahlwerbung ausgehebelt wurden.<br />

Die Hochschulverwaltung erteilte die Genehmigung für die Wahlwerbestände für mehrere<br />

Tage in Folge, sodass gemäß den geltenden Regularien der Hochschule, die Stände<br />

über Nacht nicht abgebaut werden mussten, wie die Hochschulverwaltung der Wahlleitung<br />

auf Anfrage mitteilte.<br />

Entsprechend sollten Rahmenbedingungen formuliert werden, die präzisieren in welchem<br />

Umfang Wahlwerbestände erlaubt sind und welche expliziten Einschränkungen etwa<br />

bzgl. des Plakatierens im Bereich der Wahlwerbestände gelten, sofern die Wahlleitung<br />

28


die Wahlwerbung beschränkt. Unter Umständen reicht hierzu im ersten Schritt eine Diskussion<br />

des Studierendenparlaments über eine faire Regelung, deren Ergebnisse von der<br />

Wahlleitung 2012 über die Wahlbekanntmachung in Kraft gesetzt würden.<br />

3.2.2. Informationen auf der Website zu den Wahlen<br />

Auf Basis der Rückmeldung mehrerer Studierender, welche die Wahlleitung sowohl per<br />

E-Mail als auch im persönlichen Gespräch erreicht haben, sollten zukünftig auf der Seite<br />

zu den Wahlen auch Links auf die Websites der einzelnen Wahllisten gesetzt werden.<br />

Dies würde es ermöglichen, dass sich Studierende zukünftig auch über die Seite zu den<br />

Wahlen über die Programme der Wahllisten informieren. Dadurch dass man nur Links<br />

setzt und das Programm nicht selbst bereitstellt, hält sich der Verwaltungsaufwand für<br />

die Wahlleitung in Grenzen und Aktualisierungen der Inhalte können von den Wahllisten<br />

selbst vorgenommen werden. Webspeicherplatz können Wahllisten beim IMT kostenfrei<br />

erhalten.<br />

Die Wahlordnung sollte dahingehend ergänzt werden, dass Wahllisten im Wahlvorschlag<br />

die Möglichkeit haben eine entsprechende URL anzugeben.<br />

3.3. Stimmzettel<br />

Die folgenden Abschnitte gehen auf Probleme beim Aufbau der Stimmzettel und den<br />

Umgang mit den Stimmzetteln nach der Wahl ein.<br />

3.3.1. Aufbau der Stimmzettel<br />

Die Platzierung der einzelnen Wahllisten auf dem Stimmzettel sollte in der Wahlordnung<br />

weiter präzisiert werden.<br />

Hintergrund ist das beim Entwurf der Stimmzettel in <strong>2011</strong> ein anderes Platzierungsverfahren<br />

als im vorhergehenden Jahr verwendet wurde, da die Wahlleitung das zuvor Jahr<br />

verwendete Verfahren nicht als ausreichend fair erachtete, da die Eingangsreihenfolge sich<br />

nicht in allen Fällen in der Platzierung widerspiegelte.<br />

Der Unterschied wird an den Beispielen im Anhang auf Seite 36 und 37 deutlich. In<br />

diesem Jahr starteten jeweils mehrere Wahllisten auf gleicher Höhe. Unter Umständen<br />

sollten sogar noch weitere optische Ergänzungen, wie die Einführung von Trennlinien,<br />

vorgenommen werden.<br />

3.3.2. Umgang mit den Stimmzetteln nach der Wahl<br />

Die Stimmzettel wurden <strong>2011</strong> der Hochschule zur Verwahrung übergeben. Sie werden<br />

zusammen mit den Wahlurnen gelagert. Eine Lagerung in den Räumlichkeiten der Studierendenschaft<br />

hielt die Wahlleitung für nicht vertretbar, da in diesem Fall der Zugriff<br />

nicht angemessen gesichert wäre.<br />

29


Bisher finden sich keine Regeln für den Umgang mit den Stimmzetteln nach der Wahl<br />

in der Wahlordnung. Während eine Aufbewahrung während der Einspruchsfrist unumgänglich<br />

ist, könnten die Stimmzettel anschließend theoretisch entsorgt werden.<br />

Das Justiziariat hat der Wahlleitung <strong>2011</strong> auf Anfrage empfohlen von einer Entsorgung<br />

abzusehen, da sich in der Wahlordnung hierzu keine Regelung findet. Es wurde<br />

ferner empfohlen die Stimmzettel generell bis zur nächsten Wahl aufzubewahren, damit<br />

die Wahlleitung auch später die Möglichkeit hätte eine Prüfung von Amts wegen durchzuführen.<br />

Entsprechend sollte die Wahlordnung um eine Regelung ergänzt werden, die folgende<br />

Punkte abdeckt:<br />

• Die Stimmzettel sind bis mindestens eine Woche vor dem ersten Wahltag der nächsten<br />

