22.09.2012 Aufrufe

Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop

Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop

Betriebsvereinbarung zur Förderung der Nicht ... - Isop

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(27) Evaluierung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

Die verantwortliche Stelle hat die Effekte <strong>der</strong> Maßnahmen in Bezug auf das Betriebsklima<br />

und das Kooperationsverhalten gemäß § 10, Absatz 23ff gemeinsam<br />

mit <strong>der</strong> diskriminierten Person und mit <strong>der</strong> Gleichstellungskommission sowie unter eventueller<br />

Einbeziehung betroffener Abteilungen zu evaluieren.<br />

Spätestens 6 Monate nach Einleitung des Antidiskriminierungsverfahrens hat die verantwortliche<br />

Stelle gemeinsam mit <strong>der</strong> Gleichstellungskommission einen schriftlichen<br />

Evaluierungsbericht an die an<strong>der</strong>en verantwortlichen Stellen und an die am Diskriminierungsverfahren<br />

beteiligten Personen zu versenden.<br />

§ 11: Schutz vor Diskriminierungen durch <strong>Nicht</strong>-ISOP-Angehörige<br />

(1) Implementierung gegenüber an<strong>der</strong>en Organisationen<br />

ISOP verpflichtet sich, solche WerkvertragsnehmerInnen und Subunternehmen bei <strong>der</strong><br />

Auftragsvergabe zu bevorzugen, die eine Gewähr für die Einhaltung <strong>der</strong> Grundsätze<br />

bieten, die in <strong>der</strong> antidiskriminatorischen <strong>Betriebsvereinbarung</strong> festgelegt sind. 42<br />

Die Grundsätze <strong>der</strong> antidiskriminatorischen <strong>Betriebsvereinbarung</strong> sind auch in die Ausschreibungs-<br />

und Vertragsbedingungen für Organisationen aufzunehmen, die für<br />

ISOP Leistungen erbringen.<br />

(2) Schutz vor Diskriminierungen durch Außenstehende<br />

ISOP ist <strong>zur</strong> Herstellung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes gegenüber ihren MitarbeiterInnen<br />

verpflichtet. Wenn Diskriminierungen durch Außenstehende in das Arbeitsfeld<br />

hineinspielen, dann erstreckt sich die Schutzpflicht auch auf eine Abwehr <strong>der</strong> Diskriminierungen<br />

durch diese Außenstehenden.<br />

� Sofortiges Einschreiten innerhalb <strong>der</strong> ISOP: Gegen öffentliche<br />

Diskriminierungen durch ISOP-fremde Personen (BewerberInnen,<br />

Geschäfts- und KooperationspartnerInnen, NutzerInnen, KlientInnen,<br />

KundInnen und BesucherInnen) ist sofort von allen ISOP-Angehörigen<br />

einzuschreiten.<br />

Bei trotz Ermahnung fortgesetzt diskriminierendem Verhalten haben alle<br />

ISOP-Angehörigen unmittelbar das Recht und die Pflicht vom Hausrecht<br />

Gebrauch zu machen und die ISOP-fremde Person <strong>der</strong> ISOP-Räumlichkeiten<br />

bzw. des ISOP-Geländes zu verweisen.<br />

Bei strafrechtlich relevanten Diskriminierungen ist <strong>der</strong>/die TäterIn bis zum<br />

Eintreffen <strong>der</strong> Polizei festzuhalten. ZeugInnen <strong>der</strong> diskriminierenden<br />

Handlung sollen ihre Wahrnehmungen sofort protokollieren und diese<br />

Protokolle <strong>der</strong> diskriminierten Person für weitere rechtliche Schritte <strong>zur</strong><br />

Verfügung stellen.<br />

42 Das heißt, ISOP verpflichtet sich, vorzugsweise mit jenen Organisationen in Kooperationen und ökonomische<br />

Austauschverhältnisse einzutreten, die sich ebenfalls eine antidiskriminatorische <strong>Betriebsvereinbarung</strong><br />

gegeben haben.<br />

34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!