Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop
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• Machtasymmetrien aufgrund einer Behin<strong>der</strong>ung<br />
(benachteiligte Gruppe: Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
nach dem BEinstG im Sinn „einer nicht nur vorübergehenden<br />
[> 6 Monate] körperlichen, geistigen o<strong>der</strong><br />
psychischen Funktionsbeeinträchtigung o<strong>der</strong> Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe<br />
am Arbeitsleben zu erschweren“)<br />
• Machtasymmetrien aufgrund des Alters<br />
(benachteiligte Gruppe: Menschen, die älter als 45<br />
Jahre o<strong>der</strong> jünger als 25 Jahre sind)<br />
b) Machtasymmetrien, die sich aus <strong>der</strong> formellen Hierarchie zwischen Vorgesetzten<br />
(Geschäftsführung, ProjektleiterInnen) und Weisungsgebundenen (ProjektmitarbeiterInnen,<br />
Büroorganisation, Instandhaltung, Reinigungskräfte…) ergeben.<br />
c) Machtasymmetrien, die aus informellen Beziehungen zwischen Personen und<br />
Gruppen in <strong>der</strong> ISOP entstehen können.<br />
(2) Gesellschaftlich systematische Diskriminierungen<br />
Als gesellschaftlich systematische Diskriminierungen gelten prinzipiell alle Schlechterstellungen<br />
von Personen im Zusammenhang mit dem Geschlecht, <strong>der</strong> ethnischen<br />
Herkunft, <strong>der</strong> Religion o<strong>der</strong> Weltanschauung, einer Behin<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong> sexuellen<br />
Orientierung o<strong>der</strong> dem Alter! Gesellschaftlich systematische Diskriminierungen<br />
passieren auch quer zu den Hierarchien <strong>der</strong> Organisation und somit auch<br />
gegenüber Vorgesetzten.<br />
<strong>Nicht</strong> als Diskriminierungen gelten unterschiedliche Behandlungen,<br />
a) die aufgrund beson<strong>der</strong>er Bedürfnisse <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s behandelten Person erfolgen<br />
und/o<strong>der</strong><br />
b) als Maßnahme <strong>zur</strong> beson<strong>der</strong>en <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> einer Person erfolgen, die sich in<br />
einer gesellschaftlich systematisch diskriminierten Position befindet.<br />
För<strong>der</strong>nde Maßnahmen <strong>zur</strong> Besserstellung von Menschen aus gesellschaftlich systematisch<br />
diskriminierten Gruppen sind erwünscht und nicht als Diskriminierung zu<br />
betrachten. Dabei handelt es sich insbeson<strong>der</strong>e um Maßnahmen, die <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong><br />
Gleichstellungsziele dienen. 12<br />
Konkrete Beispiele für för<strong>der</strong>nde Maßnahmen sind <strong>der</strong> Hinweis in Stellenausschreibungen,<br />
dass Bewerbungen von Personen aus gesellschaftlich systematisch diskriminierten<br />
Personen beson<strong>der</strong>s erwünscht sind o<strong>der</strong> die aktive Motivation von ISOP-MitarbeiterInnen<br />
aus gesellschaftlich systematisch diskriminierten Gruppen, interne Weiterbildungsangebote<br />
in Anspruch zu nehmen, die <strong>der</strong> Sicherung und Verbesserung <strong>der</strong> eigenen<br />
Position in ISOP dienen.<br />
12 Keinesfalls dürfen sich positive Maßnahmen zugunsten einer gesellschaftlich systematisch diskriminierten<br />
Gruppe auf Quotenregelungen reduzieren. Quotenregelungen können immer nur Teil eines differenzierten<br />
Maßnahmenpaketes sein.<br />
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