Wahlen aufzubewahren.<br />

• Die Stimmzettel sollen in verschlossenen Urnen aufbewahrt werden.<br />

• Die verschlossenen Urnen sind in Räumen der <strong>Uni</strong>versität zu lagern, die nicht der<br />

Studierendenschaft zugeordnet sind.<br />

3.4. Testwähler<br />

Trotz intensiver Einweisung und an den Wahlurnen ausliegender gedruckter Hinweise für<br />

die Wahlhelfer, entsprach die Arbeit einiger Wahlhelfer nicht den Erwartungen der Wahlleitung.<br />

So wurde in einzelnen Fällen vom vorgegebenen Prozedere abgewichen, sodass<br />

Wähler ihren Stimmzettel einwerfen konnten, bevor die Prüfung auf Wahlberechtigung<br />

abgeschlossen war. Glücklicherweise konnte für jeden Einzelfall sichergestellt werden, dass<br />

die betreffenden Wähler über das Wahlrecht der entsprechenden Fakultät verfügten.<br />

Nachdem sich insbesondere in einer Schicht an einer Urne die Probleme häuften, hat<br />

die Wahlleitung, wie dies auch in den Vorjahren von einigen Wahlleitungen durchgeführt<br />

wurde, eine Testwählerin eingesetzt um die Zuverlässigkeit der Wahlhelfer zu prüfen.<br />

Hierzu konnten die Wahlleitung freundlicherweise auf eine Angestellte des CopyService<br />

zurückgreifen.<br />

Um den Einsatz von Testwählern transparenter und rechtlich klarer zu gestalten, sollte<br />

in die Wahlordnung eine kann-Bestimmung aufgenommen werden, nach der die Wahlleitung<br />

zur Sicherung der Qualität der Arbeit der Wahlhelfer Testwähler einsetzen darf.<br />

Hierbei sollte als Randbedingung festgelegt werden, dass die an einen Testwähler ausgehändigten<br />

Stimmzettel bereits ungültig gemacht sind.<br />

3.5. Wahlprotokoll<br />

Die folgenden Abschnitte gehen auf Fragen und Probleme ein, die bei der Erstellung des<br />

Wahlprotokolls zu Tage traten.<br />

30


3.5.1. Frist zur Veröffentlichung des Wahlprotokolls<br />

Mit Beschluss 39-05-01 des Studierendenparlaments wurde für die Veröffentlichung des<br />

Wahlprotokolls eine Frist von drei Werktagen festgelegt. Diese Frist konnte <strong>2011</strong> trotz<br />

sehr hohem zeitlichem Engagement der Wahlleitung nur knapp eingehalten werden.<br />

Eine Frist von fünf bis sieben Werktagen würde die Situation deutlich entspannen.<br />

3.5.2. Gültige und ungültige Stimmen<br />

Bei der Anfertigung des Wahlprotokolls gab es innerhalb der Wahlleitung unterschiedliche<br />

Einschätzungen zu der Frage, ob Stimmzettel ohne jegliche Angabe (d. h. Enthaltungen)<br />

als gültige oder als ungültige Stimmen zu zählen seien.<br />

§ 18 ist der für diese Frage relevante Paragraph der Wahlordnung. Leider beschreibt er<br />

bisher nur was zwingend dazu führt, das eine Stimme als ungültig zu werten ist. Eine<br />

Definition einer gültigen Stimme erfolgt nicht und bleibt somit vom Leser zu erschließen.<br />

Letztendlich geht es bei einer Wahl darum einer oder mehreren Personen seine Stimme zu<br />

geben. Entsprechend macht es keinen Sinn Enthaltungen als gültige Stimme zu werten,<br />

denn in das Ergebnis der Wahl gehen Sie genauso wenig ein wie die sonstigen ungültigen<br />

Stimmen. Entsprechend hat die Wahlleitung Enthaltungen, wie dies auch in den Vorjahren<br />

geschehen ist, als ungültige Stimmen gezählt.<br />

Im Rahmen der Diskussion wurde aber klar, das es leicht fällt, aus der Zahl der Enthaltungen<br />

etwas lesen zu wollen. Etwa die Zahl der Protestwähler. Wenn man im Rahmen<br />

einer <strong>Auszählung</strong> aber die Gelegenheit hat die verschiedenen Zustände der ungültigen<br />

Stimmzettel näher unter die Lupe zu nehmen, so kommt man schnell zu dem Schluss,<br />

dass bei den eingesetzten kreativen Markierungen der Stimmzettel sicherlich viele Wähler<br />

vertreten sind, die ihren Stimmzettel absichtlich ungültig gemacht haben. Entsprechend<br />

kann man aus der Zahl der Enthaltungen keine treffende Aussage über die Anzahl der<br />

Protestwähler treffen, da diese neben leeren Stimmzetteln auch ungültig gemachte Stimmzettel<br />

einwerfen.<br />

Letztendlich sollte § 18 Absatz 6 um einen Spiegelstrich „auf ihm keine Stimme abgegeben<br />

wurde“ ergänzt werden um zukünftig entsprechende Diskussionen zu vermeiden.<br />

