22. Juni 2012 - Landkreis Ludwigslust-Parchim
22. Juni 2012 - Landkreis Ludwigslust-Parchim
22. Juni 2012 - Landkreis Ludwigslust-Parchim
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Unser <strong>Landkreis</strong>bote<br />
Sitzung des Kreistages <strong>Ludwigslust</strong>-<strong>Parchim</strong><br />
Die nächste Sitzung des Kreistages <strong>Ludwigslust</strong>-<strong>Parchim</strong> findet am<br />
Donnerstag, den 31. Mai <strong>2012</strong> in 19288 <strong>Ludwigslust</strong>,<br />
Garnisonsstraße 1, Haus B, im Kreistagssaal statt.<br />
Die Tagesordnung wird am 18. Mai <strong>2012</strong> im Internet unter www.kreisswm.eu<br />
bekannt gemacht.<br />
Sitzung des Kreistages <strong>Ludwigslust</strong>-<strong>Parchim</strong><br />
Die Sitzung des Kreistages <strong>Ludwigslust</strong>-<strong>Parchim</strong> findet am<br />
Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses<br />
Die nächste Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Kreistages<br />
<strong>Ludwigslust</strong>-<strong>Parchim</strong> findet am<br />
30 | Ausgabe 05/<strong>2012</strong><br />
Donnerstag, den 14. <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong> statt.<br />
Die Tagesordnung wird am 1. <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong> im Internet unter www.kreisswm.eu<br />
bekannt gemacht.<br />
Dienstag, den <strong>22.</strong> Mai <strong>2012</strong> statt.<br />
Die Tagesordnung wird am 11. Mai <strong>2012</strong> im Internet unter www.kreisswm.eu<br />
bekannt gemacht.<br />
Durchführung der Unterhaltungsarbeiten an Gewässern 2. Ordnung<br />
Vom 01. Juli – 31. Dezember <strong>2012</strong> werden die Krautungsarbeiten, die<br />
Sohlen- und Böschungsmahd sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten<br />
durchgeführt. Vom 01. Oktober <strong>2012</strong> bis zum 31. März 2013 werden die<br />
Grundräumungen und Gehölzpflegemaßnahmen ausgeführt.<br />
Die Arbeiten werden in folgenden Gemeinden durchgeführt:<br />
Brunow, Bülow, Dambeck, Damm, Domsühl, Friedrichsruhe, Gischow,<br />
Granzin, Groß Godems, Karrenzin, Lutheran, Marnitz, Mestlin, Obere<br />
Warnow, Rom, Severin, Siggelkow, Stadt Crivitz/OT Wessin, Stolpe,<br />
Suckow, Techentin, Tessenow, Werder, Ziegendorf, Zölkow sowie der<br />
Stadt <strong>Parchim</strong>.<br />
Gemäß § 41 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts, Artikel 1 –<br />
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. § 66 des Wassergesetzes<br />
des Landes M-V (LWaG) in den jeweils gültigen Fassungen und<br />
der Satzung unseres Verbandes haben die Eigentümer des Gewässerbettes,<br />
die Nutzer, die Anlieger und Hinterlieger an öffentlichen Gewässern das<br />
Betreten der Grundstücke zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten<br />
zu dulden, sowie das Mähgut und den Aushubboden aus den Gewässern<br />
aufzunehmen.<br />
Die zeitliche Konkretisierung der Unterhaltungsarbeiten erfolgt mit den<br />
Nutzern bzw. Eigentümern durch die beauftragten Baubetriebe.<br />
In Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb sind E-Zäune und andere<br />
bewegliche Hindernisse zur Durchführung der Arbeiten von den Nutzern<br />
zurückzusetzen.<br />
Allen Eigentümern und Nutzern von betreffenden Grundstücken (An- u.<br />
Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden<br />
und Gewässerbenutzern wird hiermit die Möglichkeit zur Anhörung, zur<br />
schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen<br />
in 19370 <strong>Parchim</strong>, Eichenweg 4, Tel. 03871/210050 sowie über die E-Mail-<br />
Adresse wbv-parchim@wbv-mv.de bis 30. <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong> gewährt.<br />
Möller Zöllner<br />
Verbandsvorsteher Geschäftsführer<br />
