22.09.2012 Aufrufe

Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop

Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop

Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 9: Vertraulichkeit<br />

Über die Informationen und Vorkommnisse, persönliche Daten und Gespräche müssen<br />

alle am Verfahren beteiligten Personen prinzipiell Stillschweigen gegenüber Personen<br />

bewahren, die am Verfahren nicht beteiligt sind. Wenn allerdings eine <strong>der</strong> beteiligten<br />

Parteien dies wünscht, dann sollen die Ergebnisse des Antidiskriminierungsverfahrens<br />

ISOP-intern von <strong>der</strong> Gleichstellungskommission veröffentlicht werden.<br />

Eine Veröffentlichung über ISOP hinaus bleibt den Parteien vorbehalten.<br />

§ 10: Antidiskriminierungsverfahren<br />

(1) Zielsetzung des Antidiskriminierungsverfahrens<br />

Das nachfolgend dargestellte Antidiskriminierungsverfahren soll dazu beitragen, nach einer<br />

Störung des Arbeitsklimas durch eine Diskriminierung das Arbeitsumfeld wie<strong>der</strong> zu<br />

einem angenehmen Lebensraum zu machen, in dem sich die MitarbeiterInnen einsetzen,<br />

entfalten und kreativ werden können und in dem die Kooperation zwischen den<br />

MitarbeiterInnen wie<strong>der</strong> funktioniert.<br />

Ziele des Verfahrens sind daher<br />

� die dauerhafte Beendigung <strong>der</strong> Diskriminierung,<br />

� die Wie<strong>der</strong>herstellung eines guten Betriebsklimas, was aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong><br />

diskriminierten Person zumeist einen Ausgleich für die erlittene Diskriminierung<br />

erfor<strong>der</strong>t. 33<br />

� die Entwicklung einer best practice gegen Diskriminierungen in <strong>der</strong><br />

ISOP und die Entwicklung von Anregungen für die Implementierung positiver Maßnahmen.<br />

� die Entfernung von Personen aus ISOP, die auf ihrem diskriminierenden<br />

Verhalten beharren, wobei das Verfahren viele Möglichkeiten des Einlenkens<br />

bieten soll.<br />

(2) <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Artikulation von Antidiskriminierungsbegehren und<br />

Beschwerden<br />

In allen ISOP-Gruppensettings – egal, ob institutionalisiert (Intervision, Supervision, Weiterbildung,<br />

Arbeits- und Projektgruppen, Teamsitzungen, etc.) o<strong>der</strong> informell – soll immer<br />

wie<strong>der</strong> darauf hingewiesen werden, dass sie für die Thematisierung von Antidiskriminierungswünschen<br />

und Beschwerden genutzt werden sollen, weil es<br />

für das Betriebsklima för<strong>der</strong>lich und daher erwünscht ist, dass Diskriminierungen aufgedeckt<br />

werden.<br />

(3) Viktimisierungsschutz<br />

Der Umstand, dass eine Person von einer erlebten o<strong>der</strong> beobachteten Diskriminierung<br />

berichtet, darf nicht zu einer Benachteiligung dieser Person führen.<br />

33 Ein solcher Ausgleich kann je nach Intensität <strong>der</strong> Diskriminierung unterschiedliche Formen annehmen<br />

26

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!