3.6. Zweifelsfälle bei der <strong>Auszählung</strong><br />

Bei der diesjährigen <strong>Auszählung</strong> kam es zu einer Diskussion mit einem Wahlhelfer bzgl.<br />

des Umgangs mit einem Stimmzettel. Der Stimmzettel war, wie später auch der Wahlaufsichtsausschuss<br />

feststellte, zweifelsfrei ungültig. In Berufung auf die in den letzten Jahren<br />

gelebte Praxis jegliche ungültigen Stimmzettel dem Wahlaufsichtsausschuss zur Prüfung<br />

vorzulegen, bestand der Wahlhelfer darauf den Stimmzettel dem Wahlaufsichtsausschuss<br />

vorzulegen.<br />

Festzuhalten bleibt, dass Wahlhelfer i.d.R. nicht in dem Maß mit der Wahlordnung<br />

vertraut sind wie die zuständige Wahlleitung. § 18 Absatz 7 der Wahlordnung legt fest,<br />

dass wenn Zweifel bzgl. der Gültigkeit eines Stimmzettels bestehen, der Wahlaufsichtsausschuss<br />

über die Gültigkeit zu entscheiden hat. Es sollte also präzisiert werden, dass die<br />

31


Wahlleitung die Instanz ist, an der fest gemacht wird, dass sie Zweifel bzgl. der Gültigkeit<br />

des Stimmzettels hat. Denn wenn ein Stimmzettel eindeutig ungültig ist, macht es keinen<br />

Sinn eine weitere Stelle bestätigen zu lassen, was ohnehin bereits fest steht.<br />

§ 18 Absatz 7 sollte daher folgende Fassung erhalten: „Ist die Wahlleitung über die Gültigkeit<br />

eines Stimmzettels im Zweifel, entscheidet der Wahlaufsichtsausschuss über die<br />

Gültigkeit des Stimmzettels.“<br />

3.7. Anwendbarkeit der Wahlordnung für die Wahlen<br />

zur Fachschaftsvertretung<br />

Die gültige Fassung der Wahlordnung regelt neben der Wahl zum Studierendenparlament<br />

zugleich die Wahl zu den Fachschaftsvertretungen (siehe § 2 Absatz 1 Wahlordnung). Dabei<br />

sind die Formulierungen der Wahlordnung so gewählt, dass sie jeweils den Sachverhalt<br />

für die Wahl zum Studierendenparlament beschreiben. 1<br />

Der Transfer der Beschreibungen der Wahlordnung zur Anwendung für die Wahl zur<br />

Fachschaftsvertretung wird entsprechend dem Leser überlassen. Vor dem Hintergrund<br />

der Tatsache, dass die Mitglieder der Wahlleitungen der Fachschaften i. d. R. vor ihrer<br />

Tätigkeit in der Wahlleitung wenig mit Ordnungen der Studierendenschaft gearbeitet<br />

haben, stellt sich diese Transferanforderung in der Praxis als zu hoch dar.<br />

So ist die formelle Schreibweise der Ordnungen für die Wahlleitungen ungewohnt, wie<br />

dies sicherlich auch viele neue Parlamentarier beim ersten Blick in eine Ordnung der<br />

Studierendenschaft erfahren haben. Hinzu kommt, dass beim Transfer der Regelungen<br />

der Wahlordnung am laufenden Band Gremien im Umfeld des Studierendenparlaments in<br />

äquivalente Gremien der Fachschaft „übersetzt“ werden müssen (z.B. muss AStA durch<br />

Fachschaftsausschuss ersetzt werden). Dieser Transfer ist in der Praxis fehlerbehaftet und<br />

demotiviert, sich intensiv mit der Wahlordnung zu beschäftigen.<br />

Wenn man von zukünftigen Wahlleitungen der Fachschaften mehr Eigenständigkeit und<br />

eine präzisere Umsetzung der Regularien der Wahlordnung erwartet, so sollte dies dadurch<br />

unterstützt werden, dass die Wahlordnung für die Wahlleitungen verständlich wird.<br />

Dies könnte durch eine der folgenden Maßnahmen bewerkstelligt werden:<br />

a) Umformulierung der Wahlordnung in der Art, dass man die Wahl zur Fachschaftsvertretung<br />

beschreibt und somit die Wahl zum Studierendenparlament den Transferfall<br />

darstellt.<br />

Diese Lösung hätte den Vorteil, das sie von den Wahlleitungen der Fachschaften besser<br />

verstanden würde, zugleich hätte sie aber den Nachteil unter der selben Asymetrie<br />

wie die derzeitige Wahlordnung zu leiden. Letztendlich würde es diese Lösung der<br />

Wahlleitung für die Wahl zum Studierendenparlament und den Kandidierenden zum<br />

