Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop
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Die Stelle, die für den konkreten Fall verantwortlich gemacht wurde, hat den Fall aufzunehmen<br />
und ihn in schriftlicher Form unter <strong>der</strong> Bezeichnung <strong>der</strong> beschwerdeführenden<br />
Person an die an<strong>der</strong>en Stellen zu schicken, um sicherzustellen, dass <strong>der</strong> Fall nicht parallel<br />
von mehreren Stellen behandelt wird. 29<br />
(3) Externe Konfliktschlichtung<br />
Wenn die Person, die sich diskriminiert fühlt, keine <strong>der</strong> oben genannten Stellen<br />
verantwortlich machen möchte, weil sie zu keiner Stelle Vertrauen hat und meint, dass sie<br />
alle mehr o<strong>der</strong> weniger in die Diskriminierung involviert sind, gibt es die Möglichkeit, dass<br />
im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Geschäftsführung eine externe Person mit Kompetenzen im Antidiskriminierungsbereich<br />
(z.B. MediatorIn) beauftragt wird, die Konfliktschlichtung zu<br />
übernehmen. Dementsprechend werden auch die entstehenden Kosten von ISOP übernommen.<br />
In einem solchen Fall hat die sich als diskriminiert fühlende Person allen verantwortlichen<br />
Stellen schriftlich mitzuteilen, dass sie den Weg über eine externe Konfliktschlichtung<br />
verlangt, woraufhin die verantwortlichen Stellen eine Woche Zeit haben, um<br />
im Einvernehmen mit <strong>der</strong> sich diskriminiert fühlenden Person eine Person für die externe<br />
Konfliktschlichtung zu finden.<br />
§6: Gleichstellungskommission<br />
(1) Aufgaben <strong>der</strong> Gleichstellungskommission<br />
Die Gleichstellungskommission ist ein Gremium, dessen Mitglie<strong>der</strong> je nach Diskriminierungsform<br />
in den Antidiskriminierungsverfahren beizuziehen sind. Als<br />
Gremium hat die Gleichstellungskommission insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />
a) <strong>Nicht</strong> delegierbare Aufgaben:<br />
• Beratung und Unterstützung von Personen, die sich diskriminiert<br />
fühlen, sowie von Personen, die ZeugInnen einer Diskriminierung<br />
sind,<br />
• Information über die Verfahrens-, Ausgleichs-, Sanktions- und<br />
Schadenersatzmöglichkeiten.<br />
• Durchführung <strong>der</strong> Antidiskriminierungsverfahren und<br />
<strong>der</strong> Anti-Diskriminierungs-Aufträge, wenn sie <strong>zur</strong> verantwortlichen<br />
Stelle gemacht wurde.<br />
• Jährliche Berichterstattung über den Stand <strong>der</strong> Gleichstellung<br />
und den Grad <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong> Gleichstellungsziele in ISOP<br />
28 Durch die Auswahl einer bestimmten verantwortlichen Stelle sind alle an<strong>der</strong>en potentiell verantwortlichen<br />
Stellen von <strong>der</strong> Bearbeitung des Falles ausgeschlossen.<br />
29 Wenn die sich als diskriminiert erachtende o<strong>der</strong> sonst beschwerdeberechtigte Person die Beschwerde bei<br />
mehreren Stellen einbringt, so haben diese Stellen gemeinsam mit <strong>der</strong> beschwerdeführenden Person<br />
darüber zu entscheiden, welche von ihnen das Verfahren in die Hand nehmen soll.<br />
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