Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop
Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop
Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Dies folgt dem Hauptanliegen <strong>der</strong> <strong>Betriebsvereinbarung</strong>, zu einer Verbesserung des Betriebsklimas<br />
beizutragen.<br />
(13) Sachverhaltsdokumentation<br />
Wenn eine verantwortliche Stelle zu <strong>der</strong> Auffassung gelangt, dass zumindest zu vermuten<br />
ist, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat, so muss sie die Feststellung dieser<br />
Vermutung gemeinsam mit <strong>der</strong> Schil<strong>der</strong>ung des Sachverhalts für das weitere Verfahren<br />
dokumentieren. Sie hat mit <strong>der</strong> sich diskriminiert fühlenden Person das weitere Vorgehen<br />
abzustimmen.<br />
Personen mit nichtdeutscher Erstsprache erhalten bei Bedarf und nach den gegebenen<br />
Möglichkeiten eine schriftliche Übersetzung <strong>der</strong> Sachverhaltsdokumentation.<br />
(14) Konfrontation <strong>der</strong> möglicherweise diskriminierenden Person mit dem<br />
konkreten Sachverhalt<br />
Die möglicherweise diskriminierende Person o<strong>der</strong> das möglicherweise diskriminierende<br />
Gremium ist von <strong>der</strong> verantwortlichen Stelle mit <strong>der</strong> begründeten Diskriminierungsvermutung<br />
schriftlich zu konfrontieren, wenn die sich diskriminiert fühlende Person<br />
zustimmt.<br />
Auf Wunsch <strong>der</strong> sich diskriminiert fühlenden Person kann alternativ auch ein Gesprächstermin<br />
vereinbart werden, bei dem beide Seiten bis zu 2 Vertrauenspersonen zuziehen<br />
können. Sollte es nicht unmittelbar zu einer solchen Aussprache kommen, so ist <strong>der</strong><br />
möglicherweise diskriminierenden Person die Möglichkeit ein<strong>zur</strong>äumen, sich zu den Ereignissen<br />
binnen 14 Tagen zu äußern.<br />
Die möglicherweise diskriminierende Person hat die Darstellung des Geschehenen<br />
schriftlich zu erbringen. Danach kann es ein gemeinsames Gespräch geben, zu dem<br />
auch die verantwortliche Stelle und bis zu 2 Vertrauenspersonen bei<strong>der</strong> Parteien hinzuzuziehen<br />
sind. Dieses Gespräch ist zu protokollieren. Das Protokoll ist beiden Parteien<br />
auch für weitere Schritte <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />
(15) Verweigerung <strong>der</strong> Gegendarstellung<br />
Wenn sich die möglicherweise diskriminierende Person weigert, die Diskriminierungsvermutung<br />
binnen <strong>der</strong> Frist von 14 Tagen zu beantworten, o<strong>der</strong> das Zustandekommen des<br />
Gesprächs aktiv o<strong>der</strong> passiv vereitelt o<strong>der</strong> nicht auf die Vorhaltungen eingeht, so gilt das<br />
als Anerkennung, dass die Diskriminierung wie vermutet stattgefunden hat.<br />
(16) Bestätigung <strong>der</strong> Diskriminierung<br />
Die Sachverhaltsdarstellung <strong>der</strong> möglicherweise diskriminierenden Person sowie eventuelle<br />
ergänzende Gespräche, die ebenfalls schriftlich zu dokumentieren sind, muss die<br />
verantwortliche Stelle mit <strong>der</strong> sich diskriminiert fühlenden Person besprechen und ihre<br />
Stellungnahme dazu hören. Wenn in dieser Stellungnahme neue Umstände hervorkommen,<br />
so ist wie<strong>der</strong>um <strong>der</strong> möglicherweise diskriminierenden Person Gelegenheit <strong>zur</strong><br />
Gegendarstellung zu geben.<br />
30