Studierendenparlament schwerer machen die Wahlordnung zu verstehen.<br />

b) Umformulierung der Wahlordnung in der Art, dass Gremien nicht anhand ihres Namens,<br />

sondern anhand ihrer Funktion beschrieben werden. Man würde also „Organ der<br />

1 Es gibt einzelne Ausnahmen, welche die Situation allerdings ehr verschlechtern als verbessern, da sie<br />

mit dem Stil des restlichen Dokumentes brechen und dadurch zu Irritationen führen.<br />

32


Exekutive“ schreiben, wenn man AStA bzw. Fachschaftausschuss meint, vom „Vorsitz<br />

des Organs der Legislative“, wenn man das Präsidium des Studierendenparlaments<br />

oder den Vorsitz der Fachschaftsvertretung meint.<br />

Diese Lösung würde die Beschreibung nicht mehr an den Gremien des Studierendenparlaments<br />

festmachen, hätte allerdings den Nachteil, das man weiterhin fortwährend<br />

einen Transfer vornehmen muss.<br />

c) Umformulierung der Wahlordnung in der Art, das bei jedem Auftreten von Gremienbezügen<br />

die entsprechenden Absätze zweimal aufgeführt werden. Einmal im Kontext<br />

der Wahl zum Studierendenparlament und einmal im Kontext der Wahl zu den Fachschaftsvertretungen.<br />

Diese Lösung hat den Vorteil, dass gleiche Regelungen nahe beieinander stehen, aber<br />

dennoch seperat ausformuliert sind. Für den fachkundigen Leser wird wahrscheinlich<br />

der Eindruck von viel Redundanz entstehen. Vom Bezug auf beide Fälle in einem Satz<br />

bzw. Absatz ist abzuraten, da dies letztendlich wieder zu Irritationen führt.<br />

d) Strukturierung der Wahlordnung in die Teile I-III. Teil I würde gemeinsame Sachverhalte<br />

beschreiben, ohne das hier das Studierendenparlament oder die Fachschaftsvertretung<br />

erwähnt würden. Teil II würde die Wahl zum Studierendenparlament und<br />

Teil III die Wahl der Fachschaftsvertretung beschreiben.<br />

Hierbei würden sich trotz des Teil I sicherlich viele Inhalte doppeln, was zwar bei der<br />

Verständlichkeit für den ungeübten Leser hilft, aber erfahrungsgemäßg im Laufe der<br />

Zeit zu Inkonsistenzen führen kann.<br />

e) Trennung der Wahlordnung in zwei unabhängige Wahlordnungen. Einer Wahlordnung<br />

für die Wahl zum Studierendenparlament und einer Wahlordnung für die Wahl der<br />

direkt zu wählenden Fachschaftsorgane.<br />

Vorteil dieser Lösung wäre, das jede der Wahlordnung so geschrieben werden kann,<br />

dass sie für die jeweilige Zielleserschaft passent formuliert ist und das für die Wahlen<br />

der Fachschaftensvertretungen mögliche Vereinfachungen umgesetzt werden können.<br />

Nachteil wäre, dass man, sofern man die Wahlverfahren gleichhalten möchte, immer<br />

Änderungen an zwei Ordnungen gleichzeitig vornehmen muss.<br />

3.8. Kleinere Korrekturen<br />

In diesem Abschnitt werden konkrete Vorschläge für kleinere Korrekuren an der Wahlordnung<br />

vorgestellt.<br />

Wahlkreis bei der Wahl zum Studierendenparlament § 1 Absatz 2 sollte folgende<br />

Fassung erhalten: „Die Studierendenschaft der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong> bildet für die Wahl<br />

zum Studierendenparlament einen Wahlkreis.“ Die Änderung präzisiert, dass sich diese<br />

Angabe des Wahlkreises auf die Wahl zum Studierendenparlament bezieht.<br />

33


Wahlkreis bei der Wahl zur Fachschaftsvertretung § 2 Absatz 3 sollte folgende Fassung<br />

erhalten: „Jede Fachschaft bildet für die Wahl zu ihren direkt zu wählenden Fachschaftsorgangen<br />

einen Wahlkreis, sofern die Satzung der Fachschaft nichts Anderes bestimmt.“<br />

Die Änderung präzisiert, dass sich diese Angabe des Wahlkreises auf die Wahl<br />

zu den direkt zu wählenden Fachschaftsorgangen bezieht.<br />

Ausschusswahlverfahren bei Wahl des Wahlaufsichtsausschusses Da bei der Wahl<br />

des Wahlaufsichtsausschusses einer Fachschaft häufig ein einfach anzuwendender Spezialfall<br />

des Ausschusswahlsystems verwendet wird, sollte dieser Speziallfall entweder in § 5<br />

„Ausschüsse des Studierendenparlament“ der Satzung der Studierendenschaft oder bei der<br />

Beschreibung des Wahlaufsichtsausschusses in der Wahlordnung explizit beschrieben werden.<br />