Des Wasser- und Bodenverbandes<br />
„Mittlere Elde“ <strong>Parchim</strong><br />
Sitzung des Jugendhilfeausschusses<br />
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages <strong>Ludwigslust</strong>-<strong>Parchim</strong><br />
findet am<br />
Montag, den 05. <strong>Juni</strong>.<strong>2012</strong> um 18.00 Uhr in 19370 <strong>Parchim</strong>,<br />
Putlitzer Straße 25, Kreistagssaal-Solitärgebäude statt.<br />
Die Tagesordnung wird am 25. Mai <strong>2012</strong> im Internet unter www.kreisswm.eu<br />
bekannt gemacht.<br />
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit<br />
Die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit<br />
des Kreistages <strong>Ludwigslust</strong>-<strong>Parchim</strong> findet am<br />
Montag, den 18. <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong> statt.<br />
Die Tagesordnung wird am 7. <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong> im Internet unter www.kreisswm.eu<br />
bekannt gemacht.<br />
Jägerprüfung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Ludwigslust</strong>-<strong>Parchim</strong> im Juli <strong>2012</strong><br />
Die Jagdbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Ludwigslust</strong>-<strong>Parchim</strong> zeigt an, dass<br />
vom 24.07. – 28.07.<strong>2012</strong> die nächste Prüfung zur Erlangung des ersten<br />
Jagdscheines (Jägerprüfung) stattfindet.<br />
Den genauen Zeitpunkt und Ablauf entnehmen Sie bitte der Zulassung<br />
zur Prüfung.<br />
Interessenten, die an dieser Prüfung teilnehmen möchten, melden sich bitte<br />
bis zum 12.06.<strong>2012</strong> bei der unteren Jagdbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Ludwigslust</strong>-<strong>Parchim</strong>,<br />
Putlitzer Str. 25, in 19370 <strong>Parchim</strong>, Tel. 03871 722428<br />
(persönliche Meldung bzw. Vertretung durch einen Berechtigten der Ausbildungsinstitution<br />
erforderlich).<br />
Entsprechend der Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten<br />
Jagdscheines des Landes M-V (Jägerprüfungsverordnung – JägerPVO M-V)<br />
vom 14. Februar 2002 in Kraft getreten am 1. April 2002 ist gem. § 6 der<br />
JägerPVO M-V folgendes zu beachten:<br />
(1) Der Prüfling hat sich fristgerecht bei der Jagdbehörde anzumelden.<br />
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung durch die Jagdbehörde<br />
ist, dass der Prüfling bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn<br />
folgende Nachweise erbracht hat:<br />
1. ein Nachweis, dass er an mindestens 123 Ausbildungsstunden eines<br />
in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten<br />
Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten<br />
Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs<br />
bei einem bestätigten Mentor teilgenommen hat; das Ende der Ausbildung<br />
darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen, wobei die Jagdbehörde<br />
von der Jahresfrist Ausnahmen zulassen kann,<br />
2. der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung über Waffengebrauch,<br />
3. für den Fall seiner Minderjährigkeit, die Einwilligung der gesetzlichen<br />
Vertreter.<br />
4. Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden. Die Gebühren<br />
betragen 215,00 Euro. Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Jedoch können nach erfolgreichem Abschluss Personen bis zum<br />
vollendeten 21. Lebensjahr und mit ständigem Wohnsitz in M – V<br />
eine einmalige Ermäßigung in Höhe von 100,00 Euro beantragen.<br />
Entsprechende Formulare erhalten Sie nach bestandener Prüfung.<br />
(2) Falsche Angaben des Bewerbers haben dessen Ausschluss von der<br />
Prüfung zur Folge. Bereits entrichtete Prüfungsgebühren werden nicht<br />
erstattet.