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Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop

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• Machtasymmetrien aufgrund einer Behin<strong>der</strong>ung<br />

(benachteiligte Gruppe: Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

nach dem BEinstG im Sinn „einer nicht nur vorübergehenden<br />

[> 6 Monate] körperlichen, geistigen o<strong>der</strong><br />

psychischen Funktionsbeeinträchtigung o<strong>der</strong> Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe<br />

am Arbeitsleben zu erschweren“)<br />

• Machtasymmetrien aufgrund des Alters<br />

(benachteiligte Gruppe: Menschen, die älter als 45<br />

Jahre o<strong>der</strong> jünger als 25 Jahre sind)<br />

b) Machtasymmetrien, die sich aus <strong>der</strong> formellen Hierarchie zwischen Vorgesetzten<br />

(Geschäftsführung, ProjektleiterInnen) und Weisungsgebundenen (ProjektmitarbeiterInnen,<br />

Büroorganisation, Instandhaltung, Reinigungskräfte…) ergeben.<br />

c) Machtasymmetrien, die aus informellen Beziehungen zwischen Personen und<br />

Gruppen in <strong>der</strong> ISOP entstehen können.<br />

(2) Gesellschaftlich systematische Diskriminierungen<br />

Als gesellschaftlich systematische Diskriminierungen gelten prinzipiell alle Schlechterstellungen<br />

von Personen im Zusammenhang mit dem Geschlecht, <strong>der</strong> ethnischen<br />

Herkunft, <strong>der</strong> Religion o<strong>der</strong> Weltanschauung, einer Behin<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong> sexuellen<br />

Orientierung o<strong>der</strong> dem Alter! Gesellschaftlich systematische Diskriminierungen<br />

passieren auch quer zu den Hierarchien <strong>der</strong> Organisation und somit auch<br />

gegenüber Vorgesetzten.<br />

<strong>Nicht</strong> als Diskriminierungen gelten unterschiedliche Behandlungen,<br />

a) die aufgrund beson<strong>der</strong>er Bedürfnisse <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s behandelten Person erfolgen<br />

und/o<strong>der</strong><br />

b) als Maßnahme <strong>zur</strong> beson<strong>der</strong>en <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> einer Person erfolgen, die sich in<br />

einer gesellschaftlich systematisch diskriminierten Position befindet.<br />

För<strong>der</strong>nde Maßnahmen <strong>zur</strong> Besserstellung von Menschen aus gesellschaftlich systematisch<br />

diskriminierten Gruppen sind erwünscht und nicht als Diskriminierung zu<br />

betrachten. Dabei handelt es sich insbeson<strong>der</strong>e um Maßnahmen, die <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong><br />

Gleichstellungsziele dienen. 12<br />

Konkrete Beispiele für för<strong>der</strong>nde Maßnahmen sind <strong>der</strong> Hinweis in Stellenausschreibungen,<br />

dass Bewerbungen von Personen aus gesellschaftlich systematisch diskriminierten<br />

Personen beson<strong>der</strong>s erwünscht sind o<strong>der</strong> die aktive Motivation von ISOP-MitarbeiterInnen<br />

aus gesellschaftlich systematisch diskriminierten Gruppen, interne Weiterbildungsangebote<br />

in Anspruch zu nehmen, die <strong>der</strong> Sicherung und Verbesserung <strong>der</strong> eigenen<br />

Position in ISOP dienen.<br />

12 Keinesfalls dürfen sich positive Maßnahmen zugunsten einer gesellschaftlich systematisch diskriminierten<br />

Gruppe auf Quotenregelungen reduzieren. Quotenregelungen können immer nur Teil eines differenzierten<br />

Maßnahmenpaketes sein.<br />

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