Der Spezialfall stellt sich derart dar, dass in <strong>2011</strong> sowohl die Fachschaftsvertretung<br />

der Fachschaft der Fakultät für Kulturwissenschaften als auch die Fachschaftsvertretung<br />

der Fachschaft der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik jeweils nur<br />

eine Zählgemeinschaft mit allen Mitgliedern der Fachschaftsvertretung gebildet haben.<br />

Hierdurch existierte jeweils nur eine Zählgemeinschaft, welcher alle Sitze im Wahlaufsichtsausschuss<br />

zugeordnet wurden. Die Besetzung der Sitze erfolgte dann in einer kurzen<br />

freundschaftlichen Diskussion aller Mitglieder der Zählgemeinschaft.<br />

Veraltete Bezeichnung des Präsidiums des Studierendenparlaments § 26 sollte folgende<br />

Fassung erhalten: „Auf der konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments<br />

leitet der Wahlleiter/die Wahlleiterin die Sitzung bis zum erfolgreichen Abschluss der<br />

Wahl des Präsidiums des Studierendenparlaments.“ In der aktuellen Fassung ist vom Vorsitzenden<br />

des Studierendenparlaments die Rede, was missverständlich ist, da an allen<br />

anderen Stellen vom Präsidium des Studierendenparlaments die Rede ist.<br />

Name der Wahllisten § 12 Absatz 2 Punkt 4 sollte folgende Fassung erhalten: „den vollständigen,<br />

ungekürzten Namen der Wahlliste; evtl. ergänzt durch eine Abkürzung,“. In der<br />

aktuellen Fassung ist Punkt 4 eher als Option für den Fall zu verstehen, dass es sich bei<br />

dem Wahlvorschlag um eine Wahlliste handele. Faktisch gibt es in der aktuellen Fassung<br />

der Wahlordnung nur Wahllisten 2 , sodass dies auch an dieser Stelle klar herausgestellt<br />

werden sollte.<br />

Eingangszeitpunkt des Wahlvorschlages § 14 Absatz 4 sollte folgende Fassung erhalten:<br />

„Die Wahllisten sind in der Reihenfolge des Einganges ihrer Wahlvorschläge aufzuführen.<br />

Ist ein Wahlvorschlag berichtigt worden, so ist der Eingangszeitpunkt des berichtigten<br />

Wahlvorschlags zu verwenden.“ Diese Änderung verdeutlicht, wie § 13 Absatz 1 im<br />

Kontext der Reihenfolge der Wahllisten auf dem Stimmzettel zu verstehen ist. Diese Interpretation<br />

wurde <strong>2011</strong> von der Wahlleitung durchgängig kommuniziert und schlussendlich<br />

angewendet.<br />

2 Wobei diese auch aus einem einzelnen Kandidaten/einer einzelnen Kandidatin bestehen können.<br />

34


A. Anhang<br />

• Beispiel für den alten Stimmzettelaufbau<br />

• Beispiel für den neuen Stimmzettelaufbau<br />

• Muster eines <strong>Auszählung</strong>sformulars<br />

• Formular zur Änderung des Fakultätswahlrechts beim Service Center<br />

• Briefwahlaufruf <strong>2011</strong><br />

• Poster „Wahlen“<br />

• Poster „Wahllokal links“<br />

• Poster „Wahllokal rechts“<br />

• Hinweise für Wahlhelfer <strong>2011</strong><br />

35


Campusgrün <strong>Uni</strong> <strong>Paderborn</strong><br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Ziemke Miriam KW �<br />

2 Husemann Christoph EIM �<br />

3 Acar Mesude WW �<br />

4 Wöstefeld Philipp KW �<br />

5 Georgi Katharina KW �<br />

6 Hänschen Dirk KW �<br />

7 Bittner Malte WW �<br />

8 Heringlake Philip NW �<br />

9 Meinert Katharina KW �<br />

10 Kaibel Philipp MB �<br />

11 Wichmann<br />

Vanessa Shari<br />

KW �<br />

Juana<br />

12 Rasche Emanuel KW �<br />

13 Siebert Nina WW �<br />

14 Almodt Mario KW �<br />

15 Miyanji Kim WW �<br />

16 Hekmat Alireschad KW �<br />

17 Sgominski Peer NW �<br />

18 Gerauf Alexander MB �<br />

19 Datan David NW �<br />

20 Grüner Lukas KW �<br />

21 Navaratnasinga<br />

Subhashini KW �<br />

m<br />

22 Isaak Nadja KW �<br />

23 Martinez Leon David KW �<br />

24 Ata Hasan KW �<br />

25 Oranli Zafer MB �<br />

26 Peters Björn KW �<br />

Stimmzettel zur Wahl zum 40. Studierendenparlament<br />

Es sind 29 Sitze zu besetzen. Jede/r Wähler/in hat nur eine Stimme!<br />

✘ 1<br />

RCDS&Friends<br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Halfer Matthias WW �<br />

2 Köster Franz KW �<br />

3 Köster Thomas WW �<br />

4 Stallmeier Frank WW �<br />

5 Joppen Robert MB �<br />

6 Bade Gereon WW �<br />

7 Holletzek Marius WW �<br />

8 Goschin Sebastian EIM �<br />

9 Kelle Katharina KW �<br />

10 Wald Christoph KW �<br />

11 Plonka Christoph EIM �<br />

12 Schuster Johannes EIM �<br />

13 Hiestermann Kim-Sarah KW �<br />

14 Pohl Markus KW �<br />

15 Hülshoff Jan-Philipp EIM �<br />

16 Gerke Sabrina KW �<br />

17 Rassenhövel Fabian MB �<br />

18 Kinkci Fuat WW �<br />

19 Frank Viktoria KW �<br />

Juso-Hochschulgruppe<br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Maraun Nadja WW �<br />

2 Wybranietz Tobias EIM �<br />

3 Littlejohn Eva KW �<br />

4 Moetz Kerstin KW �<br />

5 Keller Maximilian WW �<br />

6 Leydecker Holger EIM �<br />

7 Märtin Julian KW �<br />

8 Mühe Bastian KW �<br />

9 Sauerland Nadine WW �<br />

10 Deimel Achim WW �<br />

11 Klerx Timo EIM �<br />

12 Kramer Martin WW �<br />

Offene Bildungsinitiative (O.B.I)<br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Stohr Tobias EIM �<br />

2 Hyseni Fitim WW �<br />

3 Hovemann Jörg KW �<br />

4 Käuper Robert KW �<br />

5 Sahin Zeynel EIM �<br />

6 Landwehr Janine EIM �<br />

7 Tiengwan Sifah KW �<br />

SAI – Sozial, Aktiv & International<br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Schmidt Christian KW �<br />

2 Mollet Pascal KW �<br />

3 Widera Philip NW �<br />

4 Kosucu Can Ahmet MB �<br />

5 Köroglu Ahmet MB �<br />

6 Üner Hasim KW �<br />

7 Akbulut Akin WW �<br />

IBS – International Business Studies/<br />

Fakultät WiWi<br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Engelskirchen Nele WW �<br />

2 Hanrath Adrian WW �<br />

Beispiel<br />

Gewählt wird nach Listen, die aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt werden. Die Listen enthalten die Namen der Kandidierenden. Jede/r Wählende hat<br />

eine Stimme, die sie/er für eine/n Kandidierende/n einer Wahlliste abgibt. Die Sitze werden auf die Wahllisten im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen im<br />

Hare/Niemeyer Verfahren verteilt. Die danach auf die einzelnen Wahllisten entfallenen Sitze werden der/dem/den in den Wahllisten aufgeführten Kandidierenden in<br />

der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt.<br />

KW = Kulturwissenschaften; WW= Wirtschaftswissenschaften; NW = Naturwissenschaften; MB = Maschinenbau; EIM= Elektrotechnik, Informatik, Mathematik; --= keine Fakultät


Campusgrün <strong>Uni</strong> <strong>Paderborn</strong><br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät �<br />

1 Ziemke Miriam KW ��<br />

2 Husemann Christoph EIM ��<br />

3 Acar Mesude WW ��<br />

4 Wöstefeld Philipp KW ��<br />

5 Georgi Katharina KW ��<br />

6 Hänschen Dirk KW ��<br />

7 Bittner Malte WW ��<br />

8 Heringlake Philip NW ��<br />

9 Meinert Katharina KW ��<br />

10 Kaibel Philipp MB ��<br />

11 Wichmann Vanessa Shari Juana KW ��<br />

12 Rasche Emanuel KW ��<br />

13 Siebert Nina WW ��<br />

14 Almodt Mario KW ��<br />

15 Miyanji Kim WW ��<br />

16 Hekmat Alireschad KW ��<br />

17 Sgominski Peer NW ��<br />

18 Gerauf Alexander MB ��<br />

19 Datan David NW ��<br />

20 Grüner Lukas KW ��<br />

21 Navaratnasingam Subhashini KW ��<br />

22 Isaak Nadja KW ��<br />

23 Martinez Leon David KW ��<br />

24 Ata Hasan KW ��<br />

25 Oranli Zafer MB ��<br />

26 Peters Björn KW ��<br />

Juso-Hochschulgruppe<br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Maraun Nadja WW ��<br />

2 Wybranietz Tobias EIM ��<br />

3 Littlejohn Eva KW ��<br />

4 Moetz Kerstin KW ��<br />

5 Keller Maximilian WW ��<br />

6 Leydecker Holger EIM ��<br />

7 Märtin Julian KW ��<br />

8 Mühe Bastian KW ��<br />

9 Sauerland Nadine WW ��<br />

10 Deimel Achim WW ��<br />

11 Klerx Timo EIM ��<br />

12 Kramer Martin WW ��<br />

SAI – Sozial, Aktiv & International<br />

Stimmzettel zur Wahl zum 40. Studierendenparlament<br />

Es sind 29 Sitze zu besetzen. Jede/r Wähler/in hat nur eine Stimme!<br />

��1<br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Schmidt Christian KW ��<br />

2 Mollet Pascal KW ��<br />

3 Widera Philipp NW ��<br />

4 Kosucu Can Ahmet MB ��<br />

5 Köroglu Ahmet MB ��<br />

6 Üner Hasim KW ��<br />

7 Akbulut Akin WW ��<br />

RCDS&Friends<br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Halfer Matthias WW ��<br />

2 Köster Franz KW ��<br />

3 Köster Thomas WW ��<br />

4 Stallmeier Frank WW ��<br />

5 Joppen Robert MB ��<br />

6 Bade Gereon WW ��<br />

7 Holletzek Marius WW ��<br />

8 Goschin Sebastian EIM ��<br />

9 Kelle Katharina KW ��<br />

10 Wald Christoph KW ��<br />

11 Plonka Christoph EIM ��<br />

12 Schuster Johannes EIM ��<br />

13 Hiestermann Kim-Sarah KW ��<br />

14 Pohl Markus KW ��<br />

15 Hülshoff Jan-Philipp EIM ��<br />

16 Gerke Sabrina KW ��<br />

17 Rassenhövel Fabian MB ��<br />

18 Kinkci Fuat WW ��<br />

19 Frank Viktoria KW ��<br />

Offene Bildungsinitiative (O.B.I)<br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Stohr Tobias EIM ��<br />

2 Hyseni Fitim WW ��<br />

3 Hovemann Jörg KW ��<br />

4 Käuper Robert KW ��<br />

5 Sahin Zeynel EIM ��<br />

6 Landwehr Janine EIM ��<br />

7 Tiengwan Sifah KW ��<br />

Beispiel<br />

IBS – International Business Studies/ Fakultät WiWi<br />

Nr. Familienname Vorname Fakultät<br />

1 Engelskirchen Nele WW ��<br />

2 Hanrath Adrian WW ��<br />

Gewählt wird nach Listen, die aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt werden. Die Listen enthalten die Namen der Kandidierenden. Jede/r Wählende hat eine Stimme, die sie/er für<br />

eine/n Kandidierende/n einer Wahlliste abgibt. Die Sitze werden auf die Wahllisten im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen im Hare/Niemeyer-Verfahren verteilt. Die danach auf die<br />

einzelnen Wahllisten entfallenen Sitze werden der/dem/den in den Wahllisten aufgeführten Kandidierenden in der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt.<br />

KW = Kulturwissenschaften; WW= Wirtschaftswissenschaften; NW = Naturwissenschaften; MB = Maschinenbau; EIM= Elektrotechnik, Informatik, Mathematik; --= keine Fakultät


Gremium:<br />

<strong>StuPa</strong> / Senat<br />

Wahlvorschlag : Beispiel 1<br />

1. KandidatIn<br />

Wahlvorschlag : Beispiel 2<br />

1. KandidatIn<br />

2. KandidatIn<br />

3. KandidatIn<br />

<strong>Auszählung</strong> <strong>2011</strong><br />

<strong>STIMMZETTEL</strong><br />

Urne: Anzahl Stimmzettel:<br />

Summe<br />

Summe


AStA <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong> – Wahlleitung – Warburger Straße 100 – 33098 <strong>Paderborn</strong><br />

Service Center<br />

<strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong><br />

Fakultätswahlrecht<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

der/die Studierende ___________________________________________ erschien am heutigen Tag<br />

im Wahllokal und wünschte sein Wahlrecht auszuüben.<br />

Der/Die Studierende wurde nicht im Wählerverzeichnis gefunden.<br />

Der/die Studierende wurde im Wählerverzeichnis<br />

o der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik (EIM)<br />

o der Fakultät für Kulturwissenschaften (KW)<br />

o der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (WiWi)<br />

o der Fakultät für Naturwissenschaften (NW)<br />

o der Fakultät für Maschinenbau<br />

o der Deutschkursteilnehmer<br />

gefunden.<br />

Der/die Studierende gab an das Wahlrecht<br />

o in der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik (EIM)<br />

o in der Fakultät für Kulturwissenschaften (KW)<br />

o in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (WiWi)<br />

o in der Fakultät für Naturwissenschaften (NW)<br />

o in der Fakultät für Maschinenbau<br />

o als Deutschkursteilnehmer<br />

ausüben zu wollen. Bitte führen Sie eine ggf. notwendige Änderung gemäß des Wunsches<br />

des/der Studierenden aus.<br />

Bitte bescheinigen Sie dem/der Studierenden sein Fakultätswahlrecht durch Ausdruck einer<br />

Studienbescheinigung.<br />

Mit freundlichem Gruß,<br />

_________________________________<br />

Mitglied der Wahlleitung<br />

Wahlleitung der Wahl<br />

zum Studierendenparlament<br />

der <strong>Uni</strong>versität <strong>Paderborn</strong><br />

c/o AStA<br />

Warburger Straße 100<br />

33098 <strong>Paderborn</strong><br />

Raum: ME U.210<br />

wahlleitung@stupa.uni-paderborn.de<br />

<strong>Paderborn</strong>, ___________________


Stimmzettelausgabe<br />

Jeder Wähler erhält folgende Stimmzettel:<br />

� Senat (A4-weiß)<br />

� Studierendenparlament/<strong>StuPa</strong> (A3-rosa)<br />

Der Wähler erhält weiter anhand seiner Fakultät folgende Stimmzettel:<br />

� Fakultätsrat (A4-mintgrün)<br />

� Fachschaftsvertretung (FSV)<br />

� Fachschaftsrat (FSR)<br />

Die Stimmzettel bzgl. FSR und FSV sind je nach Fakultät unterschiedlich gefärbt.<br />

Bei Unklarheiten zur Fakultät steht Frau Schrade (Wahlamt der Hochschule) jederzeit telefonisch<br />

unter 05251 60 2170 zur Verfügung! Studierende können ihr Fakultätswahlrecht im Service Center<br />

ändern, lassen, falls dieses nicht in der erwarteten Fakultät liegt.<br />

Deutschkursteilnehmer (DAF) erhalten nur die Stimmzettel für den Senat und das<br />

Studierendenparlament.<br />

Weis bitte Wähler darauf hin, dass keine Wahlwerbung in die Kabinen mitgenommen werden darf!<br />

Urnen<br />

Stimmzettel dürfen erst NACH Prüfung des Wählers in die Urne eingeworfen werden! Insgesamt<br />

stehen drei Wahlurnen zur Verfügung, die folgendermaßen aufgeteilt sind:<br />

1. Senat / Fakultätsrat<br />

2. Studierendenparlament<br />

3. Fachschaftsvertretung / Fachschaftsrat<br />

VOR dem Einwurf der Stimmzettel ist die Identität des Wählers zu prüfen (Studentenausweis,<br />

staatliches Lichtbildauweis, einer der anwesenden Wahlhelfer kennt ihn persönlich), als auch ob der<br />

Wähler im Wählerverzeichnis gelistet ist (bei z. B. NW nicht vergessen, auch noch hinten bei den<br />

verschiedenen Departments nachzuschauen). Sollte dies der Fall sein, so sind die entsprechenden<br />

Kästchen abzuhaken, die gewählt werden. Im Einzelnen sind dies:<br />

� Senat<br />

� Fakultätsrat (FR)<br />

� Studierendenparlament (<strong>StuPa</strong>)<br />

� Fachschaftsvertretung (FSV)<br />

� Fachschaftsrat (FSR)<br />

Ist hier bereits abgehakt worden, so hat der Wähler bereits das entsprechende Gremium<br />

gewählt und darf keinen Stimmzettel mehr einwerfen.<br />

Ist bei der Wählerverzeichnis für die Hochschule die Person durchgestrichen (ohne „BW“-<br />

Vermerk), darf diese Person nicht bei den Wahlen der Studierendenschaft (<strong>StuPa</strong>, FSV, FSR)<br />

wählen.<br />

Briefwähler werden daran erkannt, dass die Kästchen der entsprechenden Gremien unterstrichen<br />

(<strong>StuPa</strong>, FSV, FSR) oder durchgestrichen mit BW (Senat, FR) sind. Sollte ein Briefwähler wählen<br />

wollen, so hat dieser seinen Wahlschein vorzuzeigen. Der Wahlschein wurde vorab mit den<br />

Briefwahlunterlagen an ihn versandt und ist von der entsprechenden Wahlleitung unterzeichnet<br />

worden. Der Wahlschein ist hinten im Ordner abzuheften.<br />

Infoblatt für Wahlhelfer – Seite 1 von 2


Es ist insbesondere möglich, dass ein Wahlberechtigter für ein Gremium Briefwahl beantragt hat,<br />

für ein anderes aber nicht.<br />

Wähler, die nicht im Wählerverzeichnis gefunden werden können, aber bei dieser Fakultät wählen<br />

wollen/können sollen, sollten sofort an die Wahlleitung verschickt werden.<br />

Kabinen / Wahlsicherung<br />

Pro Wahlkabine darf sich maximal nur EINE Person aufhalten. Unterhaltungen oder jegliche andere<br />

Wahlbeeinflussung in den Kabinen sind zu unterbinden. Des Weiteren sind die Wahlkabinen<br />

regelmäßig zu prüfen, ob darin nicht irgendwelche Zettel, z.B. Wahlwerbung – absichtlich oder<br />

nicht – liegen gelassen wurden. Diese sind unverzüglich zu entfernen und der Wahlleitung<br />

vorzulegen sowie im Protokoll mit Uhrzeit zu vermerken.<br />

Infoblatt für Wahlhelfer – Seite 2 von 2

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